Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 39 (15.10.1866)
- Date
- 1866-10-15
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Forschungen des wissenschaftlich-talinudisclien Vereins. Nr. 7. (Beilage zu ״Ben Chananja“ Nr. 39). Dem Vereine ist Ms zum 25. v. M. neuerding־s beigetreten: Herr Professor Dr. Wessely in Prag• lieber Sinn und Bedeutung des hebräischen Wortes נסם. Von Dr. W. Wessely, k. k. ordentl. Univorsitäts- : Professor in Prag. Veranlassung zu nachstehender Erörterung bietet uns ein vor Kurzem in Nr. 19. der ״Neuzeit“ erschienener , Artikel - des Herrn Rabbiners Dr. Ehrentheil, in welchem dieser philantropische Lehrer in Israel für den Purismus unsrer althergebrachten Gebete neuerdings seine Stimme erheben zu müssen glaubt und in seinem heiligen Eifer es den Editoren von Sidurim imputirt, dass sie noch immer, auch in ihren neuesten Ausgaben, dem nach seiner Anschauung mit den unabweislicken Forderungen einer geläuterten religiösen Riehtung in Widerspruch stehenden א״נ׳ נקום לעינינו נקמת י ד" ע השפוך unter den übrigen für die zehn Busstage bestimmten, durch ihren Gebrauch geheiligten אבינו מלכנו einen gleichberechtigten Platz einräumen, nachdem es in der Praxis vieler Gemeinden längst aitsgemerzt ist. ׳• . Dass in solchen sporadisch vorzunehmenden Purifikationen und Emendationen das Heil des Judenthums nicht liege und durch einzelne, Auslassungen öder Zusätze eine nachhaltigere, Belebung der Andacht nicht erzielt werde, dass vielmehr eine Vergeistigung und Regenerirung des öffentlichen gottesdienstlichen Lebens im Judenthum anderwärts gesucht und gefunden werden müsse, hat die Redaktion der ״Neuzeit‘‘ in ihrer ״Nachbemerkung“ dargethan und nachgewiesen. Unsre Absicht ist, hier weder die liturgische Beibehaltung des beanstandeten fraglichen א״מ zu. rechtfertigen, noch zu bekämpfen, noch überhaupt in eine prinzipielle Erörterung der Berechtigung einer in unsrer Gebetordnung vorzunehmenden, den religiösen Anschauungen unsrer Zeit entsprechenden Purification einzugehen. Nur die eine Frage soll hier in Erwägung gezogen werden: Ist denn wirklich ״Rächen“ die einzige und ausschliessliche Bedeutung des Wortes נקם, und liegt denn wirklich in jener an Gott gerichteten Bitte um Rache für unschuldig vergossenes Blut, selbst wenn das Wort נקם in seiner Ursprungliehen Bedeutung genommen wird, jener schrillende Misston, der das ethische Gefühl so sehr verletzt? Liegt nicht vielleicht in jenein Ausdrucke die Bezeichnung eines natürlidien Rechtsgefühls, wie es sich bei allen Völkern des Alterthums, bei denen das Rechtsbewusstsein nicht zu seiner vollständigen Entwicklung gelangt ist, als auf einer ethischen Basis ruhend und daher als ein 16gitimes, anzuerkennendes und zu billigendes, kund gibt? Schon der Umstand, dass in Deutr. 32, 35; Jesaj. .63, 4. Gott selbst von sich sagt: ״Mein ist Rache und Vergeltung“ ״ ';לי נקם ושלםEinen Tag der-Rache habe ich in meinem Herzen“ ני יום נקם בלבי , und noch viele andere Stellen (Ps. 94, 4; Jesajas 61, 2; Jerem. 51, 6;), die in ähnlicher Weise von. Gott sprechen;— dass im Psalm 58, 11 von dem Gerechten gesagt wird, er freue sich, weil er; Räche geschaut כי. חוה נקם; dass es der fromme, königliche Sänger ist, der (Psalm 79, 10) die ganz analoge Bitte an Gott richtet: ״Möge kund werden an den Völkern vor unsern Augen die Rache ftir das vergossene Blut deiner Knechte“ יורע ובגוים לעינינו נד״ע השפוך , . müsste;darauf %hren, dass die Reaktion gegen erlittenes Unrecht, wie sie hier mit dem Worte נקם bezeichnet wird, entweder als eine Genugth iiiing höherer, sittlicher Art aufzufassen׳ sei, oder dass sie selbst in ihrer ursprünglichen Gestalt, in der Form der Rache., , als natürlicher Ausbrach eines Naturmenschen, noch immer etwas die Menschenwürde im Menschen Änerkennendes enthalte; und ^so ist es in der That. —- : ״Die Räche“, sagt einer der geistreichsten Juristen1), ״ist die erste Offenbarung des Rechtsbewusstseins; sie ist edel in ihrer Grundläge, weil sich darin der Mensch als Mensch bekundet״), der in dem, was ihm durch den ') Wilda: Das Strafrecht der Germanen. 8. 157. '2) So' erklärt es sich, dass der Rachetrieb nur gegen Menschen , nicht gegen vemunftlose Wes»n rege wird. ' .