Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 10 (1867)
- Issue
- 2 (15.1.1867)
- Date
- 1867-01-15
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2542917-2543273-2543276--5160-2549193- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
erzeugte. Das Familienleben im Hause Herodes war, abgesehen von den gegenseitigen Gehässigkeiten und Verleumdungen, denen nicht blos die Hausdiener und viele Fremde, sondern die eigenen Mitglieder und Angehö- 1’igen als Opfer fielen, ein sehr unsittliches und entehrendes. Archelans wurde sogar öffentlich in dem nicht minder unkeuschen Rom von Seite der Juden angeklagt, dass durch ihn die Sittlichkeit ihrer Jungfrauen verderbt und die Unbeständigkeit ihrer Frauen *) befördert werden (Jos. Ant. XVII. 11, 2. Bell. II. 6, 1). Wir wollen hier blos zwei im herodianisehen Hause eingegangene Ehen hervorheben, die nach dem mosaischen Gesetze verboten waren: Antipas, der Tetrarch, besuchte einst seinen Bruder Herodes zu Rom, sah da dessen reizende Gattin Ilerodias, verliebte sich in sie und erhielt auch deren Gegenliebe. Herodias, die eben ihrem Gatten eine Tochter, Namens Salome gebar, verlangte von ihm die Scheidung; der Tetrarch trennte sich von seiner Frau und die beiden Schwägersleute gingen eine neue Ehe ein (Jos. Ant. XVIII. 5, 1, 4; Math. 14, 3. Mark. 6, 7. Luc. 3, 19). Eine ähnliche ungesetzliche Ehe schloss auch Archelaus, der die Glaphira, Gattin seines ermordeten Bruders Alexander, heiratete, obwol Kinder vom letztem aus dieser Ehe geblieben. Nach der Sage soll auch Alexander seiner pflichtvergessenen Gattin im Traume erschienen sein und ihr Vorwürfe über diese blutschänderische Ehe gemacht haben, worauf sie in einigen Tagen verschied (Jos. Ant. XVII. 13, 4). Beide mit dieser blutschänderisehen Ehe befleckten Kinder nahmen kein gutes Ende, sie schlossen ihr Leben als Verbannte in Gallien, Archelaus zu Vienna (Jos. Bell. H. 7, 3) und Antipas zu Lyon (Ant. XVIH. 7, 2). Dass aber die Pharisäer zu soleher Ungesetzlichkeit schwiegen und es dem Johannes (Math. Marc. Luc. ibid.) iiberliessen, dagegen zu protestiren, war ihrerseits nur einfache Konsequenz: sie hielten das ganze herodianische Haus für Sklaven (Bab. Bathra *) Wenn aber um diese Zeit das Institut der ״bittern Wasser“ durch R. Joch, ben Sakai aufgehoben wurde, (Sota p. 47) so mag obiges Sittenverderbniss den Anlass dazu gegeben haben, daher auch die Berufung auf Hos. 4, 14 sehr passend, worin von der Unzucht der Jungfrauen und Frauen die Rede ist. p. 3, b. Kiduscbin p. 70, b), deren eheliche Verbindungen nicht rechtsgiltig nnd denen die Eingehung einer Ehe mit dem Bruderweibe gar nicht verboten ist (Raschi B. Kama p. 88, a), weil Sklaven, wie Rabbi Juda daselbst sich ausspricht, keine Bruderschaft haben (.אין להם אה״ד). Blos eine einzige Ausnähme machten die Pharisäer mit Agrippa II., dem letzten jüdischen Könige, dem sie cmphatiscli zuriefen: ״Du bist unser Bruder, du bist unser Bruder!“ (Sota p. 41, a). Sic liessen sich hierbei im Gegensätze zu den Zeloten, die den Herödianern jede Legitimität absprachen (B. Bathra 3, a), von dem Grundsatze leiten, dass Agrippa II., weil mütterlicherseits vom jüdischen Stamme (Zipras, Salampsia und Mariamne) auch ein echter Hasmonäer ist*), indem ein von einem Sklaven und einer Israelitin erzeugter Sohn für legitim gilt (Jebamoth p. 45, a). Die Zeloten jedoch, die allem Römischen und daher auch dem römisch gesinnten Agrippa ewigen Hass geschworen, wollten auch diesen letzten Spross der Herodianer nicht für legitim anerkennen, und. erklärten obigen Ausruf der Pharisäer als eine schändliche und verderbenbringende Heuchelei (Jerus. Tosefta Sota VII. נחהייבו ישראל כלייה ע״ש שהנפו לאגרישס המלך). Wir sehen also, dass obige Diskussionen im Talmud über die Legitimität eines von einem Sklaven und einer Israelitin Erzeugten, ferner ob Sklaven unter einander Verwandte und Brüder zu nennen sind, wenn nicht gar tendenziöser, so doch politischer Natur gewesen, und dass daher diesen Diskussionen ein sehr hohes Alter, etwa aus den letzten Wirren der jüdisch-römischen Kriege zu vindiziren sei. Diese Legitimitätserklärung des Agrippa durch die Pharisäer, an deren Spitze R. Joch, ben Sakkai stand, konnte jedoch für Archelaus und Antipas nichts fruchten, weil sie mtitterlicherseits aus samaritanischer Herkunft wa- *J Gegen die Usurpation des Herodes jedoch, als noch männliche Nachkommen der Hasmonäer vorhan״ den waren, scheint R. Joch, ben Sakkai in seiner Po״ lemik mit jenem Zaduzäer, welcher behaupten wollte, תירש הבת עם הבן (B. Bathra p. 115), energisch aufgetreten zu sein. Besagter Zaduzäer wäre ein Ver״ (echter der herodisojpen Erbrechte gewesen. Dass aber von Seite der Zaduzäer die Erbschaft den Töchtern auch gegen Söhne zugesprochen wurde, ist aus Sabbath 116, b. zu ersehen.