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Ben Chananja · 1866-04-25 · 17 (25.4.1866) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
17 (25.4.1866)
Date
1866-04-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
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321 322 christlichen Frauenvereine anschließen möge. Unter solchen Umständen ist es wahrlich gar nicht zu entschuldigen, wie die Repräsentanten unserer Gemeinde das Budget derselben so ganz ungerechtfertigter Weise mit jenen vielen Zehntausenden belasten konnten, die daselbst für daS Zsraelüenspital, für Krankenpflege, Geldunterstützung 1c. präliminirt sind. Gewiß hätte man die Sorge und Ausgabe hierfür sehr gerne dem Magistrate überlassen können. Da man sich aber trotzdem zu so großen Opfern verpflichtet fand, so ist dies ein Beweis, daß die bestehenden allgemeinen Institutionen durchaus nicht genügend find , um dem Pau- Perismus unter unser« Glaubensgenossen nach Kräften abzuhelfcn. So auch beim Frauenvereine. — UebrigenS liegt es auch in der Natur der Sache, daß die Leitung jenes christlichen Vereines für jüdisch-rituesie und religiöse Bedürfnisse keinen Sinn haben kann, und wäre er unfern Armen überdies auch darum unzugänglich, weil diese Leitung fast nur aus hocharistokratischen Elementen besteht. — Und dürfte es viesieicht nicht die Lust nach solchen gleich edel geblüteten Kreisen sein, die eine jüdisch-adelige Familie veranlaßt, unserm Vereine konsequent jede Unterstütznng zu versagen? Schulwesen.' Hf. Pest, 22. April. Das wegen Erbauung eines neuen Schulhauses eingesetzte Komitö ist bereits in voller Thätigkeit. Wie wir vernehmen, haben die Herren Moriz Wahrmann und Philipp Holitscher, (Schulvorsteher) zu diesem gemeinnützigen Zwecke je 500 fl. gespendet, und wollen wir hoffen, daß manche edle Gesinnungsgenossen diesem nachahmungSwerthen Beispiele folgen werden. Trotzdem ist es heutzutage bei dem so allgemein fühlbaren Geldmangel eine schwere Aufgabe, die zum Baue des Schulgebäudes erforderlichen 50.000 fl. auf Subskriptionswege zn beschaffen. Indem man hierdurch vorzüglich an die Opferwilligkcit der reichen Klasse avpellirt, wird diese in zu großem Maße in Anspruch genommen, während die Beiträge der Mittelklasse kaum hinreichen dürflen, den Rest zu decken. Wie nun die erforderlichen Geldmittel doch beschaffen? Meiner unmaßgeblichen Meinung nach wäre eS am angezeigtesten, auf einen bestimmten Betrag lautende Antheilscheine mit garantirter Verzinsung und jährlicher Ziehung zu emittiren. Die Zahl jener, die dem Schulbaufonde einen Betrag von z. B. 25 oder 50 fl. gegen b% Interessen und bei rateuweiser Einzahlung vorschießen könnten, ist eine so große, daß man auf diese Art ohne Anstrengung noch viel bedeutendereS Kapital zusammenbringen könnte; der Gemeinde siele es aber sehr leicht, diese Schuld zu amortifiren. Die 5Igen Interessen eines Kapitals von 50.000 fl. betragen nämlich 2500 fl., während LaS Geweindebudgct für Miethe der Schullokalitäten 3500 fl. auSweist. — Das jährliche Plus von 1000 fl. genügt dann, um die Amortisation der koutrahirten Schulden binnen 30 Jahren beendigt zu haben. Es kann aber dieser Zeitpunkt viel näher gerückt werden, wenn wir bedenken, daß der Baufond durch Geldspenden. Schenkung solcher Anthcilscheine, voraussichtlich häufig eintretende Verzichtleistung auf die für eine Aktie entfallenden wenigen Kreuzer Zinsen und was dergleichen mehr ist, in nicht unerheblicher Weise bereichert werden dürfte. Literarische Anzeigen. Abhandlung über de» ersten Unterricht inr Talmud nach den didaktischen Grundsätzen unserer Zeit. Von Dr. A. Stein, Rabbiner und Prediger an der Meisclsr-nagoge in Prag. IV. 19. (Forsetzung. *) Die relatorische Mifchna konstatirt gewisse in ihren Kreis gehörende Thatsachen. Ihre Quelle ist entweder das Schrift wort oder der Usus in des Wortes weitester Bedeutung. Ere getisch-relatorisch sind zum Beispiele folgende MischuaS: B. Kama 1» 1. die vier Hauptbeschädigungen; Kerith 1, 1. die Verbrechen, aus welche die Kareth- Strafe gesetzt ist; Zcbachim 5-, sakrifikale!Vorschriften, bei denen das *) S. die vorige Nummer. Schriftwort und der Usus berücksichtigt wird. Usuell-relatorifche sind beispielsweise die Traktate Mirdoth und Tamid und zahlreiche andere MischnaS. Der Unterschied zwischen beiden Mischna-Gattungen ist nicht schwer zu erkennen: ste stehen in einem gewissen Gegensätze zu einander. Für die relatorische Mischna ist das Leben maßgebend; die legislatorische wist für das Leben maßgebend werben. Was jene berichtet, unterliegt natürlich in der Regel keiner Kontroverse; während das, was diese vorjchreibt, in der Regel der Kontroverse unterliegt: eine für die vulgäre Traditionslehre sehr bedeutsame Wahrnehmung, welche wir jedoch au diesem Orte nicht weiter verfolgen können. Dieselbe durfte dem Hrn. Vrf., der die Mischna lehrt, nicht unwillkommen sein. Ebenso willkommen wird ihm hoffentlich die Berichtigung sein, daß שמועה und קבילה sich wol im Maimonidifchen, nicht aber im talmudischen Sprachgebrauche ans die Ueberlieferung beziehen (S. 4. Vrgl. B. Eb. IV. Nr. 50. Forschungen des wissenschaftlich-talmudischen Vereins Nr. 1. Anm. 4). Ebensowenig hängt der Spruch: איןאד□ רשאי לחדש ד״מ mit dem סוף הוראה zusammen. Ueber letzteres s. Forschungen Nr. 3.; erstcrer lautet: שאין נביא רשאי לחרש רבר מעוזה (Meg.2, d). Schon aus diesem Wortlaute erhellt, daß hier nicht von der Hora'ah die Rede ist. Sehr bedenklich scheint uns die Angabe, daß es vor Maimonides Niemanden einfiel, für die Pflicht des Schema-Lesens einen Beweis ans der Schrift beibringen zu wollen, da dieselbe als überlieferte Lehre gesetzlich seststand und seit undenklichen Zeiten praktisch geübt wurde (S> 6). Allein im Talmud wird diese Pflicht aus demselben Schriftverse deduzirt (Berach. 21, -1), welchen Maim. anführt, indem es Autoritäten gibt, nach denen^daS Schema-Lesen rabb. Ursprung hat, indem das Gebot: ״Du sostst davon reden.7 ,6 ,.?37 5) ״) nicht auf das Schema, sondern auf die Beschäftigung mit der Thora überhaupt bezogen werden muß. Die Frage ist auch von den Kasuisten vielfach ventilirt worden, und der gründlichste Pilpulist des 18. Jahrhunderts, R. Arje Löw in Metz (gest. 1785), gelangt zu dem Resnltate, daß selbst diejenigen talmudischeu Autoritäten, die das Schema-Lesen in der Thora .begründet .finden, dies nur auf die erste Parascha des Schema beschrän ken. Die Karäer haben alle drei ParaschaS beibehaltcn. Gegen die S. 8 vorgeschlagene Fassung eines talmudischen KanonoS werden Talmudisten wol viel einzuwenden haben. Großes Gewicht legt der Hr- Vrf. auf seine Behauptung, das: die religiöse Praxis während der talmudischen Zeit von den Schulstreitigkeiten unabhängig war: ״Die religiöse Praris stand seit vordenklichen Zeiten, wenn auch nicht kodifizirt, fest; im Leben wnrzelte fie, die oberste ReligionSbehölde bewachte, pflegte und regelte sie (S. 9)." Diese Apologie des Herkommens wird mit einem Zitate aus MaimonidcS unterstützt (S. 2l). Der Hr. Vrf. gibt aber der nur auf einzelne Fälle anzuwcndenden Maimonischen Ansicht eine vielzu weile Ausdehnung. In Wahrheit war die religiöse Praris nicht unadhängig von der Kontroverse der Schulen und der Schriftgelehrten. R. Eliezer b. HyrkanoS lehrte, daß das Messer, das man zum Behuse einer am Sabbathe vorzunehmeudcn Beschneidung braucht, auch an: Sabbathe geschmiedet werden dürfe, und in Lydda, dem Wohnorte R-. EliezerS, war man auch gewohnt, die Praris nach dieser Theorie einzurichtcu; dasselbe Verhältniß zwischen Theorie und Praxis trat auch in der Umgebung des Galiläers R. Zoße hervor, welcher das Verbot der Vermischung von Fleisch- und Milchspeisen auf Geflügel nicht angewendet wissen wostte. Diese Theorie scheint auch an andern Orten Anklang gefunden zu haben, und mit der Theorie ging die Praris Hau2 in Hand (Chul. 116, n). Die zeremonielle Praxis war überhaupt so wenig festgesetzt, daß selbst bedeutende Schriftgelehrte die lokale Sitte zur Richtschnur nahmen und an einem Orte mitmachten, was fie an einem andern Orte sorgfältig vermieden (Sabb. .46, a). Die Mischna kennt genau den Unterschied zwischen der Aufstellung von Theorieen und der Anleitung zur Praris uud ihre Vorschriften über den renitenten Senator (ממרא JpT) nehmen Rücksicht daraus (Sauh. 11, 2). Wo die Theorie der Praxis nicht zur Norm dienen will, wird dies ansdrücklich erklärt: p הלכה ואין מורי׳ (Beza 28, b. Mensch. 36, b. vrgl. B. Bathra 130, b). Selbst nähere Abstufungen werden über das Verhältniß der Theorie zur Praris herrorgehobeu (Taan. 26, b).

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