Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 11 (14.3.1866)
- Date
- 1866-03-14
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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*wo ausdrücklich berichtet wird, dass Rah h a har Chana mit der Formel יורה ידין ordinirt wurde, als er nach Babylon gieng (Sanh. S, a). Da diese Auszeichnung vor ihm keinem im Babylon wirkenden Schriftgelehrten zu Theilward, so ist es präzis geschichtliche Thatsache: Rabba war der erste, der in Babylon als Ordinirter über Ritu allen lehrte. Einen andern Sinn lässt die Notiz gar nicht zu. Man könnte gegen das Gesagte ein wenden, dass die Ordination nach dem Talmud ausserhalb des h. Landes gar nicht > ertheilt werden durfte (Sanh. 14, a). Die Hora’ah war aber keine vollständige Ordination, vielmehr galt sie als die niederste Stufe derselben. Andererseits sezt man wol mit Recht voraus, dass die unter R. Jehuda I. in Palästlnaausgesprochene Resolution, nach welcher kein Schüler ohne Licenz seines Lehrers sich die Hora’ah anmassen durfte, (Sanh. 5, b), auch in den persischen Schulen beobachtet wurde , wie sich denn über den Usus der Licenz zumj Richteramte eine unzweifelhafte Nachricht erhalten hat (Sanh. das.). Diese Licenz oder Partikular — Ordination ist es nun, welche mit R. Asche und Rabina erlosch >>). Ausser dem sachlichen Irrthume haben gänger war. In dem Sed. Tan. des Vitry-Machsor findet sieh allerdings רב רבא für רבה; diese Leseart ist aber sicherlich unrichtig. ")Im Scherira Briefe heisst es in Bezug auf einen, spätem Rab Josse: וביומי סלף הוראה ואססיים תלם ודא (Juchass. 117, b). Dadurch wird aber die früher gegebene Nachricht, nach welcher die 'ה mit Rabina II. zu Ende ging, aufgehoben. Die auf R. Josse bezügliche Notiz entstand aus dem Bestreben, den Schluss der Gemara so tief als mög* lieh hinabzusetzen. Uebrigens finden sich die ahgeführten Worte in der Goldberg’schen Edition des Scherira-Briefes gar nicht. Wenn Grätz sagt: Rabina und R. Jose werden in den alten Chroniken ausdrücklich als ״das Ende der Amorazeit“ bezeichnet und sich dabei auf B. Mez. 86, a. beruft; so begeht er einen doppelten Irrthum, denn das. ist weder von R. Josse die Rede, noch ,vom Ende des Amorazeit, Sed. Tan. reproduzirt ebenfalls die talm, Nachricht, ohne einen abermaligen Schluss der Hora'ah zu erwähnen. Darüber, dass das הוראה so frühzeitig, schon in R. Scherira’s Zeit, missverstanden wurde, wird man sieh nicht wundem. Die Institution der Licenzertheilung war ausser Brauch gekommen, wodurch die lebendige Ueberlieferung unterbrochen wurde. Solchergestalt war man aufs Rathen angewiesen. wir auch einen merkwürdigen Personalirrthum zu berichtigen. Da man, alten Chronografen folgend, den Abschluss der Horaah mit dem vermeintlichen Abschlüsse der babylonischen Gemara in Zusammenhang brachte, diese aber auch nach dem Tode R. Äsche’s augenscheinlieh weiter geführt wurde,׳ so war man natürlich genöthtget, den neben R. Asche genannten Rabina, für das Suranische Schulhaupt dieses Namens, od. für Rabina d. j Ungern (רבינא האהרון) zu halten, nach dessen Schluss- Tedaktion die babylonische Gemara bloss Zu-. Sätze erhalten haben soll. Nun starb R. Asche 427; Rabina 498. Nichts kann daher seltsamer sein, als die Zeitbegrenzung, nach weleher mit R. Asche und Rabina die Hora’ah zu Ende gieng. Wenn dies mit lezterem geschab, so blühte sie ja nach dem Ableben R. Asche’s noch länger, denn zwei Menschenalter: die eine Begrenzung hebt mithin die andere auf! Es ist kaum zu begreifen, wie gewiegte Geschichtschreiber diesen Widerspruch übersehen konnten. In Wahrheit ist aber hier nicht von Rabina H., sondern von Rabina I., (רבינא הקדמון) die Rede, der ein Zeitgenosse R. Asche’s war. — Die besprochene Notiz hat also mit der Abschliessung des Talmuds gar nichts , zu thun. Sie konstatirt bloss die Thatsache, dass im dritten Jahrzehent des fünften Jahrhunderts die Licenz zur Hora’ah oder die Partikular — Ordination aufhörte, so dass die Hora’ah fortan ohne Licenz geübt wurde. Die Studien nahmen unter R. Asche einen solchen Aufschwung, dass man den ursprünglichen Usus rehabilitirte, nach welchem zur Belehrung über Ritualien keine Licenz erfoderlich war. Die Rückkehr zur ältern Gepflogenheit geschah wol stillschweigend, ohne dass ein Beschluss darüber gefasst worden wäre. . .. Das Wort .הוראה betreffend haben ׳wir hier noch folgendes zu erinnern. Der Traktat Horajoth handelt bekanntlich von Entscheidungen gewisser Körperschäften und Personen, die mit den Verboten der Thora in Widerspruch stehen. Da nun הורה und הוראה in diesem Traktate, wo diese Ausdrücke sehr oft Vorkommen, niemals prohibitive, sondern durchweg p e rmissive Bedeutung haben, so entstand die