Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 10 (1867)
- Issue
- 3 (1.2.1867)
- Date
- 1867-02-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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77 78 find und stehe da, diese Neologen gaben und spendete», und das BethauS wurde errichtet. Doch so viel auch errungen wurde, es genügte den Herren nicht. Nun wollten sie auch in den Vorstand kommen und, so zu sagen, das Heft in Händen nehmen; doch darauf wollten die Mitglieder der Gemeinde nicht eiugehen. Nun aber hat sich der Vorstand der Gemeinde entschlössen,den Herren unter die Arme zu greisen, sich ihrer Kandidaten anzunehmen. Kann man die GeMüthlichkeit noch weiter treiben? — Fragt man jedoch, welche Motive bewegen und bewegten den Vorstand, so zu Handeln, wie er gethan; so hört man, es handle sich darum, die Einheit und den Frieden in der Gemeinde zu erhalten. Nun wird gewiß jeder vernünftige Mensch, dem das Wohl eines GemeindewesenS am Herzen liegt, die Einheit und den Frieden der Gemeindeglieder als das höchste Gut betrachten. Wir fragen jedoch, ist die Einheit und der Friede in der Gemeinde durch alle diese und ähnliche Vorgänge gewahrt worden? haben die Herren von der äußersten Rechten für die ihnen gemachten Konzessionen irgend eine Gegenkonzession gemacht? Sind sie concilianter geworden? Nein, sie wurden immer anspruchsvoller, und jetzt verlangen sie bereits, daß die Gemeinde ihnen zwei Bethänser errichte und daß bei der eventuellen Wahl eines Rabbiners die Vorstände ihrer Bethäuser Sitz und Stimme im Vorstande der Gemeinde haben sollen. — Das Aergste jedoch an der Sache desteht darin , daß der Vorstand bei allen seinen Beschlüffen und Entschlüffen sich vor allem fragt, was die Herren von der äußersten Rechten dazu sagen werden,«und dabei manchmal die Wünsche und die Interessen des größten Theiles der Gemeindeglieder außer Acht läßt. Daher kömmt es, daß die Wiener Gemeinde, welche sonst an der Spitze der Bewegung stand, nun von kleinen Gemeinden überflügelt wird, und so viel auch vom שילום gesprochen wird, so ist doch אין שלום. Ich habe es für meiue Pflicht gehalten, diese Zustände so wie sie sind, zu schildern und zu zeigen, daß wir uns in einem faulen Frieden befinden, der keineswegs zum Heile führt. Ick gestatte mir nun noch einige Worte über den GotteSdienst hier an.Sabbath- und Festtagen. Es ist keine Frage, daß der Gottesdienst hier durch die vortrefflichen Funktionäre, die bei demselben wirken, so weihevoll als möglich abgehalten wird. Aber es ist nicht möglich, den eigentlichen Zweck zu erreichen: der Gottesdienst an Sabbat- und Festtagen mit-der Predigt dauert 3—3/2 Stunden und so lange kann man nicht andächtig sein, ist man auch nicht andächtig. Man darf nicht daran vergessen, daß der Gottesdienst heute, wo Ruhe und Ordnung herrscht, eine andere Stellung bekommen hat, als sonst. In früheren Zeiten galt der Satz בל עצמותי תאמרנה, da hat jeder sich am Gesänge und an der Recitation betheiligt. Jeder sang in seiner Weise mit dem Vorbeter und es wurde nicht beachtet, wenn der Eine oder der Andere dem Vorbeter voraneilte oder als Nachzügler eine Melodie oder eine ihm bekannte Arie nachtrillerte. Nicht umsonst entstand das Sprichwort: Es geht zu wie in einer Judens^ule. Während der allgemeinen. Wirren konnte der Eine oder der Andere, der nicht mitstngen oder mitbeten wollte , einen kleinen Plausch mit seinem Nachbar halten, welcher Niemanden störte. DaS Alles darf heute nicht meh r geschehen. Selbst in den meisten hiesigen orthodoxen Bethäüfern wird auf Anstand und Ordnung gesehen/ -Wenn-sonst eine Derascha gehalten wurde, betheiligten sich die ,לומדי תורה aktiv an derselben. Sie machten Einwürfe, stellten Interpellationen rc. Jetzt muß bei der Predigt alles schweigen, und ״mäuschenstill" sei». Es entsteht nun die Frage, wie die drei Stunden ausfüllen. Nun Helsen sich die Leute so : Zu Anfang des Gottesdienstes, bei Schacharith, finden sich nur wenig Leute ein. Nach der Mussaph-Keduscha beginnt ebenfalls eine allgemeine Flucht. Der größte Theil kommt aber erst am Schluffe des ״Leinens", und geht nach der Predigt weg. Dazu kommt noch Folgendes: Die Jugend besucht wenig oder gar nicht den Gottesdienst, weil zu dieser Zeit Unterricht in den verschiedenen Schulen ertheilt wird. Die Väter sind zumeist Kaufteute, welche am Sabbathe ihre Komptoirs geöffnet haben; ein großer Theil derselben besucht die öffentliche Börse, die beiläufig um 10 Uhr Vormittags beginnt; in solcher Weise kommt es, daß die Bethäuser zumeist von Fremden besucht werden. Diesem Zustande müßte abgeholfen werden. Es fallt mir nicht ein, die Entweihung des Sabbaths in Schutz zu nehmen, oder gar zu vertbeidigen; aber man sollte doch den einmal bestehenden Verhält/ nissen Rechnung tragen und denjenigen, die den Gottesdienst, besuchen wollen, die Mittel dazu bieten. Wie ich höre, werden'jetzt fleißig Sitzungen von Seite des Komitss zur Errichtung eines Gottesdienstes für die Jugend gehalten. Der Vorschlag, ein deutsches Lied von der Jugend absingen zu lassen, soll jedoch von manchen beanständet worden seiu, weil die Herren aus Preßburg vielleicht nicht damit zufrieden sein könnten. Der sel. Biedermann: wird sich ob dieses Einwurfes, im Grabe herumdrehen. Berliner Monatsberichte. I. : :v' e A. E. 58 e c Ci u ׳k Ende Inner. 1867. Der Vorstand der hiesigen jüdischen Gemeinde ist Mit Bezug auf Art. 4 und 12 der Verfassungsnrkunde bet dem StatSministerium vorstellig geworden, daß der verfaffungs - mäßig feststehenden Gleichberechtigung aller Konfessionen in Preußen auch praktische Geltung verschafft, und den Juden der ihnen bisher faktisch noch verschlossene Zugang zu den richterlichen, administrativen und Lehrämtern endlich geöffnet werde. Artikel 4 der Verfassung lautet: ״Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Die öffentlichen Aemter sind unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugängsich." Art. 12: ״Der Genuß der bürgerlichen und staröbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse." Am 7. Dezember v. I. kam auf Veranlassung des Abgeordneten Dr. Kosch im Abgeordnetenhause die Rede auf die Anstellung von jüdischen Dozenten an den MivMtäten ,, die. eine Statutshestimmung haben , wonach , es!.nur.