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Ben Chananja · 1867-02-15 · 4 (15.2.1867) · page 21

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
10 (1867)
Issue
4 (15.2.1867)
Date
1867-02-15
Page
– (sequence 21)
Language
German
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ÄußerordMtiche Reitage zu ,A LH." Rr. 4. Ärr Morgen einer neuen Zeit ist für das Vaterland angebrochen. Bevor noch diese Zeilen den freundlichen Lesern Ms ״Ben Chananja" zu Gesichte kommen, werden die Freunde desselben in Ungarn 'schon s aus den politischen Blättern erfahren Haben,.'daß unser erhabener Monarch ein verantwortliches ungarisches Ministerium ernannt hat, und daß die Ministerien bereits in Thätigkeit gesetzt ° sind. Die Publizisten des In- und Auslandes werden an dieses, nicht nur für das Vaterland wichtige, Ereigniß verfchiedÄe politische Betrachtungen knüpfen. Wir stehen diesen ^Betrachtungen fern : Der ״Ben Chananja" ist kein Politisches Blatt; ja, es gab Zeiten, wo ihn kurzsichtige Wohldienerei für ein unpolitisches Blatt erklärte! Stillschweigend dürfen; wir uns '׳ aber vonßMr, neuen Wendung der öffentlichen AngelegenherMH dennoch nicht finden lasien. Es wäre eine unnamrliche Affektation, zu ׳behaupten, daß wir bei der vielverheißenden Wiedergeburt des Vaterlandes aus- ,ן schließlich diese im Auge haben,' ajr uns: selbst aller gar nicht denken, auf unsere Gegenwart und! Zukunft als Juden gar nicht reflektiren. Austichtig und mit dem innigsten Dankgefühle gegen den Lenker menschlicher Geschicke begrüßen auch wir den endlichen ^Triumph des Rechtes, des nationalen Selbstbewustseins, des politischen Charakters, der sittlichen Ausdauer und Beharrlichkeit. Da aber das siegreiche Recht/nicht unmittelbar und sogleich auch uns unser gutes Recht bringt, so liegt es uns ob, uns zu orientiren über das, was wir : zu erwarten, was wir anzustreben haben. Was nun zunächst die wichtigste der uns betreffenden Fragen, die der bürgerlichenGleichstellung, betrifft, so ist die so oft gebrauchte Phrase, dieselbe sei bloß eine Frage der Zeit, nunmehr jedenfalls eine Wahrheit geworden. Nach den von der Legislative darüber abgegebenen feierlichen Erkärungen ist die bürgerliche Gleichstellung der Inden in Ungarn in der nächsten Zukunft mit voller Zuversicht zu erwarten. Hier liegt unbestreitbar einer derjenigen Punkte der 48er Gesetze vor, die revidirt werden müssen. Diesen Gesetzen, welche das feudale Ungarn demokratisirten, ist die Unterscheidung gesetzlich rezipirter und nichi rezipirter Religionen so geläufig, und sie werden von dieser Unterscheidung so sehr beherrscht, daß in Einem Punkte wenigstens auch die Freiheit der Christen dadurch beeinträchtiget wird. Es ist in diesem Augenblicke wol der Mühe werth, diesen, bisher ganz außer Acht gelassenen, Punkt näher kennen zu lernen. Im XX. Gesetzartikel, lautet § 4.: e:t Besuch der Schüben der rezipirten Helrgionsparteten ist ohne Unterschied der He- Xi gt on gestattet." Jüdische Schulen dürfen Mo von christlichen Kindern nicht besucht Werden: der christliche Vater, der sein Kind einer. jüdischen Schule anvertrauen, und für den Neligionsunterricht desselben anderweitig sorgen Will, Hhl^stW also in der Ausübung seines heiligen väterlicher s! Man glaube nicht, das Gesagte enthalte bloß .eine kasuistische Möglichkeit, da es in Wirklichkeit christlichen Eltern? Nicht einfallen kann, ihre Kinder in Judenschulen zu schicken. Dem! ist durchaus nicht also. Protestantisch e>und griechisch nicht unirte Schüler und Schülerinnen zählt auch gegenwärtig manche jüdische Schule. In der Schule zu Sz'eged in hat vor einigen Jahren eingriechisch nicht unirter Hauptmann seinen Knaben unterrichten Mffen,.^.Hnr katholische׳ Kinder dürfen keine )PNsch en,' wie überhaupt keine nicht katholischen, Schnlen besuchen, weil,sie das Konkordat.daran vexsich die 48er Gesetze und das Konkordat brüderlichdie Hand., — in der That eine interessante Erjscheinung! ' . . Es braucht wol nicht erst die Versicherung ausgesprochen zu werden, daß die Juden durchaus nicht die Ambition haben, ihre Schulen von chri-stlichen Kindern besucht zu sehen. Sie nehmen dieselben bereitwillig auf, wenn sie ihren Lehranstalten zugeführt werden. Sie beschweren sich nicht darüber/ wenn das Gesetz christliche Eltern daran verhindert: Lehrreich bleibt indeß § 4. des XL. GA. jedenfalls. Der Befangenste kann daraus ersehen, wie schwer es in unserer Zeit ist, einer Klasse der Bevölkerung das ihr.gebührende Recht zu entziehen,-ohne auch den Rechtskreis der anderen Klassen zu beschränken. Es wäre ein Leichtes, dasselbe in ande- ׳ ren Beziehungen des bürgerlichen, socialen, gewerblichen und wissenschaftlichen Lebens nachznweisen, wenn es überhairpt nöthig /wäre, für die Emanzipation eine Lanze zu brechen:/ Dies scheint aber überstüßig, da sich ja kein Gegner derselben ver-- nehmen läßt. Nicht ׳minder entscheidend ist die Ernennung eines verantwortlichen ungarischen MMsteriums M die Gestaltung der inneren Zustände des ungarrscheu Jsraells. . ' Es ist hinlänglich bekannt, daß sich hisher geheime Einstüsse und -- fügen wir hinzu. Umtriebe Ms diesem Gebiete geltend KmäM haben.; Als ״Ben Chananja" im Jahre 4864 einen Th eil der gegen die ,Gründung eines Rabbiner-

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