Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1925
- Issue
- Heft 1 (Februar 1925)
- Date
- 1925-02-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Kindern gegenüber in Deutschland besteht. Entsprechende Anfragen sind an die Entsendest eilen und Erholungsheime gemacht worden. Ein dritter Transport von 10 tuberkulösen Kindern (8 aus Berlin, 2 aus Köln) ist in der Heilstätte Etania Davos ausgenommen worden. Wiederum hat die Zentralstelle der jüdischen Hilfsaktion in der Schweiz einen Teil der Kosten übernommen, so daß von Deutschland aus sür jedes Kind nur Mk. 3,— täglich -zu zahlen sind. Die Erfolge bei den früher verschickten Kindern sind gut, einige Kinder sind seit Juli noch in Davos. Sie sollen solange bleiben, bis sie ganz geheilt sind. Der letzte Transport wurde der Obhut einer Kindergärtnerin übertragen, die sich nur der deutschen Kinder anzunehmen und sür richtige Durchführung der hygienischen und pädagogischen Maßregeln Sorge zu tragen hat. Eine Spende der Quäker wurde durch den deutschen Zcntralausschuß für die Auslandshilse zur Bekämpfung der Tuberkulose unter den Kindern in Deutschland verwandt. Die Spende wurde in Form von Materialien an die Heime weitergeleitet. Von jüdischer Seite wurden 10 Anstalten bedacht, in denen sich tuberkulös gefährdete Kinder befinden. Dir sür dir offene Fürsorge bestimmte Spende wurde durch die örtlichen Fürsorgestellen verteilt. Aus den Reichsmitteln, die der Zentralwohlfahrtsstelle sür die Durchführung von Heilverfahren für tuberkuloseerkranktcs Pflegepersonal gegeben worden sino, konnten bis jetzt Heilverfahren für 18 Schwestern durchgesnhrt werden. Von 227 jüdischen Schwestern waren der Z.W.St. diese 18, d. h. 7,9 ",o, gemeldet worden, bei denen eine Heilstätten-- kur infolge der Anstrengungen der Kriegs- und Nachkriegszeit erforderlich war. - Von diesen Schwestern stammten 4 aus Berlin, 2 aus Hamburg, 8 aus Frankfurt a. Main/ 2 aus Breslau. 1 aus Stettin, 1 aus Würzburg. Im Schwarzwald wurden zur Erholung untergebracht 5, im Taunus 1, in Oberbayern 1, in der Schweiz 10, in Privatpflege (zu Hause) genießt 1 eine Kur. Ausgegeben wurden: für einmalige Behandlung.Mk. 3 000,— für monatliche Bechilfen für die Dauer von 2 8 Monaten, monatlich zirka . Mk. 2 500,- - insgesamt bisher zirka Mk. 12 000,— Weitere Mittel stehen der Zentralwohlfahrtsstelle zur Verfügung. Durch eine neue Verfügung können ferner in Preußen die Mütel, die ursprünglich für das erkrankte Pflegepersonal in nicht organisierten Einrichtungen bestimmt waren, sinngemäß sür die Pflegekräfte der freien Verbände verwandt werden, so daß bei Tuberkuloseerkrankungen von Pflegepersonal in Heimen Zusatzunterstützungen bei dem Oberpräsidenten der betr. Provinz beantragt werden können. Obwohl die Zahl der Erkrankungen 7 o/0 bet gesamten Schwesternzahl beträgt, scheinen trotzdem noch nicht alle Fälle erfaßt worden zu sein. Alle Persönlichkeiten und Einrichtungen der jüdischen Wohlfahrtspflege werden dringend gebeten, alle ihnen bekannten Fälle, vor allem auch der Nichtorganisierten Schwestern, der Zentralwohlfahrtsstelle zu melden, damit nichts unversucht bleibt, um dem tuberkuloseerkrankten Kranken- und Pflegepersonal wieder zur Arbeitsfähigkeit zu verhelfen. III. NnstgUxrckorm. Die Anregung zu einer Reform der Satzungen ist gemeinsam mit dem Verband der Leiter und Leiterinnen der Erziehungsanstalten, den Anstalten der Jugendwohlfahrt gegeben worden. Aus den hieraus erfolgten Mitteilungen, der Anstalten ist zu ersehen, daß die Praxis fast allenthalben die störenden Bestimmungen längst überholt hat, so daß die Beschränkungen, die der Ausnahme anstaltsbedürftiger Kinder entgegenzustehen scheinen, vielfach nur noch auf dem Papier stehen. Es ist dringend erwünscht, daß die Satzungen einen tatsächlichen Ausdruck der praktischen Handhabung darstellen, damit keine falsche Beurteilung der jüdischen Jugendwohlfahrt nach dieser Richtung hin in Zukunft möglich ist. Z. B. wurde bei der Prüfung der Satzungen festgestellt, daß bei 26 Anstalten die Bezeichnung „Waisenhaus", die sich bei dem ganz geringen Prozentsatz von Waisen in deu Heimen ohnehin mit dem Zweck nicht deckt, noch üblich ift; abgesehen davon, daß die Kinder dadurch oft in einet Weise stigmatisiert werden, die ihnen sür ihr späteres Fortkommen hinderlich sein kann. Allerdings steht einer Aenderung des Namens oftmals die Tradition im Judentum entgegen, die sich lieber um „Waisen" als nm „hilfsbedürftige Kinder" annimmt. Es ist zu hoffen und zu wünschen, daß die Anstalten ihre Bezeichnung im Laufe der nächsten Zeit ändern und auch äußerlich zum Ausdruck bringen, daß sie alle hilfsbedürftigen Kinder im Sinne des Reichsjugendwohlsahrtsgesetzes ausnehmen. 8 Anstalten nehmen satzungsgemäß überhaupt nur verwaiste Kinder auf. In Wirklichkeit ist die Zahl der Waisen in diesen .Heimen sehr klein. In 5 Heimen sollen uneheliche Kinder ausgeschlossen sein. 13 Heime beschränken die Ausnahme auf Kinder der betreffenden Gemeinde. Ferner wurde angeregt, die Anstaltsfürsorge über das schulpflichtige Alter hinaus bis zur Erwerbsbefähigung anszudehnen. Es würden nämlich 15 Anstalten die Kinder mit 14 oder 15 Jahren auf Grund chrer Satzung entlassen, was wohl in Wirklichkeit kaum geschehen dürste. Die Satzungsresorm wird von. dem neugebildeten Fachausschuß für Jugendwohlfahrt sortgeführt werden. Die Hauptfrage einer Reform in den Anstalten besteht darin, daß überall gut vorgebildetes Personal arbeitet. Seit Jahren wird nach dieser Richtung hin über einen großen Mangel geklagt. Aus diesem Grunde sucht die Zentralwohlfahrtsstelle durch intensive Propaganda die Heime zur Aufnahme hauswirtschaftlicher Lehrlinge zu veranlassen. Es ist ihr gelungen, im Verlaufe des letzten Jahres Plätze sür zirka 40 Mädchen zu finden. Einen regelrechten Lehrbetrieb gliederte sich nach der Erziehungskonserenz das Paul inen st ist in Hamburg an. Es können dort gleichzeitig 7 Mädchen zur Erlernung der Hauswirtschaft ausgenommen werden. Die Dauer der rein praktischen Ausbildung ist ein Jahr. Ferner hat sich die I ü d i s ch e H a u s h a l t u n g s s ch u l e in Frankfurt a. M. ebenfalls unter dem Eindruck der Verhandlungen der Erziehungskonserenz eine Abteilung zur Ausbildung von Anstaltsbeamtinnen angegliedert. Die Ausbildung ist durch einen sorgfältig ausgearbeiteten Lehrplan geregelt. Ausgenommen wurden im Mai 1924 7 Mädchen. Die Dauer der theoretischen und praktischen Ausbildung beträgt V/g Jahre. Ehe ein Zeugnis darüber ausgestellt wird^ muß noch ein längeres Praktikum in den verschiedensten Einrichtungen der Jugendwohlfahrt abgelegt werden. 3