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Ben Chananja · 1866-05-23 · 21 (23.5.1866) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
21 (23.5.1866)
Date
1866-05-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
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3.87: 388 der Babylonier. Da war es, wo, R. •Hlrna b. Ab in dem babylonischen S.chulhaupte Raba bie alte Regel der Ache-, rim in Erinnerung brachte, sich bei der Bestimmung des Schaltjahres jederzeit nach dem Aequinoktialpunkt zu richten. Von dem Verrathen eines ״Geheimnisses", wie Grätz 1Geichichte der Jsr. 4. S. 396) sagt, nnd wie ihm Levison (Geschichte des jüdischen Kalenderwesens S, 19) gewissenbafr nachschreibt, kann keine Rede sein, denn diese Regel, vbschon für die Patriarchen nicht immer maßgebend, war seit Jahrhunderten kein Geheimniß, mehr. — Indessen wäre es doch ein Jrrthum, anzunehmen, daß nunmehr mir dem alten Systeme der Autopsie vollständig gebrochen wurde. Die Babylonier scheinen vielmehr einen großen Werth darauf gelegt zu haben, die ehemalige Methode der Palästinenser vollständig wieder aufzunehmen und Zeugenverhöre über den wahrgenommenen Neumond wurden in Babylonien noch unter R. Aschi (gest. 427) und wahrscheinlich ernstlicher, als in der letzten Zeit in Palästina vorgenommen (Rosch Ha-Schana 20, b.). — Ueberdies waren die bezüglichen Regeln noch immer sehr schwankend; so war Hinsichtlich der Tagezahl des ersten und zweiten AdarmonateS der Brauch Babyloniens von dem Palästinas völlig verschieden (daselbst 19,׳ d.).; Manche der wichtigsten Bestimmungen unseres KalendersystemS sind dem Talmud völlig unbekannt. So besprechen Mischna nnd Braitha (Sabb.114, b. Sukka 45, a. Meg. 2,a.) die Eventualitäten, daß der Versöhnungstag am Freitag oder Sonntag, der Hoschanatag am Sabbathe, das Purimfest am Montag u. s. w. falle, ohne daß die babylonische Gemara, der. man doch Wortkargheil gewiß nicht vorwerfen kann, auch nur mit einer Sylbe bemerkt, daß dies nach unserem Systeme nicht mehr stattfinden könne. Nur den minder authentischen* **)) Jeruschalmi (Megila 1, 2.) läßt R. Joße sagen, es könne das Purimfest nun nicht mehr am Montage oder am Sabbathe fallen, weil im ersten Falle der Versöhmmgstag an einem Sonntage, im zweiten an einem Freirage treffen würde. Daß Purim auch nicht am Mittwoche!reffen dürfe, damit der Hoschanatag nicht am Sabbath falle, davon hat dieser R. Joße noch keine Ahnung. Und doch scheint die ganze Bemerkung ein Zusatz späterer Hand, aus einer Zeit, die bereits nach dem Abschlüsse des babylonischen Talmud fällt. Hingegen wird die eben angeführte Hauptregel des Talmud, darauf zu achten, daß die Tekufa nicht über den halben Nissan hinausfalle, im spätern Systeme völlig vernachlässigt, weil der Metvnische Cyklus eine bessere Norm für die Anordnung der Schaltjahre gab, als die hinter dem Aequinoktialpunkt immer mehr zurückbleibende Tekufa *). — Aus all dem erhellt genugsam, daß das Kalendersystem seinen endgültigen Abschluß erst nach der Vollendüng des Talmud, wahrscheinlich aber nicht früher, als unter den Gaonen gefunden. Wenn nun, wie wir gezeigt haben, die Kalenderberechnung zur Zeit HillelS II. in Babylonien längst bekannt war, nnd diejenigen Gelehrten, welche sich um dieselbe verdient gemacht haben, wie Samuel, R. Jsak Napcha, N. Sera, R. Ada u. s. w. Babylonier waren, der endgültige Abschluß oeS Kalendersystems aber erst lange Zeit nach Hillel zu Stande gekommen, und endlich das Prärogativ des Naßi, die Kalenderbestimmnng betreffend, unter Hillel lange nicht mehr in seiner ursprünglichen Kraft bestanden, und nun durch die Zeitverhältnisse, der Naßi mochte wollen oder nicht, völlig verloren gehen mußte, so ist durchaus nicht abzusehen, was der Naßi Hillel II. im Jahre 359 EndtscheidendeS für das Kalenderwesen gethan. haben könnte. *) S. Chajeö Zaire Binah Kap. 2. *) Spätere schob man die Tekufa des R. Ada unter, worauf wir hier nicht weiter einzugehen haben. Die Apologie, welche. Grätz (Geschichte d. I. 4. B. S. 397) diesem Naßi hält, weil, wie. er meint, ״dieser Patriarch mit eigener Hand das letzte Band zerrissen, welches die im römischen nnd persischen Reiche zerstreuten Gemeinden an daS Patriarchat geknüpft", ist daher durchaus nicht zu rechtfertigen. — Offenbar wurde aber die Sage von der Feststellung des Kalenders durch Hillel II. nur erfunden, um über bie scheinbare dogmatische Schwierigkeit hinwegzühelfen, welche in dem Umstande lag, daß ein Kalendersystem an die Stelle des andern gesetzt wurde. Man fragte: wenn früher nur der Naßi an der Spitze elneö obersten Kollegiums, Monate, Schaltjahre u. s. w. bestimmen durfte, wie ging es zu, daß mit einem Male ein einfaches- Rechenerempel an der Stelle der kompetenten Behörde getreten? Darauf antwortete man, der Naßi Hilel 11. war so gefällig, für alle künftigen Jahrhunderte bis zur Ankunft des Messias Neumonde zu heiligen und Schaltjahre zu bestimmen; er hat das ganze Kalendersystem, sowie es leibt und lebt, geschaffen und in die Welt gesetzt, und nicht das Rechnungsresultat ist es, sondern die Anordnung HillelS und seines Kollegiums, der wir unverbrüchlich zu folgen haben (s. R. M. b. Nachman zu Maim. Buch der Gebote Geb. 53.). Der Historiker aber muß sich wohl in Acht nehmen, sich von solchen Hypothesen täuschen zu lassen. Berichtigungen zu Carinolr/s Beiträgen: ״Zur Geschichte der Juden in Oesterreich." Von Dr. M. Wiener. (Forsetzung. *) , Ob nach dem Gesagten unter dem im Sichron Moscheh und Sefer Schemoth erwähnten R. M. aus Znaym nicht ebenfalls R. verstanden werden kann, vermag ich nicht zu entscheiden, da mir beide- Schriften nicht zugänglich sind. Was aber von den dem R. Möschel angedichteten Werken zu halten ist, wird sich weiter zeigen. Herr C, fährt alsdann fort: ״Unser Rabbiner aus Mähren war jedoch bis jetzt! so unbekannt , daß Dr. Güdemann (Frankels Monatschrift 1864, 98)׳ ihn mit R. Me'i'r Ha-Levi aus Wien verwechselte." An dieser Behauptung ist wieder kein wahres Wort und man traut kaum seinen Augen, wenn man die angczogene Stelle aufschlägt, in welcher Dr. Güdemannzwei Druckfehler, — von denen bereits Steinschneider in der hebräischen Bibliographie III, 26 einen angedeutet hat, ohne ihn jedoch berichtigen zu können, — in der sehr korrumpirten Stettiner Ausgabe der RGA. des Israel Druna zu verbessern gesucht nnd ausdrücklich bemerkt: ״Beide Bezeichnungen haben nichts mit R. Mel'r Hä-Levi zu thnn", und dennoch will Herr C. hier eine Verwechslung des letzteren mit R. M.öschel aus Znaym finden! Herr C. hatte sich aber in seinem Helden so verrannt, daß er dessen Namen überall witterte, wo an denselben auch nicht im entferntesten gedacht wurde, und weil an einer Stelle dr» Maharil nicht etwa gesagt wird, daß R. Möschel Novellen zum Talmud verfaßt habe, sondern nur das Wort הידושים ju ihm in Beziehung gebracht wird, korrigirt er in den RGA. des R. Israel Brunahfrisch weg, findet überall den Namen des R. Möschel und entdeckt in demselben den Antor von Werken, die er niemals geschrieben hat. Der Name des Gelehrten, um den es sich handelt, kommt aber in den ge- .dachten RGA. viermal korrumpirt vor, zum Glücke jedoch so. daß sichdie Berstümmelungen durch Vergleichung noch berichtigen lassen. Außer den beiden von Dr. Güdemann bereits angeführten Stellen, nämlich pag. 6, b, wo כתוב בהיךושי מה״רם הללי זנ״ד דל steht nnd p. 27, b. wo sich die Worte finden זאפשר במרדכי רבני רינוס ד• דבגו אשירי דמה״רם הלוי זגע״ר כחב ist auch p. 7. b ובמנהגים . *) S. die vorige Nummer. **) Hiernach dürften die daselbst p. 103, a RGA Nr. 251 befindlichen Worte "הי ד ושי מהד׳ריק ד^שיד vielleicht •־חידושי מה״רמק דאשירי zu Itfm sein, obwol Zunz (Ritus 216) die Haga-! Hot Aschrri des Israel aus Kremsier darunter versteht.

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