Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 10 (1867)
- Issue
- 1 (1.1.1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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m Schluß der Sitzung 1 Uhr Nachmittags. - Sitzung am 7-ten Juni. Anwesend die Herren: Israel Grün Vorsitzender, L. Aronsohn, Langseid, Bänmel, Richtzett, Leopold Hirsch, Dr. Adler, A. Kohn, Moses und Josef Mendl, wie auch Hr. NegierungS-Comissär von Elekes. Nachdem Vorsitzender die Sitzung eröffnet, wird die dritte Lesung des bisherigen Protokolles vorgenommen. Herr Nichtzeit bemerkt bei der Verlesung, daß aus dem Protokolle die Motivirung seines in der Sitzung vom 13-ten Mai Vormittags gestellten Antrages au-sgeblieben. sei, und wünscht diese Motivirung im Protokolle aufgenommen, welche darin besteht, daß er es als eine Aerlctznng des Anstandsgefühleö betrachtet, wenn die Conferenzmitgliedcr sich selbst unter den dem hohen Gnbernium zur E inberufung in die Landes-Cnltns-Versammlnng »am- Haft zu machenden Mitgliedern beneltnen. Hierauf verlangt Herr Aronsvhn, es soll auch der Motivirung der Ablehnung im Protokolle Erwähnung geschehen, welche darin besteht, daß, nachdem die Couferenzmitglicder, reete Petitions-Ausschuß, schon im Jahre 1860 von der damaligcn israel. Landes-Versammlnng in Klanseuburg soivol mit der Abfassung und Uebcrreichung der Dankadresse an Seine Majestät, wie auch mit Abfassung und Ueberreichnng eines Gesuches an das hohe t. k. Cultuö-Ministerium in dieser Angelegenheit betraut wurden, somit das Vertrauen des Landes schon besaß ttitb solches nicht alterirt wurde, dieselben zu den Vertranensmännern, deren Namen das k. k. Guberninm zu wissen wünscht, in erster Reihe gehören, es eine übertriebene Bescheidenheit wäre, deren Namen nicht zu nennen, und deshalb ganz unerwähnt zu lassen. Schluß der Sitzung um 7 Uhr. Sitzung am 8-ten Juni. Anwesend sämmtliche Conftrenzmctglieder. Vorsitzender Hr. I. Grün eröffnet die Sitzung mit denr Anträge, daß nachdem nun die Verhandlungsgegc'nstende erschöpft sind, und das bezügliche, verlesene und richtiggestellte Verhandlnngsprotokoll von den Conferenzmitgliedern unterschrieben ist; der Vorsitzende in die Lage' versetzt werde, selbes sammt den bezüglichen, eben so verlesenen als richtiggestellten beiden Entwürfen auftragsgemäß, dem hohen k. LandeSgnbernium unterbreiten zn können. Es erachtet eö aber die Gesammtconferenz einstimmig vorher noch als ihre angenehme Psticht, dem hohen k. Landcögnberninm gegenüber ihrem schuldigen Dankgefühle für, die gnädigste Gewährung der in Angriffnahme der Regelung der israel. Zustände in folgenden Worten Ausdruck zu geben. Die. Eouferenz -zur Bcrathnng und AnSarbeitung eines Entwurfes, behufs Regelung der israel. Cnltns- und Schnlangclegenheiten Siebenbürgens spricht hicinit Einem hohen k. LandeSgnbernium dafür, daß Hochdasselbe durch den mit hohem Erlasse ddto 15. Mär; 1866 Z. 6204/ E. E. ge- . währten Znsammentritt dieser Berathnng eine baldig anznhoffende Besserung der isr. Schul- und Enltnöangclegenheiten Siebenbürgens ermöglicht hat, ihren tiefgefühlten Dank ans. Womit die Berathnngen vom Vorsitzenden als geschlossen erklärt, gegenwartiges Protokoll als richtig erkannt, von sämmtlichen Conferenzmitgliedern unterfertigt, dem Vorsitzenden zur Unterbreituug an das hohe k. Guberninm übergeben wurde. Schluß der Sitzung 2 Uhr Nachmittags. Verzeichn iß derjenigen Gemeinden israelitischer Confession, welche nach Ansicht der Cvnfcrenz/znr Beschickung der Landes-Cultns-Versammlung in dem nebenanstehenden Maaße anfzufordcru wären, als: Xlausonkurg 4, Knrl.sbnrg 4, M.-VAssirholy 4, M.-Sz.-KinUy 2, Entnednn 2, Eogaras 2, Betbion 2, Al-Or 2, 10068 2, M.־Lapos 2, Naszod 1, Kftzäivflr 1, Langontluil 1, Rvtteg 1, Katzko 1. Erdö- Sz.-Gyttrgy 1, Osi085 Györgyfulva 1, Somkerök 1, Paucsel C8eh 1, Söb-Mozö I. N»igy־Nemo'gyo 1, N.-lklöd 1, Ilidalrans I, B-IIutiyad 1, Tövis 1, Torda I, Alvincz 1, D6vu 1, Kronstadt 1, 8 -8-.t. Gyürgy 1, Heviz 1, Maro^-Ujvär 1, Szä8z-R6g011 1, Müdiaack 1, Hermannatadt 1, Adamus 1, Szi.-Magyaroa 1, Biaztritz 1, Vaihely 1, Llobok 1. — Zusammen 40 Gemeinden, vertreten durch 56 Depntirte. Anmerkungen. ') Der §> lautet nunmehr: ״l. Zweck. Der Zusammentritt zur Errichtung und Erhaltung einer Cultusgemeinde bezweckt, die religiöse» Interessen sowohl durch Erhaltung einer Synagoge, eines Rabbiners, der Cul-; tusbeamten, Schulen nnd Lehrer, als auch der WohlthätigkeitSanstalten zu wahre» und zil fördern; ferner durch verhältnißinäßige Vertheilnng aller Gemeiudelasten für die Deckung der Gemeindebedürfniffe zn sorgen: endlich den Gemeknsinn für das religiöse und moralische Leben anzufachen, und demselben Eingang zu verschaffen." *) in. 8- 16. ״Das AufnahmSgesnch wird dem Vorsteher überreicht, welcher es dem Ausschüsse vorlegt, von welchem die Aufnahme erfolgt; die Aufnahme kann verweigert werden, wenn der Gcsuchstellcr sich nicht 2 Jahre im Orte unbeanständet anfgehalten hat." Z. 17. ״Personen. die dem Ausschusse schon bekannt sind, können gleich anfgenommen werden." 3) IV. §. 20. ״Für die Gemeindebedürfnisse eines Jahres wird 3 7; Monate vor der Generalversammlung ein Voranschlag vom GemeindeanSschusse verfaßt, ebenso über das Einkommen derselben, ob dieses direkte oder durch Ausiagen eingebracht werde." §. 21. ״Dieser Voranschlag wird der Jahresversammlung vorgelegt nnd diese wählt aus ihrer Mitte zu. dessen? Nebcrprüfnng eine Vertrauens-Kommissiort, die den Vorschlag berichtiget, bestätiget, und dem Gem.'indevorstande übergibt." §. 22. ״Die Art und Weise der Besteuerung bleibt jeder Gemeinde selbst überlassen." .;־v; 4) V. 8• 26. ״Der Vorsteher vertritt die Gemeinde nach außen sowohl als nach innen, und hat die oberste Leitung aller Gemeindeangelegen - heiten, kann so oft es nöthig ist den Ausschuß einbernfen, vertheilt die Zweige ׳ der einzelnen Geschäfte der Gemeinde zwischen den Beiräthen , jedoch wird- > einer der Beiräthe vom Au-sschnsse als Synagogeucurator für die AmtSpcrkode des Ausschusses bestimmt." , .׳:-■^?■;1■:'׳:. ä) VII. §.33. ״Der Rabbiner wird auf 3 Jahre aufgenommen. Wird derselbe auch nach Ablauf der 3 Jahre wieder anfgenommen, so .ist seine Anstellung eine lebenslängliche. Bei-bekannten Äntoritäte» kann von dem Provisorium Umgang genommen werden." §. 34. ״Wenn die Gemeinde , nach den ersten 3 Jahren den Rabbiner entläßt, so erhält derselbe einen halben JahreSgehalt als Abfertigungsgebühr, in welchem Falle ihm 6 Mo.- uate vor Ablauf der prov. 3 Jahres schriftlich gekündigct werden muß." , . ") XI. §. 54. ״Das aktive Wahlrecht, besitzt jedes Gemeindemitglicd, welches seinen Verpflichtungen gegenüber der Genteinde uachkommt, und mit keiner Zahlung im Rückstände ist, während das passive Wahlrecht dahin beschränkt wird, daß" (re. wie oben). 7} ״Das israelitische LaudeSenratorinm." -. ׳ 8) P. 3. Jeder in Siebenbürgen wohnhafte, selbstständige Jsraelite muß einer Cultusgemeinde dieser Provinz als Mitglied angehören, und ist indirekt zur Erhaltung der Landesbedürfnisse beitragspflichtig.- vv'1/:/;:׳ ״) P. 6..... ., sowie wenn die Mittel hinreichen werden, die Erhaltnng eines Waisenhauses, (bis dies ausführbar durch Unterstützung, einer Anzahl Waisenkinder), Stipendien für einheimische Stnoirende; schließ- ' lich Erhaltung einer Gewerbeschule. LiterSrische Anzeigen. Der Feldzug. Eine Reihe von acht Kanzelvorträgen an den Tisch ri- Feiertagen des Jahres 5627 gehalten in der Meiscl-Synagoge zn Prag, von Dr. A. Stein, Rabbiner und Prediger. — Prag, 186fi Verlag des Verfassers (82. S. 8°). ..... Besprochen von Nabb. Dr. S o n n e s che i n. Gewiß hat schon jeder Prediger die Erfahrung gemacht, daß es sich bei der Abfassung von Fest p r e d k g t e n. um denselben leichten, wieschwereu Theil der Geistesarbeit handelt, wie bei den G e leg en h ei tS p r edigten. Das Grnndwesen beider: einen gegebenen Fall behandeln zu müssen — erspart wohl dem Redner die Mühe des SnchenS nach einem Thema, nnd auch die Furcht vor Wiederholung verliert da an ihrer eigentliche» Fatalität. Dafür ist es aber bei weitem schwieriger, in einem so genau abgegxänzteu. Kreise , wie eS die Fest^ oder'׳ Casttalvedeisty die-rhetorische