Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 10 (1867)
- Issue
- 4 (15.2.1867)
- Date
- 1867-02-15
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2542917-2543273-2543278--5220-2549255- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Tunis 3× ep/1048155
OCR text
171 172 In Tunis ist den Israeliten in Folge der Intervention der diplomatischen Agenten Frankreichs und Englands Schadenersatz geleistet worden für die schmerzlichen Unglücksfälle des vergangenen Jahres. In Nabel wurde im Sinne des Generalkonsuls von Frankreich die Festsetzung des den Rädelsführern auferh'gten Schadenersatzes einem unserer Glaubensgenossen, einem Franzosen und Mitgliede der Alliance, übertragen. Auf der Insel Gerby wurden unsere Glaubensgenossen ebenfalls schadlos gehalten. Am 2, Sept. 1865 benachrichtigte uns Sir Francis Goldsmid, dass dem Agenten und Generalkonsuln Ihrer Majestät der Königin von England in Tunis von der dortigen Regierung zur Kertntniss gebracht wurde, dass die Regierung die Vertreter von Gerby für den den Juden zugefügten Schaden verantwortlich mache. Die Einwohner von Gerby versuchten, um vom Schadenersätze befreit zu werden, die Juden durch Drohungen einzuschtichtern, und sie zu zwingen, der Entschädigung zu entsagen. Doch ihre Drohung blieb ohne Erfolg. Die Gerby er mussten sich herbeilassen, die Summe von 250,000 Piaster als Entschädigung zu zahlen. Sir Franeis Goldscmid schreibt uns, indem er uns diese Nachricht zukommen lässt: ״Ich hoffe, dass wir nunmehr berechtigt sind, zu glauben, dass die Tunis’sche Regierung entschlossen ist, den •Verfolgungen'ein Ende zu setzen, denen un- 3ere Brüder zum Opfer fielen.“ Diese guten Vorsätze müssen durch sehr energische Reklamationen gegen vorkommende Missbrauch“, gegen Grausamkeiten, die sich die Beamten der Regierung noch immer beikommen lassen, wach erhalten werden. So wurde zum Beispiel in Derid ein Greis ungerechter Weise des Diebstahls beschuldigt und auf Befehl des Kadi verhaftet. Man zerfleischte seinen Körper mit Peitschenhieben, noch blutend musste er ein Pferd besteigen, worauf er in eine Gegend abgeführt wurde, wohin ihm seine Familie nicht folgen konnte. In Tunis wurde ein zwölfjähriger Knabe auf Befehl des obersten Riehters mit Peitschen gezüchtigt, weil er sich herausnahm, sich der Ungerechtigkeit und Habsucht eines arabischen Kaufmannes entgegenzustellen. Das Lökal-Komite der Alliance intervenirte, worauf der eben erwähnte Greis seiner Familie zurückgegeben, der Kadi jedoch nicht bestraft wurde. Auch dem Knaben ward Schadenersatz gewährt. Die tunis’schen Juden, die durch Ansiedlung in Algier unter französisches Protektorat kamen, sahen sich durch Bedrohung mit der Tortur eine Erklärung entreissen, die ihre tunis’sche Abkunft bescheinigte. Die Einsprache der Alliance bei der französischen und englischen Regierung, die Veröffentlichung der Beschwerden unserer Glaubensgeuossen reizten die Regierung von Tunis und sie untersagte uns die Gründung eines Filial-Komitds, fürchtend, dass die Organisirang desselben den Zwek habe, die Israeliten der heimischen Gerichtsbarkeit zu entziehen. Die Regierung war schlecht unterrichtet. Sich über alle politischen Verhältnisse gänzlich hinwegsetzend, achtet die Alliance eine jede Regierung und fordern wir nur Rechtssicher־ heit für unsere Glaubensgenossen. Sie hat vor einigen Jahren dem Bey ihre Glückwünsche dargebracht, als derselbe allen Einwohnern des Landes ohne Unterschied der Religion eine liberale Verfassung verlieh. Sie verlangt auch heute nichts, als die Aufrechthaltung die- 861׳ Verfassung. Diese Aufschlüsse, die dem Vertreter des Bey, Herrn v. Lesseps, gegeben wurden, erneuerten wir in einem Schreiben an den Bey; Herr v. Lesseps versprach, sie zu unterstützen und übermachte dieseselbe der Regierung von. Tunis. Wir dürfen hoffen, dass wir frei von Beunruhigung werden friedlich fortwirken können zur Verbesserung der Lage unserer Brüder. Wenn wir vom Orient zum Occident übergehen, scheint uns, dass sich Alles anders gestalten müsse; wir erwarten keine Regierung, die zu schwach wäre, das Recht, viel weniger das Leben der Personen zu sichern. Wir finden uns unglücklicher Weise enttäuscht und wir 8ahen in einem Nachbarlande der Türkei, das zivilisirter als diese zu^ sein behauptet, in die Walach ei die Blitze' des heftigsten Fanatismus sich entladen , wie im rohesten Lande; wir sahen unsere Glaubensgenossen der Angst der Verfolgung preisgegeben, zitternd •für ihr Leben; alles dies einige Tage nach einem Freilieitskampfe, der ihnen alle bürgerlichen und politischen Rechte verhiess. Welch neue Täuschung nach, so vielen änderen! Die Revolution im Jahre 1848 verlieh ihnen die vollständige Emanzipation. Später wurde sie ihnen entzogen. Der Kongress der europäischen Mächte im Jahre 1858 sicherte ihnen die vollständige Gewährung der bürgerlichen Rechte zu, die Gewährung der politischen Rechte der Landes-Gesetzgebung überlassend. Unter der Regierung des Fürsten Kusa blieb diese Zusage ein todter Buchstabe, und selbst die bürgerlichen Rechte wurden ihnen vorenthalten. Nach dem Sturze der Regierung Kusas konnte die siegreiche Revolution die Israeliten von den bürgerlichen und politischen Rechten nicht ausschliessen. Die Minister, Mitglieder der provisorischen Regierung und der Gesandte der Moldau-Walachei in Paris gaben uns rnündlieh und in Depeschen' das Versprechen ihrer vollständigen Emanzipation. Der Entwurf der Konstitution enthielt einen Punkt, der allen Moldo-Walachen, ohne Unterschied der Kulte, den Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte gewährte. Vor dem Tage, an dem die