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Ben Chananja · 1866-12-01 · 42 (1.12.1866) · page 6

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Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
42 (1.12.1866)
Date
1866-12-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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819 820 Bekenntnisses auferlegen. Noch ist das Dtnt nicht verraucht auf den Schlachtfeldern, welches in gleichem Antheil Christen und Inden in Sieg und Niederlage entströmte; in den Gräbern ruhen die Gefallenen ohne Unterschied des Glaubens mit einander; in den Lazarethen liegen die Verwundeten ohne Unterschied der Religion neben einander; die Lasten, die der Krieg gefordert, die Opfer, mit denen seine Wirkungen gemildert, die Anstrengungen, mit denen seine Folgen getheilt werden müssen, zu ihnen allen reichten und reichen sich die Bürger aller Neligionspartheken die Hand — wanun sollen sie nur in ihren Rechten vor dem Gesetze und in dessen Ausführung verschieden sein? Warum soll bei den Wohlthaten der bürgerlichen Gesellschaft noch immer nach der Religion gefragt werden? Fürwahr, wir sind glücklich, daß das Gesetz in attcn solchen Anforderungen keinen Unterschied macht; wir betrachten es als die einfachste Pflicht, auch da, wo das Gesetz nicht spricht, den Patriotismus und die Menschenliebe werkthätig zu bezeugen. Aber wir halten Mts doch für berechtigt, ja von höherm statlichen Gesichtspunkte ans für verpflichtet, daraus die einfachste Consequenz gleicher Berechtigung zu ziehen. Demungeachtct sehen sich die Preußen jüdischen Glaubens immer noch in wesentlichen statsbürgerlichen Rechten benachtheiligt und ausgeschlossen. -- Obschon ein Ministerialreskript von 5. Juni 1849 (gez. v. Ladenberg) ausdrücklich die der Verfassung widersprechen-, den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847, über die. Verhältnisse der Juden, für aufgehoben erklärte und in einer Denkschrift des Ministeriums, abgedruckt im Ministerialblatt für die innere Verwaltung 1860, Nr. 7. S. 143, dieselbe.,Erklärung abgegeben worden, würde dennoch von den Ministerien, welche in den Jahren 1659 und 1860 die Preußische Statsregiernng bildeten, die Ansicht ausgesprochen, daß die angeführten Bestimmungen der Verfassung das Specialgesetz vom 23. Juli 1847 nicht beseitigt hätten, sonder» sie erhielten factisch für uns noch immer den Zustand ausrecht, in welchen uns das gedachte Gesetz gebracht hat, ja in einigen Beziehungen geht die Verwaltung in beschränkter Weise noch über die Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 hinaus, z. B. über §. 2, die Anstellung von Inde» als Lehrer betreffend. So sind die Juden noch' heute in der-juristischen Laufbahn vom Richteramt jeglichen :Grades, sexyer von allen Zweigen der Verwaltung und mit Ausnahme einiger außerordentlichen Professuren von allen Stats- und städtischen Lehrämtern ausgeschlossen. Wir brauchen vor einem hohen.Hause der Abgeordneten nicht an die Grundsätze' des, allgemeinen Rechts, nicht an die Utilitätsprincipien, welche es der. Gesellschaft zur Pflicht machen, von'der Summe von Geist und. Kräften, die in ihr vorhanden sind, nichts^ fallen,. und nichts unbenutzt zu lassen, zu appelliren, auch nicht an die Beispiele, welche andere State« geben — aber daö können wir nicht aufhören, geltend zn machen, daß das Statsgrnndgesetz so lange für uns , für 300,000 P.reußen, nur illusorische Bestimmungen enthält, so lange frühere demselben widersprechende Gesetze aufrecht erhalten werde», und daß in der That die Gewissensfreiheit so lange noch nicht verwirklicht ist , als ein Theil des Preußischen Volkes aus Gewissenörücksichten gezwungen ist, den theuersten Rechten der öffentlichen Wirsainkeit und der Anwendung ihrer Kräfte zu entsagen. Wir bitten daher das Haus der. Abgeordneten ehrerbietigst, auf die endliche Verwirklichung der Artikel 4 und,12 der Preußischen Verfaffungöurkunde vom .31. Jänner 1850 auch für die Preußen jüdischer Religion' zu dringen und die Erklärung abzugeben , daß die der Verfassung widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 27. Juli 1847, die Verhältnisse der Juden betreffend, aufgehoben und rechtsungültig seien. Wir leben der Ueberzeugung, daß das hohe Haus der Abgeordneten sich auch unserer Rechtsansprüche und deren Erledigung kräftigst annehmen werde, da wir lediglich um Beseitigung von Ausnahmegesetzen und RechrSbeschränkungen nachsnchen und nichts sein wollen als Preußlsche Bürger mit der vollen Gewährung der Gewissensfreiheit." Diese Petition wird eine Monstrepetition werden, da sich derselben sammtliche jüdische Gemeinden des Preußischen Stats anschließen werden, und ist an dieselben bereits die Aufforderung hierzu ergangen. Eine ähnliche Petition wird auch an das Statsministerkum und seiner Zeit auch an das Norddeutsche Parlament ergehen. ׳ A jtfUJ, im November. Während der Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers in unserer Stadt wurden in vkelen Kreisen auch die früheren Zeitpunkte besprochen, in denen sich Prag eines gleichen Glückes zu erfreuen hatte. Einem solchen Gespräche verdanke ich die Mittheilnng nachstehender Notiz, die seiner Zeit in verschiedenen Blättern des In-und Auslandes zu lesen war. Dieselbe lautet nach der vor mir liegenden zeitgenössischen Handschrift wie folgt: ״Prag im August 1820. Bei Anwesenheit des Kaisers (Franz) in den Monaten Mai und Juni hatten die Oberjuristen (das Beth- Din) und die Vorsteher der hiesigen israelitischen Gemeinde das Glück, zur Audienz zugelassen zn werden. Der Kaiser nahm dieselben sehr huldreich auf, nnd unterhielt sich mit den Nabbinen sehr umständlich. ״Ich wünsche", dies sollen seine eigenen Worte gewesen sein, ״Ihre nähere Anschließung an meine christlichen Unterthanen sehnlich; jedoch kann in Religiousangelegenheit nie der geringste Zwang statthaben. Nie-- mand darf in Gewissenssachen auch nur im geringsten gekränkt werden, denn Religion ist dem Individuum, wie dem State gleich heilig) gleich unantastbar." Als sich die Rabblner mit den Worten zurückzogen: ״Ew. Majestät! wir sind sämmtlich hochbejahrte Greise und am Rande des Grabes stehend, nnd dürften des . hohen Glückes, nochmals vor Ew. Majestät zn erscheinen, uns schwerlich mehr zu-erfreuen habe.n"; da sagte, der Kaiser, mit sichtbarer. Rührung: ״Nein, Gott bewahre, meine, Herren! Sie sollen, :,Sie werden,noch lange leben." So weit die Notiz. Hier weiß man übrigens^, daß Moses Landau der eigentliche Redner jener- Deputationwar, und daß es ihm nicht erspart blieb, manche ungeschickte- Antwort der Herren Oberjuristen, zu rechtfertigen.-.: Unter die- Etablissements jüd. Besitzer, denen, bei Gelegenheit der letzten Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers die .allerhöchste Ehre eines Besuches zu Theilwurde, ^gehört die C.attun-Fabrik der Herren Brüder von Mxtheim.:-:Wie׳. beiden Chefs, Moses nnd , Leopold, genießen das seltenes und׳ hohe Glück, drei Kaiser in ihrem Etablissement empfangen zu haben. Ein im höchsten Grade interessantes Gespräch geruhte der Kaiser mit dem greisen Herrn MoseS von Portheim, als dieser Höchstdenselben durch die Fabriksräume begleitete, zuführeu. ״Erportiren Sie?" fragte der Kaiser. ״Es sind nun 50 Jahre, erwiederte der ehrwürdige Greis von' 85 Jahren, daß Ew. Majestät glorreicher Ahn,, der Kaiser Franz, dieselbe Frage au mich gerichtet. Ich.׳konnte bei dem Umstande, daß die Ausfuhr damals selbst in befreundete Staten sehr erschwert war, in meiner Verlegenheit nur. die ausweichende Antwort geben: Indirekt, Mas." ״Erklären Sie sich deutlich, sprach der Kaiser streng. ,-Ich verkaufe , sagte ich, meine Waaren an polnische Kanfleute in der Nähe dev' russischen Gränze und ׳diese schaffen sie hinüber." ״Wenn'S׳ dem Kaiser von Rußland recht ist/ ist's mir auch recht," erwiederte hierauf lächelnd der gnädige Monarch. Heute' nach 50 Jahren kann ich Ew. Majestät die klare und bestimmte Antwort geben: Ja ich ecportire und zwar sehr' bedeutend." Der angenehme Eindruck, den diese Reminiszenz^ auf den Kaiser machte, gab sich in der heitern lächelnden Miene deö Monarchen deutlich zu erkennen.

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