Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 20 (16.5.1866)
- Date
- 1866-05-16
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2542917-2543175-2543195--4790-2548821- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
teiltet Fahrgang. M 20, Erscheint jeden Mittwoch 1—2 Bogen stark. krLmunsrLtlongprglg! Ganzjährig 8 fl.,^:5 Thlr. 10 Sgr., l)albj.4fl. — 2Thln20 Sgr., Viertels. 2 fl. öst. W. Man abonnirt im Znnland bei allen Postämtern; im Anslande bei Herrn Franz Wagner in Leipzig; in Wien bei Herrn Herzfclü L Sauer (Pratecstr.) Kzegedin, den lk. Mi 1888. iett GkMimjü. Äuserate, welche in das Fach des Blat« tes einschlagen. werden an« genommen. Vochenktatt für Mische Theologie. Herausgeber und Redakteur r LlBOPOliD I^ÖW, Die 4spaltige Petitzeile wird bei mehrmaliger Insertion mit 6 kr., bei einmaliger mit 8 kr. berechnet. Stempelgebühc besonders 30 kr. Oberrabbiner zu Szegedin. Mit besonderen homiletischen, didaktischen und wilsenschasttich talmudischen Seilagen, Inserate übernehmen im Ans« lande Franz Wagner in Leipzig; in Wien Hcrzseid Lüauers Buchhandlung. Inhalt. Prediger Mannheimer Stiftung in Wien. — Zur Geschichte des Rat lenderwesenS. Bon KreiSrabb. WieSner. — Homiletische Briefe. Bon Dr. S. Sonneschein. — Literarische Briefe. Von A. Neubaner. — Be» richtigungen zu Carmolys Beiträgen: ״Zur Geschichte-.der Juden in Oesterreich. Bon Dr. M. Wiener. — Korrespondenz- (Tmanzi, pation und bürgt. Verhältnisse.) Kula. Lemberg. Berlin. (Kultus und Kultusgemeinde.) Pest. Preßburg. Neutra. Reusohl. Lemberg. Duna- Földvär. Czkin. (Schulwesen.) Pest. Pest. Arad. HM. Bäsärhely. (Wohlthätigkeit und WohlthätigkeilSankaiten.) Temesvar. — Literäs rische Anzeigen. יהושע בעשרה שירים מאח בנימין קעוואלל Von Benjamin Kewall. Besprochen von Prof. M. Stöffel. — Erklä« rung von D. L. Straßer. — Bemerkungen. — Inserate.>— Homiletische und didaktische Beilage: Das Streber, nach Weisheit. Von Dr. I. H. Hirschfeld. — Adresse an den Red. des ״Ben Chananja." Prediger Mannheimer-Stiftung in Men. Am 17. Oktober d. I. gelangen die Zinsen der ״Prediger Mannheimer-Stiftung" zur Vertheilung. Anspruch auf diese Unterstützung haben Rabbinen, Prediger und Lehrer in Oesterreich, die dienstunfähig geworden sind, oder deren Witwen und Waisen. Die Bewerber müssen in einer Gemeinde, die mindestens 50 Mitglieder zählt, wenigstens 10 Jahre das Amt in würdiger Weise verwaltet haben. Beamte großer, notorisch reicher Gemeinden sind ausgeschlossen. Die Würdigkeit der betreffenden Beamten, sowie die Dienstunfähigkeit sind nachzuweisen. Gesuche sind längstens bis Ende Juli d. I. an die israelitische Gemeindekanzlei in Wien unter der Adresse: ״Kuratorium der Prediger Mann- Heimer-Stiftung" zu übersenden. Zur Geschichte des aTeu&ertue(ens. Bon Kreisrabbiner I. WieSner. Man nimmt gewöhnlich an , es habe der Patriarch Hillel II. um das Jahr 359 n. Chr. aus freien Stücken auf das herkömmliche Recht des Naßi, im Einverständnisse mit seinem Kollegium den Kalender zu bestimmen, verzichtet, und die Kalenderberechnung nach festen unwandelbaren Normen allen Sachverständigen freigegeben. Aber man hat außer Acht gelassen, wie das Naßihaus eigentlich zu keiner Zeit im unangefochtenen Besitze dieses höchst wichtigen PrärogativS gewesen, wie Jahrhunderte hindurch die größten palästtnensischen und noch mehr die babylonischen Kapazitäten alle ihre Kraft und zwar durchaus nicht erfolglos daran gesetzt, dem Naßi seine auf diesem Gebiete ganz absolute Ge- Walt ganz oder wenigstens theilweise aus den Händen zu winden, und daß daher der Naßi Hillel in der zweiten Hälfte deS vierten Jahrhunderts von der ehemaligen Vollgemalt des Patriarchats im Bereiche der Kalenderbestimmung kaum mehr viel freizugeben übrig haben mochte. Nach der Zerstörung deS.Tempels sträubte sich das Judenthum, ob mit Recht oder Unrecht ist schwer zu sagen, gegen jede religiöse Abhängigkeit; man betrachtete die Religion als ein Gemeingut, mit dem Jeder nach seinem eigenen Ermessen schalten und walten könne. Es ist ein tiefes und wahres Wort, daß eine jüdische Oberbehörde nur in den Tempelräumen (לשבח הגרח) ihre volle Autorität haben könne (Sotah 45, a: מלמד שהמקום גורם); vom Tempel losgelöst, fehlt einer solchen Behörde jeder Boden, aus dem sie festen Fuß fassen könnte, und so sehen wir auch, wie dem Naßi und seinem Kollegium immer eine nicht unbedeutende Opposition gegenüber gestanden, welche die Beschlüsse des Naßi und seines Rathes nicht anerkennen wollte und in beharrlicher Weise die eigene Ansicht der des obersten Kollegiums entgegengesetzte. So konnten auch die Kalenderbestimmungen des Naßi und seines zu diesem Behufe von ihm selbst gewählten Beiraths dem Widerspruche und der Anfechtung nicht entgehen. R. Jochanan b. Nuri, R. Dossa b. Horkenas und R. Josua b. Chananja bemängelten die Kalenderbestimmungen R. Gamaliels II.; letzterer war sogar geneigt; die Feier der hohen Festtage an ganz andern Tagen zu begehen, als diejenigen, welche der Kalender dafür bezeichnet hatte. Zum Glücke war die Stellung R. Gamaliels eine so günstige, sein Charakter ein so energischer, daß es ihm nicht schwer wurde, den gegen ihn erhobenen Protest niederzuschlagen (Rosch Ha-Schana 25, a). Daß R. Akiba zur Zeit der hadrianischen Verfolgung, als alle religiösen Akte in Palästina streng verboten waren , nach dem parthischen Nahardaa ging, um dort ein Schaltjahr anzusetzen und den Kalender in Ordnung zu bringen, war an und für sich von keiner besonbern Bedeutnng, aber für die Folge doch in so ferne von Wichtigkeit, als es zeigte, daß die Kalenderbestimmungen nicht nur in Palästina, sondern auch anderwärts ^vorgenommen werden können (Jebamoth 122, a — Synhebrin 11, dJ. Für die große Anzahl der Judengemeinden im parthischen Reiche hatte es seine große Schwierigkeiten, sich nach dem Kalender Palästinas zu richten, denn da der Beginn des Monats erst mit dem Sichtbarwerden des Neumondes bestimmt werden konnte, so waren die Festtage oft längst vorüber, bevor man in dem von Palästina entferntern Gegenden recht wissen konnte, woran man sich zu halten habe. Konnten aber die parthischen Inden auf eigener Hand ihren Kalender machen, so war dies offenbar eine nicht geringe Erleichterung für sie und befreite sie von manchen Gewissensskrupeln. Daher unternahm es. auch bald darauf Chananja, ein Neffe R. Josuas, ein Gelehrter von rührigem Geiste, der sich von Palästina nach Babylonien begeben, dort ganz unabhängig von seinem Heimatslande den Kalender zu ordnen. Der Naßi R. Simon b. Gamaliel war über diese Neuerung