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Ben Chananja · 1866-11-15 · 41 (15.11.1866) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
41 (15.11.1866)
Date
1866-11-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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781 782 (מעמד ומושב) uud an die Sitte, Schlüssel und Schreibtafel des Dahingeschiedenen an dem Sarge desselben aufzuhängen! Daß die heutigen Usancen nnr ihrem geringsten Thetle nach aus der talmudischen Zeit stammen, ist schon aus dem מעבר יבק leicht zu ersehen. So wenig konnte man auch hier dem, Eindringen von Neuerungen widerstehen! Kein Verständiger wird dies auffallend finden. Die Funeralien sind ein Bestandtheil der Volkssitte. Diese bleibt sich aber nicht konstant bei einem Volke, das zerstreut ist, in der Regel die Minorität der Ortsbevölkerung bildet, von vielfachen äußeren Einflüssen berührt wird, auf sehr verschiedenen Kulturstufen steht, mit mancherlei lieblosen Vorurtheilen seiner Umgebung zu kämpfen hat, und mit dem Fortschritte der Kultur eine den Forderungen der Gerechtigkeit und Humanität entsprechende politische und soziale Stellung erlangt. Diese Faktoren bleiben nicht ohne Wirkung, können nicht ohne Wirkung bleiben. Der Kampf dagegen entspringt aus Mißverständnissen und aus der gänzlichen Verkennung der jüdischen Volkssitte und ihrer Flüssigkeit. Ein sehr naheliegendes Beispiel ist der Gebrauch des Leichenwagens. Opportunitätsgründe sprachen dafür, wie sie für verständlichere Epitasien sprechen; polnische Rabbinen widersetzten sich aber der Neuerung, und hat hierüber in den vierziger Jahren ein sehr lebhafter Notenwechsel stattgefunden. Bezalel Günsberg, Dajan in Tarnopol , glaubte allen Ernstes, aus Bibel und Talmud Beweise geliefert zu haben, daß jüdische Leichen keinem Leichenwagen anvertraut werden dürfen. Am verständigsten urtheilte Hirsch ChajeS, ein orthodorer Rabbiner, der aber die neuere Literatur nicht ignorirte und Geschichte und Alterthumskunbe zu würdigen verstand. Er konstatirt, daß die Leichenwagen in der biblischen und talmudischen Zeit nicht üblich waren 3). Auch findet er in dem herkömmlichen Tragen der Leichen die Kundgebung frontmen Eifers (חבוב מצור). Alles dies bestimmt ihn aber nicht, dem Tarnopoler Veto beizustimmen. In Städten mit überwiegend christlicher Bevölkerung, wo die Leichenzüge durch Sjraßen führen, in denen auch Christen wohnen, will er die Leichenwagen in keinem Falle verboten wissen, weil die Abweichung von der herrschenden Sitte mißliebig erscheine, weshalb sich auch große Gemeinden in Deutschland und Holland der Leichenwagen bedienen. Schließlich spricht er sich trotz alldem dahin aus, daß es für die polnischen Gemeinden angezeigt sei, keine Leichenwagen einzuführen und beim alten Usus zu bleiben, der sich aus den Zeiten der Patriarchen, Profeten, Thannaiten und Amoräer vererbt hak (שרת מוהרץ Nr. 3)! Wäre dieses Argument stichhältig, so müßte man gegen die Zulassung von Epitasien überhaupt Bedenken erheben: die gegen den Leichenwagen augerufenen Instanzen können auch gegen die Epitasien angerufen werden! Nobinsvn erhielt das Versprechen, Grabschriften aus der Königszeit zu Gesichte zu bekommen, es geschah aber nicht (Palast. 2, 177); Zunz hält es für wahrscheinlich, baß der In Frankels Mutfchrift (10, 380) wird der Gebrauch der Lei׳ chenwagen irrthnmlich der talmudischen Zeit;»geschrieben. steinerne Ueberbau über dem Gtabe, 4 נפש), schon in der talmudischen Zeit mit einer Inschrift versehen war (G. u. L. 391); und wenn sich die Echtheit der von Neubauer herausgegebenen Firkowitz'schen Epitafiensammlung (B. Ch^ 7, 552—554) bestätigt, wird dies zur geschichtlichen Evidenz erhoben. Nicht minder gewiß ist es aber, daß die alten Inschriften nichts enthielten, als die Namen des Verstorbenen und allenfalls die Zeitangabe seines TodeS. Hätten sie mehr enthalten, würde der Talmud ganz gewiß manche Inschriften bewahrt haben, wie er manche Sprüche talmudischer Leichenredner bewahrt hat. Nun findet sich aber über Epitafien nur eine einzige Stelle im Talmud ״wo Einige das Lesen der Aufschrift über dem Grabe für das Gedächtniß nachtheilig halten (Hör. 13, b) , als lähme die Erinnerung an einen Tobten die Fähigkeit deS Erinnerns (Zunz, G. r.. L. 392)." Aus der angeblichen Sonne auf dem Grabe Josnas (Raschi Jos. 24, 30) ist man sicherlich nicht berechtigt, auf ein höheres Alter von Emblemen auf Grabsteinen zu schließen. Ganze Sprüche und Verse auf Leichensteinen sind also jedenfalls eine nachtalmüdische Neuerung! ״Die älteste erhaltene Grabschrift von Belang ist die oft gedruckte vom Jahre 1103, die auf dem Grabmale R. Isaak Alfaßis zu Lncena gestanden und deren Verfasser R. Moses b. Esra war (Zunz. das. 394)." In ein neues Stadium trat die Bedeutsamkeit der Epitaphien im sechzehnten Jahrhundert durch die Theorieen R. Isaak Lurias und seiner Schule. Während noch im 12. Jahrhundert die Errichtung von Denksteinen öfters vernachlässigt wurde, und R. Salomo b. Addereth es als selbstverstündlich betrachtet, daß dabei nur von der Pietät gegen die Verstorbenen (בבור תמת) die Rede sein könne; gingen die ' Kabbalisten so weit, daß sie die Grabsteine, die einst gerade für die Frommen sehr entbehrlich geschienen hatten, mit den Seelen der Verstorbenen in einen mystischen Rapport brachten (תקוץ נפש) , wodurch die Errichtung derselben in einem ganz neuen Lichte erschien. Ein Ausfluß dieser Anschauung ist der von Vielen bis auf den heutigen Tag ängstlich befolgte Usus, daß der Verstorbene zwölf Monate iM Grabe ruhen müsse, bevor sein Denkstein errichtet wird: ein Usus, der ebenfalls im 16. Jahrhundert verbreitet war, und von ^) S. Rapoport Einleitung zu Galed, wo die syrische Bedeutung des Wortes ignorirt wird; jV East. Mich. s. v.: נפשן monumenta sepulcaria Mich, zitirt das. aus dein Ehronicon Edcssenum בנא נפשא לאיקרא דמותה. In der Baraitha jcr. Schek. 2, 5. ist die Variante די מוס für נפש zu bemerke», welche R. Sal. b. Addereth bewahrt (GA. 6ä. Wien 375.) Ueber דימום in der Bed. v. Bauten s. Sachs Beitr. 2. 146. Gelegentlich sei noch bemerkt, daß Nap. in der erwähnten Cinl. der Znnzischen Abhandlung gär nicht gedenkt. 5) Wenn man es mit den Toß. Kethnb. 4, b, Schlgw. ער angeführten Worten N. Jakob Tam'ö genan nimmt, so wurde in der thalmndischen Zeit nach seiner Ansicht das frische Grab mit dem Denksteine versehen, womit die Leichenbestattung schloß! Daß diese Ansicht, wie überhaupt die älteren Erklärnngen des גולל n»d דופק ans Mißverständnissen beruhen, habe ich bereits an einem a. O. gezeigt (Ehorins Biogr. 116 ff., wo die Anm. leider nicht am rechten Orte stehen.) Nachträglich ersehe ich ans dem Or Santa 2, 174 (Nr. 424 Ende), daß R. Moses B. Äakob (welcher?) die fraglichen Worte ebenfalls in diesem Sinne nahm. 42 *

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