Nachrichtendienst
- Journal
- Nachrichtendienst
- Volume
- 1922-1923
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1922)
- Date
- 1922-10-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Im ciiflcu ßufammcnfjaufl damit stehen die Bestimmungen über die Legilimationskartcn der ansmudischeit Arbeiter. Ersrenlicherweisc ist zu den Vorbesprechungen der Verwaltnngs bestiminungcn auch das Arbeitersürsorgeamt hinzugezogen worden. lieber den Verlaus und die endgültige Regelung werden wir s. Zt. berichten. lieber die Einstellung ausländischer Arbeiter herrschen z. Zt. viele Unk»arhe>iten. Zahlreiche Geschäfte und Betriebe sind gern bereit, jüdische Flüchtlinge in Arbeit zu nehmen, sie wissen jedoch nicht, ob dies erlaubt ist. Es wird deSha.b von besonderem Interesse sein, nachfolgend die geltenden Bestimmungen zu veröffentlichen: Ausländer, die sich um einen Posten als Angestellte bewerben, dürfen ohne besondere Genehmigung der Landesarbeiksämtcr eingestellt werden. Ausländer, die Stellung als Landarbeiter oder als H a n s a n g e st e l l t e wünschen, bedürfen in jedem Falle der besonderen Genehmigung des zuständigen Landesarbeitsamtes. Diese Genehmigung ist' nicht von ihnen, sondern von dem Arbeitgeber zu beantragen. Ausländer, die vor dem 1. Oktober 19 20 in das deutsche Reichsgebiet eingewandert sind, dürfen als Industrie-, Hanoels- oder als gewerbliche Arbeiter Arbeit aufnehmen und bedürfen dazu keiner Genehmigung des LandesarbeilSamtes. Diese Leute also dürfen unverzüglich eingestellt werden. Ausländer, die einen Posten als Industrie-, .Handels¬ oder gewerbliche Arbeiter annehmen wollen und n a ch dem 1. Oktober 1920 eingewandert sind, bedürfen der Genehmigung des zuständigen Landesarbeitsamtes. Diese Genehmigung ist durch den Arbeitgeber zu beantragen. II. Das Arbeiterfürsorgeamt war erneut in der Lage, in zahlreichen Fällen festzustellen, daß von manchen Nachgeordneten Behörden die Bestimmungen über die Ausweisung von Ausländern, speziell Über das Aufenthaltsrecht von Ausländern in Preußen, nicht immer gemäß dem Erlaß des Herrn Preußischen Ministers des Innern gehandhabt werden. In zahlreichen Fällen ist dadurch, daß die Betroffenen nicht entscheiden konnten, ob die Bestimmungen gemäß dem Erlaß ansgelegt und angewandt wurden, Unheil angerichtet worden. Wir bitten deshalb, in solchen Fällen sich unverzüglich an da Arbeitersürsorgeamt, oder eine seiner Nebenstellen zu wenden. Tor: lvird unentgeltlich Rat und Auskunft erteilt. Wir bitten, derartige Anfragen und Anträge schnellstens zu stellen, damit nicht durch Fristversäumnis nicht wieder gut zu machender Schaden entsteht. Bei dieser Gelegenheit sei daraus hingewiesen, daß das Arbeitersürsorgeamt als private Fürwrgeorganisa.ion von den Behörden anerkannt ist und mit den Behörden gerade in düsen Fragen im engsten Konnex steht. III. Im Internierungslager Kottbus-Sielow befinden sich z. Zt. etwa 50 jüdische Internierte. Wie die Vertreter dcs Arbeitcrfürsorgeamtes anläßlich eines Besuches stststclten konnten, handelt es sich in der Hauptsache um Flüchtlinge bezw. Deserteure, die in den letzten Monaten ohne Einrei eerlanbnis die Reichsgrenzen überschritten haben. Zum Teil befinden sich dort auch vorbestrafte Elemente, die in ihre .Heimat nicht abgeschoben werden können, da ihre Staatsangehörigkeit nicht sestzustellen ist. Das Arbeitersürsorgeamt hat bereits beiin Ministerium des Innern Schr,.ce unternommen, um möglichst bald die Befreiung der unbescholtenen Elemente herbeizuführen. Da die Internierten größtenteils mittellos sind und reine Angehörigen in Deutschland haben, hat sich das Arbeiterfürsorgeamt veranlaßt gesehen, eine Hilfsaktion einzuleiten und ans eigenen Mitteln zu helfen. Durch einen Vertreter des Arbein'rfürforgeamies wurden den im Lager Internierten überbracht: Hemden, Unterhosen, Strümpfe, Zigaretten, jüdische Bücher und Spiele, Mk. 500,— für Portozwecke, lieberdies wurden vom Arbeitersürsorgeamt gemeinsam mit Herrn Rabbiner Dc. Munk-Berlin Mc. 3000,— monatlich für Bcotankanf bewilligt. Anläßlich der Hoheit Feiertage hat das Arbeitersürsorgeamt weitere Mk. 3500,— überwiesen. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerksam gemacht, daß bereits verschiedene unsaubere Elemente die Notlage der Internierten benutzt haben, um in deren Namen Sammlungen zu veranstalten. Im Interesse der Internierten wird darum gebeten, an keine andere Stelle als dem Arbeitersürsorgeamt Spenden für diesen Zweck zu überweisen. ßUfsüeran der deutfcöen Juden. Fürsorge für die ukrainischen Waisenkinder. Nach Ueberwindung großer Schwierigkeiten ist es dank der Mitwirkung des Joint Distribution Eonunittee gelungen, eine Gruppe ukrainischer Waisenkinder in Befsarabien zilfninmenzubringeu, die dauernd nach Deutschland übernommen werden sollen. Die Kinder sollen in Deutschland erzogen und ausgebildet werden, bis sie ans eigenen Füßen stehen können. Der Hilssverein der deutschen Inden, der dieses Fürsorgewerk zur Durchführung bringt, entsendet in diesen Tagen eine seiner Beamtinnen, die in der Fürsorge für Kindertransporte besondere Erfahrung hat, zur Abholung der Kinder ans Warschau. Die K'inder werden zunächst nach Berlin überführt, wo sie einige Monate bleiben sollen, um mit den ihnen ncneii^ Verhältnissen vertrant gemacht zu werden. Sie finden in dem Kinderslüchtlingsheim Auguststraße 14—15 Ausnahme, in dein die nötigen Einrichtungen getroffen worden sind. Die Kosten für den Unterhalt der Kinder sowie für das Anfsichtspersonal, das sie betreut, werden ans der Ukrainefammlung des Hilfsvereins, des Hilfskomitees für die - notleidenden osteuropäischen Inden in Frankfurt a. M. und der Großloge für Deutschland bestritten. Nachdem die Kinder sich an das neue Milieu einigermaßen gewöhnt haben und nachdem durch dauernde Be obachtung auch die Möglichkeit gewonnen worden ist, Natnr und Eigenart der einzelnen Kinder kennen zu lernen, wird ihre Unterbringung in Berlin und im Reich erfolgen, in Waisenhäusern oder bei Privaten. Es liegt schon eine Anzahl Anerbletnngen bezüglich Aufnahme von Waisenkindern vor, die nach Maßgabe der Verhältnisse Berücksichtigung finden werden. Bei der Fürsorge für die .Kinder wird ein Komitee Mitwirken, das ans Vertretern verschiedener Organisationen besteht und welches cs sich angelegen lassen fern wird eilte Ueberivachung auch im Reich solange auszuüben, wie die Kinder fremder Fürsorge unterstehen. jüdischer frauenöund. Ein „Nachrichtendienst des Jüdischen Frauenbundes" soll voll nun ab allmonatlich tu dieser Form erscheinen. Wir glauben, daß wir geraoe in der heutigen Zeit versuchen müssen, unsere Zusamntenarbeit und unsere ioeelle Verbindung durch regeren Erfahrnngsanstansch und engeren Zusammenschluß zu festigen. Ter Nachrichtendienst soll anher vor allem Wichtiges ans der Arbeit unserer Verbänae, Ortsgruppen und Vereine bringen und der Besprechung allgemein interessanter Fragen ans der j n d i s ch e u Frauenarbeit dienen. Ferner will er — soweit Rnum vorhanden - ans TagcSsragen ans verwandten Gebieten der Frauen und Ingendbeivegnng Hinweisen. Wir bitten im Interesse der Sache unsere Vereine, Ortsgruppen, Landes und Provinztalverbände lim ihre Mitarbeit an diesem Blatte. Berichte und Anregungen jeder Art sind bis zum 30. jedeit Monats an H a n n a h Karminski, Frank,ncl a. M.. Langestraße 30 II, zu senden. Die Tätigkeit der T ll b e r k n! o s e K o m »i issio » des Jüdischen Frauenbundes hat seine ziveite Arbeit (sie erste war die Herausgabe des Flugblattes „Was jedes Kittd wissen muß") iit Angriff genommen. Frl. Werner war es gelungen, den Hanibnrger Senat zur Ausnahme von 50 Kindern in die K i n d e r h e i l st ä t l e W y t o f Föhr mit gesonderter ritueller Verpflegung ans z>oei Kurperioden tloch in diesem Jahre zu veranlassen. Eilt ausführlicher Bericht hierüber wird im nächsten Nachrichtendienst erstattet werden. Der I.F.B. hielt am 11.—13. September seine S ch l e - s i s ch c V c r b (t u dstagnng in Breslau ab. S i tz n n gen des engeren und erweiterten P o r ft a u des gingen der Tagung voraus. Sie fand ihren Abschluß 6 —