Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 6 (7.2.1866)
- Date
- 1866-02-07
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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115 116 Gelehrten auch die ersten Profeten in gleicher. Weise herausgegeben wurden. Sei es, daß der Preis dieser Bibelausgabe auf Schreibpapier für die Schuljugend im Allgemeinen zu hoch oder die wenigen Notizen zur Wort» und Sacherklärung für den eines solchen deutschen Kommen- ,arS bedürftigen Lehrer nicht ausreichte — dieses fleißige und beste Werk des alten Zohlsohn fand wenig Eingang bei den Lehrern und noch weniger in die Schulen! (Schluß folgt.) Korrespondenz. Ausland. -g- Paris, 31. ZLner. Ich' übersende Ihnen die wörtliche Uebersetzung einiger Stetten eines Aufsatzes aus einem Journal, wel, cheS Ihnen unbekannt sein mag. DaS ״Lulletin administratif du Ministöre de l’Instruction publique“, — offizielles Organ des UnterrichtSministeriumS, — enthält in seinem Hefte vom 5. bis 30. Jäner d. I. folgendes Interessante, das uns betrifft. Die lsraelitisch-französtschen Blätter werden wahrscheinlich den Tert abgedruckt bringen. Mögen Sie für die Uebersetzung die Vorhand haben. Der Artikel lautet: Die israelitischen Schulen im Orient und in Mia. rokko. ״Die Verbreitung des Elementarunterrichtes beschränkt sich nun nicht mehr auf Frankreich, nicht einmal mehr auf Europa. Der Betrieb pflanzt fich fort und es ist wahrhaft interessant, die Resultate dieser Arbeit unter den verschiedensten Formen wahrzunehmen und zu bezeichnen. Zn dieser Rücksicht stnd die Bemühungen des Komitö für die israelitischen Schulen im Orient und in Marokko von der Allianee israelite universelle eingesetzt» einer besonders ehrenhaften Erwähnung würdig. Dieses Komilö ist dazu bestimmt, inmitten der israelitischen Bevölkerung, unter welcher hundertjährige Unwissenheit und Gleichgiltigkeit fortwucherten, Bildung und Wissenschaft zu pflanzen. Zn Tanger zählt bereits eine Knabenschule 400 Zöglinge, unter welchen mehrere christliche Kinder, die auf besonderes Verlangen des französischen Konsuls, des Herrn d'Aquin, ausgenommen wurden. Der. Konsul hat sich davon zu überzeugen Gelegenheit gehabt, welche Dienste diese Schule bereits geleistet hat. In Tetuan besteht eine Schule für Knaben neben einer für Mädchen. Bald wird auch Mogador eine haben- In Volo, der Türkei, ist soeben eine französische Schule eröffnet worden. Andere Schulen find — nicht ohne Schwierigkeit — in Smyrna, Salonich, Damaskus und Bagdad gegründet worden ...... Es ist Frankreichs würdig, daß dieser so merkwürdige Fortschritt französischen Israeliten zu verdanken ist. Fügen wir hinzu, baß die verschiedenen Konsulatöautoritäten diese Anstalten schützen und fördern und daß Seine Erzellenz der Minister der auswärtigen Angelegenheiten allen seinen Agenten im Anslande die freundlichsten und liebevollsten Instruktionen gegeben hat." Solche Sprache in einem Regierungsblatte klingt laut und schön. ES sitzen auch in dem genannten Komilö Männer von gutem Schrot und Korn. Zch nenne Munk, Manuel, Bröal, Rosenfelb, Leven, Levy-AlvaröS, Erlanger, Crehange, Goldschmid und die meinem Gedächtnisse etwa entgehen, find sicherlich, wie die Genannten, Männer von Geist und Herz, Paris, 1. Februar. Zu Rittern der Ehrenlegion find ernannt worden: Sal. Sam. Ziegel, Invalide, 10 Dienstjahre, 8 Schlachten, 3 Wunden; Mayer. Lieutenant bei dem Gendarmerie-Regimente der kais. Garde, 23 Dieustjahre,! Schlacht, 3 Wunden; Mich. Weil, Voltigeur beim 71. Jnfanterie-Linienregimente; Zs. Kahn, Adjutant beim 17. Artillerie-Rcgimente; Jos. Mayer beim 3. Hußaren-Regimente. Zum Offizier des öffentlichen Unterrichtes wurde ernannt: Manuel, am kais. Lyceum Bonaparte; zum Offizier der Akademie Herr Ulmann, isr. Almosenier am kais. Lyceum zu Straßburg. y. Frankfurt a. M., 1. Februar. Ohne alle Einleitung melde ich eine überraschende Neuigkeit: Der ״Mainz er Israelit" schickt sich an, mit Sack und Pack ins Lager des ״B. CH." üb er zu gehen! Das Signal gibt er dazu in Nr. 5, wo der inNr.1 des ״B. CH." abgedruckte hiesige Korrespondenzartikel von Wort zu Wort wiedergegehen ist. Der Umschwung ist um so ungeheurer, als der Verfasser des reproduzirten Artikels von dem ״Mainzer״ erst vor Kurzem j ״Rascha" titulirt wurde. Um den Ucbergang ins andere Lager noch zu maskiren. ließ er den Schluß des Artikels, der sich auf de« politischen Messias bezieht, nicht abdrucken. Dies« Vorsicht ist ihm sicher, lich nicht übel zu nehmen. Nicht so unbedenklich ist die Lüge, daß der fragliche Artikel der ״Augsburger Abendzeitung" entnommen ist. Der Redakteur des ״Mainzers״ lese doch Baba Mezia 24, a. nach, um fich zu überzeugen, wie sehr er sich vergangen hat; denn daselbst ist nur von תלת טילי die Rede. Solche Unarten muß ec natürlich ablegen, sobald er zur Fahne ״B. CH.'S" übergegangen ist. Graudenz, 14. Jäner. Nachstehender Fall wird für viele Kreise von Interesse sein. Der Vormund Kaufmann Marc. Lachmann wollte seine Mündel durch den hiesigen Rabbiner Dr. Rosenstein nicht trauen lassen, was den Vorstand der hiesigen Synagogengemeinde veranlaßte, fich beschwerdeführend an den hiesigen Magistrat zu wenden. In Folge dessen erließ der hiesige Magistrat nachstehende Verfügung an die Mutter der Braut: ״Der Vorstand der hiesigen Synagogengcmeinde hat uns die Anzeige gemacht, daß Sie beabsichtigen, am Dinstag, den 2. Jäner d. Z., Ihre Fräulein Tochter durch einen auswärtigen Rabbiner trauen zu lassen. In Folge dessen machen wir Sie hierdurch aufmerksam, daß durch §. 95 und §. 96 des von dem Oberpräsidenten der Provinz am 25. August 1859 bestätigten Statuts der hiesigen Synagogengemeinde die Wahl der Kultusbeamten derselben lediglich Sache der Repräsentauten und des Vorstandes ist. Zn Folge dieser Bestimmung ist von dem Vorstande im Einverständnisse mit dem Repräsentanten-Kollegium Herr Dr. Rosenstein als Rabbiner hiesiger Synagogengemeinde, der Sie angeböcen, angestellt, und ist ihm in dem von den Herren Mühlendorf, Rau und I. Heymann vollzogenen Vertrage ebensowol die Pflicht, als das ausschließliche Recht zur Vornahme aller Amts- Handlungen übertragen und die ihm hierfür zustehenden Gebühren festgesetzt und zugesichert worden. Hiernach sind Sie nicht berechtigt, die gedachte Amtshandlung durch einen andern Rabbiner verrichten zu lassen, es sei denn, daß Herr Dr. Rosenstein hierzu ausdrücklich seine Einwilligung ertheilt, in welchem Falle jedoch der Vorstand noch immer verpflichtet und berechtigt sein würde, die dem Herrn Dr. Rosenstein zustehenden Gebühren von Ihnen einzuziehen und an denselben abzuführen. Wir machen Sie hierauf aufmerksam, damit Sie nicht im letzten Augenblick in irgend welche Unannehmlichkeit kommen und der Trauakt nicht auSgesetzt werden dürfe. Graudenz, 30. Dez. 1865. Der Magistrat (gez.) Hasse." Diese nach Ansicht der Betreffenden nicht gerechtfertigte Eiumischung der vorgedachten Behörde veranlaßte zu ei.uem Rekurse an die königl. Regierung zu Marienwerder, welche Behörde sofort nachstehende Verfügung erließ. ״In der Anlage erhält der Magistrat die Beschwerde der Witwe Saul Lachmann vom 31. v. M. über die derselben beiliegende. Verfüguug des Magistrats, betreffend die Trauung ihrer Tochter durch einen fremden Rabbiner. Wenn dem dortigen Rabbiner Dr. Rosenstein vertragsmäßig die Befugniß eingeräuml ist. alle im Synagogenbezirk vorkommenden Trauungen mit Ausschluß Anderer zu vollziehen, so mag daraus, daß die Beschwerdeführerin ihre Tochter durch einen fremden Rabbiner trauen läßt, für den Dr. Rosenstein ein Zivilanspruch an die Synagogengemeinde und für die Letztere ein Regreß-Anspruch an die Beschwerdeführerin entstehen. Der Trauung selbst durch einen fremden Rabbiner cntgegenzutreten, haben aber die Polizeibehörden keine Befugniß. Wir haben die Beschwerdeführerin hiernach anderweitig beschieden. Marienwerder, 2. Jäner 1866. Königliche Regierung. Abthei* lung des Innern, (gez.) SchasfrinSki. An deu Magistrat in Graudenz. Inland. y. Wien, 1. Februar. Sämmtliche hiesige Journale melden den Tod Friedrich RückertS, der nicht uur wegen seiner Uebersetzung der Profeten, sondern auch wegen seiner Uebersetzung Hariris, welche auf jüdische Gelehrte anregend wirkte, auch im ״B. CH." den ihm ge-> bührenden Ehrenplatz verdient. — Die Lemberger Juden statteten dem Grafen Goluchowski ihren Dank für die Motion ab, welche derselbe zu Gunsten ihrer Besitzsähigkeit beim galizilchen Landtage gestellt hat. Der Graf gab der jüdischen Deputation die Versicherung, daß er niemals ein Gegner der Juden gewesen ist. Dagegen ist der Versuch dreier