Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 16 (18.4.1866)
- Date
- 1866-04-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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299 300 Wo z. B. Bestimmungen diskutirt werden, welche die Ehe betreffen, findet sich , daß man, indem ihnen Anwendung auf den Sabbath gegeben wird, Regeln ausstellt, welche diesen betreffen, und umgekehrt. Um richtig den Talmud zu verstehen, muß man auch wirklich an die Tradition glauben und überzeugt sein, daß die Männer, durch welche er inö Leben , gerufen worden, nicht, wie sie so oft von denen, die sich nie mit talmudischen Studien befaßt haben, dargestellt werden, unwissende und unkundige Menschen waren. Dazu aber kommt noch, daß man viele Jahre den Talmud studirt haben, ja daß man sogar in einem gewissen Sinne ein tüchtiger Talmudist genannt werden, und dennoch nicht im Stande sein kann, Nieles von dem, was er enthält, mit Klarheit aufzufassen; dies läßt sich nur thun, wen» man mit seinen talmudischen Kenntnissen andere wissenschaftliche Studien, namentlich in der Geschichte, Philologie und zum Theil auch der Filososie verbindet. Selbst die ältesten und besten Kommentare haben zuweilen den einen oder andern Satz im Talmud unrichtig aufgefaßt, weil sie nur die Verhältnisse und Begriffe ihrer Zeit vor Augen gehabt und nicht die Verhältnisse und Anschauungen der Zeit berücksichtigt haben, durch welche die betreffenden Aussprüche hervorgerufen worden, und noch weniger bas gekannt haben, was bei ben Völkern, unter welchen die Juden zu jener Zeit lebten, sich geregt und geltend gemacht hat. Um den Leser von ber Richtigkeit des eben Bemerkten zu überzeugen und wo möglich ähnlichen vergeblichen Versuchen, auf dem großen talmudischen Meere zu segeln, vorzubeugen, will ich hier eine Uebersetzung ber einzigen Stelle im Talmud mittheilen, in der die Form ber Eidesleistung erwähnt wird, ohne daß sie sonst in den 12 voluminösen Folianten, aus denen der Talmud besteht, weiter berührt wird, wie oft es auch scheinen sollte, daß dazu Veranlassung sein könnte, umsomehr, als sogar ganz unbedeutende Sitten und Gebräuche darin öfters wiederholt werden. Die Stelle, die sich im Traktat Schebuoth 38, d. befindet und nur aus 9 Linien besteht, lautet in Ueberfetzung wörtlich so: ״Wie läßt man ihn schwören? Rabbi Jehuda sagt: Rab hat gesagt: Man läßt ihn schwören nach dem Eibe, welcher in der Thora erwähnt ist, wie geschrieben steht (1 B. M. 24, 3.): ״Ich werde dich schwören lassen beim Ewigen, Gott des Himmels." Da sagte Rabbina zu Rab Aschi: Nach wem? (nämlich hat Rab dies gesagt). Nach Rab Chanina ben Jde, der gesagt hat, daß der Name Gottes erforderlich ist. Da sagte er (Rab Aschi) du könntest auch'sagen: nach den Rabbanim, welche sagen:"bei einem Epitheton a) und es wird daraus hergeleitet, daß mau einen Gegenstand in die Hand nehmen solle b), und nach Rab; denn Rab hat gesagt: der Richter, welcher schwören läßt bei dem Ewigen, Gott des Himmels 6) ist zu betrachten, als hätte er sich geirrt in der Entscheidung der Mischna und es (das richterliche Urtheil) ist rückgängig, und Nab Papa hat gesagt: der Richter, welcher schwörenläßt bei Tephillin, ist zu betrachten, als hätte er sich geirrt in der Entscheidung der Mischna und sein Urtheil ist rückgängig. Die Halacha ist wie Raba und nicht wie Rab Papa: die Halacha ist wie Raba, denn er hat ja keinen Gegenstand in die Hand genommen, und die Halacha ist nicht wie Rab Papa, denn er hat doch einen Gegenstand in die Hand genommen." Wird nun wol derjenige, welcher nicht weiter mit dem Talmud vertraut ist, der nicht weiß, wie man überhaupt zu Werke zu gehen hat, um aus demselben eine geltende, gesetzlich begründete Bestimmung zu deduziren, sich zurecht finden können, nachdem er diese Uebersetzung gelesen! Dazu kommt noch, daß obiges Stück im Talmud offenbar korrupt ist (sieh Alfasi), und daß einzelne Ausdrücke, z. B. der Ausdruck: ונפקא מינה hier in einer ungewöhnlichen Bedeutung genommen wird, so daß er selbst dem sehr geübten Talmudisteu viel zu schaffen mache» kann. Um indessen zu einem bessern Verständniß dieser Stelle zu kommen, wollen wir unsere Zuflucht zu Raschi uehmeu, der obige mit lateinischen Buchstaben bezeichneten Punkte so kommentirt: ״a) Du könntest auch sagen bei einem Epitheton, und wenn Rab sagt: ״mit einem Eide, der in der Thora erwähnt wird", so meint er, daß ein Gegenstand in die Hand genommen werden sollte. d) Einen Gegenstand, nämlich ein Sepher Thora oder Tephillin, wie Abraham, der den Elieser die Brith Milah ergreifen ließ. 6) Welcher schwören läßt bei dem Ewigen, Gott des Himmels, und ihn nicht einen Gegenstand hat ergreifen lassen, ist zu betrachten, als hätte er sich geirrt in dem Ausspruche der Mischna; denn obgleich es nicht in der Mischna selbst gelehrt wird, so ist es doch eine Lehre von Rab und ist wie ein Ausspruch der Mischna zu betrachten; nach Sanhedrin Fol. 6." Um . den Sinn der oben übersetzten talmudischen Stelle noch deutlicher zu machen, wollen wir auch anführen, was Rabbi Ascher darüber bemerkt. Er erklärt die Stelle folgendermaßen: Wie konnten die Rabbinen sagen, daß man bei einem Epitheton schwören könne, da es doch im 1. B. M. 24, 3. heißt: ich will dich schwören lassen bei Gott! und er bemerkt sodann, daß sie bei Berufung ans den in der Thora erwähnten Eid nur die vorhergehenden Worte: ״Lege deine Hand unter meine-Hüfte" im Auge haben, ohne die darauf folgenden Worte weiter zu nrgiren. ״Es kann", fährt er fort: ״dahin erklärt werden, daß ja auch ,im Verse steht: ״Gott des Himmels", was doch ein Epitheton ist; doch das Nichtigste ist wol, daß die Rabbanim im Grunde nichts aus diesem Verse hervorleiten, sondern sich dessen blos als losen Stützpunktes (אסמכתא) bedienen für den eingeführten Gebrauch, dem Schwörenden Angst einzujagen, zu welchem Zwecke man ihm ein Sepher Thora oder einen andern Gegenstand in den Arm gibt und der Gerichtödiener läßt ihn schwören beim göttlichen Namen oder bei einem Epitheton. Daher ist es erklärlich, warum man beim Zeugeneid und bei gewissen andern Eiden keinen Gegenstand zu berühren braucht." Daß es nun, trotz all der Mühe, die ich mir gegeben, das was die Quellenschriften über diese Sache enthalten, klar, deutlich und verständlich darzustellen, mir dennoch nicht gelungen ist, dies Manchen gegenüber zu erreichen, kann ich sehr wohl einsehen; allein dies liegt ganz natürlich in dem Umstande, daß wo es sich darum handelt, in etwas, das vor anderthalb Jahrtausenden geschrieben worden, einzudringen, es mehr als copia verborum bedarf, und für denjenigen, dem der Talmud ein verschlossenes Buch ist, wird jede Bemühung, ihm eine Stelle darin verständlich zu machen, vergeblich sein, wäre er auch Professor und Dr. Theologie. So viel wird indessen Jedem daraus ersichtlich sein, daß 1) die Mischna durchaus nichts von der Berührung eines heiligen Gegenstandes weiß, wie sie auch keine andere Formalität erwähnt, welche bei der Eidesleistung zu beachten wäre, und daß folglich keine solche wirklich traditionell ist; 2) daß der Talmud diese Sitte nicht aus der Schrift ableitet, sondern sich nur 1 B. M. 24, 3. als eines solchen Stützpunktes bedient*) und 3) daß der Zweck dieses nicht traditionellen, sondern eingeführten Gebrauches nur war, beim Schwörenden Furcht zu wecken und ihm Angst einzujagen. (Schluß folgt.) *) Es ist nämlich ein bekannter talmudilcher Satz, daß ma« keine gesetzliche Vorschnft oder Bestimmung aus dem, waö im ersten Buch Mofis erzählt wird, ableiten kann (Chulin 100).