Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 38 (1.10.1866)
- Date
- 1866-10-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
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14 י‘ 1 Io detc seinen Sohn Eliasar mit dem Priestergewande, Samuel goss das heilige Salböl auf die Scheitel zweier Könige .... Doch was frommen die würdigsten Leiter und Lehrer, so denselben empfängliche Gemtither fehlen? liegen, Thau, erquickender Strahl gefallen auf felsigen Boden! — Die Eltern mussten somit die erhaltenen Lehren frühzeitig in ihrem Hause heimisch machen, d. h. in ihren Kindern ebenfalls willige Schüler der Znkünft erziehen. So waren die treuen Eltern gleichsam Korrepetitoren im Dienste ihrer Meister. Aber selbst Tyrannen, die mit Ränkeschmieden zur Unterdrückung der Mitgeschöpfe ihr gottwidriges Leben hinbracliten, mussten —da sie nicht allenthalben selber ihre Pläne vollstrecken konnten — ihre Knechtungswerkzeuge für ihre Zwecke Abrichten, bilden, belehren lassen . . . wo aber die göttliche Vorsehung, die in oberster Leitung über das Mensch enthum wacht, Gottes Ebenbild nie ganz von demselben verwischen liess. Eben aus den zur Verfinsterung der Völker bestimmten Anstalten sah man oft die edelsten und erleuchtetesten Geister und Lehrer derselben hervorgehen! In einer ägyptischen Geheimschule, gleichsam inmitten lebendiger Hieroglyphen, wurde Moses, in einer ähnlichen Anstalt am persischen Hofe Cyrus gebildet. So dehnte sich immer grösser und weiter der Kreis der Erkenntniss aus,, bis unter den Hebräern — auf die wir uns hier beschränken wollen — Profeten sch ulen, Rabbinerschulen... entstanden, wo h u n d e rt e von wissbegierigen und geistesbegabten Jüngfingen zu den Füssen des Meisters liegend, den Worten der Wahrheit lauschten — und endlich jede Stadt, jedes Dorf eine Volks- oder Kin der sc hule hatte! Auf die altjtidiscse Volkserziehung ausschliesslich uns beschränkend, können wir natürlicherweise die Verdienste der Juden um die Weltbildung durch Anlegen von liöhern Lehranstalten auf heiligem Boden und später in Syrien, Nordafrika und selbst in Europa hier nicht näher beleuchten. Das Eine jedoch dürfen wir nicht unberührt lassen, dass während beispielsweise die abkopirenden Mönche des 13. Jahrhunderts noch das einträgliche Schreiben immerfort als ars clericalis sich selber Vorbehalten wollten, und das ״Recht“ zur Errichtung von Schreibschulen für die Bürgerkinder• in־ der That nur durch besondere Verträge mit der Geistlichkeit erworben werden konnte, in den T r i v i a 1 s c h ulen des flachen Landes das Schreibenlehren gänzlich untersagt war; ja, während noch 1826 in den sardonischen Staten, wo das Unterrichtswesen den Jesuiten unterstand, das Schreiben und Lesenlernen deneu, die nicht über 1600 Lire Kapital Und die Studien der Wissenschaften denen, die nicht 1500 Lire Renten haben, durch ein Edikt strenge verboten wurde; — entfalteteten unsere Leviten und Priester vor Jahrtausenden schon einen Lehreifer zur Abzielung einer allgemeinen Volksaufk 1 ärung, der unser Herz mit stolzem Bewusstsein erfüllen muss: ״Der da spricht von seinem Vater und seiner Mutter: ich sah ihn nicht; seine Brüder nicht kennt, von seinen eigenen Kindern nichts weiss; so sie deine Rechte lehren den Jakob, deine Satzungen Israel“ (5. M. 33. 8—10). Und doch erhält selbst der Kinderlehrer bloss שבך שמור ובטול, weil nach jtid. Gesetze jeder Unterricht unentgeltlich ertheilt werden muss (Becher. 29. a; Nedar. 37. a). In Folge eines selbsteigenen Entschlusses — rief das Exulanten-Oberhaupt Rav in edler Resignation aus — gehe ich täglich im Lehr- und Rathsaal der Todesgefahr entgegen; denn auf falsches Lehren und ungerechtes Urtheilen steht die Todesstrafe mir bevor, doch für mein eigen Haus sorge ich nicht, ja, bin floh und fröhlich, so ich nur mit reinem Gewissen wieder heimkehre“ (Joma 86' b; Sanh. 7. b). Man nimmt gewöhnlich an, dass die Kenntniss des althebr. Lehrstandes, des Levitenstammes,ausschliesslich auf Religion: jLehrgespräche, Lesen, Auswendiglernen, Auslegen . .". der heil. Bücher sich erstreckt habe. Aber diese Religionsbticher bestehen nicht aus abtsrakten, mysteriösen Glaubensdogmen — sie enthalten ״Gesetze“, das ganze Leben und zwar in allen seinen Verhätnissen umfassend. Hatten die Leviten nicht die Aufgabe, die heil. Bücher nicht bloss selber zu studiren und abzuschreiben, sondern durch Vervielfältigung dieselben auch unter dem Volke mögliehst zu verbreiten V (5. M. 17, 18; 31, 19). Mussten' sie als Richter nicht auch Menschenkenntniss und Rechtsgelehrtheit besitzen?, Bedingt die Aufsicht über Masse und Gewichte nicht einige Vertrautheit mit der Messkünde? Waran die Anordner der Neumonde, Festtage, der Schaltjahre . . . ׳ nicht genöthiget, auch der Astronomie obzuliegen? Wurden sie in Folge der oftmaligen Ansprachen an das Volk — als beispielsweise vor der Schlacht (5. M. 20^ 3—9) — nicht angehalten, sich auch, der Beredsamkeit zu befleissigen? Und hatten die Priester nicht hie und da auch ärztliche Beaufsichtigung über Personen, Häuser . zu versehen? (3. M. Kap. 13). Dass jedoch die Empfänglichkeit, die Lernbegierde des jtid. Volkes dem Lehreifer seiner Leiter —die als echte Pädagogen überall anwesend sein mussten —