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Ben Chananja · 1866-08-08 · 32 (8.8.1866) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
32 (8.8.1866)
Date
1866-08-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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585 586 men bedurfte. Daß man aber während des Vorlesens am BersöhnungS, tage die Frauen aus ihrem eigenen Rayon verjagte, ist ebenso unwahrscheinlich, weil dies sonst erwähnt worden wäre. Aus ast dem geht hervor, daß jene Absonderung der Frauen nach einer tn der Höhe angrbrachten Gallerie bloS bei dem mit so außerordentlichem Jubelgrräusche verbundenen und durch mehrere Tage fortdauernden Wasserfeste vorgenommen wurde, während bei den zwei andern bloS für die Belehrung bestimmten und auch nur einige Stunden anhaltenden Feierlichkeiten eine etwaige Trennung der Geschlechter nach beiden Seiten genügte, was aber auch bei der Vornahme einer Trauung staitfindcn kann. IV. .Der vierte Beweis wird von meinem sei. Lehrer R. Melk Eifenstadt in seinem Werke (׳א״ה ,ט!"flאמרי א״ש ׳) geführt und lautet: Vs heißt im Talmud (Megista p. 28, b), daß man in der Synagoge die Trauerrede über einen gewöhnlichen Menschen (־!EDA של יהיר) nicht vornehmen darf; nur wenn der Verstorbene ein großer Gelehrte ist (אחד מגדולי העיר) ist dies gestattet. Wen,, also die Abhaltung einer Trauerfeierlichkeit eine Herabwürdigung der heiligen Stätte ist. um so mehr muß dies bei einer Hochzeit sein. אם הממד אסור לעשות בב״הב ׳כ״ש הופה ,כי בהספד אין קלות ראש מצויה כמו בשמהה של חופה• Bei aller Pietät gegen meinen einstigen Lehrer, begreife ich diese Vergleichung ganz und gar nicht. Wie kömmt der Grund von קלות ראש bei der so ernstlichen Stimmung einer Leichenrede, da es sich ja hier nicht um eine Vermengung beider Geschlechter handelt? Wäre diese Feierlichkeit so zu benennen, so dürfte sie auch im Friedhofe nicht statlfinden, da es auch von diesem heißt בית הקברות אין גוהגין בהן קלות האש (MegiNa P. 29. a). Es ist daher ganz gewiß, daß die frühere Stelle (ibid. p. 28, a.) בה״כ אין נוהגין בהן קלות ראש nur auf die nächst darauffolgenden Handlungen:און אוכלין ואין שותין בהן, keineswegs aber auf das ואין מספידין sich bezieht. Die Ursache, daß man Tobte in den Synagogen nicht betraure, ist eine ganz andere. Sota p.' 13, a heißt es wie folgt: Während der ganzen Wanderung Israels in der Wüste führte man im Lager hart beisammen zwei Urnen, in der einen lagen die Gebeine Iosefs, in der andern befanden sich die zehn Gebote. Spottend wurde gefragt: Was machen diese beiden Urnen zusammen, wie kommt das Tobte zum Lebendigen? Man gab jedoch zur Antwort: Der in der einen Urne liegt, erfüllte, waö in der ander» ausgezeichnet ist. Man sieht also, daß man Scheu halte, die Urne eines Tobten neben die Urne der heiligen Gebote zu stellen. Nun war es Gebrauch bei einer Leichenrede, dieselbe in Gegenwart des Tobten abzubalten. daher dies auch nur dort gestattet wurde, wo obiger Spruch קיים זה מה שכתיב בזה anwcudbar gewesen.*) Die Verbannung der Leichenfcierlichkeiten aus dem Raume der Synagogen war nicht wegen קלות ראש, sondern weil man die Gesellschaft des Tobten mit dem Allebendigen für unwürdig hielt, was natürlich bei. einem Hochzeitöfeste nicht anwendbar ist. Wir glauben also in diesem ersten Theile die Gründe der Gegner von Tempeltranungen genügend widerlegt zu haben. *) In neuerer Zeit tauchte die Frage über die Aufbahrung der Särge jüdischer Gelehrten in den Synagogen ans. Mein geschätzter Kollege, Herr Oberrabbincr Faffel, der sich!Heils wegen möglicher Be- «Heiligung der Kohanim. «Heils ans ästhetischen Gründen gegen einen solchen Gebrauch 'ausspricht. ist der Ansicht, daß die Stelle Jore Dea 344 §. 19 :מספירין ת״ח בב״הכ ובה״מר nur auf die Abhaltung von Trauerreden sich bezieht. Wenn auch nicht in diese Erklärung, wie aus Jeruschalmi (Berach. III. p. 6, a. Nasir VII. p. 56, a. ebenso Toßefoth zu Sota p. 38, b: כל כהן) ju ersehen, so möchte ich doch in Betreff der Praxis meinem werthen Kollegen beistimmen, und zwar aus dem Grunde, weil, wie wir eben nachgewiesen, das Einführen von Leich- «amen in das HauS des Lebendigen nach talm,,bischer Ansicht nur dann zu gestatten sei, wo obiger Spruch sich bewährt. Abgesehen aber, daß dies unter uns Sterblichen gewiß nur selten der Fall und nur noch vom König HiSkia (B. Kama p. 17, a) vorkommt, läßt sich auch in unserer Zeit der Nivellirung keine Grenzlinie ziehen, wem diese Ehre zu gestalten und wem nicht. Sollen wir etwa von jedem Rabbiner קיים זה מה שכתוב כזה annehmen. oder soll die Gemeinde, wie einst in Egypten, ein Todtengericht über ihren Seelcuhirten nach dem Lode abhalten? Es befremdet mich, baß obiger Grund, warum das Aufbabren in der Synagoge verboten, sowol Herrn Oberrabbiner Fasset, als feinen Gegnern entgangen. L o r r e s p o n d e n Emanzipation und bürgerliche Verhältnisse. D. Lemberg, 3 August. Die politischen Blätter erzählen vom Heldentod zweier jüdischer Soldaten folgende rührende Geschichte: Zm Gefechte bei Bodol ward ein Gefreiter von Martini-Infanterie, ein Israelit aus Lemberg, tödtlich getroffen, zusammengesunken und blieb hilflos liegen. Sein Bruder, ded in derselben Kompagnie als Gemeiner diente, eilte im dichtesten Kugelregen auf ihn zu, nahm ihn auf seine Arme und wollte ihn hinter die Gefechtslinie tragen. Da traf auch ihn das tödtliche Blei, und so sank er mit zerschmettertem Haupte auf den Boden, mit seinen Händen krampfhaft den sterbenden Bruder festhalteud. Nach mehreren Stunden fand man beide todt auf der Wahlstadt, ein Bild treuer Bruderliebe im Leben wie im Tode. Ohne Zweifel ruhen nun auch die so vereinten Helden in einem gemeinschafklichen Grabe. , 8t. Neusohl, 1. August. Auch den Israeliten im Losonezer Bezirke wurde behördlich zugemnthet, besonders sechs Mann zur Heeresergänzung zu stellen. Herr Alb. Schmidt, der Vorsteher der Losonezer Gemeinde, ist aber nicht der Mann, der seine Hand dazu bietet, die Judengemeinde als einen Etat im State behandeln zu lassen. Die beabsichtigte Maßregel wurde also auch hier nicht zur Ausführung gebracht. M. Pest, Ende Juli. Herr Schoßberger v. Tornya hat zur Stellung der Freiwilligen in Ungarn taufend Gulden gespendet. Kultus und Kultusgemeinde. Lk. Pest, 5. August. Von unbekannter Hand wurde unserm Gemeindevorstand ein gedrucktes Exemplar des SitzungSprotokollea der berüchtigten Chaßidim-Versammlung in Nagy-Mihäly übersendet. Der Ausschuß bat den Inhalt desselben mit Indignation zur Kenntniß genommen und wäre es zu wünschen, dieses Dokument ins Deutsche zu übersetzen (S. ״B. (51).״ Nr. 24.) und es -so den Liberalen unter den Glaubensgenossen zugänglich zu machen, um nicht in unterschätzender Geringachtung die Saat dieser Finsterlinge aufkeimen zu lassen. Herr Dr. Kohn wurde Seitens des Gemeindevorstandes mit einem Einrichtungsbeitrage von 1000 fl. bedacht. Dieser Tage lief das Dankschreiben der ungarischen Akademie betreffs des zur Einweihung ihres Palastes von Moriz Zilz verfaßten und in diesen Blättern seiner Zeit auch erwähnten hebräischen Festgedichtes ein. - Herr Dr. Z. Frankel, Direktor des RabbiuerseminarS inBceSlau hat dem behufs Besetzung des Predigerpostens in unserer Gemeinde niedergesetzten Komilä durch seine theiluehmenden Rathschläge besondere Dienste geleistet, und ist die glückliche Aquifltion Dr. KohnS zum großen Theile auch seinem freundlichen Mitwirken zu verdanken. Der Vorstand hat nun seinen Gefühlen des Dankes in einem Schreiben Ausdruck verliehen, worauf auch bereits die sehr verbindliche Antwort eingetroffen, deren Veröffentlichung wünschenswerth wäre. Ofen, 1- August. Ein Erlaß des hohen kön. Ungar. StatthaltereiratheS an die Zempliner Komitatsbehörde ordnet eine Unters»- chung in Angelegenheit des Kol Anoth an. Gleichzeitig wird von der Zempliner Komitatsbehörde zu eruiren sein, in wie weit das Minj an der Chaßidäer in U,hely weiter bestehen könne oder nicht, und in wie weit ein Mitglied dieser letzten Gemeinde berechtigt sei, ohne Auftrag der Gemeinde respektive der Behörde Gelder für vaS heilige Land zu sammeln. 8- Arad, 30. Juli. ״Pesti Naplü" brachte in einer seiner letzten Nummern eine Kritik über die erste ungarische Predigt des in Pest angestellten ungarischen Predigers und sagte, daß diese Gemeinde das Derdienst habe, die. ungarische Predigt als Theil des Gottesdienstes zuerst eingesührt zu haben. Ich will der Pester Gemeinde ihr Verdienst nicht rauben, denn sie steht in jeder Hinsicht als Mustergemeinde obenan; aber die ungarische Predigt war hier schon früher obligat cigeführt, da der hiesige isr. KultuSrorstand schon im Jahre 1845 Sr. Ghrwürden Herrn Oberrabiner I. Stemhardt ln seiner Amtsinstruktion §. 5 zur Pflicht gemacht hat, abwechselnd deutsche und ungarische Kanzelredc« zu halten.

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