Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 18 (2.5.1866)
- Date
- 1866-05-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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333 334 wird daselbst nur angegeben, welche Vorzeichen als v e rläßlich zu betrachten seien. Wie konnte auch der Verfasser so frommen Männern ein solche Uebertretung zumutheü! Wären diese am Leben, sie würden ihm feurige Schläge ins Gesicht geben." Eine ähnliche Differenz bietet sich auch in Folgendem dar. Maimonides äußert: Derjenige welcher spricht: ״Dieses HauS, daS ich erbaute, war für mich ein gutes Vorzeichen; diese Frau, die ich nahm, dieses Thier, das ich kaufte, war ein Segen für mich, seit ich sie besitze, bin ich reich geworden; — so auch derjenige, der ein Kind nach dem Schriftverse fragt, den eS zuletzt gelernt, und sich freut, wenn derselbe einen Segen enthält; — kurz jeder, der ähnliche Dinge für günstige Vorzeichen hält, thut etwas Erlaubtes, in soferne er sein Thun oder Lassen nicht darnach einrichtet, sondern nur Vergangenes als gutes Vorzeichen für die Zukunft betrachtet. 23). Maim. bemüht sich hier offenbar, seine subjektive Ansicht von der Werthlosigkeit aller Zeichendeuterei mit dem Talmud in möglichsten Einklang zu bringen, wofür er aber von Abr. b. Dav. mit dem Bedeuten zurückgcwiesen wird, daß die angeführten Vorzeichen, sobald sie dreimal eintreffen, auch für die Praris als maßgebend zu betrachten sind. Diese Ansicht ist, trotz der Winkelzüge mancher Ausleger, im Talmud vollkommen begründet, wiewol nach R. Levi der Nichusch nur dem gefährlich ist, der ihn fürchtet, und nach R. Ahaba der Furchtlose großen Lohn zu erwarten har2'). Im Schnlchan Aruch werden nun beide Ansichten angeführt: Die mäimonibische, welche׳ jede Zeichendeuterei verwirft, und die auch von David Kimchi unterstützte gegnerische, welche gewisse Arten derselben gelten laßt22). Dieser, von der Kabbala sehr begünstigten Ansicht huldigen die frauzösischen, deutschen und polnischen Autoritäten, indem sie mehr als ein Prognostikon nennen, von dem Natur und Ersahrung nichts wissen. So soll es ein günstiges Vorzeichen sein, wenn der Segensprnch über den Mond am Ausgange des Sabbathes gesprochen werden kann, während die Umwölkung des Mondes zu jener Zeit auf einen unglücklichen Monat deutet23); wie denn auch Abraham Trebitsch berichtet, daß im Monate Tebeth 1778 der Mond fast in ganz Mähren unsichtbar gewesen, worauf auch in der That — freilich erst 5 Monate später — der Landesrabbincr Schinelka H u r w i tz gestorben sei 24). Noch wichtiger ist das Mondesprognostikon in der Nacht der großen Hoschana23), weil damals der Kundige sein und seiner Verwandten Schicksal für den Zeitraum eines ganzen Jahres daraus zu erfahren vermag 2<5). Zwischen dem Neujahr und dem Versöhnungstage soll sogar die Flamme einer brennenden Kerze das Dunkel der nächsten Zukunft erleuchten2^). Bei dieser Leichtgläubigkeit kann es nicht befremden, daß anch die Chiromantie ihre Anhänger fand, und sogar mancher religiöse Gebrauch darauf bezogen wurde. 28). Noch entschiedener zeigt sich der Ejnfluß der Furcht vor schlimmen Vorbedeutungen in dem Verbote, eine Frau zu ehelichen, die schon zweimal — nach Anderen dreimal — Wittwe gewesen 22). Diese talmudische Satzung führt auch MaimonideS an, aber nichts destoweniger äußert er in einem Gutachten, baß dieselbe bloß aus Nichusch, Furcht und Aengstlichkeit hervorgegangen, und^ daher bei den Gerichtshöfen Jsak Alfasis und Josef HaleviS wenig beachtet worden fei30). R. Ascher b. Jechiel und andere Kasuisten nehmen es indeß viel genauer, und dringen darauf, daß in einem solchen Falle selbst nach vollzogener Ehe. die Ehescheidung ererzwungen werden müsse3'). Sehr interessant ist in dieser Rücksicht der Bescheid R. Ezechiel Landau's an einen seiner Schüler, welcher im Begriffe stand, eine reiche Frau zu heiraten , die zum zweiten Male im Witwenstande war. Nachdem ihm der Rabbi angedeutet, wie unmöglich es sei, sein Vorhaben geradezu zu billigen, versucht er, dasselbe gleichwol durch folgendes Raisonnement zu rechtfertigen. ״Der Ascheri", sagt er, ״will die-talmudische Angabe, daß der Unstern der Gattin des Gatten Tod herbeiführe, nicht so verstanden wissen, daß dies etwa auf direkte Weise geschehe; keineswegs! unmittelbare Wirkung des Unsterns ist vielmehr nur das ärmliche, elende Leben des WeibeS, das in der Regel mit dem Witwenstande verbunden ist. Da indeß die in Frage stehende Fran als Witwe ihren Handel glücklich fortführt, so ist eS klar, daß der Tod ihrer beiden ersten Ehemänner keine Folge der etwa über sie verhängten Armuth gewesen sei32)." ES leuchtet ein, daß es die größere Seltenheit eines zwei- oder dreimaligen Witwenstandes war, die darauf führte, denselben als Folge eines unheilvollen Verhängnisses zu betrachten, woraus dann natürlich wiederum folgte,, daß man eine Person mied, die einem traurigen Geschicke anheimgefallen schien33). In gleicher Weise wurden überhaupt auch ganz natürliche Erscheinungen für Glück oder Unglück .prophezctend gehalten34), und gibt es. noch in unserer Zeit Väter und Mütter, die das Hochzeitsfest ihrer Kinder nur zur Zeit des Vollmondes feiern lassen, indem sie darin ein günstiges Prognostikon für die Ehegenoffen erblicken33). Die allgemein verbreitete Scheu, am Freitage zu heiraten, verdankt wol ihren Ursprung ebenfalls einem Nichusch, welcher, gleich seinen altern Brüdern, erterner Abstammung ist. Viele meinen allerdings, daß es den Juden vom Religionsgesetze verboten sei, am.Freitage zu heiraten. Auch enthält der Talmud wirklich ein hierauf bezügliches Verbot33). Es ist aber ein Jrrthum, den heutigen UsuS ans dem Talmud herzuleiten, da es im Mittelalter geradezu üblich war, am Freitage zu heiraten, ohne sich von dem talmudische« Verbote irre macheu zu lassen. Einzelne Rabbinen spräche« sich zwar mißbilligend darüber aus; aber selbst rigorose Männer, wie R. Ascher b. Jechiel, nahmen die antitalmudische Neuerung in Schutz, welche in Spanien, Frankreich, Deutschland, Polen und im Oriente beliebt wurde 37), und die sich bis auf den heutigen Tay in denjenigen Gegenden erhielt, wo sie nicht vor dem erlernen,mantischen Vorurtheile gegen den Freitag zurücktreten mußte. Änmcrirnngkn. ') Kid. 49, b. — *) Wiener Realwörterbuch II. 829. —- *) S. 2. Tim. 3, 8. — <) Brgl. 2. Cbron. Iß, 19 das Kerl. — s) Me- 18*