Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1866-05-16 · 20 (16.5.1866) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
20 (16.5.1866)
Date
1866-05-16
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2542917-2543175-2543195--4791-2548822
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

363 364 höchst ungehalten, er schickte Sendboten nach Babylonien, die, mit den Künsten der Diplomatie ziemlich vertraut, zuvörderst dem Chananja soviel als möglich Terrain abzugewinnen suchten; sodann haranguirten sie -das Volk, stellten sein Beginnen als ein irreligiöses, schismatischeS und heilloseS dar, und Chananja mußte endlich nachgeben und den palästinensischen Beschlüssen sich fügen. Aber damit war die Sache durchaus nicht völlig abgethan. Man hatte in Babylonien und im parthischen Reiche überhaupt einmal die Bequemlichkeit einer selbstständigen Kalenderordnung kennen gelernt und war nicht überall geneigt, sich von denselben abbringen zu lassen. Die Gemara (Jeruschalmi Synhedrin 1,2) sagt: Chananja habe, nachdem ersieh den Abgesandten des Naßi unterworfen, ein Roß bestiegen, um an allen Orten mit möglichster Beschleunigung seine Sinnesänderung bekannt zu geben. Alle Gemeinden nun, zu welchen Chananja auf diesem Zuge gelangte, befolgten seine Weisung und kehrten zu dem, wenn auch noch so unbequemen palästinenfischen Kalender zurück. Entlegenere Orte hingegen, zu welchen die Kunde von den spätem Vorgängen nicht gekommen, behielten ihren Jrrthum, sich nach einem eigenen Kalender richten zu dürfen, nach wie vor bei. Das heißt mit andern Worten : es ist wol dem Nassi und seinen Anhängern gelungen, eine nicht unbedeutende Anzahl der parthischen Gemeinden in Bezug auf das Kalenderwesen wieder in ihre Abhängigkeit von Palästina zurückzuführen, aber es fehlte auch nicht an solchen Gemeinden, die ihre Selbstständigkeit entschieden wahrten und bei ihrer eigenen Kalenderbestimmung blieben. N. Me'i'r, der auch sonst mit dem Naßihause nicht in gutem Einvernehmen lebte, nahm keinen Anstand, sich in der lydischen Hauptstadt Sardes, auch Aria genannt, (s. Heeren Ideen 1. Th. 1. Abth. S. 154) mit der Bestimmung eines Schaltjahres zu befassen (Megtla 18, b,). Ja einmal hatten es sich sogar in Palästina selbst drei einflußreiche Landwirthe — man nannte sie spottweise Viel-Hirten רועי בקר — weil Frühjahrwitterung und Vegetation noch sehr im Rückstände waren, herausgenommen, ganz unabhängig vom Naßi und seinem Kollegium oder gar im Widerspruche mit demselben die Bestimmung eines Schaltjahres auszusprechen und der Naßi mit seinem Nathe sahen sich dann durch die Volksstimme gezwungen, diesem Beschlüsse beiznpflichten (Synhedrin 18, b.). Das ist eine Thatsache von großer Wichtigt'eit, die wie keine andere von dem rücksichtslosen Unabhängigkeitssinne des jüdischen Volkes auf religiösem Gebiete Zeugniß zu geben im Staude ist, obschon man in späterer Zeit aus Schonung für das Naßihaus und die oberste Be- Hörde das ganze Faktum zu einer lächerlichen Farce zusammenschrumpfen ließ. Aber der ärgste Stoß wurde diesem Prärogative des Naßi beigebracht durch das erfolgreiche Streben der Gelehrten, die Autopsie bei den Kalenderbestimmungen immer mehr durch die Berechnung des Sonnen- und Mondlaufes zu ersetzen. Man war bisher gewohnt, den Beginn des Monats nach den Zeugenaussagen über das Sichtbarwerden des Neumondes, daS Schaltjahr zur Ausgleichung des MondenjahreS mit dem Svnnenjahre nach dem jedesmaligen Stande der Frühlingsvegetalion zu bestimmen Freilich nahm man auch manche mathematische und astronomische Regeln zu Hilfe, die im Naßihause als eine Geheimw ssensckaft gepflegt wurden, aber immerhin blieb der subjektiven Ueberzeugung bei diesen Bestimmungen ein sehr weiter Spielraum, und man mußte in dieser Beziehung daS Uriheil des Naßi und seines BeiratheS als maßgebend betrachten. UeberdieS mußten die Naturerscheinungen, Neumond und FrühlingSvegetation, wie sie eben.im heil. Lande wahrgenomnnn .wurden, den Kalenderbestimmungen zu Grunde gelegt.werden, und man konnte eben darum die Giltigkeit aller derartigen An- Ordnungen, die im Auslände, in Babylonien, in Kleinasien u. ׳s. w. unter andern Himmmelsstrichen getroffen wurden, in Abrede stellen. War man. aber einmal dahin gekommen, von der Autopsie völligabzusehen und die Kalenderbestimmungen einzig und allein vom Rechenerempel abhängig zu machen; so war kein stichhaltiger Grund mehr vorhanden, warum ein solches Resultat mehr von dem palästinensischen Naßi, als von dem gelehrten sachverständigen Babylonier erwartet oder eingeholt werden sollte. ' Darum traten die Acherim, die, wenn nicht die Schüler R. MeirS (s. Horaoth Ende), doch gewiß ebensowenig wie jener Lehrer, mit dem Naßi auf gutem Fuße standen , mit der Regel auf, daß die zwölf Monate des Jahres abwechselnd in sechs vollen zu 30 Tagen und sechs hohlen zu 20 Tagen zu bestehen haben, und daß der Schaltmonat immer ein hohler sein solle (Rosch Ha-Schana 6, b.). Eine ganz ähnliche Ordnung bestand in frühem Zeiten vor der Metonischen Erfindung bci den, Griechen (s. Arägo über den Kalender, Meyer Volksbibl. 60. B. S. 35.). — Dieselben Acherim geben auch die höchst einfache Norm, daß, sobald die Teknfath Nissan d. i. der Frühlingsäquiuoktialpunkt über den fünfzehnten Tag des Monats Nissan hiuansfalle, ein Schaltmonat einzusetzen sei, ohne auf den Stand der Witterung oder der Vegetation weiter Rücksicht zu nehmen (Synhedrin 13, a. Rosch Ha-Schana 21, a.). Diese zwei Regeln reichen zur Noth aus, ohne allen weitern Apparat den ganzen jüdischen Kalender in Ordnung zu bringen. Und gewiß würde man sich sehr täuschen, wenn man glauben wollte, daß diese Theorie ganz ohne Anwendung geblieben; es gab vielmehr ohne Zweifel unter den jüdischen Gemeinden, besonders den vom Sitze deS Nassi entfernteren, gar viele, die der gegebenen Richtschnur getrost folgten. Mittlerweile kam die Kalenderberechnung über die rohen Anfänge der Acherim bald hinaus, man lernte die Umlaufszeit des Mondes und der Sonne genauer kennen und wußte diese Kenntniß zu verwerlheu; besonders waren es die babylonischen Gelehrten, die das Verfahren immer mehr vervollkvmmten, und es so immer leichter in die Hand bekamen, der palästinensischen Kalenderbestimmungen entrathen zu können. — Der Babylonier Samuel konnte schon seinem palästinensischen Kollegen R. Jochanan einen ausgearbeiteten Kalender für sechzig folgende Jahre überfchicken. Diesem aber, der mit dem Naßihause eng befreundet war, konnten die eingehenden Kalenderstudien seines babylonischen Kollegen keinen Beifall abgewinnen. Sind dies doch nur bloße Rechnungen, sagte er wegwerfend, was die Praris anbelangt, dachte er, so dürfet ihr euch doch immer nur nach dem Ausspruche PaläsiinaS richten (Chnlin 95, b.). Uebrigens sprach es auch S muel ganz offen aus, er sei mit den einschlägigen astronomischen und mathematischen Kenntnissen derart vertraut, daß er die Kalenderbestimmungen für die Golah d. i. für Babylonien und daS persische Reich überhaupt, ganz unabhängig von Palästina festzustellen im Stande lei (Rosch ha- Schana 20, b.). — Und wenn man sich thatsächlich in vielen Gemeinden Babyloniens doch noch nach den Kalenderbestimmungen Palästinas gerichtet, so geschah dies nur aus angestammter Pietät gegen das h. Land und seine alten noch immer ehrwürdigen Institutionen. Nichtsdestoweniger gehörte jetzt schon kein großer Scharfblick dazu, um vorauszusehen, daß man in Babylonien seine umfassenden Kalenderstudien nicht umsonst gemacht haben werde , und daß es dort nur einer geringen Veranlassung bedurfte, um von diesen Kenntnissen den umfänglichsten Gebrauch zu machen.-Nebstdem hatte in Palästina selbst um diese Zeit — in der ersten Hälfte deö dritten Jahrhunderts — die Subordination unter den Naßi auch nicht merklich gewonnen; wir hören vielmehr

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.