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Ben Chananja · 1867-01-01 · 1 (1.1.1867) · page 11

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Journal
Ben Chananja
Volume
10 (1867)
Issue
1 (1.1.1867)
Date
1867-01-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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21 eit׳, wo .cs der Gemeinde keine zn schwerq kästen auferlegt , weshalb kleine Gemeinden sich mit einem Religionslchrer begnügen können. . - Nach einer mehrstündigen Debatte wird folgende Ansgleichs-Proposttion bezüglich des Abschnittes 2. Aronsohn, zum Beschlüsse erhoben: ״Diejenige Gemeinde, die keinen Rabbiner unterhalten kann, gehört in religiösen Angelegenheiten einem benachbarten Ortsrabbiner an." Bei fortgesetzter Vergleichung der Heiden' Programmsentwnrfe wurde das Aronsohn'sche Programm, enthaltend Punkt 3 Grundbuch: Punkt 4 Gemeindeprotokoll; Punkt 5 Gemeinde- Inventar; Punkt 6 Eultusanstalten; Punkt 7 Gcmeindebcamten; Punkt 8 Rcservefond; Punkt 9 G'cnieindeverniögen und Punkt 10 Gemelildcrechunng; sowohl bezüglich der Tertirnng als der Auffassung, einstinunig für gut befunden. Schluß der Sitzung 6 Uhr Abends. Sitzung am 13-ten Mai Vormittags. Nachdem sämnitiiche Mitglieder der Eonferenz, wie auch der Hr. RegierungS-Eomi'ssär von Elekes erlchienen, cröffnete Vorsitzender die Sitzung. Hr. Bäumel trägt an ״Nachdem er erfahren, daß einige Herren den Schluß der Bcrathnngen dringender Geschäfte halber nicht abwarten können und laut des dicsbczügl. hohen Gnbernial-Erlasseö die gegenwärtige Konferenz beauftragt ist, Mitglieder zur Laudes-Eultns-Vcrsammlung dem hohen Gnbcrnium namhaft zu machen, die Bcrathung über die cinzelnell Punkte der Elaborate auf die nächste Sitzung zu vertagen, und in der gegenwärtigen, über die Wahl und Namhaftmachung der Landes-Eultns-VersammlungSniitglieder zu verhandeln. Er motivirt seinen Antrag, den er als Dringlichkeits-Antrag behandelt wissen will, mit den: Argumente, daß derjenige der Herren, der abreisen will, über die ans seiner Gegend zu wählenden Mitglieder einzig und allein Ans- ׳ kunst geben kann. Der Vorsitzende verkündete nach erfolgter Absiiinmnng die Annahme dieses :,Antrages durch überwiegende Stimmenmehrheit, worauf znr allgcmekiien Berathnng hierüber geschritten wurde. Obwohl es von der ganzen Vcrsanimlnng als wünschenöwerth ausgesprochen wurde, daß die Vcrtranensniänuer ans der freien, Wahl der Gemeinden hervorgehen sollen, hat dieselbe in dem Wortlaute, des, hohen Eubcrniums sich halten zu müssen geglaubt , dagegen den Vorsitzenden damit betraut,, diese» Wunsch dem hohen G'ubcrninm in. dem Einbegleitnngögesuche vorznlegcn, zn welchem Bchufe Herr Aronsohn ein . Verzeichiiiß sämmtlicher siebcnbürger isr. Gemeinden denr Herrn Vorsitzenden bchändigte. Nun machten sich verschiedene Ansichten geltend. Einige wollten eine Interessen- und Intelligenz-Vertretung als Hanptfaktor der künftigen Vcrsammlnng wissen, Andere wollten hauptsächlich auf die Hauptgemcindc» des Landes Gewicht legen, und einigte man sich dahin, daß ans je 300 Seelen der jüdischen'Bevölkerung ein Vertreter entfallen solle; mithin die Ecsammtzahl der Vertreter ans 56 sich belaufe, bei deren Wahl sowohl auf Intelligenz,, ,als auch ans die rangliche Stellung der Gemeinden Rücksicht genommen werden müsse. Hr. Nichtzeit unterbreitet der Eonfcrenz znr Berathnng, ob es wünschenöwerth sei, daß der gegenwärtig tagende Ansschttß als solcher seinen Einfluß bei der zn berufenden LandcS-Enltnö-Versammlnng ansüben soll, und wenn ja, diesfällig bei der hohen LandcSstelle darum zn petitioniren, damit der Ausschuß im Stande sei, das von ihm ansgearbeitcte Statut, ini Falle cs von, der hohen Negierung genehmiget und der Versammlung vorgelegt werde, zu vertreten und zn vertheidigcn. Dieser Antrag wurde von der Eonferenz nicht unterstützt, da sie sich zu einem solchen Vorgehen nicht berechtigt glaubte. Dagegen fand sie es für angezcigt, die Eouferenzmitglieder unter der Zahl der namhaft zn machenden 56 Mitglieder änfznnehmen. — Gegen ein solches Vorgehen hat Herr Nichtzeit Einspräche erhoben, welche Einsprache, da sie nicht unterstützt wurde, unberücksichtigt blieb. Außer den weiter zu benennenden Mitgliedern wurde beschlossen , den Landeörabbiner Herrn Abraham Friedmänii dem hohen Guberninm nanibast zn machen, um selben aufznfordcrn, an der Versammlniig Thcil zu nehmen. Folgende Mitglieder wnrden ans Vorschlag der betreffenden, ihre Gegend kennenden Couferenzmitglicder, mit Rücksicht ans die Vertretung aller 'Theile Siebenbürgens , von der Gesamnit-Conferenz dem hohen Gnberninm znr Einbernfung in die Laiideö-EttltttS-Versanirnliing anenipfohle» die Herren: Moses Mendl ans Karlsbnrg. ' Israel Lvwy ans Karlsbnrg. Mos. - ÄhroN Grüü ans'Karlsburg.״ G- Politzer aus Karlsbnrg. - Elias Kohn aus! 22 Karlsburg. Rabbiner Abr. Glaßner uns Klaufcnburg. Dr. Anton Adler aus Klauscnbnrg. Hersch Fischer aus Klausenburg. Dr. Juris Ludwig Fischer aus Klansenburg. Alerander) Kohn aus Klaufcnburg. Dawid LangSfelder ans Klansenburg. Nabb. Moses Fürst aus M.-V«särhely. Jeremias Barnch aus M.-Bäsärhclh. Sigm. Richtzeit aus M.-Väs-irhely. Salanion Horo- Witz ans M.-Vüsürhcly. Julius Barnch aus M.-Vüsr'uhcly. David Bäumel aus Mediasch. Leo Markovits aus Mediasch. Nabb. Hersch aus M.-LapoS. Jgn. Hirsch aus M.-LapoS. Rabbiner Mendl Paneth aus Deös. Leopold Hirsch aus Deös. Dr. Rath. Friedläuder aus sDcüs. Israel Grün, aus M.-Ujvrir. Benjann'n Naftali ans M.-Ujvär. David Hersch aus Jkl5d. Anton Hirsch aus Jklüd. Nabb. Dr. Kohne ans Fogaras. Josef Fleißig ans Fogaras. Lcbl Aronsohn aus Kronstadt. Abr. Felter aus Kronstadt. B. Nosenbcrg aus Gyalu. Rabb. B. Noscuberg aus B.-Hunyad. Wolf Noscnblüh ans Diesö-Szt.-Martvn. Sal. Beneth ans Erdö-Szt.-Ghörgh. Abr. Moses aus M.-Ludas. Heinrich König ans Hcrmannfladt. Jsak Blum ans Bißtritz. Mendl Degcnfeld ans Szt.-Magharos. Jsak Steinfeld ans Lechnitz. Nabb. M. L. Löw aus Enterdanc. Barnch Gewürz ans Naßod. Beruh. Deutsch ans Somkcrck. Lasar Herman ans Szt.-Regen. David Goldstcin aus Siuhe.G. Emanncl Dur aus Ungcrfalva. Selig Mayer aus Nr'ckos. Amsel Jakobi ans Paucczcl Eseh. Mich. Noßmann ans Hidalmes. Josef Mendl aus Blasendorf. Dr. Fischer ans Döva. Barnch Klärmann . auS Langenthal. Emannel Stern aus Algyügy. Josef Grün ans Kokelburg. Saul Blnnienfeld ans Torda. Sal. Weinbcrger ans Szt.-Eyörgy. Schluß der Sitzung halb 2 Uhr Nachmittags. Bei Fortsetzung derselben am 13-ten Nachmittags wurde die Spezial- Debatte und Prüfung der Programms-Entwürfe wieder, ausgenommen. - Der 3-te «ab 4-te Abschnitt des Aronsohn'schen Entwurfes wurdx verlesen und angenommen, nnr wurde der Passus ״die Aufnahme kann verweigert werden" dahin rceti'stzirt:^) ״Wenn das aufznuehnieilde׳ Mitglied nicht 2 Jahre nnbeansländet im Orte seinen bleibenden Wohnsitz hat. Personen, die den« Genicindcanöschusse bekannt sind, können gleich ausgenommen werden." Bei Punkt 4. Aronsohn, macht Bäumel geltend, daß es nicht genügt, die Art der Mittelbeschassnng blos der Nebcreiulnnft der Gemeinde, zu überlassen, da eine gütliche Vereinigung in den seltensten.Fälle» zn erzielen sei. ES muß daher eine Norm festgesetzt werden;, nach ׳Ivelch^MzWeirDi^tnd beantragt Bäumel, die in seinem Elaborate angegebene Norm zu adoptiren. die Majorität schließt sich jedoch der Ansicht des Herrn Aronsohn an. °) Im 5-ten Abschnitte Aronsohn ״Repräsentanz" wurde der Zusatz der Wahlauwesenden gemacht. In den Passus ״der Vorsteher vertritt die Gemeinde und verthcilt die Zweige der Verwaltung au die einzelnen Mitglieder" wurde die Erläutcrnnz vereinbart:. Synagogeu-Eurator vulgo Gabbai sei von den, Gesan.mtausschusse zu bestimmen. '') ' Beim Abschnitt 7. Aronsohn ״Rabbiner" wurde ans Antrag Bänmels die Veränderung getroffen ״das Provisorium, auf 3 Jahre zu rcduzircn. und bei bekaiiliten Antoritäten kann von dem Provisorinni überhaupt Ilnigang genommeil werden." Auch wurde ans Anrcgnng Aronsolin's ein neuer Passus in dieser Hinsicht aufgenommen u. z.: ״wenn dem Stabbincr zn den 3 Iahren gekündigt wird, muß dies wenigstens 6 Monate früher geschehen, mtt Abfertigung eines halbjährigen Gratisgehaltes. In den Passus: ״Der Gehalt des Rabbiners" wurde ans Anregung mehrerer Mitglieder der Minimalgehalt ans si. 400 österr. W. flrirt, jedoch wurden dem Rabbiner Trauungs- und SchcidnngSgcbühren zugestandcn. Die Tranniigögebühren betragen 1, 3, und fi. 5 für Approbation der Schächter kann der Rabbiner nicht mehr als 2 fl. beanspruchen. ף Als Ergäuzung-nachtrag zum Abschnitt ״Rabbiner" folgt von Aronsohn ein nach vielen Debatten vereinbarter Passus: ״Aendernngcn in den bestehenden Enltuscinrichungen können nur von der Gemeindeversammlung im Eiiivcrstäiidisse mit dcrn Ortsrabbr'ner vvrgeiiomnierl tverdeir. Wo eine Neligionsschnlc sich befindet, hat der Rabbiner nicht nnr dieselbe zu leiten und zu beanfsichtigen, sondern wenn es die Verhältnisse der Gemeinde erfordern, den Religionsunterricht zrr crthcileii." Auch wnrde ans Antrag Aronsohn's noch hinzngesetzt: ״In Orten, wo keine Rabbiner angestellt sind, hat die Gemeindeverwaltung die Matrikel zn besorgen, nnd kann mit Führung derselben den Rcli'gionölehrer oder Vorbcter -betrauen." Ferner: ״In Orten, wo keine Eultnsgememde besteht, nnd über H Schächter nnd andere Eultnsatigelegenheireu Verfchiedessheit der Weinungn!

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