Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 22 (30.5.1866)
- Date
- 1866-05-30
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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411 aber die Satzung! Ein bedeutender Theil der Gemeinde gehört weder zu der einen, noch zu der andern Klasse. Denn Viele betreten die Synagoge erst nach der Haftata, also üitt dieselbe Zeit, wo die Gemeinde in der talmudischen Zeit die Synagoge verließ! Für sie ist also die Haftara wirklich die Introduktion des Gottesdienstes, wofür sie von Dr. Frankel 1341 auch im Sinne des AlterthumS gehalten wurde 16). Dies ist jedoch, wie jetzt allgemein anerkannt wird, ein Irrthum. Haftara heißt: Entlassung, Verabschiedung. Die Gemeinde wurde nämlich nach Ablesung der Haftara und Rezitirung der dazu gehörigen Eulogieen entlassen 17), wie dies bei den Karäern im Wesentlichen bis auf den Heutigen Tag geschieht. Das Mußafgebet wurde ursprünglich nicht von der ganzen Gemeinde verrichtet. R. Eleazar b. Azaria lehrte ׳'nämlich in der ersten Hälfte des zweiten Jahrhunderts, daS Mußafgebet könne nnr בחבר עיר stattfinden. Was heißt ״?בחבר עירDie Gemeinde!" So erklärte man einstimmig, und Maimonides hat außerdem das Wort חבר mißverstanden, indem er es auf eine Person bezog. Man gab demnach dem Ausspruch folgenden Sinn: Das Mußafgebet unterscheidet sich von den anderen vorgeschriebenen Gebeten darin, daß diese auch in der Privatandacht verrichtet werden können, während jenes nur Gegenstand der öffentlichen Gottesverehrung bleiben muß. Die Unhaltbarkeil dieser Auffassung springt in die Augen. Die Gemeinde heißt in der Sprache des Talmuds niemals חבר עיר, sondern konstant צבור. So einleuchtend dies ist, so erfreute sich dennoch die vulgäre Erklärung einer allgemeinen Aufnahme, bis R. Jak. Jos. Krakau (geft. 1756) deren Unbaltbarkeit nachwies und erläuterte, daß man unker חבר עיר die Stadtmannschaft versteht, welche die Bestimmung hatte, ihre Stadt in Bezug auf den Opferkultus zu repräsentiren IS). Eine solide Basis gewann diese sprach- und fachgemäße Erklärung durch Geigers tief eingehende Forschung, welche es über allen Zweifel erhebt, daß es nicht die ganze Gemeinde, sondern die aus derselben hervorgegangcne städtische Genossenschaft war, welche die, das alte Sabbath- und Festtagsopfer vertretenden Mußafgebete abhielt 1®). R. Elea- 16) Vorstudien zur Septuaginta S. 51. Anm. m. Dagegen Bondi im L. BI. des Or. VII. 516. 533. ר׳ Trech Millin 166. a. Die im Lewusch ha-Chur 284. äugeführten Gründe für die Benennung Hastara bedürfen keiner Widerteguug. Ob die Darstellung im 14. Abschnitte des Soferim-TraktateS einen mit der Haftara schließenden Gottesdienst beschreibe, wage ich nicht zu entscheiden. (Das. Hal. 14..- לכסות ראשי הקרואים ist mir übrigens unverständlich). Die Vermuthung Jost'S, daß die Tinrichtung der Haftara einen Gegensatz gegen die Samaritaner bilden sollte (Gesch. deS Judenth. 2. 178. Anm. 2) bat bereits Vilringa ausgesprochen: Oasterum Judaei, ut eo magis se a Saraaritanis secernereut, videntur post Antiochi tempora Prophetarum etiam lectionem instituisse, eamque ejusdem tenoris cum sectioue Legis praelegenda, ut eandem ostenderent veritatem in Prophetis, quam in lege, contineri (Archisynagogus p. 112). ״׳) Pne Jihoschua zu Berach. 30, a.: שלוחים של אותו העיר Die daselbst vorkommende erste Berufung auf den Traktat Megilla ist irrthümlich; die angeführten Worte stehen Taan. 4. 1. Die zweite aus Meg. angeführte Stelle findet fich nicht im 2.. sondern im 4. Abfchu. (27, a. b). Die Berufung darauf ist aber unstatthaft, weil חבר עיר das. schon mißvekstandrn, und nicht aus dir, GemrindertykLseutauz - sondern auf den Rabbiner bezogen wird. '») Urschrift H. 122. m M b. Azarja, der Priester, wollte die prägnantere EriNNerung an den Opferkultus und die damit Zusammenhängenden Einrichtungen aufrecht erhalten wissen, ohne jedoch durchdringen zu können. Die Theilnahme der ganzen Gemeinde am Mußaf-Gottesdienste war eine Abweichung von dem alten Herkommen. Wer-geschichtlichen Sinn hat, kann hier das Moment der Reform keinen Augenblick verkennen. Aber auch ohne geschichtlichen Sinn muß man einräumen, däß .eine ganze Reihe von Eulogieen in allen Synagogen äuf eine dem Talmud geradezu widersprechende Weise rezitirt werden 20). Wie konnte man sich diese Neuerung gestatten, wenn jede liturgische Einrichtung unverändert bleiben muß? Betrachtet man vollends das orthodoxe Machasor, so sieht man sich durch den Augenschein belehrt, daß der bei weitem größere Theil der heutigen orthodoxen Liturgie seinen Ursprung Neuerungen zu verdanken hat, die von orthodoxen Autoritäten nichtsweniger als gebilliget worden sind. Hat man sich nun in Bezug ans die Thoravorlesung und die Gebete dem Talmud gegenüber so zahlreiche Reformen gestattet, so wird es kaum mehr überraschen, zu erfahren, daß man nachtalmudischen .Einrichtungen keinen größer» Werth beilegte, und sich auch hier die Freiheit der Aktion zu wahren verstand. (F o rt ׳' e tz u n g f o l g t.) Berichtigungen zu Carmoly's Leiträgen: ״Zur Geschichte-er Juden in Oesterreich." Von Dr. M. W i e n e r. (Forsetzung. * *) Die Behauptung des Herrn C., daß in den beiden Ausgaben der RGA. Israels von Bruna גד? und זנער fehlerhaft statt □נוי) gedruckt worden sei. ist demnach falsch. Possierlich aber ist es, zu sehen, worauf Herr C. seuie Behauptung stützt. Nach ihm kann sich die angeführte Stelle p. 6. b. כתוב בחידושי מה״רם הלוי זנ״ר auf keinen Anderen, als aus R. Möschel aus Znaym, den Lehrer (sic) des R. Schalom von Neustadt, beziehen, was deutlich aus einer Stelle im Maharil (Hilch. שמחות) hervorgehen soll. in welcher berichlei wird, daß Tiner, dem sein Lehrer gestorben, nach dessen Bestattung die Pflicht habe, sich קורע zu sein und daß R. Jakob Mölln seinem Hauptlehrer R. Schalom gesagt habe, warum er dies nicht als R. Möschel aus Znaym gestorben war. gethan hätte, worauf ihm dieser geantwortet habe. שאין שגורים בפיו חידושים מאותו הרב (״ל. Weit also auch hier, wie C. meint, dem R. Möschel □חידושי bcigelegt werden, deshalb müssen die von R. Israel aus Bruna erwähnten חידושים nothwendigerweise diesem ebenfalls angehöreu? Man weiß kaum, was man zu einer solchen Schlußfolgerung sagen soll, selbst wen» aus der Stelle im Maharil zu entnehmen wäre, daß R. Möschel Novellen versaßt habe, was aber gar nicht einmal der Fall ist, da die Antwort des R. Schalom nur besagt, daß ihm von jenem Rabbiner keine selbststärdigen Erläuterungen des Talmuds geläufig oder bekannt wären. Ja es geht aus der Fassung dieser Antwort weit eher das Gegenrbeil hervor, daß nämlich R. Möschel weder □חידושי verfaßt haben noch des R. Schalom Lehrer gewesen sein könne, weil sonst R. Schalom gewiß eher gesagt haben würde שלא ראה חידושים מרבו ז״ל. Auch würde es. wenn letzterer der Schüler des R. Möschel gewesen wäre, sicher in der Frage des Maharil geheißen haben, אמאי לא היה קורע כשנפטר i0) Ber. 60, b. Maim. Tef. 7, 9.: וטעות הוא ואין ראוי לעשות כן Tur o. (56.46. וגס מפני שרבי׳ מעמי הארצי' שאינן יודעי׳ אותן תקנו שיסדרו בב״ה ויענו אמן אחרי' Vrgi. B.ßam. Rosch Nr. 19. •) S. die vorige Nummer.