Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 7 (14.2.1866)
- Date
- 1866-02-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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127 128 fachen FuhrlohneS 5 fl. beziehen sollen, welche Beträge zur Aufrechthaitung des Ansehens der Bezirksschulaufseher, sowie in Rücksicht dessen, daß bet unmittelbar von Seiten der Gemeinden erfolgten Bezahlung leichl Conflikte und Mißbräuche entstehen könnten, auö dem isr. Schulfonde als Vorschuß und mit Vorbehalt der Rückerstattung von Seiten der betreffenden Gemeinden zu entrichten wären׳ Obwohl nun gegen das auf diese Weise zu kreirende Institut der BezirkSschulaufseher während der Berathuug der Einwand und die Frage erhoben würde, ob denn gebildete Israeliten in genügender Anzahl sich vorfinden werden, die dieses mit so vielfachen Lasten und Pflichten verbundene Amt, welches die Zeit und Thätigkeit der betreffenden Person in so hohem Maaße in Anspruch nimmt, ohne irgend materielle Entgeltung annehmen würden? und ob denn nicht zu fürchten sei, daß wenn auch anfänglich geeignete Manner es unternehmen, dieselben späterhin, nachdem sie Gelegenyeit gehabt, die Schwierigkeiten ihrer Aufgabe kennen zu lernen, abdanken und durch fortwährenden Wechsel dem Schulwesen nicht geringen Schaden zufügen werden? haben dennoch die zur Conferenz berufenen Israeliten einstimmig sich , dahin geäußert, daß bei den Israeliten jedes, noch so schwierige Amt nach hundertjähriger Gepflogenheit unentgeltlich versehen wird; daß daher nur ein in dem Sinne organisirtes, dem inneren Wesen des jüd. Gemeindelebens und den uralten Sitten entsprechendes Institut-auf die zu einem erfolgreichen Wirken so nöthige Unterstützung des allgemeinen Vertrauens rechnen kann; fie erklärten ferner' auf Grund ihrer Orts-und Personenkenntniß, daß zu diesen Posten auch pädagogisch gebildete Männer in genügender Anzahl sich vorfinden würden, da fast in jeder Gegend des Landes entweder wissenschaftlich gebildete Rabbiner ober Männer eristiren, die der Lehrerbahn entsagt und den dieSfälligen Ersordernissen zu entsprechen im Stande sind. Nach der unterthänigsten Meinung dieses getreuen k. nng. Statthaltereirathes wäre die Motion der Berathungskommission betreffs der isr. Ortsschuldirektoren und Bezirksschnlaufseher, welche schon ihrer finanziellen Vortheile halber versuchenöwerth erscheint, der gnädigsten Annahme zu empfehlen; selbstverständlich bleibt jedoch auch ,dann das Beaufsichtigungsrecht der Oberschuldirektoren nicht nur über die vom isr. Schulfonde erhaltenen Musterhauptschulen, die auch ferner in unmittelbarer Oberaufsicht derselben verbleiben, sondern auch über die anderen, sämmtlichen isr. Lehranstalten unverrückt, und werden demgemäß die an den unteren Volksschulen anzustellenden Direktoren und Lehrer auf dem Wege der von Seiten der Cultusgemeinden erfolgten und durch die BezirkSschulaufseher dem Oberschuldirektor unterbreiteten Candidation durch den leztern und zwar die Direktoren mit Vorbehalt der Approbation dieses gehorsamen Regierungssitzes — die Direktoren und Lehrer sowie Lehrrrinnen an Hauptschulen aber nach auf demselben Wege erfolgter Candidation durch diesen getreuen k. ung. Statthaltereirath eruaunt resp. endgiltig bestätiget. Die wichtigste unter den Motionen der zur Perathung berufenen Israeliten ist diejenige, in welcher sie die Creirung einer diesem gehorsamen Regierungssitze unmittelbar untergeordneten isr. LandeSschulkommiffion beantragen, welche aus sieben von Ew. k. k. apost. Majestät gnädigst zu ernennenden Mitgliedern, und zwar aus 3 Rabbinen und 4 Laien, ferner auS einem Schriftführer bestände, jährlich zweimal oder dreimal in Pest ihre Zusammenkünfte hielte und in Betreff der Einführung isr. Schulbücher, der Ernennung von Schuldirektoren, Lehrer und Vezirkschulaufseher, der Schlichtung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Lehrern und CultuSgemeinden, der durch die Schulaufseher unterbreiteten Klagen und Motionen und insofern es die RegierungSbe- Hörden für nölhig erachten würden, auch in Betreff anderer ihnen mitgetheilten, das isr. Landesschulwesen betreffenden Fälle und Fragen Vorschläge zu machen hätte. Die Mitglieder würden — mit Ausnahme des Schriftführers — ohne Remuneration dienen, nur die Reise- und Verwaltungskosten wären aus dem isr. Schulfonde zu bestreiten. Die Commission würde ferner in Bezug auf das zu errichtende Rabbinerseminar das Oberdirektorat verwalten und von den Mitgliedern müßte außer dem Schriftführer noch eines in Pest wohnen, um die eintreffenden Akten zu übernehmen und nothwendige Vorkehrungen einzuleiten, nöthigenfalls auch endgilrige Entscheidung zu treffen. Da jedoch eine Landes-Schulkommisson eigentlich nur dann von Nöthen wäre, wenn das Rabbinerseminar faktisch ins Leben tritt, indem die jüd. Volksschulen nach dem für die kath. Volksschulen bestehenden Reglement verwaltet werden und für diese die Errichtung einer ähnlichen Commision überflüssig, übrigens bei obiger Organisation auch unzweckmäßig wäre, da wenn jährlich nur zwei oder drei Berathungen gepflogen werden, die jüd. Schulangelegenheiten nicht mit erwünschter Schnelligkeit erledigt werden könnten — kann dieser getreue k. ungr. Statthaltereirath den diesbezüglichen Antrag der Berathungskommiffion nicht in seiner ganzen. Ausdehnung unterstützen, — muß jedoch der von Seiten der Conferenz geäußerten Wunsch, daß diese geistigbegabte und an Besitzthum so wie an Zahl angesehene Glaubensgenossenschaft auf ihr eigenes Schulwesen Einfluß zu üben im Stande sein sollte, nur billig und zweckmäßig finden. Denn in Hinblick darauf, daß die Volksschulen nach dem bestehen System insgesammt confeffionellen Charakters sind, und unmittelbar durch die Glieder und Organe der betreffenden Confession geleitet werd.n, wäre es unbillig, die Jsraeliten von der Leitung dieser aus religiöftn, wie socialen Gesichtspunkten sie allein betreffenden Anstalten auSzuschließen, da andererseits für diese Schulen höheres und wärmeres Jntresse von Seiten deS jüd. Volkes, Vertrauen zu denselben von Seiten der Eltern nur dann verweckt und bewahrt, folglich der Zweck der Erziehung gefördert werden könnte, wen» ihrer Glaubensgenossenschaft zweckmäßiger Einfluß gewährleistet wird. Indem jedoch auch andere Conseffionen nur an der Leitung des Volksschulunterrichtes, keineswegs an der Oberayfsicht theil haben, ist die vorgeschlagene LandeSschulkom- Mission, welche daS leztere bezweckt, zu beseitigen und nur an die Seite deS BezirkSschulaufseherS, welcher der jüd.