Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 10 (7.3.1866)
- Date
- 1866-03-07
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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203 204 Hochgeehrter Herr AmtSbruder! Mir inniger. Theilnahme habe ich Ihr geehrtes, vom 3, d. gelesen, in welchem Sie Ihrem religiösen Schmerze Ausdruck über das Vorhaben Ihres Gemeindevorstandes, eine Frauengallerie in der Synagoge, in einer sowohl gegen die zum Gesetz gewordenen Herkömmlichkeit, als auch gegen das dem Judemthum innewohnende SittlichkeitS und Anstandsgefühl verstoßenden Weise, nämlich ohne Gitter zu errichten, welches Vorhaben Sie, wie in die traurige Noth- Wendigkeit versetzt, hierüber die Meinungsäußerung mehrerer Rabbinen einzuholen, um hiedurch entweder Ihren Gemeindevorstand von der Sündhaftigkeit ihres Projektes zu überzeugen, oder auch um nöthigenfalls bei der h. Behörde Ihre gegründete Einsprache um so besser unterstützen zu können. In aller Bereitwilligkeit komme ich nun hiermit Ihrem Verlangen nach und gebe mein Ihnen heipflichtendes Gutachten ab, jedoch nicht zum Gebrauche für letztgenannten Fall, — weshalb ich demselben auch eine, mehr für jüdische, besser berechnete Form gebe — zumal ich die Hoffnung hege, daß eS zu einem solchen nicht kommeu werde; dafür bürgt der, in Ihrer Gemeinde vorherrschende, wahrhaft religiöse Sinn, der gewiß sein entscheidendes veto eiulegen wird, wenn erwähnter Vorstand, was ich übrigens sehr bezweifle, denn doch in Rücksichtslosigkeit gegen seinen Rabbiner, dem allein in religiösen Angelegenheiten das Recht der Entscheidung zustehet, und die Gemeinde, die er vertritt, sein frevelhaftes Projekt auch zur AuSführung bringen wollte. In Rede stehender Jssur har nicht in einem Minhag des Rema seine Begründung, mit welchem man leider heutzutage hie und da sein leichtfertiges Spiel treibt; er ist auch kein derartiger, wie der der Verrückung der Bimah, wobei man sich allerdings ׳auf einen HeroS der Postkim den Kessefmischnah (Maim H. Tefilah 11, 3.) beruft, nicht aber nach Art Ihres Kultusvorstandes auf eine Wiener oder Pester Synagoge; seine Dignität liegt ferner nicht bloß in seinem uralten Bestehen allenthalben in Israel als סיג וגדר, welcher Umstand allein schon ihm, auch hätte er nirgends im Talmud und den Poßkim einen Ausdruck oder Anlehnungspunkt, eine halachische Potenz beilegt: (S. Teschuwoth R. Schlomo und Peri chadasch O. CH. 498 und Mag. Abr. 7), sondern er erhellt ganz deutlich aus der Mischnah Sukka 51 a. ״Nach Ausgang des ersten Festtages gingen die Priester und Lewiten in den Vorhof der Frauen, und trafen daselbst eine sehr löbliche Vorkehrung, zu welchem die Gemorah bemerkt: der Frauenvorhof war Anfangs nur mit einem Galender versehenen Dach glatt, nämlich ohne Scheidewand, hernach hat man ihn mit einer Gallerie versehen, so daß die Frauen vom oben die Männer von unten dem Freudenfeste des Wasserschöpfens zusahen; daß bei dieser so angerühmten Vorkehrung nicht bloß eine strenge Absonderung der männlichen von den weiblichen Zuschauern beabsichtigt ward, zu welch irrthümlicher Auffaßung der Ausdruck der Mischnah Midoth 2. 5. vielleicht Anlaß geben könnte, gehet unstreitig aus Maim. und seinem Perusch hamischna zur erstgenannten Mischnah hervor, wo der Zweck dieser Vorkehrung deutlicher erklärt wird..') (S. auch Toß. jom tow das.) Im Schulchon Aruch wird diese Einrichtung, wie sie im Beth Hamikdasch stattgehabt, als Norm der Darnachrichtung bei unserem Synagogenbaue also als unautaftbare Halacha ausgestellt; O. Ehajim 98. Alles, was die Andacht stören könnte, muß der Betende beseitigen. Z.-Egerßeg, 26. April 5621. __ 3sr. Engelmann, Oberrabbiner. ') Auch dem Hr. E. eutgieng es, dass Maim. die frühere Motivirung widerruft. Red Dieß find also die Waffen, welche ein Rabbiner -rder weder die religionsgesetzlichen Quellen wissenschaftlich versteht, noch über die Bedürfnisse der Zeit ein Urtheil hat, noch die Grenzen seines Wirkungskreises kennet, — zu gebrauchen wagt, um seine Gemeinde durch die weltliche Obrigkeit zn zwingen, daß sie ihre, mit vielen Opfern erbaute Synagoge verunstalte! ES gibt in Ungarn nicht wenige Gemeinden, wo manche KultuSverbefferungen wider den Willen der betreffenden Rabbinen eingeführt wurden. Es ist dieß eine niederschlaschlagende Erscheinung; aber die Gemeinden konnten der Befriedigung ihrer Bedürfnisse nicht entsagen. Endlich gaben die Rabbinen nach, und fremde Rabbinen enthielten sich der Einmischung. An eine Anrufung der Behörden dachte Niemand. Was soll aber aus den strebsameren Gemeinden Ungarns werden, wenn das bisher geltende Nichtinterventions-System außer Kraft kömmt, und Fanatiker sich verbinden, um jede zeitgemäße Regung durch den Arm der weltlichen Obrigkeit zu unterdrücken? — Wer Sinn für die freie Selbstbestimmung der Gemeinde hat, muß für die bedrängte Losonzer Gemeinde Parthei ergreifen. Eine eigenthümliche Rolle spielen in unserer Frage die beiden deutschen Doktoren, die in diesem Augenblicke den Hirtenstab im ungartschen Israel führen: Dr. Meiselund Dr. H il desheimer. Ersterer verschmäht es, sein Urtheil mit Zitaten zu rechtfertigen; er spricht mit einem starken Selbstbewußtsein, wie ein alter Gaon. Indem er sich auf die anderen ungarischen Rabbinen beruft, vergißt er, datz seme GewährS- Männer nicht nur über die Emporbühne in der neuen Pester Synagoge, sondern über den ganzen Kultus in diesem GotteShause den Stab brechen. . t ־ Dr. Hildesheimer benüzt die gute Gelegenheit zu einem romantischen Herzenserguß; er hat noch immer nicht gelernt, daß die Romantik auf jedem Schritte und Tritte von der Geschichte dementirt wird. Seine Expektoration will glauben machen, die Trennung der Geschlechter beim Gottesdienste sei eine spezifisch jüdische Einrichtug, was sie aber ganz gewiß nicht ist. Bei den Griechen und Römern waren die Opfer der Weiber von denen der Männer streng geschieden, und die Bachantinen haben in ihrem Fanatismus Männer zerrissen, die es wagten, Zuschauer bei ihrem Feste zu sein. In den alten christlichen Kirchen sollten nach den apostolischen Konstimtionen Thürhüter an den Thüren der Männer, und Diakonissen an den Thüren der Weiber stehen, um darüber zu wachen, daß die Trennung der Geschlechter nicht beeinträchtiget werde. In den orientalischen Kirchen waren die Plätze für das weibliche Geschlecht oben auf den Chören oder Emporkirchen, während die Männer ihre Plätze unten im Schiffe hatten. In den abendländischen Kirchen, welche in der Regel keine Seltenchöre. hatten, waren die Plätze der Männer von der Thüre ans rechts, die der Frauen links. Außerdem waren die Plätze der Frauen, mochten sie sich oben ans den Chören, oder unten im Schiffe befinden, durch hölzerne Gitter vor den Blicken der Männer geschützt. Herr Dr. Hildesheimer darf die Bücher nicht lesen, iu denen diese Thatsachen ausgezeichnet sind. Die Thatsachen bleiben aber nichtsdestoweniger unbestreitbar! Der romantische Pathos kann daran ebensowenig ändern, als er geeignet ist, der Gegenwart zur Richtschnur zu dienen. Die Begriffe vom Dekorum haben sich geändert, und die Theilnahme des weiblichen Geschlechtes am Gottesdienste, namentlich an der Predigt, ist heute eine ganz andere, als in früheren Zeiten. Den Fortschritt der Zeit kann weder ein fanatischer Rabbiner verhindern, noch — ein in jüdischtheologischen Dingen schlecht, unterrichteter Vizegespan: Druck von Sigmund Burger iu Szegedin 1666.