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Ben Chananja · 1867-01-01 · 1 (1.1.1867) · page 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
10 (1867)
Issue
1 (1.1.1867)
Date
1867-01-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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23 24 entsteht, hat jene Eultusgcmetnde, zu welcher der betreffende Ort gehö t, km Vereine mit dem Ortsrabbiner zu entscheiden." Schließlich wurde von Aronsohn, als Ergänzung zu seinem Entwürfe folgender Antrag eingebracht und angenommen: ״Die Gründung neuer Gemeinden in Orten wo noch keine bestanden, ist gestattet; doch hat die CultuSgemeinde, zu welcher der Ort früher gehörte, im Verhältnisse der von ihr anöscheidenden Mitglieder von der nun zn krcirenden Gemeinde auf eine Entschädigung, die mindestens einer dreijährigen Eultussteuer gleichkömmt, vollen Anspruch." In den» Abschnitte 8. Aronsohn'S: ״Neligionslehrer", um Streiigkeilen zwischen Rabbiner und Neligionölehrer zu vermeiden, die Vereinbarung dahin präzisirt: ״Wo Streitigkeiten zwischen dem Rabbiner und den! von ihn! cuttert* firten Neligionslehrer entstehen, entscheidet die Gemeinde." Abschnitt 9. Aronsohn's: Schächter und Vorbetcr wurde Leibeyalten, : jedoch wurde zum Terte hinzugesetzt: ״selbe können nur im Einverständnisse j mit dem betreffenden Rabbiner gewählt werden." J Abschnitt 10. Aronsohnü wurde unverändert angenommen. > Schluß der Sitzung 6 Uhr Abends. > Sitzung am 14-ten Mai VorniittagS. Nach Versammlung der Eonferenzniitglieder, eröffnete Vorsitzender die . Sitzung und schritt mau sofort zur Fortsetzung der Spezial-Debatte. i Zu Abschnitt 11. Aronsohnö: ״Das Wahlrecht" wurde aufgenommen: ״der zu wählende Ausschuß! hat zum 3. Theile aus Meistbeitragcnden, zum 3. Thcile aus Intelligenten,! und endlich zum 3. Theile aus den Mittelklassen gewählt zu werden." °)! > Punkt 12. und 13. wurden unverändert angenontmen, womit die Be-! rathung und Revision des angettomnicnen Arottsohn'schen Gemeinde-Programm, i Entwurfes als erschöpft und abgeschlossen erklärt wurde. , Hierauf wurde das Elaborat des Arottsohn'schen Landcsstatuts zu! Verlesung gebracht. ׳ J Vor Beginn der General-Debatte bringt Nichtzeit seinen bereits früher! eingebrachten Antrag, betreffs der zu errichtenden Bezirksschnlen, mit der Abj änderung, daß statt der früher beantragten 6, nun von ihnt 8 Bezirkeschulen j vorgeschlagen werden, in Erwägung. Worauf über gemeinschaftlichen Antrag des -Richtzeit und Arvnsohn von der Eonfereuz folgendes festgesetzt wurde: ן In Anerkennung der Nothwendigkcit der Errichtung von wenigstens j 8 Bezirksschnlen im Lande, tt. z. mit Berücksichtigung der Popnlutkon und der j Territorial Verhältnisse in folgenden Orten: 1. Döva, 2. Carlsburg, 3! Kronstadt, 4. Medias, 5. M.-Väsrirhely, 6. Naßod, 7. Deös, 8. Klansettburg.! In Erwägung, daß Lei einer ans dem zu errichtenden Landcsfonde zu leistenden jährlichen Subvention von fi. 1200, für je eine der zu errich- - tendeu Schulen, wobei Gestaltung der Nevisements dem zu errichtenden Landes-Euratoriuitt es nnbcnommen bliebe, nach Einsicht und Berücksichtigung der sich herausstellendeu Erfordernisse, die Dotation der einen Bczirksschnle, zu Gunsten der atidcrn in einem volkreichen Bezirke liegenden Bezirksschule zu verringertt, die dem Landcsfonde crwachsettden Auslagen auf . fl. 9600 belaufen würden; ferner b) für eineu zu wählenden Landesrabbiner, Besoldung . 1800 ״ c) für einen zu wählenden Sekrerair, an Gehalt . . 600 ״ d) Kanzlei-Pauschalien. 100 ״ e) Neisepauschalien für Landeözwccke . 500 f) Neservefond. 600 g) unvorhergesehene Fälle..100 ״ Zusammen die jährlichen. streu Auslagen deö LandcSfottdes sich approrintativ auf ... fl. 13,300 , Herausstellen. Wogegen als Deckung erscheint: . a) Der von der Landeshauptgemetnoe zu leistende Landes-NaVbkuats- Besolduugöbcitrag mit fi. 600. — Ferner indem, laut Volkszählung vom Jahre 1860, die jüdische Bevölkerung Siebenbürgens 3700 Faniilicn ntit 17,500 Seelen zählt, selbst bei Annahme, daß von diesen der 3-te Thcil mit 1250 Familien als zahlnugSunfähig sich herausstellte, noch immer 2450 beitragsfähige Familien blieben, von detten ohne Attstrengnng ein jährlicher Beitrag zu leisten wäre, tt..;..- 260 Familien L fi. 10 . . . . . . . . fl. 2600 4200 ., . . : ... . . . . . 7 ״ ״ 600 3000 ״ . . . . . . . . . . . 5 ״ ״ 600 3000,״ . . . . . . . . . .3 ״ ״ 1000 Zusammen also . fl. 13,300 so daß säntmtliche Erfordernisse des Landcsfondeö ohne Ncbrrbürdung der jüdischen Bevölkerung gedeckt, und die von den, die obigen durch den Landesfond kreirtett, dem Landeö-Euratoriuitl untersteheudcn Schulen besuchenden Kindern, nach Bcntcssung des LandeS-Euratoriums zu entrichtenden Schulgelder zur Verwendung für anderweitige Wohlthätigkeitszwecke als: Stipendien u. s. w. verbleiben; sowohl die Nothwcndigkeit, als leichte Ausführbarkeit der Aufstellung obbezeichneter 8 Bczirksschulett und Uitterhaltung derselben durch einett aufzubringcnden Landesfond, als zweifellos erachtet tvird. Schluß der Sitzung 1 Uhr Mittags. Sitzung am 14-ten Mai Nachmittags. Matt begann die Detailberathung deö Arottsohn'schen Landesstatutes. Der Titel wird unverändert angenontmen?) Ebenso die Einleitung. Punkt 2. ״Zweck" wird mit den zwischen den Worten ״israelitischen" und ״Cultus" eingeführten Zusatze: ״Schule und" angenommen. Punkt 3. tvird niit Weglassung der dem Worte ״angehören" folgenden Worte:Bei denselben i nt m a t r i e u l i r t sind, und Streichung des Wortes d i r e c t angenommen?) Punkt 4. tute 5. werden unverändert angenontmen. Punkt 6 wurde angenommen mit folgender nach den Worten ״dieselbett sind" zu beginnender a) An Dotirttng von 8 Bezirksvolköschulen a 1200 . . fi. 9600 b) Gehalt eines vom Lande zu wählenden Landesrabbinen 1800 ״ o) Gehalt eines Landessekrctärs.600 d) Kanzlei-Pauschalien . ... . . 100 ״ 6) Rcisepauschalien für Landeszwecke.. 500 ״ f) Neservefond . . . . ... . 600 ״ g) Uttvorhcrgeschcne Fälle.100 und Streichung der Morte ״zweier Nabbinäts-Assessoren", ferner mit Hinzufügnng : sowie wenn die Mittel y i n r e i ch e n tv e r d e n. Die Er- Haltung u. s. w. mit Streichung der Worte ״und endlich wenn es die Mittel erlauben", ferner der Worte ״eines Siechenhattses", ״einstweilen aber blos durch ״aufdingen."") Pttnkt 7, 8 und 9 wurdeti unverändert angenommen. Punkt 10. muß lauten: Als Landcsanstalten gelten: ״a) 8 Bezirks-Volksschulen. b) Das Landesrabbinat, bestehend aus dem Landeörabbiner. 6) Das Landcs-Sekretariat, welches die Geschäfte des Euratoriums besorgt und aus einem Landes-Sekretair besteht, sowie eventuell d) Ein Landeswaisciihaus, einstweklen, bis es die Mittel gestatten werden, die Waisen blös niit dem Nöthigsten unterstützt, endlich eventuelle 6) Eine Landes-Eewerbeschule." Punkt 11. wurde uitverändert angenommen. Pttnkt 12. hat zu lauten: Das LattdeS-Euratorium besteht aus 11 Euratoren, tt. z. aus ״a) Dem zu wählenden Landeörabbtner. b) Zwei ans den Nabbinen des Landes zu ivählettden Euratoren. v) Den acht zu wählenden Euratoren. d) Deut Sekretair." Punkt 13, 14, 15, 16 sind unverändert angenommen worden. Punkt 17 ist niit Abänderung der Alinea 2., welche folgeudermaßen zu lauten hat: ״Den Landes-Sekretair zu bestellen, die Anfstellung und Ucberwachung der vom Landcsfonde zn subventlonirendcu Schulen, die Bemessung der Gehalte der Lehrer und Atistellung derselben, die Bentessung der Schulgelder und Einhebnng dersclbett zu Gunsten des Landesfondes, ferner eine Commission von Fachmäiinertl zitr Ausarbeitttng eines Schulplattes ciuznberufen und diesen Schulplan nach richtiger Ueberprüfnng einzuführen; die Aufstellung des in jedem Bezirke zn eruircudeu SchulinspectorateS, einverständlich mit den betreffenden Genieittden und 9tabüiuen; die Stipeudiett" u. s. w. — wie im Terte — angenommen. Punkt 18—25 wurde unverändert angenommen. . . Puttkt 26 wurde mit folgendem nach detti Worte ״Eitttheilung" -begifl-

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