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Ben Chananja · 1866-08-08 · 32 (8.8.1866) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
32 (8.8.1866)
Date
1866-08-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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583 584 ״Es hat der Altstädtische DiaconuS, Herr Magister Lilienthal einen Juden ausm Oesterreichischen, Namens Moses Lewi, welcher etliche 30 Jahre alt ist und vor etlichen Tagen aus Dantzig allhier angekommen, weilen derselbe sich zum christlichen Glauben bekehren wil, an uns verwiesen. Da nun selbiger allen Umbständen nach, eine rechte Begierde zur Christlichen Religion bezeiget, und ihme darin behülfflich zu sein inständigst bittet, sich auch zu Erlernung eines HandwerkeS bequehmen will, so haben Ew. königl. Hochverordneten Kriegs- und Domänen-Kammer wir uns dienstschuldigst erkundigen wollen, ob erwehnter Jude, dessen Verpflegung wir ad interim auf 14 Tage besorgt haben, nicht etwa bei der Königlichen Strümpff-Manufactur oder auch sonst angebracht, und zur Erlernung eines Handwerks, wovon er sowvl Zeit wehrend der solche Information im Christenthum, als auch künftig feine susistence haben möchte, könnte angehalten werden, damit selbiger niemanden durch betteln, wie die andern getauffte Juden bisher» offt gethan, beschwerlich fallen dürffte." Die Regierung, welcher die getauften Juden nickt nur wie der Stadtbehörde als bloße lästige Bettler, sondern als noch schlimmere Subjekte bekannt gewesen zu sein schienen, antwortet am 4. Dezember: ״׳Wir melden Ew. Hochl. auf deroselben Anfrage vom 15. Nov. e. wegen Unterbringung des bisherigen Juden MoseS Levi, welcher sich zur Christlichen Religion informiren lassen will, zur Resolution zurück, daß selber bei dem letzt von Dantzig anherogezogenen Zeugmacher Dewal in die Lehre gegeben; Ew. Hochl. werden aber zu veranstalten haben, daß auf diesen zu tauffenden Juden guthe Acht gegeben werde, damit er guthes thue und nicht die Natur der getanfflen Juden, 'wovon viele Erempel vorhanden, gleichfalls an sich nehme. Wir verharren rc. rc." Die Negierung hatte sich in ihrer Voraussetzung nicht geirrt. Denn kaum war Moses Levi bei dem Zeugmacher in die Lehre getreten, so trat sein Charakter als Vagabund zu Tage. An Arbeiten dachte er wenig, wol aber an Nachtschwärmereieu, und um dies desto reichlicher genießen zu könneu, vergriff er sich an den Hauskleidern der Frau Meisterin. Dies erregte natürlich den Unwillen Dewals, der seinen Lehrling ob solcher Streiche hart anfuhr und wegen des von ihm wahrscheinlich begangenen Diebstahls seine Hosen, Hemden und anderes Leinenzeug mit Beschlag belegte. In der Hitze der Zurechtweisung ״führte Dewal seinem Lehrlinge zu Gemüthe, daß er bemerkt, wie sich bei ihm ein Ansatz zur bösen Krankheit äußere", worauf Levi ״denselben ganz injurös angefahren, ja endlich, da ihm der Meister dieserhalben eine Ohrfeige gegeben, sich zur Gegenwehr gesetzt und demselben nach dem Kopf und in die Haare gegriffen." Die Angelegenheit wurde nun vor die Stadtbe- Hörde gebracht, und da berichteten denn Bürgermeister und Rath an die Regierung unterm 3. Jäner 1726: ״Da nun Deval in den Amt des Herrn BürgermeisterS kam, hierüber geklaget, da hat der Jude zugestauden, daß er allbereits in Dantzig getauffet worden, auch dieß sein Zugeständniß d. 31. Dez. a. p. coram Magistratu reiterirt und nitro confitiret, daß er etwa vor einem Jahre in besagtem Dantzig auf dem Schlüssel-Damme beim Schularchen Schilipzky schier ein halbes Jahr durch informiret, nachdem in der Johanueskirch von Herrn Luberwo getauffet, und Ihme der Name Johann Friedrich Levin beigelegt worden, alwo Er 13 bis 14 Thaler an Pathenpfenningen empfangen, die Er auch bereits verzehrt vnd bei seiner jetzigen Dürftigkeit etwaß de novo zu verdienen zur Empfahuug der Tauffe sich alhier abermalen angegeben." ״Wir werden mehrerer gewißheit wegen mit dem allernächsten an den Magistrat nach Dantzig schreiben vnd sodann dieses unverantwortlichen Verfahrens wegen den MoseS Levi mit einer seinem Verbrechen konvenablen straff anzuthun nickt ermangeln, also beharre» rc. re." Während nun dem Zengmacher Dewal bereits am 20. März aufgegeben wurde, die zurückgehaltenen Effekten des Moses Levi ausfolgen zu lassen, wird erst auf Beschluß vom 2. April am 9. desselben an den Magistrat nach Dantzrg geschrieben. Dieser antwortet schon den 16. April, bestätigt die Richtigkeit der Aussagen Levis mit der Schlußbemerkung: ״Zu dessen mehrerer Nachricht wir einliegenden Tauff- Schein beifügen wollen." Der Taufschein anSgefertigt, unterzeichnet und gesiegelt von dem DiakonuS der JohaniS St. Marien-Kirche, Nathanael Brinschow besagt, daß ״Moses Levi, ein Jude von Nikolsburg, seiner Aussage nach 30 Jahre alt, anno 1725 17. April nach vorgängigem treu ertheiltem Unterricht öffentlich sein evangelisch-lutherisches Glaubensbekenntniß abgelegt und darauf von ihm die heilige Taufe empfangen habe und Johann Friedrich genannt wurde." Mit dem Magistratsbeschluß vom 20. April den Moses Levi dem Jnqisitoriat zu übergeben. schließt das Aktenstück und auch ich schließe damit diesen Beitrag zur Geschichte der jüdischen vagabundirenden Täuflinge im achtzehnten Jahrhundert. Aeber die Vornahme von Trauungen in den Synagogen. Von Dr. M. Zip 1'er, Oberrabbiner in Rechnitz. Ein theologisches Gutachten. (Schluß*) III. Als dritter Beweis wird folgende Stelle (Snkka p. 52) zitirt: Wenn bei Trauergebräuchen, wo die sinnliche Begierde zu schweigen Pflegt, eine Trennung der beiden Geichlechter stattfinden muß» um so mehr aber sollte dies beim Zubelgeräusch (שמחת בית השואבה) der Fall sein. Nach dieser Beweisführung scheinen die Gegner nicht so sehr gegen die Vornahme der Trauung im Tempel überhaupt, sondern nur gegen die Einführung der weiblichen Hochzeitsbegleilung in die Synagoge ihre Ginsprache zu erheben. Es ist aber nicht zu ersehen, wie dem abgeholfen wird, wenn die Trauung im Freien geschieht. Während des TempelbestandeS wurden drei, und zwar sehr wichüge religiöse Handlungen ttt der Frauenhalle (ע״הנ) vorgenommen. Das erste war obenerwähntes Wasserfest, daS am Laubhültenfefte gefeiert wurde. Die Großartigkrit dieses Festes wird in der Mischna (Snkka V. M. 2, 3. 4) geschildert, nach deren Angabe jener noch keine Freude gesehen, der diesem Feste nicht beigewobnt (ibid. M. 1). Bei dieser Feierlichkeit wurde eine Gallerie für die Frauen angebracht und als Ursache obiger Grund angegeben. Ebenso wurde zweitens am DersöhnungStage der betreffende Thoraabschnitt durch den Hohenpriester in der Frauenhalle verlesen, weil ihm da allein das Niedcrsetzen gestattet war (Zoma p. 69 , b). Wenn der erste Akt durch die vorzüglichsten Männer Israels (הסירים ואנשי מעשה) . der zweite durch den Hohenpricster in der Frauenhalle vollzogen wurde, so geschah die dritte Feierlichkeit durch den König selbst im selben Raume, nämlich die Thora- Vorlesung durch den Regenten an jedem siebenten Zabre in Gegenwart des Volkes (Sota p. 41). Bei diesen zwei letzteren Handlungen kömmt jedoch die Vorschrift einer Trennung beider Geschlechter nicht vor, ebenso wenig erwähnt ihrer Maimonides (עבודת י"1ס ׳ פ״ג הגיגה * &״ג) Aus dem präzisen Ausdrucke der Mischna (1מתקני| ש□ תיקי גדול) ferner ans der Anaabe Maimonides ערב י"ו12 הי( מתקני( במקדש ׳!מקום לנשים .סוף לולב gehl deutlich hervor, daß man,diese Auordnung für den VersöbnungStag nicht getroffen, weil man sie ja dann für das bald darauffolgeuve Laubbüttcnfcst nicht neuerdings vorzuneh- *) S. die vorige Nunimer.

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