Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 7 (14.2.1866)
- Date
- 1866-02-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2542917-2543175-2543183--4628-2548622- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
125 die Errichtung ähnlicher Anstalten als Bestimmung des tfr. Schulfondes anzuordnen. Die innere Organisation und das Lehrprogramm dieser Rabbinerbildungsanstalt betreffend, erlaubt sich dieser getreue k. ung. Statthaltereirath Ew. k. k. apost. Majestät einen von fachkundigen Rabbinern ausgearbetteten Entwurf mit der Bitte zu unterbreiten, die Zweckmäßigkeit desselben, nm etwaigen Interessen^ sowie der Befangenheit Einzelner auszuweichen, von anderen Fachkundigen beurtheilen zu lasseu und in Betreff der Beurtheilung der auf Grund des Lehrprogrammes zu verfassenden Lehrbücher, um Lehren, die zu religiöser Erregtheit oder Feindseligkeit Anlaß geben, zu vermeiden, gnädigst anordnen zu wollen, daß betreffs der Beurtheilung der fraglichen Lehrbücher das allgemeine, öffentliche Lehranstalten betreffende Reglement Geltung habe. Die Anstalt könnte am zweckmäßigsten in Altofen errichtet werden, denn abgesehen davon, daß hier zu Zerstreuungen, die dem moralischen und wissenschaftlichen Fortschritte der Jugend im Wege stehen, weniger Gelegenheit geboten ist, könnte der Erfolg und die Richtung der Wirksamkeit dieser Vildungsanstatt unnnterbrochen beaufsichtigt werden; denn es wäre, — da die Rabbinatskandidaten auch in den Gymnasialgegenständen unterrichtet und zur Maturitätsprüfung gezwungen würden, — unerläßlich, daß das Institut wenigstens in dieser Hinsicht unter unmittelbarer Aussicht des Oberschuldirektors stehe, die mit Erfolg nur dann gepflogen werden könnte, wenn das Institut an einem zum Sitze des Oberschuldirektors nahe gelegenen Orte errichtet wird. Da rücksichtlich des vorgeschlagenen Entwurfes die Mitglieder der Berathungskommission nichts zu bemerken hatten, erlaubt sich — vorausgesetzt, daß von den mit der Untersuchung des Zweckmäßigkeit desselben gnädigst betrauten Fachkundigen kein Einwand erhoben würde — dieser gehörsame Regierungssitz hinsichtlich des §. 2, worin den einzelneu Gemeinderabbinen die bisherige Gepflogenheit vorbe- Halten wird, nach welcher sie Talmudschulen halten und Nabbinerbefähigungsdiplome ausstellen konnten, ,und in Betreff dessen die von den Mitgliedern der Kommissionen beigebrachten Gründe im Protokolle ausführlich erwähnt sind — die ergebenste Gegenbemerkung, daß —nachdem die Talmudschulen nöthigenfalls den Gegenstand besonderer Anordnungen bilden werden, ferner die Frage, welche Befähigung dse anzustellenden Nabbinen nöthig, an welchem Institute und durch welche Zeugnisse sie ihre diesfällige Ausbildung darzulegen hätten? die Organisation der Neligionsgemeinden ,betrifft, der erwähnte, ß. 2, als zu der Organisation der . Nabbinerbildungsanstalt nicht gehörig, wegzulassen sei; die 8- 8- 51 und 52 hingegen, nach welchen die Lehrer der theo- .logischen Wissenschaften in dem ersten Jahrzeheut nicht mit, . telst öffentlichen Eonkurses, sondern , mittelst Berufung anzustellen wären, dahin zu mvdifiziren, daß diese Lrhrerstellen gleichfalls ordnungsmäßig,. mittelst 'Conkurses besetzt werden sollen. . .. Hinsichtlich Herein Vorschlag gebrachten Gehalte der . anzustelleyden Lehrex, wonach das jährliche Gehqlt des Di- ^eftorö in. 2500 fl. Ä.. .W. das der einzelnen theolog. Pro- 12b, fessoren in 2000 fl. Ö. SB., das der einzelnen Lehrer der Gvmnastalgegenstände in 1500 fl. O. W. bestände, auf Grund der von den Mitgliedern der Konferenz beigebrachten Motive, nach welchen an diesem Institute zweckgemäß nur anerkannte Fachkundige als Lehrer angestellt werden könnten, die ihre zumeist sicheren Berufsposten schwerlich verlassen werden, wenn ihnen nicht zugleich in materieller Hinsicht annehmbare Vortheile gewährt werden; daß ferner die Größe ihrer Aufgabe, ihre vielseitige Beschäftigung sowie die mit dem jüd. Hauswesen verbundenen größeren Ausgaben Berücksichtiguug verdienen — waltet von Seiten dieses getreuen k. ung. Statthaltereirathes kein Einwand ob, und somit würde durch die unterthänigst vorgeschlagenen Lehranstalten und anderen betreffs des jüd. Schulwesens zu treffenden Veransialtungen, nach dem zum Protokolle beigebogenen ausführlichen Rechnungsausweise ans dem bisherigen Ueberschuß der Jahresrenten des isr. Schulfondes, der nach dem letzten genehmigten Voranschlag 16,165 Gulden beträgt, folgende Summen in Anspruch genommen werden, und zwar: Zur Errichtnng der noch mangelnden zwei Muster- Hauptschulen, sowie zur Ergänzung der Gehalte der an denselben anzustellenden, wie auch der an der bereits bestehenden Musterhauptschulen augeftellten Lehrer, ferner den Wohnungszuschlag eingerechnet: Zusammen 17,182 fl. Für 6 Stipendien an der Lehrerbildungsanstatt ä 60 fl. . ... . . . . . . 360 fl. Zur ersten Ausstattung des Rabbinerse- ' '׳. minars,' für Lehrmittel, Wohnung und Ge- : halte des Lehrerpersonals nach dem dem Protokoll gefügten ausführlichem Ausweise . . . 21,200 fl. Zusammen 38,742 fl. wonach jährlich noch 7424 Gulden Ueberschuß verblieben, bezüglich deren die Conferenzmitglieder in Hinblick darauf, daß dieselben durch die nur stufenweise erfolgende Errichtung des Rabbinerseminars, ferner durch die Jahresbeiträge - der betreffenden Gemeinden zu den Kosten der in ihrer Mitte bestehenden Musterhauptschulen vermehrt werden, im Ein- Verständnisses mit den Intentionen dieses gehorsamen Regierungssitzes den Wunsch geäußert haben , daß dieselben-auf Grund der schon ergebenst beigebrachten Motive zur Unterstützuug solcher isr. Gem. verwendet werden solle», die aus eigenen Mitteln keine Schule gründen oder erhalten können. In Betreff des ferneren Gegenständes der Berathnng über die Art und Weise, wonach nachdem die kath. Geistlichen von der'Leitung und Oberaufsicht isr.' Schulen gnädigst enthoben wurden, die' Orlsleitung und unmittelbare Oberaufsicht dieser Schulen bewirkt werde? brachten die Mitglieder der Conferenz in Vorschlag, daß die Ortsleitnng der Schulen von Seiten dieses gehorsamen Regierungssitzes auf. Grundlage der von i)en einzelnen Gemeinden erfolgten Candidatiön ernannt werde, daß'ferner noch beiläufig 30— 40 gleichfalls von hieraus zu ernennende isr. Bezirks schulaufseher creiret würden, die 'unentgeltlich dienen und einzig allein für jeden Schulbesuch nebst Rückerstattung des ein-