Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1924
- Issue
- Heft 1 (September 1924)
- Date
- 1924-09-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Arbeit des Ausschusses soll darin bestehen, je nach Lage des Falles sür billige Wohnung und Verpflegung zu sorgen und Ermäßigung der Kurtaxe, der Bäderpreise und. der ärztlichen Behandlung herbeizusühren. Es soll dadurch jedoch, in keiner Weise eine peinliche Ausnahmestellung der betreffenden Erholungssuchenden geschaffen werden. Die Verteilung ausländischer Liebesgaben auf Vorschlag und durch die Mittelstellen des deutschen Zentralausschusses hat sich sehr bewährt. Sie ergibt ein deutliches Bild darüber, in welchen Bezirken die Vertreter der jüdischen Wohlfahrtspflege sich rege für ihre Einrichtungen bei den Verteilungen einsetzen. So sind z. B. die jüdischen Heime in Schlesien, Brandenburg und Berlin dank einer guten Vertretung in relativ höherem Maße als die Heime in anderen Teilen des Reiches bedacht worden. Auch die dem Roten Kreuz zuf/ießcnden Auslandsliebesgaben werden auf diese Weise weitergeleitet. Es ist also sehr angebracht, wenn überall eine gute jüdische Vertretung bei den Mittelstellen besteht. Mittelstcllcn bestehen für: Ostpreußen in Königsberg, Paulstraße, Poinmern in Stettin, Obcrpräsidium, Brandenburg in Berlin, Mathäilirchstraßc 20/21, Groß-Berlin, Poststraße 16, Provinz Sachsen in Magdeburg, ^Obcrpräsidium, Schlesien in Breslau, Gartenstraßc 74, Hannover in Hannover, Archivstraße 2, Westfalen in Münster, Regierungspräsidium, Düsseldorf in Düsseldorf, Cäcilienallee 2, Köln in in Köln, Bczirkswohlfahrtsamt, Kassel in Kassel, Regierung, Bayern in München, Staatsministerium für soziale Fürsorge, Baden in Karlsruhe, Herrcnstraße 45 a, Württemberg in Stuttgart,- Falkertstraße 29, Freistaat Sachsen in Dresden, Königsufer 2, Hessen in Därmstadt, Paradeplatz 3, Thüringen in Weimar, Wirtschastsministerium, Hamburg, in Hamburg, Wohlfahrtsamt, Bremen in Bremen, Wohlfahrtsausschuß, Lübeck in Lübeck, Wohlfahrtsamt, Frankfurt a. M. in Frankfurt a. M., Stiftstraße 30. genommen. In allen' Fällen, in denen durch die Z.W.St.- eine Kreditgewährung erfolgte, kann außerdem ein weiterer Antrag an die betreffende Landesregierung auf Zusatzkredit gestellt werden. Auch für die kommenden Monate stehen Mittel zur Verfügung, so daß alle Anstalten sich ohne weiteres an die Z.W.St. oder an den Bund der jüdischen Kranken- und Pslegean stallen in dieser Angelegenheit wenden können. Es ist ein Wunsch der Regierung, daß die Mittel als Kredite gegeben-werden, damit nach, erfolgter Rückzahlung das Geld wieder anderen notleidenden Anstalten zugute kommen kann. Reichsausfchutz der jüdischen Gemeinden Denlschlands. 'Die großzügige Hilfsaktion, die vom Joint Distribution Committee für die notleidenden jüdischen Wohlfahrtseinrichtungen in Deutschland Anfang 1923 begonnen hatte, kann - nunmehr aller Voraussicht nach als abgeschlossen angesehen werden. Es sind im ganzen 290000 Dollar zur Verteilung gelangt. Wir geben im Folgenden eine Zusammenstellung der Beträge nach den einzelnen großen Gruppen der Wohlfahrtspflege in Deutschland. Gruppe 1. Verteilg .abs. Summe 2. Verteilg. abs. Summe 3. Verteilg. abs. Summe Dollar o/o Dollar O/o Dollar o/o Altcrsfürsorge 13 405 15 13 405 13 5 715 6 Gesundheitsfürsorge 21 110 23 21 360 21 5 780 6 Jugcndwohlfahrt .. 28 460 32 29 536 30 12 925 13 Erholungsfürsorge 6 626 7,20 6 626 7 21 090 21 Wirtschaftssürsorge 725 1,40 725 1 4 000 4 Halboffcne Fürsorge 2158 2,40 2 220 2 Schwesternheime 1 170 0,80 1170 1 1950 2 Speisungen 2 000 2,20 7 600 8 Offene Fürsorge 14 326 16 17 458 17 48 540 48. 90 000 100 100 000 100 100 000 100 Das Erholungsheim in Segelberg teilt der Z.W.St. mit, daß von 1. September ds. Js. ab dort Erwachsene Aufnahme , finden können. Die Kosten betragen 3,— Mark täglich V. lvinschaktlichc fürforgc. Der, am 1. 8. 1923 ins Leben getretene § 61 des Finanzausgleichsgesctzes, kraft dessen die Anstalten und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege monatliche Zuschüsse zu den Gehältern der Angestellten erhielten, ist am 1. 4. 1st24 wieder «chgÄaut worden. Verteilt wurden auf Grund des ß 61 an die jüdischen Institutionen durch die Z.W.St. für Monat November 37 666,— Mark, ' „ „ Dezember 48523,— „ „ „ Januar, 29 000,— „ „ „ Februar 38 820,— „ „ „ März 38820,— ' 192829,— Mark. Außerdem erhielt die Z.W.St. als reichswichtige Einrichtung regelmäßig monatliche Zuschüsse zu ihren Verwaltungsunkosten. Seit Akärz wurden nach einer Verfügung des Reichsarbeitsministeriums oie weiter zur Verfügung gestellten Mittel fast ausschließlich zu Kreditzwecken verwendet. Nur ein kleiner Bruchteil konnte unmittelbar zu Zuschüssen für sehr notleidende Einrichtungen und Verbände verwendet werden. Es werden laufend vom Reichsarbeitsministerium den ' Spitzenverbänden, darunter auch der Z.W^St., Kreditmittel zur. Verfügung gestellt. Tie Kredite dürfen nur für lebensnotwendige Bedürfnisse, d. h. Substanz- und Jnventarerneuerung, bauliche Reparaturen, unerläßliche Erweiterungsbauten, keinesfalls aber zur Ablösung von Hypotheken, Schüldenrüchzahlungen oder Neugründungen verwendet werden» Anträge der Anstalten werden durch die Z.W.St. oder durch den Bund der jüdischen Krynkenuud Pflegeanstalten an die Hilfskasse vermittelt, bei welcher die Mittel deponiert sind. Bis jetzt wurden Kredite in Höhe von insgesamt 37 000 Mk.' von jüdischen Anstalten in Anspruch Bei dieser Ausstellung ergibt sich, daß die zweite, insbesondere aber die dritte Verteilung sich ganz wesentlich von der ersten unterscheiden. Während nämlich bei der ersten Verteilung im Juni 1923 Ln sehr starkem Maße die Anstalten bedacht worden sind, weil diese Einrichtungen zu jener Zeit sich in großer Not befanden, und die Joint-Spende ursprünglich zur Erhaltung der alten ehrwürdigen Wohlfahrts- Institutionen bestimmt war, wurde bereits bei der zweiten ' Verteilung im Januar 1924 mehr die offene Wohlfahrtspflege berücksichtigt, da die schwere Lage, in welche der Mittelstand durch die Inflation und ihre Wirkungen geraten war, ein erhöhtes Eingreifen der Wohlfahrtspflegenotwendig machte. Bei der letzten Verteilung wurde ebenfalls die offene Fürsorge sehr stark berücksichtigt, gleichzeitig aber auch der Erholungsfürsorge, wie aus den Ziffern hervorgeht, eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Man sieht aus dieser kleinen Tabelle«, daß durchaus nicht bei der Verteilung schematisch verfahren wurde, sondern daß immer auf die tatsächlichen Verhältnisse weitgehendst Rücksicht genommen wurde. Die Joint-Spende hat den Anstalten, aber auch der offenen Wohlfahrtspflege außerordentlich genützt. Wie aus den übereinstimmenden Berichten aller Einrichtungen hervorgeht, ist es diesem Hilsswerk zu verdanken, daß -im Jahre 1923 keine einzige von den wirklich! bedeutungsvollen Einrichtungen gezwungen war, ihre Tätigkeit einzustellen. Auch für die Uebergangszeit seit der Stabilisierung bedeutet die Joint- Spende einen sehr wertvollen Zuschuß und erleichterte der jüdischen Wohlfahrtspflege die Umstellung auf Selbsthilfe, die allenthalben immer mehr Platz greift. Ob und in welchem Ausmaß auch noch weiterhin vom Joint, natürlich mit weit geringeren Beträgen als bisher, eingegriffen wird, steht noch dahin. Auf alle Fälle aber ist die deutsche Judenheit dem amerikanischen Judentum für die hochherzige Spende, die aus eigenem Antrieb gewährt 'worden ist, für alle Zukunft zu großem Dank verpflichtet. . ' Auch aus den einzelnen europäischen Ländern, so vor allem aus Holland, sind in den letzten Jahren, namentlich seit Beginn der Jnflationskrise, Geldbeträge und Lebensmittel an den Reichsausschuß bezw. die Zentralwohlfahrtsstelle der — 5 —