Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1866-02-28 · 9 (28.2.1866) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
9 (1866)
Issue
9 (28.2.1866)
Date
1866-02-28
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2542917-2543175-2543185--4651-2548648
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

167 168 ס.. < Und auch in dieser Frage hat sich die Weisheit-jenes Mannes, der heute daö ungarische-StatSchiff umsichtigen AugeS lenkt, nickt verleugnet. Die Art, mit der er über unsere Gleichberechtigung gesprochen, ist gleich -artfühlend unS gegenüber, als sie die sactischen Verhältniffe im Lande nicht außer Acht laßt, und so mit profetischem Geiste im Vorhinein jene Hindernisse beseitigt, die sich zwischen das Wort und dessen Erfüllung stemmen dürften. Wenn ich gut unterrichtet bin, so hat unser Gemeindevot stand eö vorgezogen, mit Vermeidung aller leeren Demonstrationen, seine Gefühle der tiefst enpfundenen Dankbarkeiten gegen die genannten zwei Deputirten, in würdiger Weise an den Tag zn legen. Line MMiüsche Stimme über Juden und jüdische chser. TkieovbrastoS Schrift über Frömmigkeit. Von Dr. Z. Bernay's. Berlin f186fi. 6. 131. (Sch l n ß. *) In diesem Punkte dürfte in den Angaben des Theophrastos ein größerer historischer Kern liegen, als Herr Dr. D. anznnehmen geneigt ist, indem diesen Angaben nicht die Theorie des Lrviticns, sondern chie Praris der persischen Zeit entgegeng.halten werden muß. Es steht nämlich fest, daß wahrend dieser Zeit der Opferknltus von Vielen geringgeschätzt und gänzlich herabgekommen war, wie ans der Strafrede deS Profeten Maleachi klar genug zu ersehen ist (1. 7 —14). Die Thatsache ist nnbestreitbar; nur über die Ursachen derselben könnte sich allenfalls eine Verschiedenheit der Meinungen geltend machen. Es ist mithin leicht erklärlich, daß Theophrastos von Privatopfern und Opfermahlzelten, die zn jener Zeit nur selten, vielleicht nur an den drei WallfahriSfesten vorkamen, keine Kunde erhielt. Der Beachtung werih ist eS wol auch, daß ein Dichter der babylvnischen Erilözeit die Ganz- und Brandopser Opfer der Gerechtigkeit nennt (Ps. 51, 21). Sehr geistreich ist im Wesentlichen folgende Auseinandersetzung, daS Fasten, von dem Theophrastos spricht, betreffend: ״Mit dem täglichen Opfer war allerdings eine Fastenvorschrift zwar nicht für das gestimmte Volk, aber doch für eine beträchtliche Anzahl von Personen verknüpft. Die einschlagenden Bestimmungen sind in den ältesten Urknnden der jüdischen Tradition, der Mischna (äsvrsQGxng) und der Beraitha (Extravaganten), mit hinlänglicher Deutlichkeit enthalten. Man ging von dem Grundsätze anS, daß einerseits bei jedem Opfer die Veranstalter desselben zugegen sein müssen, und daß andererseits die Volksgemeinde durch die Priester allein nicht vertreten ist. Um also für daS tägliche Gemeindeopfer eine vollständige Volksvertretung zu schaffen, ward die gesammte nichtpriesterliche Volksmenge, entsprechend den vieruntzwanzig Priesterabtbeilungen (2ש2הוה IwpsQiat), welche nach feststehendem Turnus jede während einer Woche den Tempeldienst versahen, ebenfalls in vierundzwanzig Abtheilnngen mit dem Namen Opferbeisiände (MNVPV) getheilt. Von diesen Beiständen waren aus der Abtheilung, welche der wöchentliche Turnus traf, die zu Jerusalem und i» der näheren Umgebung Wohnhaften im Tempel selbst bei dem täglichen Opfer anwesend; die ferner Wohnenden verbrachten die täglichen Opferzeiten in dem Bethanse des Zentralortes ihres Bezirkes unter Gebeten und Vorlesungen aus der Genesis; Alle aber, sowol die in Jerusalem, wie die in den übrigen Städten Versammelten, fasteten während der ganzen Woche außer an den Tagen vor und nach dem Sabbath; am Sabbath selbst darf nach unverbrüchlicher jüdischer Gesetzesregel überhaupt nur in dem Einen Falle, wenn der Versöhnnngstag auf einen Sabbath fällt, gefastet werden. Selbst ohne ausdrückliches Zeugniß glaubt man gern, daß eine solche Volkseiutheilung, nachdem . sie einmal zum Behufe des täglichen Opfers eigeführl »vorden, noch zu anderen religiösen und vielleicht auch admink strativen Zwecken diente; ihr Ursprung wird in die Zeit der ״älteren Profeten" verlegt; während des ganzen Zeitraumes des zweiten Tempels war su also in Kraft; und wenn Theophrastos Gewährsmänner ans ihren Reisen durch Judäa wahrnahmen, daß in Jerusalem und in jedem größer». Orte des Landes ein Theil der Bewohner mir Rücksicht auf das tägliche Opfer fastete, so konnten sie leicht zu der Meinung verleitet werden, das Fasten sei ein unerläßliches Erforderniß jedes jüdischen Opfers" (S. 113. 114.) Folgende Bemerkungen sollen einige der eben angeführten Angaben berichtigen oder ergänzen. 1. Wenn der Herr Verfasser die Mischna als Denterosis bezeichnet, um den' Philologen anzudenten, daß die Deuterosis des EpiphaniuS und die Mischna identisch sind, - so ist dagegen nichts einzuwenden. In Wahrheit steht השגה, das von ״ שנהlernen" ab stammt, und nicht השגה gelesen wird, mit Deuterosis weder in einer realen, noch in einer verbalen Verwandtschaft. 2. Wie der Herr Verfasser ans den Gedanken kam, die B araitha als ״Ertravagante" zu bezeichnen, vermögen wir uns nicht zu erklären. בריתא — entspricht dem hebräischen חיצונה die äußere, d. i. die außerhalb des LehrhauseS N. Jehnka'S I. tradirle Mischna, nicht, wie Bnrtorf meint: extra 36ru8alem scripta '). Herr Dr. B. hat daö Extravagant wo! nicht in dem Sinne verstanden, in welchem es gewöhnlsch genommen wird. 3. Die Behauptung, daß am Sabbath nach nnverbrüchlicher jüdischer Gesetzesregel nur in dem Einen Falle, wenn der Versöhnnngstag auf einen Sabbath trifft,׳ gefastet werden darf, ist irrthümlich; vielmehr wird die, allerdings bedingte, Verdienstlichkeit des sabbathlichen Fastens, von einer talmudischen Autorität auf eine fast übetschwengliche Weise gepriesen. Nachtalmudische Autoritäten schränken diese Verdienstlichkeit ans daS sogenannte Traumfasten ei». Unverbrüchlich ist mithin die Gesetzesregel in keinem Falle. Die ') Targ. zu Tzech. 10. s. u. a. a. O. Nachm Krochmal führt «in« Mrdrarchstrlir an, in wetchrr von nner משנה חיצונה die Rede ist (More 107, d); ich finde birst Slrlte nicht. ') S. die vorige Nummer.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.