Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 42 (1.12.1866)
- Date
- 1866-12-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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823 824 Vergessenheit anheimfallen lassen und übergehe lieber zur Schilderung deS in unserem Städtchen festlich begangenen 9. Oktobers, aus Anlaß der Ernennung des Grafen Agenor Goluchowski zum Statthalter von Galizien. Schon zwei Tage zuvor wurde diese Feier angekündigt und am 9. vorigen Monates um 9 Uhr Früh versammelte sich diejchristliche Bevölkerung ritus labini 6t Arusei in derröm. kath. Kirche, um im Vereine mit ihrem Klerus und den aus der Umgegend erschienenen Geistlichen inbrünstige Gebete für unseren Kaiser und dessen Statthalter, dem Liebling der Nation, zu verrichten. Gleichzeitig versammelte sich der isr. Gemeinde-Vorstand und mehrere angesehene Gemeindeglieder im Gebäude -der hiesigen isr. Schule, um im Vereine mit den christlichen Mitbürgern eine solenne Feier zu Ehren unseres neuen Statthalters zu begehen. Nach Absingung des 21. Psalmes von einem ans Schulkindern gebildeten Chore bestieg Herr S. H. Mondschein, Religionslehrer der hiesigen Schuld, die Kanzel und hielt anknüpfend an den Psalmvers ״Herrlichkeit soll wieder in unserem Lande wohnen!" einen gediege- * neu Vortrag in deutscher Sprache, die Segnungendes FriedenS nach dem Kriege schildernd, und die Hoffnungen einer schöneren Zukunft für unser Land vorführend, die durch die Ernennung unsereres Landmannes, des Grafen Goluchowski, in Aussicht gestellt ist. Nach Herrn Mondschein hielt Res. eine polnische Rede, worin der Zweck der Versammlung hervorgehoben, und auf die Thätigkeit des. Grafen Goluchowski im galiz. Landtage, besonders aber auf dessen jüngst eingebrachtcn Antrag wegen Aufhebung aller die Besitzsähigkeit der Israeliten daselbst beschränkenden Vorschriften, hingewiesen wurde, was unsere Glaubensgenossen wohl zu der Annahme berechtigen kann, das Graf Goluchowski als, Statthalter die Judenfrage in - Galizien im Geiste des Fortschrittes und der Gerechtigkeit lösen wird. Hirauf wurde daS 24. Kapitel Pf. unter Vorrragung der Thorarollen im Chore abgesungen, wie auch die Volköhymne mit Begleitung der aus der Kirche herüberge« kommenen Salinenmusik in voller Paradeuniform. Zum Schlüße erfolgte das Gebet für Kaiser und Vaterland durch den Gemeinde-Vorsteher. Die Feier wurde besonders durch die Anwesenheit deö - gesummten Klerus, sämmtlicher k. k. Herrn Beamten, deö Bürgermeisters und des zahlreich herbeigeströmten Publikums im Schulgebäude erhöht. Hierauf vereinigte Alle ein gemeinsames Festessen beim Herrn Bürgermeister,, welches ein wahres Verbrüderungöfest war, und wobei Toaste auf daö Wohl Sr. Majestät, dann deS StatSministerS Grafen Belcredi, des Statthalters Grafen Goluchowski und des gr. kath. Erzbischofs Litwinowitz auögebracht wurden.!Schließlich trank unser wackerer Herr Bezirksvorsteher das Wohl der christlichen und jüdischen Gemeinde. Ewig wird dieser Tag der gemeinsamen Verbrüderung in Aller Gedächtniß bleiben! Möge endlich der Tag anbrechen, an dem alle Söhne unseres Landes ohue Unterschied sich brüderlich vereinen werden, um an dem Werke der Beglückung desselben zn arbeiten! N e h. Landes. J. Mligsbcrg (kn Preußen), 22. November. In keiner Stadt Preußens und /Deuschlands hat sich bekanntlich die gesellschaftliche Emanzipation der Juden so früh, so rasch und so vollständig vollzogen, als hier, der letzte Rest einer mittelalterlichen, die Juden ausschließenden Bestimmung, ist endlich durch Beschluß deS Vorsteheramtes der Kaufmannschaft auch beseitigt, und daS verdient zur Kenntniß auch der Leser dieser Zeitschrift gebracht zu werden. Von ältesten Zeiten her wurde in der hiesigen Kauf- Mannschaft alljährlich durch einige ihrem Beitritte nach jüngsten Korporations-Mitglieder eine Kollektezu Gunsten bedürftiger Witwen und Töchter verstorbener Kaufleute gehalten. Vermöge der Alterthümlichkeit der Einrichtung -war damit auch manches Veraltete verbunden. Die Einsammlung geschah bisher in den drei Stadttheilen, Kneiphof, Altstadt, Löbricht gesondert und der herrschenden Gewohnheit gemäß nur bei christlichen Kausleuten. Ueber die Veriheilung des Ertrages wurde dann in getrennten, meist sehr spärlich besuchten Versammlungen der christlichen Kaufleute jedes Stadttheilcs und wieder ausschließlich zu Gunsten christlicher Witwen und Waisen entschieden. Dies hatte in neuester Zeit zu verschiedenen Unzuträglichkeiten geführt. Jüdische Kaufleute hatten ihr Mißvergnügen darüber ausgesprochen, von einem Akte solcher allgemeiner Menschenliebe ausgeschlossen zu werden, und so hat denn das Vorsteheramt der Kauf- Mannschaft beschlossendie Kollekte fortan ohne Unterschied der Konfession ab halten .311 lasse n, u n h die Bert Heilung im Kollegium selbst ohne Rücksicht auf Konfessionen und Stadtl h e i l e n a ch be st e r B eu r t h e i l u n g d e r Dü rft i g keit vorzunehmen, und hat diesen Beschluß im vorigen Monat zur That gemacht, indem es ohne Rücksicht auf kirchliche Unterschied e die Kollektengelder vertheistte. Außer der Korporation der. Kaufmannschaft, welche die kaufmännischen Interessen dem State gegenüber amtlich . vertritt und. die Börsenängelegeuheiten verwaltet, besteht hier noch ein Verein der jungen Kaufmannschaft mit einem Armenstifte zur Unterstützung hilfsbedürftiger Handlungsge- Hilfen, der zu diesem Zwecke ebenfalls mit den Rechten einer moralischen Person ausgestattet ist. Nach dem bisher!- gen Statute können nur christlichen HandlungSge- Hilfen von unbescholtenem sittlichen Rufe, welche' als solche bei einem hiesigen Kaufmanne angestellt sind, Mitglieder deS Vereines werden und sich dadurch unter gewissen Bedingnngen ein Anrecht auf Unterstützung in Krankheitsfällen oder sonstiger unverschuldeter Erwerblosigkeit sichern. In dieser Weise hat der Verein während seines nunmehr 60jährigen Bestehens vielfach wohlthatig gewirkt, und mehr als 41.000 Thaler Vermögen angesammelt. Da aber ein Verein, dessen Gründung aus dem Jahre 4806, dessen Statut aus dem Jahre 1826 datirt, unmöglich in gleicher Weise wie bisher fortbestehen kann, ohne daß auch an ihn die veränderten Verhältnisse und Bedürfnisse der.Gegenwart mit Forderungen von Veränderungen herantreten, so wurde von vielen Vereinsmitgliedeen der Antrag eiugebracht, zunächst die Best immun g über den Ausschluß aller Nichtchristen von der Aufnahme in den Verein, in Wegfall zu bringen. Die Generalversammlung wies diesen Antrag zurück und modifizirte nur einige andere Bestimmun-- gen des Statutes und schickte den Beschluß dem Vorsteheramt der Kaufmannschaft zn, welchem in gewissen Grenzen die Aufsicht über die Vermögensverwaltung des Vereins zusteht, mit dem Ersuchen, die Genehmigung der Statutenänderung höher.» Ortes auszuwirken. Das Vorsteheramt er-- kannte aber diese Aenderuugen meist nicht als Fortschritte, sondern nur als Rückschritte, bestand auf Erweiterung der Äufnahmebestimmungen, und da mehrfache Verständigungs-