Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 10 (1867)
- Issue
- 1 (1.1.1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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19 20 Ebenso Hat die Repartitkon der Landes- und KreisauSlagen auf die Gemeinden zur Hälfte nach Verhältniß der Seelenanzahl, zur andern Hälfte aber nach Vechältniß der Stcnerkraft zn erfolgen. Schließlich beantragt Herr Bänmel, daß bezüglich der Ausscheidung ans dem Gemeinde-Verbände, die Kreismtb Landesvertretung zu entscheiden Nach beendigtem Vortrage des Bänmcl'schen Entwurfes, legt Herr Aronsohn sein Elaborat vor. Dasselbe, eine sehr umfangreiche Arbeit, zerfällt in 3 Theilc. Der erste Thcil schildert: In Form eines Memorandums die früheren und jetzigen traurigen Zustände der Israeliten Siebenbürgens tu Bezug auf Schule und Enltnsangelegcnheiten, ebenso die daraus hervorgerufenc moralische Verwahrlosung der unbemittelten und elternlosen, schulfähigen Kinder, und das Zcrwürfniß der Genieinden in sich, und jenes, welches zwischen ihnen und dem Landeörabbiner besteht, in deren Folge alles Bessere in jüdischen Schul- und Cultusangelegenhciten iin Lande unmöglich geworden; gibt als Hauptgrund aller dieser Nebel die willkürliche Herrschaft der Gemeinde, Vorsteher und Nabbinen an, da hierüber, wie überhallpt in den Gemeinden gar keine Normen in Bezug der Wahlen, Verwaltung des Gemeindcvernlögeus, Vertheilung der Lasten ,und Rechte in denselben bestehen. Ferner schlägt derselbe die Art und Weise, wie diesem Nebel Hauptsächlich durch Einführung geordneter Zustände abznhelfen wäre, vor; empfiehlt aber als leitendes Prinzip 3 Hanptrückfichten zn beobachten. u) Strenge Ordnung in allen Cemeiudeangelcgenheiteu durch Normen emznführeu, die namentlich jeder! llebergriff des Vorstehers oder Rabbiners unmöglich machen sollcrr. b) Durch die neue Ordnung sollen den Gemeinden keinerlei neue Lasten anfgebürdet werden. c) Die Autonomie der Gemeinde soll in jeder Beziehung möglichst gewahrt werden. Derselbe wünscht, daß ein Gemeinde- und ein Landeö-Statnt verfaßt, in Druck gelegt und den einzelnen Gemeinden znr Berathnng zngcschickt werden soll, welche Gemeinden etwaige Bemerkungen, die sie hiczn zn machen für gut halten, dein leiteridcn Eoinitö bekannt geben sollen, und endlich mit Rücksicht auf diese , wenn sie aunehmbare Aciidernugen cnthaltcii, ein Elaborat anoznarbeiten, und dieses dem hohen köuigl. Gubcrniunr zur Vorlage au die Landes-Eultnö-Versaminlung einpfchlend, zn unterbreiten. Das Gcmeindcstatut besteht aus 15 Abschnitten, in welchen der Zweck, Begriff,, die Erfordernisse einer Eultnsgemeindc, die Mitglieder und bereis. Aufnahme. die Mittel, Repräsentanz, die Nabbinen und sonstigen Eultusbeamten , die Wahlordnung, das Wahlrecht, die Gemeindeversammlung, Schule, Armen- und Krankenwesen normirt werden. H.rllotgm.ldsätz? derselben sird: ei.t.'rL־t, Gemeinden und einerlei Nabbinen ohne einen Naiigunterschied; es präzisirt den Wirkungskreis der Gemeindcvorsteher, Ausschüsse und Versammlungen der Nabbinen, und vcrpfiichtet jede Gemeinde zur Erhaltung einer ReligionSschnle, Synagoge, eines Friedhofes und der nöthigcn Eultnsbeamten, Vcrsorgnng der Armen und Kranker!. Es solle» die Gemeinden nur so viel Eultnsbeainten austellen, als sie ohne 1l eberbürd ring der Gemeinde erhalten können. Jede Gemeinde soll ein Grundbuch über ihre Mitglieder und ein Eorrcspondenz-Protokoll führen, eine Inventur über das Vermögen der Gcmeiudc errichten und fortführen, Bildung eines Ncservefondeö veranlassen; Nabbinen und Eultnsbeamten sollen nur nach eiucrn Provisorium definitiv angestellt werden. Nabbinen sollen derart angestcllt werden, daß sic nicht auf Emolumente angewiesen sein sollen n. s. w. Das Landeöstatut concentrirt alle Gemeinden des Landes in ein von allen Israeliten gewähltes Landeö-Euratorinni, zum Zwecke der Ncgelttng aller EultuSangelegenheiten und Errichtung wohlthätiger, religiöser LändcSanstalten; dieses Enratorinm verwaltet auch den Landesfond, zu welchem alle Gemeinden beitragSpsiichtig sind, aus diesen solleu alle Bedürfnisse für Landcsanstalten, als: Landcorabbinat, Rabbinatschule, Secretair des Euratorinms, Unterstützung vom Waiseuliudcrn, Stipendien für Stndirende, später ein Waisenhaiiö, eine Gewerbeschule, Siechenhanö erhalten werden, stellt die Zahl der zu wählenden Euratoren inclusive des Landesrabbiners, welcher von amtöwegen Eurator ist, auf 11 Mitglieder, bestimmt ihre» Wirkungskreis, Sitzung, Wahlordnung und Modus, spricht vom Laudcsrabbinate. und den Verpflichtungen der Hauptgemeinde!, wo.die.Läudesanftaltcu errichtet werden Sitzung am 11-teu Mai Vormittags. Nach Versairrnrlung sämrrrtlicher Eonscrenzmitglicder eröffnet der Vorfitzende die Sitzung mit Verlesung des Protokolls der beiden am 10-ten abgehaltenen Sitzungen. Es wurde beschlossen, daß ungeachtet im. Protokolle gedrängte AllSzüge aus beit Elaboraten gemacht wurden, — die Elaborate selbst ihrem ganzen Inhalte nach beigclcgt werden. Herr Nichtzeit, der sich inr allgemeinen zum Programms-Entwürfe des Herrn Aronsohn hinneigt, jedoch findet, daß in demselben dem Hanptlebcnö-Elementc des jüdischen Volkes, nämlich dem Unterrichte der Jugend, zu wenig Rechnung getragen sei, fühlt sich veranlaßt, einen Ergänznngs-Eutwurf nründlich dahin einzubringen, daß in Anbetracht dcö bisher theils aus pekurriärer Unfähigkeit der Gemeinden, theils ans Fahrlässigkeit sehr vernachlässigtcn Unterrichtes der jüdischen Jugend, in erster Reihe dafür Sorge getragen werde, daß in den sechs Gemeinden Döva, M.-Vrisrirhely, Karlsbürg, Fogarasch, Klausenbnrg und Deüsch, Vezirksschulen -errichtet werden. Die genannten Gemeinden wären zu Bezirksgemeinden zn erheben, und müßtcn alle Genreinden znm Zwecke vcrhältnißmäßig beitragen, im NichtauSreichnngsfalle aber von dem zu kreirenden Landesfonde unterstützt werden. — Antragsteller begründet seine Ansicht in längerer Rede, und wurde einstimmig der Beschluß gefaßt, bei der Spezialdebatte über das anznnehmcnde Prograinni diesen mündlichen Antrag in besondere Erwägung zu ziehen. Die Herren Moses und Josef Mendel sehen sich auf Grund der vorgelesenen Elaborate veranlaßt, folgende Verwährrrng inr Vorhinein zu Protokoll zu geben. Daß falls mit dem Landcö-Nabbinake eine Veränderung vorgenommen werden sollte, hieraus nichts Nachtheiliges für den bisherigen Rang der Gemcinde Karlsburg, die bis jetzt an der Spitze der siebeubürger Enltus-Gcnreinden stand, erwachsen möge; die Gemeinde Karlsburg will die jetzt vorharr denen ihr gehörigen Localitätcn bereitwilligst zu Landcszwccken hcrgcbcn, neue Lasten aber kann selbe nur in Gemeinschaft mit dem ganzen Lande tragen. Der Vorsitzende läßt ein Schriftstück verlesen, wcchcs zur.bessern Oricntirnug der Versammlung, die Diffcreuzpuukte der eingcbrachtcn Elaborate hervorhcbt, und bei dieser Gelegenheit den von ihm beobachteten Standpunkt bei Ausarbeitung seines Programms nochmals zrrr Sprache bringt. Die Herren Bänmel und Aronsohnj setze» die Motive ihres Stand- Punktes gründlich auseinander, indenr sie behaupten, daß cö viel zweckmäßiger sei, der Landeö-Eultus-Versammlnng ein schon fertiges Statut vorzulegen, als ein bloßes Prinzipien-Wcrk; u. z. deshalb, weil die Landes-EultusVersainmlung gewiß aus vielen heterogenen Elementen zusammengesetzt sein dürfte, daher viel schneller znm Ziele gelangen kann, wenn ihr ein fertiges detaillirtcs Elaborat vorgelegt wird. In Folge dieser Gründe zieht Hr. Grün sein Elaborat zurück und beantragt über die Elaborate Aronsohn und Bänmel abznstimmcn , welcher von beiden zunr Ausgangspunkte der Verhandlung gewählt werden soll. Nach einer erschöpfenden Debatte, in welcher nachgcwicsen Wurde, daß im Grunde beide Elaborate inr Prinzipe einig sind, und in den einzelnen Punkten, in welchen sie abznwcichcn scheinen, sich eher ergänzen als bekämpfen, so wurden beide znm AilSgangspunkte der Verhandlung mit Vcrlesnng des Aronsohn'schcn Textes bestimmt. Schluß der Sitzung 1 Uhr Mittags. Fortsetzung am 11-tcn Mai Nachnn'ttagS. Es wurden bei Vergleichung des Programms-Entwurfes — Anfschriftcn die Aronsohn'sche lautend: ״Entwurf zu einem Statute für die isr. Ecmeindcu Siebenbürgens״ gewählt, auch die Auffassung des Herrn Aronsohn über den ״Zweck" der Gemeinde wnrde für richtig befunden, Und nur'Nach dem Worte Synagoge ״Rabbiner" eingeschaltet.') Der zweite Abschnitt wurde ebenfalls beibehalten und vonr Elaborate dcö Herrn Aänmcl wurde ad' d ״Quellbad" zugesetzt nnd aus ,1 lit. 6 formirt.' lieber die Nabbinatsfrage entsteht eine lebhafte Aerathlliig. Nach Herrn Bäninels dargelegter Auffassung..ist das Nabbinat der.nothwendigste Faktor einer Gemeinde. Herr Pänniel kann:sich.ohne Rabbiner, .keine.!Geureinde denken; er. beruft, sichq»f die alte und neue Zeit- ,des. Iudeuthu,ms welche, auf die Bestellung von NaNuen ihr vorzügliches Augen nierk gerichtet habe».. Dagegen will' Hr. Aronsohn »nr dxps.daö gtabbinat am Platze.wis-