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Ben Chananja · 1866-03-14 · 11 (14.3.1866) · page 19

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
11 (14.3.1866)
Date
1866-03-14
Page
– (sequence 19)
Language
German
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י- י ו Beilage zum ״Ben ilujfocöeruiifl an die TIerefjrcr •Sufjet’s. Pest, 11. März 1866. Bereits seit mehreren Wochen erwähnten die Wiener Journale wiederholend, daß in Wien Vorbereitungen zur Feier eines SulzerjubiläumS getroffen werden. Diese Mittheilung war aber in so extravaganter Form gefaßt, daß man unwillkührlich geneigt sein mußte, ihre Richtigkeit in Zweifel zu ziehen, und sie für ein bloßes Gerücht anzusehen. So z. B. hieß es Unter Anderm: ״Sulzer ist schon in seinem zwölften Jahre von Kaiser Franz zum Kantor dtplomirt worden." Beides klang wie im Tone der Causerie: zwölfjährige Knaben können und dürfen keine Vorbeter sein, und selbst diejenigen Kantoren, welche schon das vorgeschriebene Alter er eichten und befähiget sind, wurden und werden nicht diplomirt, am allwenigsten aber von Monarchen. Und so kam es denn, daß wir, ich und viele meiner Kollegen so wie die meisten Gemeinden des Vaterlandes uns in der fraglichen Angelegenheit passiv verhielten. Später lasen wir zwar, es habe sich ein eigenes Comitä gebildet, welches die schöne Aufgabe übernommen, dem hochbegabten Manne einen Fest- und Ehrentag zu bereiten, aber auch diese Kundgebung konnte für uns deshalb nicht maßgebend sein, weil daS verehrliche Comits aus Dichtern, Schauspielern und Musikern besteht, welche es ausschließlich mit dem ״Künstler" Sulzer zu thun Huben; bezüglich des ״Kantors" Sulzer konnte für uns einzig und allein daS Borge- Heu der. Wiener Cultusgemeinbe bestimmend und entscheiden sein. . Diese aber, wollte , man allgemein wissen, wird an dem in Rede stehenden Jubiläum nicht Theil nehmen. Inzwischen wendeten sich mehrere Kantoren und Gemeinden an mich um meine Meinung, was mich doppelt verpflichtete, mir hierüber Wahrheit und Gewißheit zu verschaffen. Nachdem ich. nun die antoptische Überzeugung gewonnen habe', baß die -Wiener Gemeinde bei dem Jubiläum Sulzers, wohl nicht iniziativ wirket, aber-sich dennoch dabei betheiliget, so kann ich die an mich ergangenen Anfragen nicht nur bejahend und zustimmend beantworten, sondern ich ersuche auf daS ergebenste und nachdrücklichste, die am 24. d. M. stattfindende Sulzerfeier durch würdige Pietälsäußerung, sei eS durch Absendung von BeglückwünschungSadressen oder durch Ehrengaben mitverherrlichen zu wollen. Ich meinerseits habe beschlossen, ,zurWürdigung der hohen. Verdienste deS Mannes und zur Verewigung seines Namenö ein ״Sulzer-Album" herausgeben, welches Beiträge von Literaten , Kantoren und Musikern enthalten soll, und habe ich zu diesem Zwecke mich mit zweien meiner AmtSbrüder, vorläufig Mit den,.Herren Deutsch in BreSlau und Fischer in Wien zusammengethan, nm die Beiträge zu sammeln, zu ordnen und . die baldige Erscheinung des Buches zu besorgen. — Der Ertrag wird Sulzer zur Verwendung zu einem von ihm selbst zu bestimmenden WohlthätigkeitSzwecke anheim gegeben werden. Ein derartiges Buch wäre Jedem zugänglich, auch Jedem stets ein sichtbares-Herz erhebendes- Chana«ja< Ri«. LL Zeichen, von der Liebe und Verehrung, voy dMl uüastS,- sprechltchen Danke, wovon-wir ״Diener Gottes״ und ״Jünger Apollos״ tief erfüllt sind für den, der zuerst die Fesseln brach, in denen unsere heilige Kunst gelegen, und 'der ihr jene Freiheit schuf, ohne welche sie ihre göttliche HenMg nie hätte erfüllen können. Ob aber eine solche Ovation mehr, ehrend und würdiger ist, als ein silbernes und goldene-. Cadeau, überlasse ich allen jenen Unbefangenen zu Worten, welche davon wissen, daß im Jahre 1845 RÜb Verehrer Beethovens sich zusammenthaten und in Stuttgart ein ״Beethoven-Album" Herausgaben. -n Oberkantor Friedman«. Lnordnmig der Mzumth in den MjWamer Synagogm. Art. t. DaS Versteigern der SW. t>er nagogen ist abgeschafft. — , ' / Art. 2. Wer über eine oder mehrere M. zu vkrM gen wünscht, hat deswegen in der Art. 3 angeordneten Meises anzufragen , gegen Zahlung der Beitrags'— vorkommendeu^ falls Pränumerando — welcher in dem beigefügten Tarif als Minimum festgestellt ist; eS bleibt den JnteresseNtenfreigestellt, , eine höhere' Summe einzuschreiben, und isi daö höchste Gebot gültig. ,; '4‘‘;!;:"';;;״;,״ Art. 3. Die Einschreibung zur . Erlangung der M. . findet statt: /״;״״/ ׳ ,■׳;: a) . Für Sabbattage: täglich bis ' :Freitags Wx '''.12 Uhr Mittags. ' ,״ b) . Für Festtage: täglich bis züm vorhergehenden Tag 12 Uhr Mittags. , c) . Die Anfrage für Wochentage geschieht während deS Gottesdienstes selbst. — . ' ' Die Anfragen sub a und b geschehen im iGecheüM Lokal, die 8ub 6 bei dem während deS Gottesdienstes fuNgirenden Synagogendieners. Es werden bloS die Einschreibungen berücksichtigt, welche aus den bei,dem Sekretariat und den Synagogendienern hierzu angewiesenen Formularen eingesüllt, und durch den Einsender unterzeichnet sind, V Art. 4. Alle Einschreibungen werden vor dem in Ärt.^ 3. a und b festgesetzten Zeitpunkt in eine zu diesem Be- Hufe , im.Gemeindelokal ausgestellten Urne geworfen, welM durch den Syn., Dietter des FreitägS Vesplbest׳ Tag'W den betreffenden ^Festtagen;Mittags!12 Uhr,;gchffnetHwird< Derselben weisen die M. dem Höchsteinschreibenden zu und setzen die betreffenden davon in Kenntniß, bei mehreren. Einschreibungen von gleichem Betrage entscheidet. daS LogS, Art. 5. In jeder Synagoge besitzet sich:De ^Tafe^ auf welcher die nach dem im Art. 4 genannten ,^,ZejtpUM noch disponibel gebliebenen M. verzeichnet stehen. . Art. 6. Ueber die auf diese Art angedeuteten M. kann am Freitag Abend nach ,;dem, Gotte'ShtenH,' f sMt^'aD Samstag Morgen nach dem festgesetzte«,״"Tarif;-'«vM fügt werden. Die Schlußbestimmung von Hrt.; 2 findet hierbei keine Anwendung. — .V" J ’״,* Art. 7. Die Einschreibungen oder Anfragen von. Solchen, die während des laufenden und der beiden vorhergehenden Jahre in der Zahlung von M. herrührenden Beiträgen rückständlg geblieben sind, werben als ungültig be- ' trachtet,. — :/ Art. 8. Die Personen, denen eine M. auf die im Art. 4׳ bestimmte Weise zugestandeu ist, erhalten davon in

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