Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1866-03-07 · 10 (7.3.1866) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
10 (7.3.1866)
Date
1866-03-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2542917-2543175-2543186--4676-2548674
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

199 200 1tenS. Ob die Einrichtung eines GitterS von der Fräüen-Synagoge in unserem RitualkoVer begründet sei. 2tenS. Ob eS gestattet sei , in einem, ohne Gitter vor der Frauen-Synagoge eingerichteten Gotteöhause das Gebet zn verrichte». ' Ich erwiedere: ad. 1. DaS isr. Rituale kennt vier Motive der reltgiösen Praxis: a) Die unmittelbar gegebene Satzung; b) Normen bei verwandten Institutionen, deren Anwendung durch richtige Schlüsse resultirt; 6) den UsuS; 6) die moralische Reflexion. WaS von bedeutenden, maßgebenden Autoritäten tradirt ist, ist für die religiöse Praxis bindend; was aus anderen parallelen Bestimmungen folgt, darf nicht zurückgewiesen werden; was, selbst ohne durch schriftliche Tradition einer bedeuteuden glossatoriscben Autorität überliefert zu sein, durch die Praxis geheiligt, waS von einem großen Theile der Israeliten ins Leben eingeführt ist, ist für die Anhänger des traditionellen Judenthums bindende Norm; und was endlich zur Ausbildung des Herzens, zur Kräftigung und Veredlung des Charakters, diesem letzten Zwecke der praktischen Religion, beiträgt und unmoralische Regungen des Gemüthes von uns abwendet, ist von jedem wahrhaft Religiösen, daher auch vom religiösen Israeliten, eifrig anzustreben. Untersucht man nun für die vorliegende Frage diese vier obligatorischen Argumente, so finden wir rücksichtlich der ersten allerdings mit Ausnahme des, in . die Mitte der Synagoge gewiesenen, Almemör (Or. CH. 151, 5), und der schon auf Daniel 6, 11. zurückgeführten Vorschrift, eine erhellte Synagoge einzurichten (Traktat Ber. 31, a. 34, b. Schu. Ar. 90), über die Form des Gotteshauses gar keine bestimmte, Vorschrift, und ist jede architektonische Form zulässig (R. GA. Noda> Bjehuva II. Or. CH. 18); und so wäre auch die Einrichtung von einer Gallerte für die Frauenabtheilung von dieser Seite eine ganz offene Frage. Dagegen finden wir eine zweitausendjährige Ueberlielieferung, die für die in Rede stehende Untersuchung von zwingendster Beweiskraft ist. Während des Bestandes des Tempels in Jerusalem wurde nämlich während des Laubhüttenfestes das sogenannte Fest des Wasserschöpfens in größter Freude und Heiterkeit gefeiert (Luea V. 2). Bei dieser Gelegenheit heißt es nun unter Anderem: ״Sie richteten dabei eine große Einrichtung ein", welche alte Ueberlieferung nach einer mindestens schon anderthalbtauseudjährigen Interpretation dahin erläutert wird, daß bei dem zu dieser Festlichkeit eingerichteten Amphiteater die Männer unten und die Frauen oben saßen, damit es zu keinem Leichtsinn, zu keinen .lüsternen Blicken komme (Luna 51 b.) und daß die Männer die Frauen nicht ansehen können." (Maimonid. Interpret, das.-) War nun zwar dort, wo nur einreihiger Sitzraum war, durch Viesen bloßen räumlichen Unterschied jeder unziemlichen Bewegung vorgebeugt, so kann dieser sehr weisen Sorßfalt in tieferen Räumen, wo solche Einrichtung durchaus nicht ausreichend ist, nur durch Erhöhung der Schranken und Anbringung von Gittern Rechnung getragen werben. Und weun wir ferner in der Parallelstelle diese sittliche Vorkehruugen bei Gelegenheit eines bloßen Volksfestes getroffen sehen, um wie viel mehr im Gotteshause, das die Besucher zum höheren Aufschwünge der Seele, zur Erstärkuug des Adels der Gesinnung, zum Entsagen des gemeinen., sinnlichen, thierischen Triebes vereinigen sott, und das nicht beschmutzt werden darf durch entehrende Lust, durch lüsterne -) Maimünides bat aber diese Motivirung ausdrücklich wiederrüfen. B. Ch VII. Jhrg. Nr. 37. Sp. 753. 764. Red. Begierde, durch solche alles Edle zu Boden tretende Sittenlösigkeit, von welcher schön der unsterbliche Profet Jesaiaö (I. 11. 1k.) so herrlich sägt: ״Wozu mir die Menge euerer Opfer, spricht Gott, ich bin satt der Brandopfer von Widdern, des Fettes der Mastkälber, des Blutes von Farren, Lämmern und Böcken begehre ich nicht. Wenn ihr kommt vor mir zu erscheinen, wer verlangt das von Euch, daß ihr meine Vorhöfe zertretet? Bringet mir nicht mehr Euer lügenhaftes Opfer, ein Gräuel ist mir Euer Räucherwerk, Neumond, Sabbath und Festversammlungen, ich mag nicht Frefel und Feste." Um dieses Gutachten nicht die Grenzen der nothwendigsten Argumentation überschreiten zu lassen, begnüge ich mich bei obiger alten Quelle?) Der allgemeine Usus nun, eines der kategorischsten Imperative für den Nitualkoder, entspricht ganz dem gewal- Ligen Nachdrucke, welchen die historischen traditionellen Urkünden auf diese Einrichtung legen?) So weit hinauf nämlich nur irgend die Existenz der Synagogen reicht, ist diese wohlweise Einrichtung überall eouditto 8in6 qua non gewesen, und eS dürfte sich auf Gottes weiter Erdenruude nud unter den zahllosen Oettern, wohin die isr. Nation zerstreut ist, bis auf die neueste Zeit kein einziges jüdisches Gotteshaus finden, in dem es anders, leichter, ״freier", genommen worden wäre?) Daß es aber mir diesem Punkte sowohl in der Lehre, wie in der praktischen Anwendung derselben, so gewaltig rigoros genommen wurde, hängt mit der jüdischen Moral überhaupt zusammen. Wie die jüdischen Keuschheitsgesetze durch äußerst vorsichtige Regulirung der intimsten ehelichen Verhältnisse tief in das jüdische Privatleben einschneiden, um diese unter so viele verschi.'dene Anschauungsweisen, Ansichten, Lebensbeurtheilungen rc. hineingeschleuderte Nation vor der den edlen Menschen beleidigenden Verletzung des decorum zu beschützen: so haben es auch die Gemeinden, so hat es die Judenheit überhaupt ganz besonders der jüdischen Moral zu verdanken, daß sie, die der Natur der Sache nach ohne compacte moralische Macht, wie bei andern Konfessionen, welche durch weit größere Stärke der Population eine weit größere Stütze in dieser Beziehung in sich haben, den Wechselfällen der Frivolität, des Leichtsinnes, des einladenden Lebensgenusses weit mehr überantwortet ist, sich allen diesen Versuchungen gegenüber mehr als nur im Ganzen und Großen so rein erhalten hat, baß sie sich ganz besonders dadurch die Achtung jedes Unpartheiischen erworben hat?) Durch Vas Aufgeben der so sittsam eingerichteten Synagoge würde der Jude seiner sittlichen Aufgabe in hohem ב) welche aber nichts beweist. 8. B. Ch. VII. Jhrg. Nr. 33. Sh. 673- 675. Bed. 3) Wo geschieht diess? Antwort: nirgends! Red. 4) Viel Pathos, aber wenig Wahrheit In den meisten neuen Synagogen fehlt das fragliche Gitter. Und selbst in den Synagogen zu Amsterdam entsprechen die Gitter nicht den rigorosen Forderungen, die der Fanatismus gegen die Losonzer Gemoinde geltend macht. 8. B. Ch. 1. J. Nr. 8. Sp. 160 Red. s) Die Orthodoxen selbst beweisen aber, dass die heutige europäische Sitte, die auf die Absonderung der Geschlechter bezüglichen Vorschriften früherer Zeiten nicht erträgt, und sich mit denselben nicht verträgt. Nach einer aus dem Talmud geflosseneu Vorschrift des Schulcban Aruch ist es verboten, eine Frau zu grüssen, oder ihr selbst durch ihren Gatten einen Gruss zusenden (Eiddusch. 70, a. b. Eben ha-Ezer 21, 6.) Ein Freund des Hr. Dr. H., dessen Name mir in diesem Augepblicke nicht einfällt, zeigte mir bei Mannheimer in Wien vor einigen Jahren einen Brief von demselben, wo er die Frau das Adressaten ״herzlich grtisst.“ Hr. Dr. H. that diess, wiewol es ihm sicherlich nicht unbekannt war, dass diess im Schulcban ausdrücklich verboten ist. (Chelk. Mechokek 21, 7; Beth. Sam. 21, 12.) Von dem Gitter geschieht aber im Sch. Ar. gar keine Erwähnung! In Ansehung seines Raisonnements empfehlen wir dem Hr. Dr, H. Eben ha-Ezer 25, 2. genau uachzulesen!!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.