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Ben Chananja · 1866-05-23 · 21 (23.5.1866) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
21 (23.5.1866)
Date
1866-05-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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385 386 ist wahrscheinlich", sagt der Herr Vrf., ״daß ihm eine authentische Leseart der zitirten Stelle bekannt war." Eine authentische Leseart! — ES zeigt sich hier, wie sonst öfter, auf eine handgreifliche Weise, welche Jrrthümer durch die gänzliche Vernachlässigung der talmudischen Alterthumskunde erzeugt werden. Wenn die angeblich authentische Leseart die richtige ist, so würde daraus folgen, daß in der talmudischen Zeit geschriebene Gebetordnungen benützt wurden, und daß die Schriftgelehrten keinen Anstand nahmen, diese Benützung zu billigen. Nun ist es zwar nicht zu leugnen, daß Gebete schon in der talmudischen Zeit ausgezeichnet wurden; dies wurde aber entschieden getadelt 9). Es ist also nicht denkbar, daß der Epistolograf, R.Joße, von ge schriedenen Gebeten als von etwas Unverfänglichem gesprochen habe. Der Ausdruck Gebete ordnung (סדר) in •unferm Sinne ist der talmud. Zeit gänzlich fremd, und der Ausdruck Gebete (תפלה) wird im Talmud noch in einem Wiel engeren Sinne gebraucht, als in der nachtalmudischen Literatur. Hätte man sich der geschriebenen, Jedem zugängltchen Gebeteordnungen bedient, so wäre eS Niemanden in den Sinn gekommen, jedes zum Vorbeten geeignete Jndividuum mit den Worten des Hohenliedes als eine Rose unter Dornen zu preisen, und würden angehende Schriftgelehrte nicht in Verlegenheit gekommen sein, weil sie hierzu nicht geeignet waren. Auch hätte R. Jona, ein palästinensischer Schriftgelehrter deö dritten Jahrhunderts, nicht nöthig gehabt, seinen Schülern die im Hause der Leidtragenden vorzutragenden Eulogieen einzuschärfen, ״damit sie in Allem tüchtig sein sollen,0).״ Man braucht aber gar nicht diese etwas entlegenen Thatsachen herbeizuziehen, um sich die Ueberzeugung zu verschaffen, daß in der talmudischen Zeit ohne geschriebene Hilfsmittel und nur auswendig gebetet wurde. Denn nur unter dieser Voraussetzung ist es zu begreifen, wie man es für erforderlich halten konnte, sich vor dem eigentlichen, andächtigen Gebete den Wortlaut desselben zu vergegenwärtigen, um es geläufig rezitireu zu können, und wie es Familienhänpter geben konnte, die nicht im Stande waren, das Tisch- oder Hallelgebet zu verrichten"). Die etwaige Einwendung, daß die Lese- und Schreibfertigkeit in der talmudischen Zeit viel weniger verbreitet war, als in unseren Tagen, ist hier von gar keinem Belange. Mit der Thatsache selbst hat es allerdings seine Nichtigkeit'"), und die enthusiastischen Lobredner der Vergangenheit sollten sich auch bei Vieser Gelegenheit an die Worte Kohelets erinnern: ״Sprich nicht: .wie kommt's, daß die vorigen Zer. Sabb. 16.1.; B. dal. 115. b.: כוחבי ברכות כשורפי 4 ,15 תורה. R. l,a-Schana 17. d. spricht vom mündlichen Gebete. '״) Midr. Ölabba zu 9 M. Abschn. 23. Das. zum Hohen!. 2,2. Zlkt das. 985. Noch in Bezug auf das 14. Zhrh. sagt Mag. Äbr. 49, 1.: בומניהם היי הון מתפלל על פה. s. w. unten A»m. 30. ") Rosch Ha-Schana 35, r«. Die einfache Auffassung kann durch das, was im B. Zos. O. Chajj 100. gesagt wird, nicht bceinirächtiget werden. Sukka 3. 10. Beroch. 20, b. Vrgl. auch R. Ha-Schana 34, b. .באחת תוקעי׳ ובא׳ מברכיי ג() Glum 66. b.: מי ב״ד דל״י מהחם התימוח ירייהו אין איכא בי דינא חדתא ®rat. 6601.9 , ». und Raschi Schlgw. 2כת Ob die bildlichen oder abgekürzten Nameusunterschriften mit der Schwierigkeit des Schreibenzusammenhingeu, müssen' wir un^ entschieden lassen; s. Gitlin 36. a. Tage besser waren, als diese? Denn' nicht aus Wei S h e it fr ag st d u solcheS (7, 10)." Allein hätte man sich überhaupt geschriebener Gebeteordnunge» bedient, so wäre auch die Lese- und Schreibefertigkeit viel verbreiteter gewesen, als sie eS wirklich war. Der umfangreichen Liturgie ist es wol auch zuzuschreiben, daß die Lesefertigkeit in späteren Zeiten das Eigenthum fast der gesammten jüdischen Jugend wurde. Uebrigens kannte auch die alte christliche Kirche keine schriftlichen Gebete, und das Vaterunser wurde vor Nichtchristen sogar geheim gehalten. Es steht demnach fest, daß die fragliche Epistel R. JonaS an die Alerandriner von keiner Gebeteordnung sprach, und man wird daher dem Herrn Dr. Grätz beistimmen müssen, daß dieselbe die Festordnung im Sinne hatte, worauf, wie Dr. Grätz mit Recht erinnert, auch der ganze Zusammenhang hinweist"). Das Hauptargument, welches für die konstante Unverletzlichkeit des liturgischen Herkommens sprechen soll, hat sich nach dem Gesagten als unhaltbar erwiesen. Die Gegner der Pariser Fusion können sich aber auf die Entscheidung mancher angesehener Kasuisten berufen. So schrieb R. Jakob ha- Levi den an einem Versöhnungstage erfolgten Tod seiner Tochter dem Umstande zu, daß er an einem Versöhnungstage in Regensburg eine Selicha vortrug, welche die dortige Gemeinde von ihrem Ritus ausgeschlossen hatte. R. Jakob will auch die Melodieen unverändert beibehalten wissen. Wo gäbe es jedoch eine Synagoge, und wenn es die orthodoxeste wäre , in welcher. die Vorbeter dieser Norm Nachkommen würden? Es ist in der That höchst sonderbar, wie man AugesichtS offenkundiger geschichtlicher Thatsachen, die das Gegentheil beweisen, von der Unwandelbarkeit des synagogalen Ritus reden und sich einbilden kann, der Wahrheit, einen Dienst geleistet zu haben. Ist solche Selbsttäuschung der Wissenschaft, der Religion, des Gottesdienstes würdig, und kann sie hoffen, daß ihre Erzeugnisse, die im Grunde nur Erzeugnisse der Verlegenheit ihrer Urheber sind, stark genvA sein werden, sich für die Dauer zu behaupten? Wir abstrahiren hier absichtlich von dem, waS Rapo- Port, Zunz und Andere in neuerer Zeit über die Entwickeluug der jüdischen Liturgie erforscht haben, um durch einige Beispiele zu zeigen, wie im Laufe der Zeit talmudisches und nachtalmudisches Herkommen aus den Synagogen geschwunden ist, und neue Einrichtungen das Jndigenat in denselben erhalten haben. __ (Fortsetzung folgt.) 3ut Geschichte des -Nafenöennefens. Bon Kreisrabbiner I. WieSner. (Schluß. *) Als sodann unter der Regierung des Kaisers Konstantin (337—350) die Tage der. hadrianischen Verfolgung wiederkehrten und auf die Ausübung der religiösen Akte wieder die härtesten Strafen gesetzt wurden, da mußte auch, der Kalender ins Stocken gerathen (s. Synhedrin 12, «), das Heft entfiel den Palästinensern und kam in die HäudL '») Grätz Welch. IV. 652. Notr 58. ף S. bte vorige Nummer.

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