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Ben Chananja · 1866-03-07 · 10 (7.3.1866) · page 11

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
10 (7.3.1866)
Date
1866-03-07
Page
– (sequence 11)
Language
German
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201 202 Grade ungetreu werden, und er würde insbesondere mit unsere Zeit, der allgemeine sittliche Hoheit bekanntlich durchaus nicht nachgerühmt werden kann, die vielmehr bei gar mancher Tändelei ein Auge zubrückt, welche früher jedem bas Blut lichterloh ins Gesicht getrieben hätte, er würde besonders heutzutage auf dem Gebiethe der ethischen Erhabenheit einen gewaltigen Rückschritt machen, wenn er die Geschlechter im heiligen Gotteshause auch einander näher zu rücken anfinge, was bei niedrigen Synagogen schon an sich zu vielen Ungehörigkeiten führen, nach bereits gesammelter Erfahrung aber selbst zur Konsequenz, welche sich schon beispielsweise bei einem Reformtempel in Berlin verwirklicht hat, der Vereinigung der Geschlechter in demselben Raume drängen dürfte. Wenn also ein Rabbiner gegen eine solche Neuerung, welche nur zur Beförderung der Geschlechtsnaherung, zur Störung der religiösen Stimmung, zur Entweihung des zur sittlichen Bildung des Herzens bestimmten Gotteshauses führen, und nur zur Erleichterung sträflicher Tändeleien tendirt werden kann, aufs entschiedenste protestirt; so ist er ebensowohl auf Grund der bießbezüglichen Quellen, wie in pflichtgemäßer Sorge für die Aufrechthaltung der öffentlichen Moral im vollen Rechte; ja eS ist dieß unzweifelhaft dessen hohe Pflicht und'Schuldigkeit?) ad. 2. Nachdem das Ungehörige, Antirituelle und Anstandwidrige dieser Einrichtung nachgewieseu, haben wir unsere Quellen weiter zu Fragen, ob in einer, auf solche Weije eingerichtete» Synagoge gebetet werden dürfe. Auch hierüber gibt uns der betreffende Ritualkoder deutliche Ausklärung. Im Ö. CH. ad. (75, 2) wird auf Grund des Talmud (Berachot 24.) die Verrichtung des Schema-Gebetes, eines . der wichtigsten Bestandtheile des Synagogal-Gottesdienstes, "bei Entblößung des Haupthaares einer Frau (die bekanntlich bei den Israeliten das Haar verhüllen) streng verboten. Nun ist aber die Gleichgültigkeit gegen dieses strenge Verbot heutzutage sehr allgemein verbreitet und sicherlich auch dort in Losonz in nicht wenigen Beispielen vertreten. Unter solchen Umständen, die aber bei Offenhaltnng der Frauen- " Synagoge ganz unvermeidlich, ist die Verrichtung des Schema-Gebeteö wie erwähnt, geradezu verboten. ״Die Tephila", ein anderer sehr wesentlicher Bestandtheil des Rituals soll die Stelle des früheren Opferkultus vertreten, daher muß man große Sorgfalt darauf verwenden, daß sie, wie der Opferkultus, mit Andacht und ohne Bei- Mischung, irgend eines andern Gedankens gebetet wird (idid. 98, 4?). Wie wäre dieß nun möglich, wenn, wie im vorlie» genden Falle, der Störung der Andacht durch kokettes Schaugepränge einerseits, und geckenhaftes Lorgnetieren.anderseits, so bereitwilligst Thür und Thor geöffnet werde»? Der noch so zurückgezogene, ernste Synagogen-Bcsncher muß durch die Macht der Gewohnheit an Andacht und geheiligter Stimmung e'nbüßen, und wenn nicht, sich unwillkürlich so vielen ärgerlichen Beobachtungen aussetzen, daß diese selbst Die größte Störung der Andacht Hervorbringen müssen. Aus diesen Gründen kann man es nur ganz in Orduung finden, wenn Ew. Ehrwürden die etwa gegen die sittlich weisen Bestimmungen unseres religiösen Gesetzbuches eingerichtete Synagoge zu Losonz zum Gebete nicht besuchen ä) Hr. Dr. H. hütet sich wolweislich, zu erklären, dass der Rabbiner verpflichtet oder berechtigt sei, seinem Proteste durch Anrufung der weltlichen Obrigkeit Nachdruck zu versohaffeu. Diese, das Vorgehen des Losonzer Rabbiners desavouirende Müssigung verdient anerkannt zn werden. Red. ד) Alle diese Behauptungen sind rein aus der Luft gegrif* len, wie B. Oh. VII. Jhrg. Nr. 33. Sh. 671. nnnnansstvsslich Hywiesen ist. Red. zu können, erklären, und jeden .Religösen dieß enthalten zu müssen, entschieden behaupten. Zudem ich den innigen Wunsch und die Hoffnung hege, durch diese sachgemäße Darlegung zur Klärung der Sache und zur Sicherung des Rechtes beigetragen zu haben, zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung. Ew. Ehrwürden Ergebenster Eisenstadt, den 3. August 4864. Dr. Hildesheimer, Oberrabbinet. ' ■ . IV. , '■;; Auf das Ansuchen des Oberrabbiners zu Losonz in Betreff der Synagoge, das männliche Geschlecht׳ entfernet zu sein von die Frauen bet der Andacht, und zwar nicht nur entfernt, sondern sogar ihre Augenblücke dahin nicht haben dürfen, bestättige ich hiermit gemäß der Wahrheit : ein jeder einzelner Israelit,, vielmehr eine Gemeinde sind verpflichtet, die Talmodüsche Gesetze so genau und pünktlich nachzufolgen, als die mosaischen Ritual-Gesetzen, daher eine jede Synagoge in welcher ein öffentlicher Gottesdienst täglich abgehalten wird, sind die Frauen höchst verpflichtet, separath von mänulichen Geschlecht zu sein, .und zwar, mit Gitter und Vorhänge, daß weder die Frauen auf die Männer,, oder die Männer zu die Frauen ihre Augenblücke geben können, wo eine solche hinlängliche Entfernung der Frauen von die Männer nicht stattfiudet, ist die Andacht Gottes, der talmodischen Gesetzen nach, im strengsten Sinne verbothen, und zwar eine strenge Ansicht des Ortsrabbiners unterliegt, so was zu vermeiden., bestättige Päsztbö, am 8. August 1864. David Büchler, Oberrabbiner. .׳ 7, V. Auf Verlangen des p. t. Herrn Singer, Oberrabbi zu Losonz: . Ich möchte meine Meinung äußern, ob nach.talmudischem Gesetze die Frauenhalle eines jüdischen Bethauses — ohne daß diese durch eigene Eingänge von der Männer- Abtheilung abgesondert sind — auch die Aussicht gegen Letzterer vergittert und in welcher Weise gesperrt sein muß? gebe ich hiemit ein resultatsvolles Gutachten zur Kenntniß, daß Vermöge allen Satzungen des Talmuds, der zur Erläuterung nnd Unterstützung der Religious-Gruuv- Pfeiler, als zweite Theil der heiligen Lehre uns überliefert worben ist, müssen die Frauen-Abtheilungen der jüdischen Synagogen, außer den separaten Eingängen, zur Seite gegen die Männerhalle derart vergittert werden, daß die Frauen den Männern, wenn auch nicht ganz unsichtbar, durchaus unkennbar sein sollen, und es sind auch in allen. Synagogen, wo die Gitterstäbe nicht genug dicht an einander sind, auf der Vergitterung noch Vorhänge angebracht, damit das durchdringliche Auge der׳ Männer die Frauen z u er kennen keines w eg s v e r m ö g e. In der festen Ueberzeugnng, das alle unserer heiligen Religion treuen, Talmud gelehrten Rabbinen mir vollkommen beistimmen werden, kann ich nicht umhin, die Aeußerung indignativ auszusprechen, daß nur jene neologe Rabbinen, die in den Wohnungen ihrer und auch fremder Gemeinden die Religion bereits stark gelichtet, auch aus den Bethäusern die fromme Bescheidenheit der Religionsformeu zu drängen streben, daß Abschaffen oder auch nur Verminderungen obiger religiösen Einführung gegen allen talmudischen Wissen und religiösen Gewißen zu erlauben sich erdreisteu werden. — Sz.-P6ter, am 18. September 1864. Z. S ch r e ib er, BtzirfSrabbiner.

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