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Nachrichtendienst · 1925-02-01 · Heft 1 (Februar 1925) · p. Seite 2

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1925
Issue
Heft 1 (Februar 1925)
Date
1925-02-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Die Fürsorge für die Wandernden, die bisher^ eine Ausgabe verschiedener Organisationen war, wurde einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Zentralwohlfahrtsstelle, Arbeitcrfürsorgeamt und Zentralstelle für Wanderarmensürsorge, übertragen. Die neue Arbeitsgemeinschaft übt ihre Tätigkeit seit 1. März aus. Ihr wird eine weitere Arbeitsgemeinschaft für das A r b e i t s n a ch w e i s w e s e n angegliedert werden, zu der außer den genannten Organisationen der Jüdische Frauenbund und die Großloge für Deutschland hinzutreten.. Dem Reichsausschuß der jüdischen Jugeudverbände haben sich außer den in der letzten Nummer des Nachrichtendienstes geuaullteu Jugendorganisationen noch die Jugendvereiuigung Esra und die Bereinigten Uebungsstätten jüdischer Turn- und Sportvcrbände angeschlossen. Insgesamt umfaßt der- Reichsausschuß in zirka 500 Ortsgruppen 10—12 000 Jugendliche. Die für dir Jugendlichen geeigneten sozialen Arbeitsgebiete wurden gemeinsam mit ihnen festgestellt und sind zum Teil schon in Angriff 'genommen. Richtlinien und eine Denkschrift darüber können von der Z.W.St. bezogen werden. Der Reichsausschuß wurde der Zentralwohlfahrtsstelle als Beirat angegliedert. Er hat sich ferner dem Ausschuß der deutschen Jugendverbände angeschlossen und ist durch Erlaß des Preußischen Wohlfahrtsministeriums in den Beirat für Jugendbewegung und Jugendpflege ausgenommen. Es ist zu hoffen, daß durch dir Zusammenfassung der jüdischen Jugendbewegung zur sozialen Fürsorge ihre Mitarbeit lyi den Jugendämtern auf Grund des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (§ 6) gesichert ist. (liebet die seitherige Arbeit siehe unter Jugendpflege und Jugendbewegung.) Einem Wunsche des Reichsministeriums des Innern fol- -gend, hat die Zentralwohlfahrtsstelle einen Fachausschuß für I u g e n d w o h l f a h r t im Rahmen ihres Arbeitsgebietes gebildet. Der Fachausschuß wird die Vertretung der geschlossenen und offenen Jugendwohlfahrt übernehmen und versuchen, die Jugendwohlfahrt nach neuzeitlichen Gesichtspunkten auszugestalten. Gegenwärtig sind auf Grund des Rcichsjugendwohlfahrtsgesetzes überall Bestrebungen zur Errichtung von Jugendämtern im Gange. Die erste Aufgabe des Fachausschusses ist daher, darauf hinzuwirken, daß die Mitarbeit der jüdischen Wohlfahrtspflege in den Jugendämtern von Anfang an gesichert ist. Ueber die Zusammensetznng des Fachausschusses und die einzelnen Aufgaben wird später berichtet werden. Vorschläge dazu, nimmt die Geschäftsstelle gern entgegen. (Die weiteren Nachrichten unter „Jugendwohlfahrt".) Analog den katholischen und evangelischen Wohlfahrtspflegerinnen steht auch jetzt ein Zusammenschluß der j ü d i s ch e n Sozialbeamtinnrn bevor. Der Zusammenschluß soll in erster Linie darauf hinwivken, daß in allen jüdischen Zentren geschulte, beruflich vorgebildete Wohlsahrtspslegerinnen angestellt werden. Er will ferner im Interesse der Hebung der Berufsleistung auf eine regelmäßige Information über alle einschlägigen Fragen der jüdischen Wohlfahrtspflege sowie auf die Gestaltung gesunder Gehaltsverhältnisse hinwirken. Wie aus den bis jetzt eingegangenen Aeußerungen ersichtlich ist, wird ein solcher Zusammenschluß von allen Seiten sehr begrüßt. Anmeldungen find nach Berlin C. 2, Rosenstraße 2/4, ^u^ richten. H. 6efunüt)rits< und erjolungsfütforge. A Durch die Verordnung über die F ü r so r g e p s l i ch t ist ' das Gesetz über die Reichs Wochen Hilfe außer Kraft gesetzt.worden. In Zukunft erhalten infolgedessen nicht versicherte Wöchnerinnen keinen Reichszuschuß mehr, sondern die Wochenhilfe ist eine Aufgabe der Bezirksfttrsorgeverbäude. In den ^lusführungsgesetzen für die einzelnen Länder ist die Wochenfürsorge auf das Niveau einer wohlfahrtspflegerischen Maßnahme gesunken. Es ist daher dringend erforderlich, daß die freien und WöchnerinnenBereine durch eine geregelte Fürsorgetätigkeit die Hilfe für die nicht versicherten Wöchnerinnen den Leistungen der Reichsversicherung angleichen. (Ausführlicher Bericht in einer der nächsten Nummern der Blätter des Jüdischen Frauenbundes.) Bei der Besprechung des Jüdischen Frauenbundes in Erfurt über E r h v l u n g s f n r f o r g e wurden Richtlinien zum Ausbau dieses Fürsorgekrieges für das ganze Reich ausgestellt. (Die Berliner Erholungszentrale hat die Erholungsfürsorge n dieser Art bereits seit einem Jahr mustergültig durchgeführt.) Bei der Erfurter Besprechung wurde darauf hingewiesen, daß das Gebiet der Erholungssürsorge im Rahmen der Wohlfahrtspflege seit dem Kriege eine besondere Bedeutung gewonnen hat, daß aber die Schwierigkeiten bei der zukünftigen Gestaltung dieses Zweiges der Fürsorge ins Auge gefaßt werden müssen. Wichtig ist vor allem, daß die einzelnen Stellen, die Kinder verschicken, mit einander in Berührung treten und einheitliche Gesichtspunkte für die Versendung aufstellen. Die Belegung der Heime wird einfacher sein, sobald die Verschickung der Kinder durch bestimmte Zentralstellen erfolgt. Eine ganze Reihe weiterer grundsätzlicher Fragen der Erholungsfürsorge, z. B. die Aus- . dehnung auf vorschulpflichtige und schulentlassene Kinder, die Erfassung der Kinder in Klein- und Mittelstädten, wurden gleichfalls in Richtlinien niedergelegt. Den jüdischen Zentralen für Wohlfahrtspflege erwächst hier ein großes positives Arbeitsgebiet, indem sie alle Stellen in ihrem Bezirk, die sich mit der Verschickung von Kindern befassen, zu vereinigen und einen sorgfältigen Ausbau dieses Gebietes der Jugendwohlfahrt in die Wege zu leiten versuchen. Für den Ausbau von örtlichen Erholungskuren ist eine Broschüre des Zentralausschusses für die Auslandshilfe erschienen, die durch die Zentralwohlfahrtsstelle bezogen werden kann. Außerdem hat der Landaufenthalt für Stadtkinder, dessen Vorstand die Zentralwohlfahrtsstelle angehört, allgemeine Richtlinien für die Entsendung von Kindern zum Erholungsaufenthalt erlassen, die ebenfalls durch die Zentralwohlfahrtsstelle bezogen werden können. Zu beachten ist, daß bei der Versendung von erholungsbedürftigen Kindern die Deutsche Reichsbahngesellschaft besondere Fahrpreisermäßigungen bei der Beförderung gewährt. Nähere Mitteilungen darüber sind an die Wohlfahrtsämter und Entsendestellen gelangt. Die Zentralstelle für oft jüdische Kinder- und Waisenfürforge in Warschau beabsichtigt in diesem Jahre Kinder zur Erholung in deutschen Heimen unterzubringen. Es ist zu hoffen, daß dieselbe Bereitschaft zur Aufnahme, welche die deutschen Kinder in Holland, in Oesterreich, in der Schweiz gefunden haben, jetzt auch den Warschauer

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