Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 41 (15.11.1866)
- Date
- 1866-11-15
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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797 798 verunglimpfen? Mir will, trotz der gedrohten Enthüllungen von Sachen und Sächelchen, trotz der Gefahr auch noch eine, nicht gelinde gesagte Unwahrheit ins Gesicht geschleudert zu erhalten, kein vernünftiger Grund einleuchten. Dr. Stein. ׳ p e st e r Briefe, m. Hf. Pest, im November. Man sagt, eS sei nicht gut, Gefühlspolitik zu treiben. ES wird wol im Allgemeinen nicht gut sein, dem Herzen dort zu viel Spielraum zu gewähren, wo eS sich darum handelt, den Verstand walten zu lassen. Indem wir nun versuchen werden, den Wirkungskreis der Religionsgemeinde genauer festzusetzen und dabei konstatiren werden, wie weit diese Grenzen gemeiniglich überschritten zu werden pflegen, werden wir uns wol hüten, der Stimme des Herzens Gehör zu schenken, und so das Gefühl für Dinge des Ver" standes Kegen zu lassen. Der Zweck der Religionsg emeinde ist schon in ihrer Benennung enthalten.: Förderung und Nahrung des jüdisch-religiösen Lebens. Alles was daher die Gemeinde zur Erreichung dieses Zweckes thut, fällt in deren Pflichtenkreis. Dahin gehören demnach Errichtung und Erhaltung der Betlokale; Anstellung der liturgischen Funktionäre; Ermöglichuug der Befriedigung solcher religiöser Bedürfnisse, denen die Mittel der Einzelnen gerecht zu werden, kaum erlaubten (SchachlhauS, Koscherfleischaufsicht 3c.) und die Lehre und Unterricht im Glauben (Religionsschule). Wenn wir jedoch einen Blick auf die Budgets unserer Gemeinden werfen, so werden wir erstaunend bemerken, daß diese ihr Einkommen nicht so sehr zur Erreichung dieser eigentlichen spezifischen Gemeindezwecke verwenden, als sie vielmehr ganz andere und außerhalb ihres WirkungskreiseS gelegene Ziele verfolgen. ES sei ferne von uuS, hiermit gegen die Lauterkeit der Verwendung Einsprache erhoben zu haben; manche dieser Zwecke sind die edelsten Endziele menschlichen StrebenS, insoferne sie das geistige und materielle Wohl des Menschen zu fördern trachten. Wir haben jedoch hier mit der Lauterkeit dieser Zwecke auch gar nichts zu thun, wir fragen nur: Hat die Religionögemeinde die Pflicht, hat sie das Recht, für solche Zwecke zu opfern? Und wir müssen hierauf mit entschiedenem ״Nein" antworten. Fassen wir vorerst die WoblthätigkeitSvereine ins Auge. Die Pester Gemeinde hat für wohlthätige Zwecke in runder Summe im Zahre 1863 . . 33.000 fl. 1864 . . 17,000 ״ 1865 . . 19.400 ״ verauögabt, für daö Jahr 1866 sind präliminirt 17.900 ,, (gegen welchen Betrag jedoch die WohlthätigkeitSsektion wie wir erfahren, bereits im Defizit ist) . . . . . . . . . . . . 7 87.300 ״ hievon bedeckt durch mildthätige Stiftungen und andere Beiträge . . ... . . 45.100 fl. verbleiben . '34.200 fl. um welche Summe der Bedarf für wohlthätige Zwecke in diesen vier Jahren deren Bedeckung überstiegen. Der Gesa m m t b e d a r f der Gemeinde überstieg jedoch 34.000 fl. ״ 32.700 ״ 39.900 (* ״ 47.500 deren Bedeckung im Jahre 1863 um 1864 1865 1866 Dieses Defizit von . 154.100 fl. bildet nun den Betrag, der von den Gemeindemitgliedern als Kultussteuer beigetragen werden muß, um Gleichgewicht in den Haushalt zu bringen. Wahrlich keine kleine Vermehrung der ohnehin so fühlbaren Steuerlast! Es wäre zweifellos kein geringes Werk der'Wohlthätigkeit > wenn ein Mittel gefunden würde, namentlich der armen Klaffe der Kontribuenten diese Bürde zu erleichtern. Denn auf diesen laste! sie mit schwererer niederdrückenderer Wucht, nicht auf den Reichen; der steuerpflichtige Arme hat gerade genug zur Bestreitung des nothwendigsten Lebensunterhaltes, während der Stenerbetrag deS Reichen vom Ueberfluß bestritten wird; diesem bleibt nach Abzug seiner Quote noch immer genug, um seine Bedürfnisse daraus zu befriedigen, aber jeder Kreuzer deS Professiouisten wird vom'Rocke, vom Munde abgedarbt. Und nun fragen wir unS: Dürfen wir den im Schweiße deS Angesichtes, mit Aufopferung seiner Gesundheit erwordenen Beitrag deö Taglöhners, den Heller der Witwen und Waisen zur Erreichung solcher Zwecke verwenden, die wir für wohlthätig erachten? DaS Vermögen der Gemeinde, das im Apell an das heiligste der Gefühle, die Religiösität, in die Kaffe der Religionsgenoffenschaft geflossen, darf es wol zum größten Theile für solche Zwecke verwendet werden, die nicht zum Pflichlenkreise' dieser Vereinigung gehören? Nur wer im Ueberflusse lebt, hat die moralische Pflicht, auch Andern davon mitzutheilen; die Gemeinde jedoch, deren Haupteinkommen aus den Reihen der unteren und mittleren Schichte stammt, ist hierdurch dieser Pflicht enthoben, ja besitzt auch das Recht nicht, die ihr anvertrauten Gelder zu andern, , als zu religiösen Zwecken zu verwenden. Um also dem Gebote des Herzens zu folgen, benöthigen wir der Vereinigung, der Opferwilligkeit der reiche» Klasse. Mögen diese sich zum schönen Werke vereinen und jenen, die in Noch und Elend schmachten, von ihrem Ueberflusse mittheilen, mögen sie durch wohlthätige Stiftungen, Legate, Vereine den ärmeren Gemeindemitgliedern die Last erleichtern und den Jammer der Aermsten lindern. Der eine Einwurf liegt wol nahe, daß in Konsequenz obigen PriuzipeS eS auch dem State nicht erlaubt sei, für seine Armen zu sorgen, denn auch hier ist der BesteuerungSmoduS derselbe, für die unbemittelte Schichte gleich drückend. *) Im Budget ist;war nur ein Defizit von 38.900 fl. angeführt; diese Summe erhöht fich jedoch nm 8700 fl., da man'die Einnahmen vom Fleischkreuzer mit 13,800 fl. bezifferte, -während sie im Vorjahre faktisch nur 5100 betrugen.;! , : v; 42.