Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 10 (1867)
- Issue
- 3 (1.2.1867)
- Date
- 1867-02-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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75 Pflicht der Liebe gegen den Fremden mit der Ehrfurcht und Liebe, die sie Gott schulden, in Verbindung gebracht. ״Un d nun Israel! was fordert Gott, dein Herr, von dir, als daß dn fürchtest Gott, deinen Herrn, in allen seinen Wegen wandelst, und ihn liebest und dienest Gott, deinem Herrn, mit deinem ganzen Herzen und deiner ganzen Seele, daß du beobachtest die Gebote Gottes und seine Gesetze, die ich dir heute gebiete zu deinem Wohle. Siehe, Gottes, deines Herrn, ist der Himmel und der Himmel Himmel , die Erde und Alles, was darin. Allein deine Väter begehr te Gott, daß er sie liebe, und so erkor er ihren Samen nach ihnen auch aus allen Völkern, wie diesen Tag. So beschneidet denn die Vorhaut eures Herzens und seid nicht mehr hartnäckig. Denn Gott, euer Herr, er ist Gott der Götter und Herr der Herren, der Mächtige, der Starke, der Geehrfürchtete, der nicht begünstigt das Ansehen und nicht nimmt Bestechung, der da übet Recht gegen Waise und Witwe, und liebt den Fremden, und gibt ihm Brot und Kleidung. Und so liebet ihr den Fremden, denn Fremde wäret ihr im Lande Egypten. Gott, deinen Herrn, sollst du fürchten, ihm sollst du dienen, und an ihm sollst du hangen und bei seinem Namen schwören (5 M. 10, 12—20)." All e thatsächlicheu Liebespflichteu waren darum gegen den Frem - den geboten, alle LiebeSanstalten waren für ihn, wie für den Israeliten, geöffnet, alle Unterstützungen der Armen, für die das mosaische Gesetz so reichlich sorgt, mußten ihm, gleich wie den israelitischen Armen, gereicht werden. Das Gesetz 3 M. 25, 35., — mag man die Worte erklären, wie man wolle, daß man den Israeliten sowol als einen Fremden unterstützen solle (LXX.), oder mit den Rabbinen und Accenten den letzten Theil des Verses von dem vorhergehenden trennen und die Unterstützung des Fremden besonders darin empfohlen sehen, — gebietet jedenfalls, auch dem Fremden Aufhilfe zu gewähren, wenn er herabgekommen. Die Früchte auf den Ecken der zu erntenden Felder, die Nachlese auf Feldern und in Weinbergen gehörten dem fremden wie dem israelitischen Armen (3 M. 19, 9. ff. 23, 22). Besonders die erste Stelle, die von so tiefer Gemüthlichkeit, von so zarter Sorgfalt gegen jeden Unglücklichen zeigt, und die darin enthaltenen Pflichten wieder aus die Ehrfurcht gegen Gott den Herrn gründet, der eben Gott und Herr aller Menschen ist, und darin, außer ihrer ganz allgemeinen Fassung, den Beweis ihrer Allgemeingiltigkeit in sich trägt, verdient es, daß wir sie zur Vervollständigung unseres Bildes ganz hieher setzen, auch deshalb, weil sie am Schluffe ausdrücklich die Liebe gegen den Nebenmenschen als ganz allgemeine Pflicht aufstellt.. ״Wenn ihr erntet die Ernte eures Landes, so sollst du die Ecke deines Feldes nicht ganz abernlcu und die Nachlese deiner Ernte sollst du nicht Nachlesen und die Einzeltrauben deines Weinberges, sollst du nicht ablesen, dem Armen .und dem Fremden sollst du sie überlassen. Ich bin Gott, euer Herr .... Du sollst dem Tauben nicht fluchen und dem Blinden keinen Anstoß in den Weg legen, (was sich nach der Ueberlieferung auf jede Schädigung eines in einer Sache Unwissenden durch Rath oder That, und auf jede Benützuvg unverschuldeter Hilflosigkeit bezieht), und fürchte dich 76 H vor deinem Gott. Ich Gott . . . . Du sollst nicht als Der- } leumder herumgehen unter deinem Volke, stehe nicht (ruhig) % bei dem Blute deines Nächsten. Ich Gott. Du sollst deinen 1 Bruder nicht hassen in deinem Herzen; zurechtweisen sollst du deinen Mitmenschen (עמיחך), damit du nicht seinetwegen eine Sünde tragest. Du sollst dich nicht rächen und nicht ' Zorn halten gegen die Söhne d.ineS Volkes (wir werden später sehen, daß sogar dieser Ansdruck, was hier aus dem Zusammenhänge schon hervorgeht, ausdrücklich von allen Bewohnern des Landes gebraucht wird). Du sollst deinen Nebenmenscheu lieben wie dich selbst, ich bin Gott!" Auch die Asylstädte, die den Unschuldigen vor der Familienrache und vor jeglicher Gewalt schützend aufnahmen, standen dem Fremden wie dem Einheimischen offen (2 M. 21, 13. 4 50?. c. 35. 5 M. 4, 41—43. 9, 1—13. Jos. 20); in Viesen Stellen wird der Fremde ausdrücklich genannt, in den andern im allgemeinen Ausdruck יךע Das mosaische Gesetz konnte eben die bei allen alten Völkern bestehende, als höchste Pflicht der Gerechtigkeit und der Familienliebe geltende Blutrache, die den nächsten Verwandten oblag — er war der ״Löser des Blutes" גואל הדם wie der Löser eines durch Armuth verkauften Grundstückes — nicht aufheben: es würde damit dem im Volke lebenden RechtSgefühle die Wurzel abgehauen haben. 4 (Fortsetzung folgt.) Wiener Lriefe. . . jr,r V. ' ' ';; Wie״, Ende Dezember 1866. Die׳ Wiener sind bekanntlich gemüthliche Leute: die J Gemüthlichkeit der Wiener Juden hat jedoch die Grenze des Glaublichen und Möglichen überschritten. Bekanntlich drängten sich seit dem Jahre 1848 die verschiedenartigsten Elemente aus der Provinz nach Wien. Darunter waren auch! solche, welche den Wiener Ritus nicht für angemessen erachteten und die das echte und wahre Judenthum in dem Ritus, wie er in ihrer Heimatsgemeinde abgehalten wird, erkannten. Zugleich aber schimpfen und lästern sie über die sonstigen religiösen Jnstitutioueu der hiesigen Gemeinde. Der Vorstand der Gemeinde und seine Gemüthlichkeit ließ die guten Leute gewähren. Nun ging die Sache weiter: die vortrefflichen Herren aus der Fremde meinten, die Vertretung des Rahbinateö lasse viel zu wünschen übrig, und sie acquirirten einen Dajan oder Rabbiner nach ihrem Herzen aus Preßbürg. Der Vorstand, , weit entfernt davon, den guten Leuten etwa zuzurufeu האחר בא לגרד, acceptirte diese Wahl und berief den eingeschmuggelten Dajan ins Rabbinatökollegium; freilich, muß ich hinzufügen, war der Dajan so tolerant, ein Amt von dem trefenen Vorstande anzunehmen und dafür einen regelmäßigen anständigen Gehalt zu beziehen. Wieder verstrich eine Zeit und die Herren fanden es wünschenswerth, statt in einer einfachen Betstnbe in einer förmlichen Synagoge zu beten. Es fehlte jedoch an Geld und da wandten sie sich, den Grundsatz jenes römischen Kaisers adoptirend, man rieche am Gelde nicht, woher es kommt, auch an die K Neologen in der Gemeinde, die ihnen so sehr ein Gräne .