Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 10 (7.3.1866)
- Date
- 1866-03-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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188 184 fungirend, noch heute der einzige jüdische Beamte in städtischeu Diensten ist und so ein sprechendes Beispiel dafür geliefert, daß die Ausschließung unserer Glaubensgenossen von ö ffentlichen Aemtern wol in der Unduldsamkeit der Betrefsenden, nicht aber im Mangel von Leistungsfähigkeit unsererseits-l seinen Grund hat. Die vielseitigen anderen Verdienste Rvzsays, die für das große Publikum von nicht so großem Interesse sind, übergehend, sei hier noch erwähnt, daß im Jahre 18-48, wo er sich mit aufopferndster Selbstverleugnung der Pflege verwundeter kranker Soldaten widmete, er bald als Opfer der damals in den Spitalern grassirenden Typhus-Epidemie gefallen wäre, wie auch, daß er im Jahre 1854 bei einer Operation sich so schwer verletzte, daß er aufs Krankenlager geworfen wurde, welches er nur nach Operation und Verlust des rechten Zeigefingers wieder verließ. Die Auszeichnung, die diesem bewährten Manne zu Theil geworden, ist demnach gewiß eure wolverdiente. Sie muß aber in unseren Augen hauptsächlich deshalb,mehr wiegen, weil dies der erste Fall ist, wo Se. Majestät einen unserer Glanbensgeuosseu derart für Verdienste höherer Art belohnt hat. Es wurden zwar schon mehrere derselben mit Orden dekorirt, doch sind diese fast durchgängig nur Größen der Finanzwelt, deren Sterne und Kreuze, wie Herr Dr. Heinrich Pollak als Sprecher des Izraelita magyar egylet mt den Dekorirten erwähnte, wol blenden, jedoch nicht zu erwärmen vermochten. Die Spitalskommission hat aus Anlaß des freudigen Ereignisses eine Deputation an Nozsay abgesendet, in deren Namen Dr. Oesterreicher warme Worte gesprochen. Die Deputalivn des Izraelita magyar egylet unter Führung Dr. Pollak'ö haben wir bereits erwähnt. — Warum jedoch der Vorstand unserer Gemeinde es nicht für gut fand, diesem Beispiele zu folgen, ist nns nicht recht begreiflich. Die weise Absicht, die hierunter verborgen sein könme, leuchtet uns um soweniger ein, als man sich doch bei ähnlichen Gelegenheiten nicht geweigert hat, so z. B. als Herr Karl Ullmann Beisitzer des Wechselgerichtes, oder als eben Herr Dr. Rozsay Mitglied der Akademie wurde, bei welch, letzterem Anlässe Herr Schoßberger der Toruya nicht säumte, an den ersten zum Akademiker gemachten Juden eine Deputation mit einer Adresse abzusenden. Aas 3feiuip1gs(iß(1. Von Dr. ©rtinebaum; Bezirksrabbiner in Landau. Wir beabsichtigen hier nicht, eine archäologische Ab- Handlung über die Reinigungsbäder zu schreiben. Es genügt, im Allgemeinen darauf hinzuweiseu, daß sie nichts dem MosaiSmuö Eigenthümliches sind, sondern bei allen alten Völkern und Kulten: den Bramanen, Babyloniern, alten Arabern, Aegy.ptern, Griechen und Römern Vorkommen, und der Mosaiömus, wie in vielem Anderem, auch hier, wie schon Maim. More Neb. 3, 47. richtig bemerkt, so wol in Bezug auf den Umfang der verunreinigenden Gegenstände — bei den Zabern und manchen andern Völkern gelten alle leiblichen Sekretionen: Schweiß, Blut rc. als unrein —, wie in Bezug ans die Intensität der Verunreinigung — bei den Heidnischen Völkern auch für daö Leben , im MosaismuS großentheils nur für den Tempel (>. Maim. l. l. und Kosri 3, 49.) — ferner in Bezug auf die Vorschriften der NeiniguugSmittel, die bei den Heiden oft viel intensiver waren, der MosaismuS, sagen wir, erscheint auch hier als die größte Reform, und Moses als der größte Reformator, wenigstens jener alten Zeiten. Schon Spencer de leg. Hebr. rit. faßte die Offenbarungsgesetze in diesem Sinne auf, obgleich er auf der andern Seite, gewiß nicht richtig, die Mosaischen Reinigungsgesetze, wie Maim. die Opfer, nur als eine Accomodalion zur heidnischen Disziplin betrachtet, veum, sagt er, aetate Mosis antiquam purgationum et pollutionum disciplinam correxisse eamque inulto simpliciorem et naturae magis coriformem reddidisse. Diese unleugbare Erscheinung muß es dem wissen-, schaftlichen Forscher schon klar machen, daß das Mosaische Gesetz nur nach der mildern Auffassung zu benrtheilen, und der alte talmudische Ausspruch.כהודהיתירא עדיף in dessen innerstem Wesen begründet ist, und daß daher die tausendfachen, oft minutiösen Erschwerungen der spätem Zeit sicher nicht in se.inem Geiste liegen, sondern als theilweiser Rückfall in heidnisches Wesen beurtheilt werden müssen. Ebenso- Wenig uns hier um eine/wir möchten sagen, Phystologik, oder gar um eine, im Geiste des Alterthnms, das Alles bei seinem rechten Namen nannte und in unmittelbarster Auffassung verstand, überhaupt großentheils nicht begründeten Symbolik dieser Vorschriften, wie sie schon Maim. l. l. Kosri 2, 60. Chinuch 156. 173. 178 versuchten, und wie sie besonders von christlichen Gelehrten auf die Spitze getrieben ward, zii thun. Wir haben hier einzig und allein die Vorschriften zur halachifch giltigen Bildung des Neinigungsbades und auch diese nur für die Menstruation, wie sie sind, zum Vorwurfe unserer Untersuchung genommen, und zwar in Beantwortung der Frage: Ob und wie solche Bader durch Saugpumpen herzustellen ritual ge se tzl ich gestattet ist? Es ist diese Frage um so wichtiger, als. sie nicht nur in wissenschaftlicher Hinsicht die Feststellung der Halacha auf diesem schwierigen Gebiete im Auge hat, sondern bei dem erwiesenen fanitätischen Nachtheile der früheren Kellerguellenbäder,— so daß diese sogar viele Regierungen, wie namentlich bei uns in Bayern gesetzlich verboten haben, und die Herstellung vermittelst Bassins, in welchen das Regen- Wasser gesammelt wird, nicht überall, besonders nicht inkleineu Gemeinden möglich ist, —von hoher praktischer Bedeutung ist. Daö Gesetz über die Menstruirende 3 Mos. 15, 19. ff. schreibt nun zwar überhaupt nicht ein Bad für oiefe vor. Dem Wortsinne.nach scheint sie nach Verlauf von sieben Tagen, wenn auch allerdings die Menstruation früher aufhörte, von selbst rein, zu sein, wie dies auch bei anderen Uureinheiten dem Wortlaut des Gesetzes nach der Fall ist, 3 Mos. 11, 24. 27 f.*) Allein es läßt sich nicht leugnen, daß die Reinigung nicht bloß durch die Zeit, sondern auch durch das Bad, abgesehen von den besonder», auf die talmudische Hermeneutik gegründeten Ableitungen, im Geiste des Mosaischen Gesetzes liegt. Das aber st.ht jedenfalls auch nach dem Talmud fest, daß Qnellenwasser, מים חיים Onk. מימבוע, nur bei dem krankhaften Schleimfluß und dem Aussatze, niemals aber bei . der Menstruirende« gefordert wurde. Aber selbst bei diesen mußte daö Bad wol nicht unmittelbar in der Quelle ge- *) 3m Halach. Gebot ed. Vened. 85, b. steht wörtlich : אין בין זב לזבה אלא שחלב טעון ׳ביאת מים חיים מכה א״ט במ״ח זב הבה טבילתן מדאורייתא נדה מדרבנן היא- Diese Worte werden aus der Tvßifta angeführt. In Megilla I. finde ich , die letzter« Worte nicht, und hat wahrscheinlich eine tendeniiöse Aualaffung stattgefunden. Aufschluß ans handschriftlicher Toß. wäre uns sehr willkommen. Red..