Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1866-10-01 · 38 (1.10.1866) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
38 (1.10.1866)
Date
1866-10-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2542917-2543175-2543213--4988-2549038
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

3S9 690 Einer schwangeren jüdischen Frau wurde am Sabbathe der Kopf abgehauen. Ein Jude beeilte sich, den Bauch des Leichnams zu öffnen, um das Kind zu retten; letzteres wurde jedoch tobt• gefunden. Der Betreffende fragte nun, ob er sich wessen der von ihm begangenen Entweihung des SabbatheS einer Buße zu unterziehen hätte. Reischer antwortete: Nein! Die Unzulässigkeit der in Rede stehenden Operation, sagt er im Wesentlich,eu, beruht ans dem Mißtrauen in'die Zuverlässigkeit der uns bekannten Todessymptome. Das Leben der Mutter Vars daher nicht gefährdet werden, um das Kind zu retten. Wo aber, wie im vorliegenden Falle, der Tod der Mutter unzweifelhaft ist, muß in Betreff des Kindes nach den bestehenden Satzungen auch am Sabbathe ein Rettnngsversuch gemacht werden. Zur Rechtfertigung dieser Distinktion beruft er sich mit Recht auf die Gemara, nach welcher nur beim natürlichen Tode das Absterben der Frncht vor dem der Mutter erfolgt, nicht aber wo letztere in Folge eines Todschlages, oder der Geburtswehen ftirbt 43). Sein Urtheil lautet also dahin, daß der Betreffende keiner Buße bedarf, da er sich keiner Sünde schuldig, vielmehr durch seinen an den Tag gelegten Eifer sehr verdient gemacht hat. Aus dem Gesagten löst sich die Frage unseres wackeren Freundes von selbst. . Den Kaiserschnitt an Lebenden kannte selbst Maimonides nur vom Hörensagen, und er kann sich nicht entschließen, an einen günstigen Erfolg der Operation zu glauben. In der That sind die Meinungen der heutigen Chirurgen und Geburtshelfer über den Grad der Gefährlichkeit derselben noch so sehr getheilt, daß sie nur von Einigen als ein zwar lebensgefährlicher, aber doch häufig von einem günstigen Erfolge gekrönter Eingriff betrachtet wird, während Andere die glücklichen Ausgänge zu den größten Seltenheiten zahlen und die Operation für eine beinahe stets lethal endende erklären. Nach den neuesten Mittheilungen sind in 123 Fällen, in denen die Todesurfache angegeben wurde, 119 Frauen an den Folgen der durch den Kaiserschnitt erlittenen Versetzungen zu Grunde gegangen^). Aber eben auf-Grundlage dieser Thatsachen wirb selbst der skrupulöseste Talmudist, wenn er befragt und ihm die Aussicht aus die mögliche Rettung^der Mutter er-- öffnet wird , in die Vornahme des Kaiserschnittes willigen, und sich dabei auf den talmudischen Kanon berufen: Wo die Rettung eines Menschenlebens in Frage steht, darf man sich, von der Unwahrscheinlichkeil des Erfolges der Rettungsversuche nicht abschrecken lassen^). Die Vollziehung des Kaiserschnittes an Verstorbenen wurde zwar, wie wir sahen, von einem Arzte der talmudischen Zeit ausdrücklich empfohlen; die Operation wurde aber äußerst selten vollzogen. Seit dem vierzehnten Jahrhundert stellte man ans Mangel an Zuverlässigkeit der Todessymptome die Zulässigkeit derselben geradezu in Abrede,׳ und billigte deren Vornahme nur dort, wo die Annahme eines Scheintodes geradezu unmöglich war. Das Resultat der hier am rechten Orte angewende:en Skrupulosität der mittelalterlichen Nabbinen stimmt mit dem Resultate der wissenschaftlich begründeten Erfahrungen unserer Zeit vollkommen überein. Auf diese Erfahrungen gestützt, lehrt nämlich Braun: ״Bei dem geringsten Zweifel des Scheintodes und bei wahrnehmbaren Fötalherztönen darf der Kaiserschnitt zum Vortheile deS Kindes und zum Nachtheile der Mutter niemals unternommen werden. Die Unterscheidung des wirklich eingetretenen TodeS ist von dem Scheintode in der Zeit, wo der Kaiserschnitt auch für daS Kind einen Erfolg haben kann, d. h. 5 — 10 Minuten nach dem Ableben der Mutter, bisweilen sehr schwierig, ja ganz unmöglich, weil beim Scheintode auch der Puls, die Herz- und RespirationSbewegung durch Stunden unwahruehmbar, die Haut gegen Schnitte und Brennen unempfindlich, die Erlremitäten starr und kalt, das Auge gebrochen sein und auch aus den geöffneten Adern kein Blut fließen kann. Es ist daher dem wiffenschaftlich gebildeten Arzte nur durch den Symptomen-Kompler der vorausgegangenen Krankheit, aus der Todesursache, aus etwaigen Verletzungen u. sw. mögsich, den Tod vom Scheintode sicher zu unterscheiden. Die deutlich wahrnehmbaren Fötalherztöne begründen den Verdacht des Scheintodes, weil sie 10 Minuten nach dem wirklichen Tode der Mutter stets verstummen und der Fötus abstirbt. Wenn berichtet wird, daß 6—7 Stunden nach dem Tode der Mutter ein Kind lebend durch den Kaiserschnitt geboren wurde, so ist es sehr wahrscheinlich, daß diese Operation dann an einer Scheintodten ausgesührt wurde. Die Fötalherztöne verstummen aber auch beim Scheintode und kehren mit dem Erwachen der Mutter wieder zurück, worauf dann die spontane Geburt eines lebenden Kindeö vor sich gehen kann. Der Kaiserschnitt soll bald nach dem eiugetretenen Tode der Mutter gemacht werden, und darf bei konstatirter Unmöglichkeit ein lebendes Kind zu ertrahiren nicht unterlassen, aber so lange hinausgeschoben werden, bis jeder Zweifel über einen möglichen Scheintod beim anwesenden. Arzte geschwunden ist; denn es sind Fälle bekannt, wo der Kaiserschnitt an Scheintodten ausgeführt wurde, welche während der Operation oder nach mehreren Stunden oder Tagen erst erwachten, wie Nehr, Pen , Trinchinetti, Bodiu, Frank, Rigadeanr, d'Ontrepont, Härlein, Hohl u. A. es beobachteten 46).״ R. Jsak auL Düren hatte von den Ersahrungen dieser Koryphäen der neuern medizinischen Wiffen - schaft keine Ahnung; aber chie im Talmud begründetem zarte Fürsorge; für die Erhaltung deS Menschenlebens ließ ihn und seine Nachfolger ohne weitere Untersuchung das Richtige finden. Besondere Erwähnung verdient hier die österreichische Instruktion für die nicht gerichtliche Todrenbeschau. In derselben heißt es: ״Bei in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft verblichenen Personen muß den bestehenden Gesetzen gemäß der Kaiserschnitt mit aller Vorsicht und Behutsamkeit; wie bei wirklich lebenden Schwängern, kunftmäßig gemacht werben, um, wenn es möglich wäre, die Frücht noch zu retten." Wenn man nun erwägt, daß diese Instruktion am 29. September 1798 und am 5. August 1800 bekannt, gemacht wurde, und daß die Regierung 1801 von den Ein- Wendungen der Juden gegen den Kaiserschnitt Keuntniß erhielt; so muß mau der Vermulhung Raum geben, daß eS sich bei der von Dr. Wolf besprochenen Anzeige nicht um

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.