Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 38 (1.10.1866)
- Date
- 1866-10-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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687 688 Kasuistik mit so vieler Extravaganz geschieht, als in den Gesetzen, welche die Geburt und namentlich die Anomalien der Organisation des Fötus betreffen. Nachdem MaimonideS im Mischnakommentare diese Anomalien besprochen hat, fügt er hinzu: ״Meine nicht, daß Geburten, wie die hier erwähnten, in der Natur unmöglich seien, in Wahrheit sind sie möglich. ES ist mehr, als dies, bezeugt und von den Filosofen noch Fremdartigeres verzeichnet worden. Die Mehrzahl der Natnrerscheinungen hat ihre Norm; es kommen aber auch fremdartige Ausnahmen vor3^)." Nach dem Gesagten sind die Anschanungen der drei Schulen vom Joze Dofan folgendermaßen zu charakterisiren. Die Anschauung der germanofränkischen Schule fließt aus dem naiven Glauben, die der maurischen aus der wissenschaftlichen Skepsis, die der orientalischen aus dem Vertrauen zur Empirie. Die beiden letzteren hatten also von dem Kaiser- und Banchschnitte an Lebenden keine Kunde, und die Aussicht des Herrn DrS. Reich, daß es ״vielleicht der Zukunft gelingen wird, entweder im Talmud selbst, oder in anderen literarischen Werken, besonders des Orients, noch weitere Stellen aufznfinden", welche das, was er über den Kaiserschnitt in der talmndischen Zeit sagt, ״bestätigen, oder in irgend einer üborrascheuden Weise aufklären werden", hat, mindestens so weit sie den Talmud betrifft, gar keine Chancen ans Erfüllung. Der Hintergrund zu den mischnischen Bestimmungen ist ans geschichtlichem Wege nicht schwer zu finden. Die Geschichte des Kaiserschnittes ragt selbst in die mythische Zeit hinein: Bacchus wurde der Semele, nachdem dieselbe gestorben war, durch einen Schnitt von Hermes entnommen. Auf ähnliche Weise wurde Aesknlap von seinem Vater Apollo zur Welt gefördert. Arenas hat den seiner Mutter entschnittenen Lichas erschlagen. Numa Pompilius gab die oft angeführte lex regia. Von Gorgias aus Leontinnm in Sizilien, dem Haupte der Sofisten zur Zeit des Sokrates , bei welchem Jsokrates und AlcibiadeS Unterricht in der Beredsamkeit nahmen, und der das 108. Lebensjahr erreicht haben soll, wußte man mit Best mmtheit , daß er aus dem Leibe seiner Mutter hervorgezogen wurde. Nach Plinius erblickten Scipio Afrikanus, Manitius und der erste ans der Familie der Cäsaren auf diese Weise das Licht der Welt, woher auch die sectio caesarea, — a caeso matris utero, — ihren Namen erhalten haben soll. Es ist durchaus nicht auffallend, daß die Kunde von diesen und ähnlichen Thatsachen in die jüdischen Schulen drang. Für die Kasuistik genügte dieser Stoff, um daraus den Joze Dofan zu einer stehenden Kategorie auszubilden. Unleugbar ist im Talmud von dem an Verstorbenen wirklich zu vollziehenden Kaiserschnitte die Rede. Es hat damit eine eigene Bewaudtniß. Die palästinensische Gemara kennt den faktisch auszuführenden Kaiserschnitt auch an Verstorbenen nicht. In der babylonischen Gemara kommt derselbe vor, aber nur in einer vereinzelten von dem I.rzte S amurl Äarchina'a herrührenden und auch pon Dr. Wolf angeführten Vorschrift, eine am Sabbathe verstorbene Gebärerin zu öffnen, um die Frucht von ihr zu nehmen 33). Es ist jedoch sehr zu bezweifeln, ob diese ärztliche Vorschrift jemals wirklich befolgt wurde. In der Zeit der Gaonen wurde sie ganz gewiß nicht befolgt, indem dieselben, wie Schorr glaubt, der in Persien üblichen Ge- Pflogenheit folgten, nach welcher der Kaiserschnitt auch an Verstorbenen nicht vollzogen wurde 34). Wie Samuel Jarchina'a, der Arzt, der erste Amoräer ist, der von dem Kaiserschnitte an Verstorbenen spricht; so ' ist MaimonideS, der Arzt, der erste Kasuist, der den Ausspruch Samuels sanktionirt33). Und wie Samuels Ausspruch nicht in die PrariS drang, fo erhielt auch die Maimoni- -bische Sanktion nur theoretischen Werth, ohne der Praxis zur Richtschnur zu dienen. Dies läßt sich aus folgenden Umständen beweisen. R. David Jbn Simra, Rabbiner zu Kahira im sechzehnten Jahrhundert , fand daselbst eine ganz andere Praris vor33), und er bemühte sich vergebens, den talmudisch berechtigten Kaiserschnitt an deren Stelle zu setzen. Nun ist es aber anderweitig bekannt, daß die Juden in Kahira die Maimonidischen Entscheidungen und Einrichtungen für maßgebend hielten3^); dies wäre daher unfehlbar auch in Ansehung des Kaiserschnittes geschehen, wenn diese Operation überhaupt jemals Eingang gefunden hätte. Die europäischen Kasuisten brachten den Kaiserschnitt an Verstorbenen erst im vierzehnten Jahrh. zur Sprache a8) : R. Jakob b. Ascher und R. Menachem b. Aron in Toledo führen, MaimonideS folgend, Samuels AnSspruch ohne weitere Bemerkung an. Ihr Zeitgenosse, R. Isaak b. Me'ir aus Düren, fügt hinzu, daß der Kaiserschnitt nicht vollzogen werde, weil wir keine untrüglichen Symptome des bereits erfolgten Todes der Gebärerin besitzen3"). Der erste jüdische Schriftsteller, der den Kaiserschnitt an Tobten und Lebenden wissenschaftlich bespricht, ist der Arzt Tobias Kohen. In Metz 1652 geboren , in Polen erzogen, an der Universität zu Frankfurt an der Oder zum Arzte gebildet und in Padua promovirt, ließ er sich in Koustantinopel nieder, wo ihm seine Gönner, der Fürst Maurocordato und der Vezir Rumi-Pascha, sogar am Hofe des Sultans Eingang verschafften43). Sein Werk ״Ma'aße Tobia" schrieb er in Adrianopel, und gab es 1697 in Venedig heraus. Er begab sich hierauf wieder nach dem Oriente und starb 1729 in Jerusalem. In dem letzten Abschnitte seines cncyklopädischeu Werkes widmet er ein Kapitel dem Kaiserschnitte, in welchem er die Operation beschreibt, den Joze Dofan erwähnt4'), und ausdrücklich erklärt, daß die Operation au jüdischen Frauen nicht vorgcuommen werden darf4"). Diese Erklärung ist nicht als subjektive Ansicht, sondern als Zeugniß aufzufassen, daß der Kaiserschnitt zur Zeit des Verfassers für unzulässig galt. Die von Dr. Wolf angeführte, der Regierung im Jahre 1801 gemachte Anzeige, daß die Juden den Kaiserschnitt für verboten betrachten, findet hierin sattsame Erklärung. Nichtsdestoweniger kamen Ausnahlnsfalle vor. Gingehend bespricht du?» solchen Ansnahmsfall ein Zeitgenosse unseres Tobias, Jakob Reisch er, einer der berühmtesten Talmndisten seiner Zeit, welcher zu Rzezsow, Bamberg, Worms und Metz Rabbiner war (gest. 1733). Die ihm zur Entscheidung vorgelegte Frage war folgende: