Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 20 (16.5.1866)
- Date
- 1866-05-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2542917-2543175-2543195--4794-2548825- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
369 von Orford wohnt; vielleicht wird auch die Witwe des gottsei. Luzzatto das Manuskript zu diesem Zwecke leihen. S. Sachs hat Proben, genug geliefert, wie hebräische Poesien zu ediren seien und ist selbst ein Nach, köwmling des סופתי יעבץ• Rur erlauben wir uns, ihn aufmerksam zu machen, nicht zu genau bei seinen Arbeite» sein zu wollen, denn dadurch wird jede zu lange herausgeschoben, so daß er sich wieder der Gefahr aussetzt, faul genannr zu werden. Möchten wir nur viele ähnliche faule Gelehrten besitzen. Wie ergebenst Gefertigten bitten daher das Komitä der Mekize Nirdamim, den Herrn S. Sachs obengenannre Arbeit zu übertragen; wir find versichert, daß der gottfel. Luzzatto sie auch keinem Fähigeren überlassen hätte können. Die Erfüllung unserer Bitte erwartend, zeichnen mit Dank — wer da will! Gerichtigungen zu Caruioly's Seitriigen: ״Zur Geschichte -er Juden iu Oesterreich." Von Dr. M. Wiener. Bereits in Nr. 6 und 11 des achten Jahrganges des ״Ben Chananja" habe ich Veranlassung genommen, auf die vielen irrigen Angaben aufmerksam zu machen, welche sich in den von Herrn Dr. Carmoly in Nr. 51 des siebenten Jahrganges des ״Ben Chanauja" publizirten Beiträgen zur Geschichte der Juden in Oesterreich finden. Inzwischen fuhr derselbe fort, in Nr. 11 und 42 diese Beiträge zu vermehren und zwar in Nr. 11 aus der früher» Geschichte der Juden in Oesterreich, wobei ihm das zwar schon 1862 in Szytomir erschienene, aber immer noch schwer zugängliche Werk Or Sarua als Hauptquelle diente und in Nr. 42 über drei Gelehrte aus dem 14. hundert. WaS nun die kurzen in Nr. 11 veröffentlichten Notizen betrifft, so enthalten sie zwar nicht viel Neues, waö nicht bereits aus den Schriften von Zunz und Anderen bekannt wäre, während viele in dem Or Surua erwähnte Thatsachen von geschichtlicher oder literarhistorischer Bedeutung*) ganz unbeachtet geblieben sine, und behaupten in der dem Verfasser eigenen Manier Manches, was unwahr ist, wie z. B., daß uns R. Elieser den Isaak aus Böhmen über die Lage der Juden in Ungarn, Polen und Rußland interessante Mitiheilungen hinterlaffen habe und würde ich mich Herrn Dr. Carmoly zu Danke verpflichtet fühlen, wenn er mir außer der einen in §. 12 beigebrachten Stelle, auf welche ohnehin der Herr Redakteur dieser Blätter längst aufmerksam gemacht hat, auch nur noch eine jener interessanten Mittheilungen von Seiten des R. Elieser ben Isaak nachwiese. Allein im Allgemeinen find doch die von Herrn C. hier gemachten Angaben bei weitem rich- *) Als einen Punkt, der zwar nicht die Geschichte der Inden in Oesterreich betrifft, aber von vielfachem literarhistorischem Interesse ist, erwähne ich beispielsweise, daß in dem Or Sarua das ססר המקצועות , über dessen Autor bekaunntlich Rapoport in der Biogra. phie deö R. Chananel Anw. 36 gehandelt hat, mehrfach aber in einer Weise erwähnt wird, aus welcher zu ersehen ist, daß wenigstens N. Chananel ben Chuschiel dasselbe nicht verfaßt haben könne, da dieser in dem genannten Werke als eine von dem Verfasser des ספר המקציעות verschiedene Person und in demselben auch bereits als verstorben angeführt wird. So heißt eS z. B. Th. I. §. 62 202?" המקצועות D"D) דאב במקום יבם לא ירית היכא שיבם היבם וב״כ בסר״ח דל und noch deutlicher geht dies aus einer Stelle in הלבות נ״םי hervor, wo es 8- 79 heißt בס׳ המקצועות וששאלת לענין נט״י ובדבות אם קורם נטילה או אח״כ*י-מברך קורם נטילה ואח״ב הוא נוטל נומל׳ וכן פירש רבינו הנגאל בר חושיאל דל וכן ראינו לרבותינו הגאונים שעושים כן ע״כל ספר המקצועות• Möglich wäre es indessen, daß r,n anderer R. Chananel, vielleicht der im Schem haggedolim erwähnte R. Chananel ben Samuel, von welchem Asulai sehr alte handschriftliche Erklärungen zu mehreren talmndischen Traktaten gesehen, das ספר המקצועות verfaßt hätte und bemerke ich noch, daß bereits von Luzzatto auf die Verschiedenheit der beiden Chananel auf« merksam gemacht worden ist, vgl. Literaturblatt des Orients Jahrgang 1849 S. 247 ff. und 1860, S. 242, welche Jahrgänge mir aber augenblicklich zu meinem Bedauern nicht zur Hand find. 370 liger, als die in Nr. 51 des siebenten und in. Nr. 42 des achten Jahrganges, welche letztere, wie ich >gleich darthun werde, so viel Falsches enthalten, daß es den Auschein hat, als, habe Herr C. durch dieselben seine schon ohnehin genügend bekannte Leichtfertigkeit nnd Oberflächlich« keit noch überbieten wollen, da fast Alles, was er hier mittheilt, unrichtig ist. Er beginnt mit R. Möschel auS Znaym und behauptet, daß derselbe von R. Jehuda Minz im הגט T10 Nr. 55 und 120 wie auch von R. Israel aus Bruna in den RGA. Nr. 10. 14 und 58 genannt werden, bei welchem letzteren zwei seiner Werke, nämlich: Chidduschim, Minhagim und Hagahot Ascheri angeführt werden sollen. Ohne weiter auf den Umstand näher einzugehen, daß, wenn die Angaben beS Herrn C. richtig wären, R Möschel hier als Autor nicht bloß zweier, sondern dreier Werke genannt wäre, will ich aufs Neue beweisen, wie wenig Glauben Herrn C'S Behauptungen, auch wenn sie durch Belegstellen unterstützt erscheinen,. verdienen. Sieht man nämlich die beiden Zitate bei R. Jehuda Minz genauer an, so findet man Nr. 58 Folgendes: §הני הכותב ר^יתי טופס גט ^חד של מה״רם מינויים וכתוב בו לא ירחיקו הערים והמוהי״ווה הגט כתבתי ופסלו מה״ר יעקיל ♦‘והוצרכתי לכתוב אחר עכ״ל ««t> in Nr. 120 מהר״ם מזנוייס בתב בטועס שלו ובו׳ R. M. aüt Znaym ist also an beiden Seiten richtig erwähnt, allein Herr C. hat sich mit dem bloßen Namen begnügt, ohne auf den Inhalt der in Nr. 58 gemachte» Mittheilung auch nur die geringste Rücksicht zu nehmen , sonst hätte ihm auffallen müssen, daß R. Jäckel, der ja nach seiner eigenen, allerdingS unverbürgten Angabe ein Schüler des R. Möschel war. einen von seinem Lehrer geschriebenen sollte für ungiltig erklärt haben. Die Schwierigkeit löst sich jedoch, wenn man erwägt, daß unter jenem מה״רם gar nicht R. Möschel, sondern R. Mklr aus Znaym verstauden wird, welcher mehrere Dezennien später als R. Möschel lebte und den Scheidebrief in Eger vor R. Zäcket schrieb, als dieser noch in jener Stadt Rabbiner war. Alles dies ist aus demselben סרר הגם des R Jehuda Minz zu ersehen, wo es Nr. 37 ausdrücklich heißt יאני ראיתי הגט שכתב מה״רר מאיר מינויים וכד und Nr. 51. wo deutlich steht ואני ראיתי גט אהד שכתב ה״רם מינויים והגט שכתב באיגר לפני מ״הר יעקל ז״ל, aber um solche Dinge kümmert sich Herr Ca'rmoty nicht. ׳ (Fortsetzung folgt.) Loire sp o « d en;. Emanzipation und bürgerliche Verhältnisse. Kula, im Mai. Der von dem Ministerium zu Paris zum Pri- »atdozenten an der 6(5016 pratique angestellte Dr. Moriz Kris Haber, ist ein hiesiger und Bruder unseres KultuSvorsteherS. R. Lemberg, 7. Mai. Die ״Denkschrift an S. Erzellenz den k. k. StatSminister, Herrn Grafen Belcredi, überreicht von der Lemberger isr. Kultusgemeinde anläßlich des vom galizischen Landtage beschlossen«« Gemeindestatutes für Lemberg" ist bei C. Biel in Wien im Drucke erschienen (8. 33). Dieselbe verdient nach Inhalt und Form ein wahres Meisterstück juristischer Darstellung genannt zu werden. Sehr niederschlagend bleibt es aber, daß in unserer Zeit ein solches Plaidover noch erforderlich ist. Nachdem die Juden durch die Gnade des Kaisers mit politischen und bürgerlichen Rechten bekleidet, steuert die hiesige, vom gaUzianischen Landtage unterstützte, Stadtgemeinde daraus loS, innerhalb des städtischen Lebens ein gehässiges Ghetto zu errichten, und die jüdische Gemeinde sogar des Wahlrechtes in Bezug auf ihren Kultuögemeindevorstand zu berauben. Diese intoleranten Intentionen werden in der erwähnten Denkschrift mit siegreichen Waffen zurückgewiesev, und geben sich auch liberalere Christen der Hoffnung hin, daß die an das Mittelalter erinnernden Bestimmungen des Statuts die k. Sanktion, nicht erhalleu werden. Da selbst die Gesetzgeber unseres Landes sich nicht auf die Höhe der Zeit zu erheben vermögen, wird man sich nicht wundern, daß die unteren Schichten der Bevölkerung selbst vor rohen Gr« waltthätigkeiten nicht immer zurückschaudern, wie die Exzesse beweisen, welche gestern in der Kreisstadt Tarnow von Rekruten verübt wurden. Daß sich in der jüdischen Bevöikernng trotz des ChaßidäerthuwS ein.