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Nachrichtendienst · 1924-09-01 · Heft 1 (September 1924) · p. Seite 6

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Journal
Nachrichtendienst
Volume
1924
Issue
Heft 1 (September 1924)
Date
1924-09-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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deutschen Juden gelangt. Auf dem Gebiet der Lebensmittelaktion ist vorzugsweise dlie „Wiener Mil teil standsfürsorge" zu nennen, die sehr viele Gemeinden und Anstalten in Deutschland Monate hindurch mit Lebensmitteln versorgt hat. Ferner hat die Schweizer Zentralstelle Südoeutschland lange Zeit hindurch mit Naturaken versorgt. Die Schweizer Zentrale hat sich auch sehr stark für die Unterbringung erholungsbedürftiger tuberkulöser Kinder in der Heilstätte in Davos eingesetzt. Die Selbsthilfe hat gleichzeitig mit der Joint-Spende in Deutschland eingesetzt. Es wurden seit Beginn 1923 iin Berlin und allen anderen großen Gemeinden ununterbrochen Sammlungen für die Erhaltung der schwer gefährdeten Wohlfahrtseinrichtungen geschlossener und halboffener Art und auch für die offene Wohlfahrtspflege veranstaltet unter dem Namen „Jüdische No t". An manchen Orten, wie in Berlin, hat die Sammlung den Charakter einer zentralen Aktion getragen, indem jede selbständige Sammlung der einzelnen Institutionen und Vereine während der ganzen Zeit unterblieben ist. Ein abschließendes Bild über das Ergebnis her Sammlungstätigkeit im Jahre 1923 und im ersten Viertel von 1924 kann naturgemäß nicht gegeben werden, weil infolge der Inflation eine Vergleichbarkeit der Ziffern und vor allem ein Zusammenrechnen nicht möglich ist. Die Tatsache aber steht fest, daß mindestens das Dreifache der Joint-Spende im Inland durch Sammlungen aufgebracht worden ist, sonst wäre trotz der amerikanischen Hilfe der Zusammenbruch der jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland unvermeidlich gewesen. Die Hoffnung, daß nach Eintritt der Stabilisierung die Lage der Anstalten und offenen Wohlfahrtspflege sich bessern und allmählich Friedensverhaltnisfe eintreten werden, so daß große Sammlungen unterbleiben können, hat sich leider nicht verwirklicht: im Gegenteil, die Situation ist heute schwieriger denn je. Das Vermögen der Anstalten ist verschwunden, die Mitgliedsbeiträge laufen nur sehr gering ein, und Spenden find in den meisten Anstalten kaum zu verzeichnen. Es ist dies die Folge der allgemeinen Wirtschaftskrise, die Deutschland jetzt durchmacht, und die auch die jüdische Bevölkerung sehr stark betroffen hat. Es werden daher erneut die Sammlungen allenthalben ausgenommen werden müssen, eine Forderung, die aus der Tagung der örtlichen Zentralen und Landesverbände am 30. Juni insbesondere von dem Vertreter der Frankfurter Zentrale mit Nachdruck erhoben worden ist. Die Z.W.St. wird daher gemeinsam mit den Landesverbänden und örtlichen Zentralen im Herbst mit aller Energie an die Vorbereitung einer in ganz Deutschland durchzusührenden Sammlungsaktion herantreten. Solange die Organisation der jüdischen Wohlfahrtspflege noch nicht restlos durchgeführt ist — es fehlt noch in verschiedenen Gemeinden an örtlichen Zentralen für Wohlfahrtspflege, sowie in verschiedenen Provinzen an Landesverbänden —, wird von der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden dauernd, durch Gewährung von Zuschüssen an Anstalten und in einer Fülle von Einzelfällen eingegriffen. Es wurden in den letzten Monaten Tausende von Mark für diesen Zweck verausgabt, die zum großen Teil aus Sammlungen in Berlin aufgebracht worden sind. «. Die Frachtsreiheit bei der Beförderung von Liebesgaben wurde auch in diesem Jahre der Z.W.St. als der Spitzenorganisation der jüdischen Wohlfahrtspflege durch die Reichsbahn-Direktion zugestanden und von den an- - geschlossenen Einrichtungen sehr rege in Anspruch genommen. Leider wurde verschiedentlich die Beobachtung gemacht, daß Sen die Dienstanweisung verstoßen wurde. Es sind als lpsänger n u r Behörden oder anerkannte gemeinnützige Einrichtungen, also entweder das für eine Einrichtung zuständige städtische Wohlsahrts- oder Jugendamt oder die betreffende örtliche oder provinzielle Zentrale der jüdischen Wohlfahrtspflege zugelassen; ausgeschlossen sind also. Sendungen, di« an Anstalten, Ernzelpersonen oder Spediteure adressiert sind. Die Frachtfteiheit kann fernerhin nur für Liebesgaben aus dem In- und Ausland in Anspruch genommen werden; ausgeschlossen sind Rohstoffe und Stoffe, di« vor ihrer Ver- Wendung einer Bearbeitung bedürfen. Weitere Einzelheiten aus der Dienstanweisung teilt die Z.W.St. auf Wunsch gern mit. Die Fürsorge für die Grenzland vertriebenen aus den Ostmarken ist durch eine Verfügung des Ministers des Innern vom 17. Dezember 1923 in ein neues Stadium getreten. Nach! dieser Verfügung ist die Fürsorge, welche seither das Reich durch den Reichskommissar für Zivilgefangene und Flüchtlinge ausüben ließ, den Ländern übertragen worden. Ferner wurde die Auflösung der Heimkehrlager des Roten Kreuzes und die Ueberweisung der Insassen nach irgend einer Gemeinde bestimmt. Die Zentralwohlfahrtsstelle befürchtete, daß eine, schematische Handhabung dieser Bestimmung unerfreuliche Folgen haben könnte, und hat daher seit langem ihre Aufmerksamkeit darauf gerichtet, daß vor der endgültigen Auflösung der Lager die jüdischen Insassen in einer passeirden Umgebung untergebracht werden können. Dank der Mitarbeit des jüdischen Arbeitsamtes, des Verständnisses verschiedener Heime und Einzelpersönlichkeiten ist es auch gelungen, 9 Leute wieder in Beruf und Wohnung, 7 Leute in Altersheime bezw. Krankenanstalten, 11 Kinder in Heimen unterzubriingen. Trotz aller Vorsorge konnte nicht vermieden werden, daß in einigen Fällen eine Verlegung behördlicherseits ohne Rücksicht angeordnet worden ist. Hier ist in zwei Fällen auf dringendsten Wunsch der Z.W.St. ein Widerruf erfolgt, und die beiden Flüchtlinge konnten in einem jüdischen Altersheim ausgenommen werden. Bei drei anderen Familien, die in Gemeinden mit ganz kleiner Seelenzahl oingewiesen wurden, ebenso wie bei den Flüchtlingen, die, ohne die Lagersürsorge in Anspruch zu nehmen, seinerzeit geflüchtet sind, ist die Notlage, besonders auch die Wohnungsnot so groß, daß eine ganz intensive Betreuung nach jeder Richtung hin erforderlich ist. Soweit es möglich war und ist, versucht die Z.W.St. eine Ueberleitung der Fürsorge auf den auf Grund der Verordnung über die Fürsorgepflicht zuständigen Bezirksverband zu erreichen, so daß von jüdischer Seite nur ergänzend eingegriffen werden muß. Es handelt sich bei den Vertriebenen aus. den Ostmarken durchweg um Leute, die früher infolge Fleiß und Sparsamkeit ein'größeres oder kleineres Vermögen besaßen. In Anbetracht dieses Umstandes hat das deutsche Rote Kreuz im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden eine Eingabe an die Reichsregierung gemacht, damit die Flüchtlinge aus den Ostmarken genau wie die übrigen unter den Folgen des Krieges und beffen Nachwirkungen Notleidenden unter die Kategorie der gehobenen Fürsorgeempfänger im Sinne der Verordnung über die Fürsorgepflicht in Zukunft zu rechnen sind. Nach wie vor aber wird die jüdische Wohlfahrtspflege sich ganz besonders intensiv der Flüchtlinge anzunehmen haben, und vor allen Dingen nichts unversucht zu lassen, damit die rechllichen Ansprüche an die Oeffenllichkeit erfüllt werden. In erster Linie ist dabei auf den Gesundheitszustand der Flüchllinge zu achten; denn es ist beobachtet worden, daß infolge der Entbehrungen des Lagerlebens die Erkrankung an Tuberkulose sehr um sich gegriffen hat. In dieser Hinsicht darf keine der erforderlichen Maßregeln versäumt werden, vor allen Dingen ist für gesunde Wohnungsverhältnisse zu sorgen. Dem AusschußfürergänzendeFürsorge für Rhein- und Ruhr verdrängte, dem die führenden Organisationen der freien Wohlfahrtspflege angehören, hat nach 'seiner Bildung zunächst eine die amtliche Fürsorge ergänzende UnkEÜtznnMkMgkeik ansgetttzk. Ditz Mittel, die aus den Ergebnissen der deutschen Nothllse stammten, fiuo naturgemäß in erster Linie dem Auffangegebiet (Frankfurt) zugeflossen. Jedoch erhielten auch die großen Organisatloneu — 6

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