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Ben Chananja · 1866-05-30 · 22 (30.5.1866) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
22 (30.5.1866)
Date
1866-05-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
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407 408 Der Grund liegt sehr nahe. Belehrt kann die Gemeinde nur in einer ihr verständlichen Sprache werden. In der talmudischen Zeit waren eigene Uebersetzer angestellt, welche den vorgelesenen Schriftabschnitt in der aramäischen Volkssprache verdolmetschten, um auch die deS Hebräischen unkundige Masse deS Volkes mit dem Inhalte deS Gelesenen bekannt zu machen. Dieser abwechselnde Vortrag zweier Personen in zwei Sprachen mag uns sehr seltsam erscheinen; allein der damit angestrebte Zweck wurde erreicht, und die Einrichtung wurde so beliebt, daß die nicht aramäisch redenden Gemeinden dieselbe nachahmen wollten: so die griechisch redenden Gemeinden im sechsten, die arabisch redenden im achten oder neunten Jahrhundert. Die Orthodorie trat aber diesem Streben in den Weg, indem sie die VoHfesung deS aramäischen Targums auch dort für obligat erklärte, wo dasselbe unverständlich war. R. Nitronai Gaon wollte zwar zulassen, daß neben dem aramäischen Dollmetscher auch noch ein anderer angestellt werde, um die vorgelesenen Schriftabschnitte anch in die Umgangssprache zu übertragen^), waS aher natürlich schon in Rücksicht auf den dreisprachigen Vortrag unpraktisch erscheinen mußte. Solchergestalt kam ein stillschweigendes Kompromiß zu Stande. Die Reformer ver- Sichteten auf die verständliche Uebersetzung; dafür ließen die Orthodoxen die unverständliche aramäische Uebersetzung fallen^), dadurch verlor die Thoralektion ihren belehrenden und erbauenden Charakter. Man denke sich, daß in irgend einem Winkel der Erde der UsuS der talmudischen Zeit unverändert geblieben wäre, und ein Jude aus jener Gegend unsere Synagogen besuchen würde. Welche totale Veränderung müßte derselbe beim Vorlesen der Thora allein wahrnehmen! Derjenige, der vorliest, sollte nach dem Gesetze stille sein, nnd der nach dem Gesetze lesen sollte, beobachtet ein lautloses Schweigen! Das Gelesene verstehen die Wenigsten, während manS doch Allen verständlich machen sollte! Und solchen offen liegenden radikalen Veränderungen gegenüber wagt Herr Dr. H., die unveränderliche Stabilität liturgischer Einrichnuigen zu behaupten? 3. Eine neue weitere Entfernung von ihrer ursprünglichen Tendenz erfuhr die Thoravorlesung durch die Kasualien (חיובים) , deren erste Spur sich schon im zwölften Jahrhundert Nachweisen läßt , die aber ihre Ausbildung erst im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert erhalten haben. Sie hängen mit der bisher gar nicht erkannten Tendenz des jüd. Mittelalters zusammen, Akte nämlich, die früher im Hause statt- ף Srd. R. Amram <s. 29.: ואם יש מקום שרוצץ לפרש 3 לחם ,יעמוד אחר חוץ ממחרגם ויפרש להם בלשונם» Deutschlatto und in Frankreich erhoben sich noch im 13. Jahrhundert Stiminen für den Privatgebrauch nichtaramäischer Uebersetzungen. Und rviewot R. Zehuda b. Zsak aus Paris sich dagegen ausgesprochen halte, «ahm doch sein Schüler, R. Zsak b. Mose aus Wien, dieselben in Schutz. (Sr verlangte jedoch, daß sich die Uebersetzung statt an den hedr. Text an das Targum anschließe: דאם אמר כל כל אחד בלשונו שסיר דמי. O. Sar. K. Schema Nr. 12. Toß. Meg. 23 , b. Schlgw. , wo מחרנמץ(' statt des;חורנמ in unseren Ausgaben angeführt wird. Vor letzteres Muß der Beruhigungsgrund gänzlich schwinden-, da es nur Züfast war ץ daß an manchen Orten kein Dolmetscher angestellt wurde. R. Ascher läßt aber auch dies« L. A. zu Gunsten.de« später» UsuS sp,r,ch.eu; >, > fanden, in die Synagoge zu verlegen, woraus sich wie von selbst ergab, daß mancher, zu der Thoralektion in gar keiner Beziehung stehender Akt mit derselben in Verbindung gebracht wurde. Ja, am Ende ging man so weit, hierin ein Surrogat für die ehemaligen Opfer zu erblicken! Was früher Mittel zur Belehrung und Erbauung der Gemeinde gewesen war, gewann nunmehr sakrifikalen Charakter, und dieser prägte sich noch mehr aus, als die Gemeinden, die talmudischen Warnungen nicht achtend, sich'S nicht nehmen ließen, den zur Thora Gerufenen das Geloben frommer Spenden zu gestatten: eine Reform, die man sich zuerst an den Bußfesten, später aber an allen Sabbathen und Festlagen erlaubte. Die antitalmudische Opposition macht sich bei der Praris der Kasualien (חיובים) auf eine besonders eklatante Weise bemerkbar. So meint z. D. der fromme Bräutigam, der am Sabbathe nach seiner Trauung zur Thora gerufen wird, eine gottesdienstliche Handlung zu vollziehen, indem er die üblichen Eulogieen spricht, während er dieselben, wenn er nicht selbst mitliest, im Sinne des Talmuds gar nicht sprechen dürfte! Welche Gegensätze! Rücksichtlich der Eulogieen selbst ist es bekanntlich auch nicht bei der alten und ursprünglichen Einrichtung geblieben; denn nach dieser wurden die Eulogieen nur von zwei Lektoren gesprochen. Der zuerst las, sprach die Eingangs-, der zuletzt las,׳ die Schlußeulogie, und die Vervielfältigung der Eulogieen hat schon in der talmnd. Zeit stattgefunden (Meg. 28, a). Wie kann man also Angesichts dieser Fluktuation von stabilen liturgischen Einrichtungen sprechen? 4. Wir kommen nun zu der nähern Betrachtung des Zeitraumes, innerhalb dessen der ganze Pentateuch vorgelesen wurde. Bekanntlich war in der talmudischen Zeit in manchen, namentlich palästinensischen Gemeinden der dreijährige Cyklus beliebt. Nun wird im Talmud der einjährige CykluS auf Esra zurückgeführt?); der dreijährige Cyklus war mithin eine OpportunitätS-Reform. Nach der Theorie des Herrn DrS. H. Hätte also Jeder, der dazu beitrug, diese Reform herbeiführen, zum Saken Mamre gestempelt werden müssen: was aber nicht geschah! In der zweiten Hälfte deS zwölften Jahrhunderts fand der berühmte Reisende, R. Binjamin aus Tudela, daß die palästinensischen Emigranten, die tji Kahira in Aegypten eine eigene Synagoge hatten, noch immer dem dreijährigen Cyklus treu geblieben waren. Sie hätten dies sicherlich nicht gethan, wenn die palästinensischen Gemeinden selbst dieselbe Einrichtung nicht festgehalten hätte». Wann der dreijährige CykluS auch dort dem einjährigen weichen mußte, haben wir hier nicht zu untersuchen; wie durfte aber derselbe weichen, wenn, wie Dr. H. will, jede liturgische Einrichtung unverändert fortbestehen muß? Da mit dem einjährigen Cyklus eine geringere Anzahl, von Haftara's verbunden war, so mag eS daher kommen, 7) S. hierüber Rapoport in Gabr. PollakS Halichoth Kedem (Amsterd. 1646) S. 13 ff. Z unz V. S. 3. Zn seinem Werke ״Die Ritus^ spricht Zunz auch von einem zweijährigen Cyklu» (S. 3). Zm Ehinnuch 557, worauf er hinweist, haben wir davon keine Erwähnung gefunden.

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