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Nachrichtendienst · 1924-09-01 · Heft 1 (September 1924) · p. Seite 8

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1924
Issue
Heft 1 (September 1924)
Date
1924-09-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Von den. AnstalhSbeamt e.n lind: a) Erziehung »personal: . . Vorbildung I Seminar, Taubstummen-Lehrer, Lehrer ' 22 l 16 4 I Gewerbe-Lehrer, Akademisch ) 2 1 Kindergärtnerinnen 101 Jugendleiter^nnen' 1 Kindergärtn.-Sem., Jugendleit.-Sem., Hortnerinnen 1! 11 1 Sozialbeamtinnen . 3 l Soz. Fr.-Sch., Praktisch . Erzieherinnen ohne Vor- I 3 7 bildung mit Heimpraxis 7 j b) Schwestern- Krankenichwestern Säuglingsschwestern Pfleger Gärtner, Landwirte > Handwerker Wirtschafterinnen Stützen, Köchinnen Pflege- und 3 11 L irisch a ftsp erson al: Schwest.-Exam-, Säugl.-Psl.-Exam., 3 11 Haushalt.-Sch., Handwerk, Praktisch. 1 4 21 Berufsjahre ohne Gehalt 20—50 Mk. monatl. 50—75 Mk. monatl. 75—100 Mk. monatl. 100—150 Mk. monatl. 150—200 Mk. monatl. über 200 Mk. monatl. Eehaltsübersicht: 0—5 6—10 10-20 über 20 Jahre Jahre Jahre Jahre in %' 2 1 — 14 o/o 30 6 7 5 57 o/o 8 3 2 1 " 17,8 o/o 1 — 1 1 3,5 o/o 3—2 — 5,9 o/o, 6 — 3 — 10,7 o/o — — — 1 1 .0/0 Zeit eine Zusammenfassung der Spitzenverbände der freien Wohl« fahrtspflege bedeutet, hat sich vor Abbau von 8 61 hes FinanzauSgleichsgesetzes hauptsächlich mit denSchwierigkeiten befaßt, die für die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege entstehen können. Sa hat sie sich vor allem darum bemüht, daß auch nach Auf« hören dieses Paragraphen, der den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege kraft Gesetzes Zuschüsse zusicherte, die Zu- , sammenarbeit zwischen der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege eine fruchtbare bleibe. Sie hat sich z. B. dafür eingesetzt, daß der 8 £> der Verordnung über die Fürsorgepflicht einen Zusatz erhielt, nach welchem die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege durch Reichsrichtlinien vorgesehen wurde. Auch über Art und Maß -der Fürsorge hat die Reichsgemeinschaft dem Reichsarbeitsministerium eine Denkschrift eingereicht, welche die Wünsche der Spitzenverbände enthielt. Ferner hat die Reichsgemeinfchaft vor Inkrafttreten des verkürzten Reichsjugendwohlfahrts- ' gesetzes eine Eingabe an die Reichsregierung gerichtet, damit, an dem' 8 9 des ursprünglichen R.J.W.G., der die Grundsätze für die Zusammenarbeit der behördlichen und freien Wohlfahrtspflege enthält, festgehalten wurde. Ein Vertreter der Z.W.St. nimmt an allen Sitzungen der Reichsgemeinschastteil, um die Wünsche und Interessen der jüdischen Wohlfahrtspflege zu vertreten. ÄnsteNuogsverhallnis: Pensionsberechtigt Lebenslänglich angestellt Von den 22 Lehrern sind 8 8 Von den 22 Erziehungspersonal sind .— — Von den 40 Schwestern, Pslege- und Wirtschasts- / personal sind < 1> 1 . - ' F. Ä. VII. verkehr mit üen vehörüen unü interkonfessionellen Organisationen. Im Reichsarbeitsministerium finden regelmäßig Sprechtage über wichtige Fragen der Wohlfahrtspflege mit den Spitzenverbänden statt. Die Z.W.St. ist regelmäßig be^ diesen Besprechungen vertreten. Aus den Tagesordnungen seien die nachstehenden Punkte erwähnt: 8 61 des Finanzausgleichsgesetzes, Kohlenkredite, Lage der Anstalten, Anleihemöglichkeiten, Zuschußkredite der Länder usw. Bei einer auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministeriums unter Beteiligung des Reichcharbeitsministeriums in Würzburg stattgefundenen Tagung im März ds. Js., bei welcher über die Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Fürsorge und über Art und Maß der Fürsorge auf Grund der neuen Verordnung über die Fürsorgepflicht vor deren Zustandekommen beraten wurde (8 5 und 6), war die Z.W.St. vertreten. * Ueber dieselben Paragraphen der Verordnung über die Fürsorgepflicht wurde bei einer Tagung, die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorgenach Frankfurt a. M. im März einberufen war und bei der die Z.W.St. ebenfalls vertreten war, beraten. Die Reichsgemeinschaft von Hauptverbänden der freien Wohlfahrtspflege, die seit längerer Im vergangenen Jahre wurde von den führenden Organen der freien Wohlfahrtspflege mit Unterstützung des Reichsarbeitsministeriums eine Kreditgemeinschaftgemeinnütziger Selbsthilfeorganisationen begründet. Die Kreditgemeinschast gewährt Darlehen an Einrichtungen der Selbsthilfe unter sehr günstiges Bedingungen. Anträge von Lehrwerkstätten, Nähstuben, Schreibstuben usw. können durch die Zentralwohlfahrtsstelle an die Kreditgemeinschaft, derem Verwaltungsrat die Z.W.St. angehört, weiter geleitet werden. * Im Oktober vorigen Jahres bildete die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der .Geschlechtskrankheiten eine Arbeitsgemeinschaft aus den Vertretern der. großen Wohlfahrts- und Jugendverbände, darunter der Z.W.St., um über Mittel und Wege zu beraten, wie sich am zweckmäßigsten ein gemeinsamer Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten durchfi'chren läßt. Auf der diesjährige Jahresversammlung der D, G. z. B. d. G. in Oberhof im Juni, bei der die Z.W.St. vertreten war, wurde diese Frage, von pädagogischer, religiöser und hygienischer Seite aus beleuchtet und vor allem betont, daß nicht nur Aufklärung, sondern ethische Beeinflussung nötig ist. Di« Geschäftsstelle der Z.W.St.. gibt gern Auskunft darüber, wie die praktische Mitarbeit der. jüdischen Wohlfahrtspflege gedacht ist. Das Deutsche Bolksopftr, das ursprünglich für das besetzte Gebiet gebildet wurde, ist Ende 1923 in das Sammelwerk der Deutschen Nothilfe umgewandelt worden.. Die Ergebnisse dienen zur Linderung der Notstände im ganzen Reich unter besonderer Berücksichtigung des besetzten Gebietes. In der Hauptsache wurden aus der deutschen Nothilse Volks-, speisungen durchgeführt. Das Sammelwerk ist dezentralisiert, in den. einzelnen Ländern; für besondere Notstände besteht ein Ausgleichsfonds für das ganze Reich. Trotz der wirtschaftlichen Depression und der erlahmten Gebefreudigkeil soll die Nothilfe als deutsche Selbsthilfemaßnahme bestehen bleiben. 8

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