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Ben Chananja · 1866-11-15 · 41 (15.11.1866) · page 8

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
41 (15.11.1866)
Date
1866-11-15
Page
– (sequence 8)
Language
German
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7Ö1 792 Wäre für den Naturforscher so viel, als wenn Jemand die spanische Hofetiquette mit der Kantischen Filosofie in Einklang zu bringen versuchte. Wenn uns hier etwas Außergewöhnliches und Ueber- -natürliches zum Staunen und zur Bewunderung anregr, so ist dies die übermenschliche Weisheit des großen Gesetzge- Hers, dessen syphilidologische Lehren noch nach Jahrtausenden Unantastbar dastehen, dessen prophylaktische Anordnungen von spätern Generationen als nothwendig anerkannt werden, und dadurch den Stempel ihres göttlichen Ursprunges an sich tragen. Zum Schlüsse möge noch die bescheidene Vermuthung Platz finden, daß die Benennung Syphilis aus ב?, Tripper, וביל (üä korman כטיל) der einen Tripper hat, וכילות, Sephiloth. die Tripperkrankheit, venerische Krankheit gebildet worden sei. Ob ich die allgemeine Aufnahme dieser Uebersetzung erleben werde? — Ich weiß es nicht. — Daß sie jedoch im Laufe der Zeiten durchdringen werde — deß bin ich gewiß — denn sie ist die einzig richtige *) . Ä1l8 31Qcinpceugen. Trier, Ende Oktober. , Ihrem in Nr. 37 des ״B. CH." an die Mitarbeiter gerichteten Wunsche um כתיבה טובה kann ich, was die כתיבת betrifft, erst heute Nachkommen; ob solche eine טובה wird, weiß ich beim Beginne des Niederschreibens selbst noch nicht. Da Sie für den ״B. CH." außer wissenschaftlichen Arbeiten auch Berichte wünschen und dieses mit Recht, da derselbe hiedurch allseitiger und auch populär wird, so will ich denn jetzt ׳wieder über Verschiedenes berichten, was mir von ' Interesse zu sein scheint. Im hiesigen Konststorialbezirk geht alles seinen guten regelmäßigen Gang auf dem Wege des gemäßigten Fortschrittes. Von religiösen Parteiungen ist gottlob durchaus keine Spur vorhanden. Streitigkeiten über Gitter, Almemor, Trauungen in der Synagoge rc. sind bei uns eine Unmöglichkeit geworden, da eS Niemanden mehr einfällt, hierin etwas Irreligiöses zu finden. Im Gegentheil findet es jeder für unpassend, letztere außerhalb der Synagoge vorznnehmen, obgleich solches bei meinem Amtsantritte hier noch allgemein war, sowie auch das zum ״Miche-Führen", was ebenfalls spurlos verschwunden ist. Als Beweis der Einheit, die über die Verwaltungsnorm herrscht, führe ich an, daß im verflossenen Sommer in allen Gemeinden mit fast gänzlicher Uebereinstimmnng aller Gemeinde- Mitglieder das Kultusgesetz von 1847 , das unsere Regiernng im strengen Aufträge des Ministeriums schon zum dritten Male bei uns einführen und so das Konsistorialgesetz beseitigen wollte, abgelehnt wurde. Ich werde später für den Fall, daß solches für die Leser des ״B. Ch." von Inte ress e wäre**), eine *) Wir sind mit Vergnügen bereit, den ״B. CH." Sachkennern zur etwaige» weiteren Diskussion der vorliegenden, für die Schriftanslegung so wichtigen Frage znr Disposition zn stellen. Höchst überraschend sind folgende Worte des ״treuen Hirtenלית מצורע אלא :(רעיא מהימנא) ״ ראתעביר בויבזתא (Svhar Mschil. 18,vä. Auist. 33, 6.) das Wese ntliche der Theorien des geistreichen Herrn Drs Finaly ist hier mit ziemlich klaren Worten ausgesprochen: ״Es gibt keinen mit der Lepra Behafteten, der dies ohne geschlechtliche Krankheit geworden wäre!" Red. **) Jedenfalls. , Red. ausführliche Arbeit über dieses Gesetz und Abweisung desselben in unserem Bezirke, waS besonders mir sehr viel Mühe und Arbeiten verursachte, abfassen und dem ״B. CH." mittheilen. Für heute nur so viel hierüber, daß unser Bezirk noch das einzige Gebiet in Preußen (dem alten) ist, wo dieses Gesez «och nicht eingeführt ist; dagegen die Konsistorial- Verfassung nach dem Napoleonischen Dekrete vom 17. Marz 1806, nach welchem eine Synagoge und ein jübischer Kultus von der Regierung anerkannt und als solcher von derselben nach Maßgabe dieses Dekretes verwaltet wird , noch in Kraft ist. Dieses französische Reglement ist auch schon deshalb von historischer Bedeutung, a!S es das erste ist, welches nach den Beschlüssen des Sanhedrins für den jüdischen Kultus festgestellt wurde und auch von segensvollen Folgen für denselben war. Jedoch auch hierüber ein anderes Mal ausführlich. Wir hatten auch hier während mehrerer Monate den unheimlichen Gast, die Cholera, jedoch blieb die jüdische Gemeinde durch Gottes Hilfe von derselben fast gänzlich verschont. Dieselbe unterstützte auch außer den allgemeinen Gaben für alle Stadtarme noch besonders die jüdischen, so daß diese sich kräftige Nahrungsmittel verschaffen konnten. Es bedurfte nur einer Aufforderung hierzu von meiner Seite in einem Sabbathvortrag, und eS wurden mir nicht unbedeuteude Beiträge übergeben, die der Vorstand jede Woche zwei Mal unter die verschämten Armen vertheilte. Es ist dies um so mehr anzuerkennen, als durch diese hier herrschende Krankheit und den Krieg jeder Betrieb sehr gestört war und Viele für sich selbst viel zu sorgen hatten. Allein die Israeliten sind und bleiben stets רחמנים בני רחמנים. Auch ein Gottesdienst für die Wiederherstellung des Friedens wurde hier, wie in vielen andern Gemeinden des Sprengels, abgehalten. Schon einige Wochen vor den Feiertagen war durch Gottes Gnade diese Seuche in hiesiger Stadt und deren Umgebung verschwunden, und da auch der Friede, für Preußen ein so glorreicher, wieder hergestellt wurde, so konnten wir die ימים הנוראיט in wahrhaft erhebenden Dankgefühlen ungestört feiern. Diesen Gefühlen gab ich denn auch Ausdruck in meinen Predigten an den Neujahrstagen, denen ich die Worte Eli's: לכי לשלום ואלהי ישראל יתן את שלתך אשר שאלת מעמו zu Grunde legte. In größter Eintracht, ohne den geringsten Mißton wurden denn auch die Festtage in Synagoge und Gemeinde gefeiert. Vom 16. August bis Anfang September verweilte ich in diesem Jahre im Bade Canstadt bei Stuttgart. Ich konnte von dort, wie früher vom Bade Ems ans keine Berichte für dev ״B. CH." schreiben, da nur wenige Kurgäste dort waren und die wenigen auch aus der Nähe. Ich trage jetzt noch nach, was ich damals wahrgenommen und dem ״B. CH." von Interesse sein dürfte. Die israelitischen Knltusverhältnisse sind in Würtemberg vom State schon seit lange geordnet und werden von demselben überwacht. Es bestehet eine israelitische Oberkirchenbehörde, dessen geistliches Mitglied Herr Kirchenrath, Rabbiner Dr. Mayer, ist.

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