Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 10 (1867)
- Issue
- 4 (15.2.1867)
- Date
- 1867-02-15
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage znm ״Ben Chananja Mr. 4. 1861?« Aus der Klausenburger Konferenz. Nachtrag za dem MmoraMm.' Von L. Ahronsohn.*) Die in! Eingänge unseres diesbezüglichen Elaborates berührten Nebelstände sind durch das Gemcindestatnr nur insofcrne berührt worden, als zur Verbesserung und Hebung derselben die Gemeindcordnung als Grundpfeiler dient. Der Hanptübelstand aber ist der, daß die Gemeinden immer noch ohne kollegialen Zusammenhang, ganz fremd gegeneinander sind, und jede ihrem eigenen Schicksale überlassen bleibt. Daß in anderen Provinzen der Monarchie, die Landes-, Kreis- und Bezirksrabbinate abgcschaffc wurden, ist allerdings ganz zeitgemäß, denn erstens sind vort die Gemeinde» größtentheils schon seit vielen Jahren in.sich organisirt, und bedurften nur eines modernen konstitutionellen Anstrichs, welcher durch die neuen Kultusverfassnugen gegeben ist. Zweitens haben diese vielen Abstufungen von Nabbiuen mit einer gewissen Hierarchie Aehnlichkeit gezeigt, die Israel schon mehr als eine Wunde geschlagen , so daß man sie nun nicht mehr anfkommen lassen will. Drittens finden wir allenthalben größtentheils große israelitische Gemeinden, die jede für sich die materielle Kraft besitzt, die erforderlichen Institutionen , als NabbinatSschnle, Waisenhaus, Spital, Armen- und Sieenhaus,1׳׳Gewerbe- und Norinalschnlen ins Leben zu rufen und zu erhalten Es entsteht nun die Frage, ob in Siebenbürgen eine Gemeinde zu finden ist, die sämmtliche, oder auch nur einzelne dieser Institutionen zu erhalten im Stande wäre. Ist auch nur eine Gemeinde in der Lage, arme Studierende, mit einem »och so kleinen Stipendium zu nnterstützen oder aber nur ein Waisenhaus zu erhalten? Abgesehen davon, daß wir, wie gesagt, keinesfalls eine Hierarchie oder eine Bureankratie über die. Gemeinden stellen wollen, können wir nicht umhin, unsere unmaßgebliche Meinnug dahin abzngebm, daß In Erwägung, daß in Siebenbürgen nur wenige, und anch diese nur in kleinen Gemeinden und größtentheils einzeln wohnende Israeliten leben. In Erwägung, daß diese allein ohne gemeinschaftliches Zusammenwirken nicht in der Lage sind solche Anstalten, die zur Bildung der Jugend, zur Entwickelung der Religion, zur Unterstützung ihrer armen, hüflosen und leidenden Brüder ins Leben zir.rnftn und zu erhalten. In Erwägung, daß ohne ein kollegialps Zusammenwirken aller Gemeinden, die Wahl und die Besoldung der Landcsrabbinen in den! bisherigen Mißverhältnisse wieder der Gemeinde Karlsburg allein überlassen werden müßte, wodurch die Hanptnbel auf viele Jahre hinaus dieselben bleiben würden; In Erwägung, daß nur mit vereinten Kräften, namentlich dort, wo diese in kleine Theile zersplittert sind, etwas Besseres zu schaffen möglich ist, ein großer Körper aber auch immer mehr Kraft anwenden, und etwaige Kalamitäten leichter als ein kleiner ertragen kann; Schließlich, in Erwägung , daß wenn Jemand für seine Glaubensbrüdcr in einer oder anderer Weise wohlthätige Stiftungen errichten , durch Schenkungen oder Vermächtnisse diese bedenken will, ihm nur eine kollegiale Verwaltung der israelitischen Landesaiistalten eine Garantie dafür bietet, daß seine Spenden zu keinem andern Zwecke verwendet und nicht vergeudet werden, da die Verwaltung eine öffentliche, die Wohl that eine allgemeine ist. Alles dieses in . Erwägung gezogen, geht unsere Meinung dahin, daß ein Eentralpunkt, der von allen Gemeinden getragen, zum Wohlc derselben, n. z. ein israelitisches Landeskttratorium, unterstützt von einem israelitischen Landesfonde, geschaffen und erhalten werden soll. Mancher dürfte bei dem Worte ״Landesfond", der Geldopfer erfordert, erschrecken, und in Folge dessen denselben, wie auch das Landesküratorium im Keime ersticken. Solchen gegenüber wollen wir ein Präliminare der Erfordernisse und deren Bedeckung beispielsweise aufstellen und beweisen, daß die großen Wohl- *) S. B. Eh. X. Nr. 2. S. 58. thatett , die mit Errichtung eines solchen Institutes verbunden, und die Erfordernisse zur Erhaltung derselben weit geringere Opfer erfordern, als ׳die bis jetzt zweck- und tendenzlos vcrsplittert wurden, und der Erfolg steht außer jedem Vergleich. (S. B. EH..X. Nr. 1. S. 24.) * Diese Zusammenstellung ist natürlich nur eine aprorimative; wir wollen daniit nur den Beweis liefern, was mit diesem für Wohlthatett geschaffen werden könnten. S111 diese ausgestellten Beiträge unerschwinglich und belästigend erscheinen, der möge bedenken, wenn der Landesrabbiner jetzt eine Bereisung niacht, welche Opfer diese jeden! Einzelnen kostet, ferner was an Heirats.״ taren, dann an Minjan- und Eßroggebühren bezahlt wird, die natürlich dann wegfallen müßten, während für all' diese Geldopfer bis jetzt gar nichts als Zerwürfnisse in den Gemeinden, nnerqnickkicher Hader mit dem Landes- Rabbiner, Verwahrlosung der mittellosen und verwaisten Jirgend erzielt wurde. Wenn man andererseits die zu schaffenden Wohlthaten berücksichtiget; so würden die erforderlichen Geldopfer, die durch diese anfgcführtcn direkten Beiträge leicht zu schaffen und viel erträglicher erscheinen, die Opferwilligkeit jedes Israeliten zur Erhaltung solcher Institutionen anfachen und heben, namentlich wenn man bedenken will, das bis jetzt alte Nabbiuen und Lehrer'ans anderen Neichen und Provinzen hereinbczvgen werden mußten/ und einheimische Kinder, ohne Kenntnisse und ohne bessere Stellung erlangen zu können, ohne׳ eine gewisse Lebensstellung zu Grunde gehen, und mancher Gemeinde zur Last fallen mußten. Diese neuen Institutionen sollen ihnen die Möglichkeit der Ausbildung und später im Lande selbst eine anständige Stellung gewähren , da Landeskinder bei jeder Anstellung den Vorzug Haben' Men. ‘ Wie die alleinseligmachende Orthodoxie ihre litera- ׳ rischen Verdikte rechtfertigt. Von dem rühmlichst bekannten hebräischen Grammatiker'undMaffoE nisten, S. Bär, der, ein würdiger Nachfolger des seel. Heidenheim, durch: so viele schöne, korrekte und praktische kultuelle Druckwerke die rödelheimer Offizin in ihren! alten Ruf erhält, wurde zum Gebrauch der Thoraschreibeü ein sehr korrektes Tiknn sofrim edirt, dem er einen kurzen Auszug der bei»! Abschreiben zu beobachtenden Vorschriften aus den einschlägigen Schriften bcigefügt hat. Ein ernster, gewissenhafter Kritiker dieser für.die richtige Abschreibnng des Fünfbnches so wichtigen Schrift würde nun, um den! kritischen Charakter gerecht zu sein, sein Augenmerk'auf die einzige Aufgabe des Editors gerichtet haben, auf die Reinhaltung und den fehlerfreien Abdruck des Tertest Ein sich ״Freund der Wahrheit" nennender Anonymus, dem die zu einer solchen Beurthcilung erforderliche masoretische Kcnntniß gänzlich abgeht, der aber doch als eine rabbinische Autorität sich über alle knltuellen Dinge eine Stimme anmaßt, die von seinen Anbetern und Nachtretern für unfehlbar gehalten wird, hat sich daher anch in dem bekannten Depot aller in- und anslänbischer Diffamationsartikel zum Obgkt seiner böswilligen Kritik nur die vier Seiten enthaltenen Dinin! ausgesucht und so an der Außenschale zu mäckeln, wo der Kern ihm nicht zugänglich ist. Ob der bibl. Tcrt, auf den doch hier alles ankommt, fehlerfrei und massoretisch richtig sei, dies ist unserem Freunde der Wahrheit Nebensache, wenn nur unter den Dinim kein Pünktchen und Titelchen fehlt, das von irgend einem rabbulistischen Kasuisten ausgeklügelt wurde. Und hier beniühte er sich 6 Punkte herbcizusuchen, die nach seiner Darstellung theilö nicht von allen Kasuisten sauktionirt, theils als nothwendigcs Surrogat hätten beigefügt werden sollen. Alle diese Arisstellnngen hätte der Editor hierauf in einer Replik Satz um Satz, an der Hand der Halacha schlagend zurückgewiesen. Wie leicht diese kritischen mikroskopischen Objekte sich verflüchtigen, wollen wir an einem Beispiel zeigen. Bei Aufstellung der heiligen Gottesnamen, sagt der Herausgeber: Einige fügen auch die drei!אהיר in 2׳ M. 3, 14 hinzu." Der Kritiker findet hieran Anstoß und sagt, nicht einige, sondern die meisten Kasuisten seien dieser Ansicht. Bär hat aber Hier weiter nichts gethan, als dieselben Worte aus den! Jore Dea § 276. abgeschrieben. Von strotzender Unwissenheit aber ist hier dev fernere Tadel des Kritikers, daß Bär nicht auch das Wort אשר zwischen den beiden אהיה als GotteSnamen ausgestellt habe, wie es doch dxr Verf. des מ״בי vorschreibe. Jeder Vernünftige wird aber hier selbst die hohe Autorität eines I. Landau