Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 1 (Februar 1925)
- Date
- 1925-02-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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VI. gesetzliche veslimmungen. Die Re tchs gru n d s ä tz.e über Art und Maß der Fürsorge vom 4. Dezember 1 924 sind für die weitere Gestaltung der freien Wohlfahrtspflege von größter Bedeutung. Ihre eingehende Kenntnis ist für jeden, der in der Arbeit steht, unumgänglich notwendig. Den jüdischen Wohlfahrtsämtern sind sie durch die Zentralwohlsahrtsstelle zugeleitet worden. Eine Würdigung der Grundsätze findet sich in allen einschlägigen Zeitschriften. Vor allem soll auf die Besprechung durch Ministerialrat Wölz in Nummer 51 und 52 der Sozialen Praxis 1924 hingewiesen werden. .(Perlag: Fischer, Jena.) vn. wirlschsslUchc fürsorgc. Die Zentralwohlfahrtsstelle erhält ebenso wie die anderer! Spitzenverbände regelmäßig durch das Reichsarbeitsministerinm Beträge zur Kreditgewährung an die Anstalten und Einrichtungen. Anträge sind auf besonderen Formularen an die Zentralwohlfahrtsstelle zu richten. Tie Rückzahlungsbedingungen können durch Erlaß des Reichsarbeitsministers vom November 1924 erleichtert werden in Fällen, in denen die Einhaltung der Frist eine besondere .Härte bedeuten oder die Zwecke vereiteln würden, für die der Kredit beantragt wird. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung der Verlängerung durch den Unterverband und Genehmigung durch die Zentralwohlfahrtsstelle. Aus Anregung des Caritas-Verbandes beabsichtigt die Hilsskasse gemeinnütziger Wohlfahrtseinrichtungen eine selbständige Pensionskasse für die Angeftelltcn der freien Wohlfahrtspflege zu begründen. In Frage kommt nur eine Znsatzkasse, da eine Ausgestaltung der Angestelltenversicherung Nicht möglich ist. Die Vorarbeiten für die Pensionskasse sind von allen Verbänden schon gemacht worden. Auch die Zentralwohlsahrtsstelle hat durch Fragebogen den in Betracht kommenden Personenkreis bereits ersaßt. Noch nicht erfolgte Anmeldungen, die hier in Frage kämen, sind in Kürze zu machen. Nähere Mitteilungen folgen in der nächsten Nummer. Der Deutsche Zentralausschuß für die Auslandshilfe hat aus den Merkblättern, die er durch die Eisenbahndirektion erhalten hat, feststellen können, daß in zahlreichen Fällen nach dem 31. Dezember 1924 Freifcachtbriese für den Versand von -Heizmaterial verwendet worden sind. Durch den mit Wirkung vom' 1. Januar 1925 gültigen Nachtrag 2 der Dienstanweisung über die Beförderung von Liebesgaben vom 1. Januar 19 23 ist ausdrücklich die frachtfreie Beförderung von Liebesgaben vom 1. Januar 1925 ab^ auf Lebensmittel und Kleidungsstücke beschränkt worden. Ferner machen wir darauf aufmerksam, daß durch den vorerwähnten Nachtrag die Eisenbahn sich das Recht Vorbehalten hat, von dem im Frachtbriefe bezeichneten Empfän-., -gcr eine auf Pflicht und Gewissen aufzustellende schriftliche Erklärung zu verlangen, in welcher Weise die Liebesgaben an. Arme, Notleidende oder Bedürftige im einzelnen verteil^ worden sind. Die Deutsche Reichsbahngesellschaft verlangt, daß über' die versandten Liebesgaben in Zukunft allmonatlich Bericht - erstattet wird. Es ist deshalb dringend erforderlich, daß die, Benutzung der Freifrachtbriefe nur innerhalb des zugelassenew -Rahmens erfolgt. Für die sorgfältige Ausfüllung der Merkblätter ist Sorge zu tragen. Ans jeden Fall müssen die genauen Jnhaltsbezeichnungcn getrennt nach Artikeln angegeben werden, besonders bei Lebensmitteln sind die übergebenen Mengen zu spezialisieren. Soweit nach dem 31. Dezember Freifrachtbriese für nicht zugelassene Sendungen benutzt worden sind, muß damit gerechnet werden, daß die Eisenbahn in diesen Fällen die Fracht noch erheben wird. Von dem neuen Erlaß des Neichsfinanzministeriums sind die Wohlfahrtsämter in Kenntnis gesetzt worden. Ausdrücklich muß betont werden, daß die Zentralwohlfahrtsstelle bei Beantragung der Frachtvergünstigung erklärt hat, daß sie sich zur Jnnehaltung der neuen Vorschriften verpflichtet. Che daher in Zukunft durch die Zentralwohlsahrtsstelle Frachtbriefe ausgegeben werden, muß bei. Beantragung nachgewiesen werden, daß es sich um Liebesgaben im Sinne der neuen Verordnung handelt. Seit dem 1. März find die alten Frachtbriefe ungültig geworden. Wir bitten daher um Rückgabe derselben, soweit sie sich noch bei den Wohlfahrtsämtern befinden. vni. empfchlcmwcrrc lilcrstur. Friedeberg-Polligkeit: Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 9. 7. 1924 (Kommentar). Heymanns Verlag, Berlin. Preis 6 Mark. Dr. Bäumer-Becker: Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt. Verlag F. A. Herbig, Berlin. Preis gebunden 3, Mack. Jugendwohlfahrt. Sammlung der Gesetzgebung für Jugend- Wohlfahrt. (Textausgabe.) Für den praktischen Gebrauch zusammengrstellt von R. Albath. Verlag: Emil Hartmann, Buchdruckerei und Verlag, Berlin. Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt und das Preußische Ausführungsgesetz (Verlag: Frauz Bahlen, Berlin 1924), ein kurzer handlicher Leitfaden. Preußisches Ausführnngsgesetz zum R.J.W.G. von Dr. Polligkeit und Dr. Paul Blumenthal. Preis gebunden 6, Mark. Carl Heymamrs Verlag, Berlin, Mauerstr. 44. Kinder- und Jugendfürsorge (Einführung in die Ausgaben -der neuen Gesetze) von Professor Dr. Ctr. I. Klumker. Verlag Hermann Beyer & Söhne, Hohensalza. Preis: 1,20 Mark. Die Fürsorgeverordnung mit den Ausführungsbestimmungen und sonstigen Gesetzen und Verordnungen von R. Albath (67 S.). Emil Hartmann, Buchdruckerei und Verlag G. m. b. H., Berlin. Die Fürsorgepflicht. Vorträge aus dem Lehrgang über die Verordnung über die Fürsorgrpflicht vom 14. 2. 1921, veranstaltet vom Archiv für Wohlfahrtspflege (63 S.). Heymanns Verlag, Berlin. Preis 2,— Mark. Handwörterbuch der Fürsorgepflicht von Regierungsrat Gögler (Württembecgrches Arbtt'sministerium, Sluttgart). Verlag von I. Heß, Stuttgart 1925. Taschenbuch für Wohlfahrtspftegerinueu. Hecausgegeben vom Deutschen Archiv für Jugendwohlfahrt. Verlag von F. Herbig, Berlin, FlottweUstr. 4. Preis 1,— Mark. Wohlfahrtspflege von S. Wronsky. Sonderabdruck aus dem von Oskar Karstedt herausgegebenen Handwörterbuch für Wohlfahrtspflege (Heymanns Verlag) (6 S.). Die Arbeiterwohlfahrt von Marie Juchacz und Johanne Heymann. (Voraussetzungen und Entwicklung.) I. H. W. Dich Nchf., Berlin 1914. Preis gebunden 4,50 Mark. (236 S.) Archiv für Wohlfahrtspflege. Arbeitsbericht vom 1. 1. 1923 — 30. 6. 1924. Hcymanns Verlag, Berlin. 36 S.