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Ben Chananja · 1867-02-01 · 3 (1.2.1867) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
10 (1867)
Issue
3 (1.2.1867)
Date
1867-02-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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81 daß kaum von irgend einer Seite noch ein neues Motiv beigebracht werden kann. Das ist auch dem Abgeordneten Kosch nicht gelungen. Ich meinerscits stehe itoch immer auf demselben Standpunkte, auf deru ich gestandrn habe. Es gibt eiu Gebiet, auf de!» ich den Thatsachen durchaus keine Rechnung trage, das ist das Gebiet der Religion und der christlichen Kirche- und auch was den rechlichen Standpunkt anbelangt, möchte ich mich nur auf die Entscheidungen unseres höchsteu Gerichtshofes beziehen. Ich habe mich nur zum Worte gemeldet, um zwei Gesichtspunkte zu erledigen. Ich behaupte einmal, daß der Kommissionsbericht sich auf einer ganz -falschen Basis bewegt. Leider hat die Regierung ihre bisherige gesetzliche Position aufgegeben, denn sie erkennt ja jetzt an, daß die Bestinunungen des Gesetzes von 1847 nicht mehr bestehen, und mit der Einnahme dieser Position findet sich in der Verfassung gewiß nicht mehr irgend ein gesetzliches Hinderniß für die Anstellung der Juden. Wie sehr ich von meiner juristischen Auf. fassung aus auch das beklage, so liegt gesetzlich heute die Sache doch so, daß wir es mit einer reinen VerwaltungSmaßregel zu thnn habe». Ich B. würde als Verwaltungöchef Ihnen gar keine Gründe angeben, warum ich eine bestimmte Persönlichkeit zu einem bestimmten Amte nicht berufe, und Sie haben es daher nur als eine Courtoisie auszulegeu, wenn mau das doch thut. Denn Sie machen damit den Versuch, in die Erekutiv'׳' einzugreife» und Vorschriften zu machen, welche Personen die Verwaltnngöchefö anstellen sollen. Der Abgeordnete Kosch wird cS in der Sache begründet finden, wenn ich seinen Ausführungen über die Stellung des Instizministers zum christlichen Eide gegenüberhalte die Gründe, aus denen wir es nicht wollen, daß uns ein Jude einen christlichen Eid abnimmt. Allerdings nur mit Widerstreben behandle ich diesen Gegenstand in einer politischen Versammlung; aber ich muß 'es thnn nach den Worten, die hier gefallen sind. Es fauu kein Jude einen Eid abuchmcu vor dem Cruzifir, vor dem Cruzifir, mit den! er sonst seinen Spott nnd Hohil treibt. Das ist eine Schnurrpfeiferei, die den Gegenstand entheiligt; eS kann kein Jude eine Admonitiou Halten gegenüber diesen: Symbol der christlichen Kirche, wo ich mir immer sagen muß: ״das kann nicht sein Ernst sein." Wenn ein christlicher Richter einem Juden einen Eid abnimmt, so steht die Sache ganz anders; denn die christliche Religion ist uur die höhere Form des Indenthumö; ich glaube dasselbe, wie der Jude, aber;ich glaube mehr. (Große Heiterkeit.) Da Ihnen der Gegenstand lächerlich erscheint, meine Herren, so höre ich auf, darüber zu sprechen. Der Gegenstand ist durchaus nicht zum Lachen angcthan, und ich bedauere alle die, die darüber lachen können. Ich protestire also nur noch gegen die Unterlegung, die der Auffassung des Instizniinisters hier gegeben worden, und werde in der vollen Konsequenz meiner bisherigen Auffassring gegen den Kommissionsuutrag stimmen, indem ich aber zugleich darauf Hinweise, daß es dringend wünschcnswerth ist, daß dies Thema endlich durch gesetzliche Negulirung zum Abschluß gebracht wird, damit jeder Zweifel über die Geltung ctlvaiger gesetzlicher Bestiminungen fortan ausgeschlossen wird. Abgeordneter Dr. Techow: Ich habe geglaubt, daß dieser Gegenstand vielleicht ohne längere Diskussion im Sinne des Kommissionsantrages seine Erledigung finden würde; jetzt aber bin auch ich gezwungen, einige Bemerkungen zn machen. Wenn der Stat jemals einen Juden zum Richter ernennt, so nehme ich an, daß der, den er anstellt, nicht bloß Wissenschaft-!ich, sondern auch sittlich zu diesem Amte befähigt ist, und ein sittlich gebildetcr Mann, er mag nun Jude oder Christ sein, wird nie baß für eine Schnurrpfeiferei halte», was einem seiner Mitbürger heilig ist. Der Abgeordnete Wageuer hat ferner erklärt, wenn er Verwaltungöchef wäre, so würde er nicht Juden anstelle«, nnd er brauchte dafür Niemanden Rechenschaft abzulegen.. Ich hoffe/wcnn er einmal Verwaltnngschef werden sollte, ivird er sich des Artikels der Verfassung, die auch er beschworen hat, erinnern, worin es heißt, daß die Aemter für alle dazu Befähigten nach Vorschrift der Gesetze gleich zugänglich sind. Dann wird er sich wol die Sache näher überlegen und prüfen, ob er daran denn gar ,licht gebunden ist. Hinsichtlich der Aenßerungen des Regierungskommissarius freue ich mich sehr, daß der Knltusmittister von seiner früheren Auffassung zurückgekehrt ist. Doch habe ich noch einiges Bedenken. Der frühere Kultusminister v. Bethtnann-Hollweg — und dessen Standpunkt hat ja der gegenwärtige Minimer zn dem seinigen gemacht — erklärte, er sei geneigt, Juden an allen Schulen anznstellen, an denen nicht durch Statut oder durch Herkommen die -Anstellung derselben ausgeschlossen sei. In dem. §. 7 des neuen Prüfungsreglementö steht aber 88 ausdrücklich, daß Juden nicht angestellt werden sollen au den dem christsichen Bekeuntniß angehörigeu Lehranstalten. .Das ist doch gewiß eine Aenderung der Ansichten, die früher im Kultusministerium geherrscht haben, undzwar haben dieselben eine rückläufige Bewegung genommen. Denn ich glaube, doß in einem State, wie der unserige es ist, mit ganz überwiegend christsicher Bevölkerung, es kaunr Vorkommen wird, daß irgend eine Anstalt eine nicht christliche wäre. Hierin liegt also eine vollständige Ausschließung der jüdischen Schnlallltskandidaten. Auch niöchtc ich den Herrn NegierungSkommissär fragen, wie der jetzige KultnSininister über den konfessionellen Charakter der Realschulen denkt, von denen früher erklärt wurde, an ihnen würde die Anstcllnng von Juden eher zulässig sein. Ich betone es noch eine mal, meine Herren, es handelt sich hier im, keine Gunst oder Gnade,- sonderu um die Ausübung eines Rechtes. Wir müssen diese Forderung unerstntzen, und ich hoffe, wir werdet! noch den Tag erleben, an dem auch, in dieser Beziehung die letzte Schranke fällt. Abgeordneter Dr. MichcliS (Allenstein): Auch ich stelle mich auf den Standpunkt der Verfassung, nicht auf den des christlichen States,, namcntlich nicht des christlichen States, -wie er in einem Blatte aufgefaßt wird, welches das Kren; schändet, das cs an der Stirn trägt. Soweit diese Sache das Justizministerium betrifft, schließe ich mich vollständig den. Ausführungen der Kommission an, und ich erkläre, daß ich als katholischer Priester durchaus kein Hinderniß darin sehe, baß ein katholischer Christ einen Eid ablegt vor einem jüdischen Richter. Denn der Richter tritt als' Vertreter des States ans, und die Schrift gebietet mir,; jeder Obrigkeit, auch der heidnischen, unterthan zu sein. Ich setze dabei voraus, daß die Verwaltung in dieser Hinsicht an die Schwäche und die Vornrtheile der Bevvlkerung, so weit cs. angeht, Rücksicht nehmen wird, wogegen ich es als die Anfgabc der Geistlichkeit betrachte, das Volk au die vorurthcilslose Betrachtung dieser Verhältnisse zn gewöhnen. Der zweite Punkt des Antrages ist aber für mich die Hauptsache; ich habe »,ich im- Ganzen auch hierin für den Kommissioilsantrag erklärt, habe aber gleich dabei den Vorbehalt einer näheren Erklärung gemacht. Es muß hier noch eine nähere Bestinrmnng unserer Gesetzgebung eintreten. Der verfassungsmäßige Standpunkt allein hat eine negative Bedeutung; denn zur Handhabung bestinunter Rechte gehören bestimmte Qualifikationen. Ich z. B. kann doch nicht auff Grund der Verfassung jüdischer Rabbiner werden׳. (Heiterkeit.) Es giebt also selbst-- verständlich hier gewisse Grenzen, und als solche will ich die Unterscheidungzwischen höheren und Elementarschulen betrachtet wisse»!. Bei, den höheren. Schulen will ich gar keine Beschränkung; ich stelle, mich dabei nur ans den Standpunkt der Wissenschaft, die Intelligenz soll ganz nnd' frei und unbe- , dingt Spielraum'haben, ohne dabei dem christlichen Standpunkt Abbruch zu thun. Ich hoffe mit der Intelligenz stets fertig zu werden. Aber hinsichtlich der Elementarschulen stelle ich allerdings als obersten Grundsatz den auf,' daß sie konfessionelle sein müssen. Das ist die Grenze; die Elementarschule muß einen katholischen, evangelischen oder jüdischen Charakter haben,׳ denn sie steht nicht auf vem Standpunkte der Wissenschaft, wie sehr man ihr auch in neuerer Zeit denselben zu viudiziren sucht. Redner stellt schließlich das Amendement, zum zweiten Punkte des Antrages der Kommission hinzuzufügen: ״Unter der Voraussetzung, daß der konfessionelle Charakter der Elementarschulen gesetzlich gewahrt werde." Das Amendement findet jedoch nicht die. ausreichende Unterstützung. In Folge dessen beantragt der Abgeordnete Rohden, bei der Abstimmung den Passus des Antrages über das Justizministerium und Unterrichtsniinistcrium zu trennen. Abgeorgueter Dr. Kosch wendet sich gegen mehrere Auslassnngeu des Abgeordneten Wagener, dessen Konsequenzen er übrigens anerkennt. Der Schluß der Debatte wird angenommen. ׳ Abgeordneter Wagener bedauert es, daß er den Ausdruck.״Schnurr- Pfeiferei" augewendct. und bemerkt sodann zu der Aeußernng des Abgeochneten Michclis über die Kreuzzcitung, daß er mit diesen: Blatte zwar in keiner Verbindung :::ehr stände, daß er aber den Abgeordneten ausfordere, seine scharfe nnd unpassende Beinerkung über dasselbe zu'beweisen. Schließsich fordert er. ihn auf, seine Auffassung über diese ganze Frage mit der, kirchlichen Behandlung des Mortara-Falles in Einklang zu bringen. Abgeordneter Dr. Michclis (Allenstein): WqS meine Bemerkung über die ״Krenzzeitung" betrifft, so war für mich das Wort, das ich gebraucht, eine Substitution für ein gerichtliches Verfahren, däs ich im Sinne hatte, gegen dasselbe eiuzuleiten. Von einem ׳Blatte/ das sich uicht-schestt,

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