Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 9 (1866)
- Issue
- 5 (31.1.1866)
- Date
- 1866-01-31
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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105 104 Schulwesen. Antikritik. ו Pest, 26. Zäner. Herr M. L. Bauer, wahrscheinlich der-- selbe, welcher die Pirke Aboth von den Erzvätern Abraham, Zfak und Lakob verfaßt glaubt, beklagt sich über Ihren 1-Korrespondenten. daß ec ״das bisherige Vorgehen in Angelegenheiten des LehrrrveeeinS zu tadeln" sich erlaubt. Gestatten Sie nun auch mir, daß ich an Herrn Bauer, der sich über den Eifer und die Thätigkeit des Lehrerverein-« KomltöS so überschwenglich lobend ausspricht, folgende Fragen richte: 1. Wie kommt eS, daß Herr M. L. Bauer, ein Mitglied des so eifrigen Kvmilss, seit der asterersten KonstituirungSfißnng in keiner, ferneren Berathung mehr erschienen ist? 2. Wie kommt es, daß die Vereinsstatuten» die bereit-seit vielen Monden behördlich bestätigt sind, von dem eifrigen KomitS noch immer nicht in ihrer Totalität veröffentlicht worden sind? 3. Wie kommt es, daß das eifrige Komits von dem Beschlüsse einer vorgängigen Konferenz Umgang genommen nnd eigenmächtig einen Präsidenten gewählt, den man in besagter Konferenz einstimmig als inopportun bezeichnet hat? 4. Wie kommt es. daß der Herr Präsident, den daeifrige Komitö bereits vor Monden gewählt, noch immer kein einzige- Leben-- zeichen von sich gegeben? Aehnliche Fragen nun, Herr Bauer, könnte ich Ihnen wahrlich noch ein gutes Dutzend vorlegen; ebenso leicht wäre es mir, Ihnen be« greiflich zu machen, daß eine gewisse Anzahl von Personen behufs Gründung eines Vereines zusammentrcten kann, ohne alle eben zufällig Anwesende in das GrünvungSkomitä aufzunehmen, doch ich glaube Ihnen bereitdurch Vorstehendes den Beweis geliefert zu haben, daß der ^-Korrespondent schon ״über da- Niveau der primitivsten Begriffe hinaus״ ist. Aus Wnrtemberg, im Zäner. Das isc. Schulwesen in Würtemberg ist laugst geregelt uns die israelitische Schule vollständig eman» zipirt. Wir haben israelitische Volks-, Konfessions- und Religionsschulen. In jeder Gemeinde muß ein« Volksschule bestehen. Wenn in Orten, wo Einwohner verschiedener Glaubensbekenntnisse ansässig sind, die An» gehörigen der Konfession ter Mehrzahl wenigstens 60 Familien brgreifen, so können sie, in so ferne die Mehrheit der betheiligten Familien» Väter eS wünscht, die Errichtung und Unterhaltung einer eigenen Volks« schule ihrer Konfession ans örtlichen Mitteln ansprechen. — Den Angehörigen der Konfession der Minderzahl eines OrtS, wenn sie eine Schule für Kinder ihrer Konfession errichten und unterhalten wollen, soll die Erlanbuiß hierzu nicht versagt werden, sofern« sie ein den gesetzlichen Bestand der Schule sicherndes Einkommen ausmitteln. — W) keine der beiden Arten von Schulen bestehen, sind Religionsschulen errichtet, an welchen der Rabbiner oder Vorsänger den Religionsunterricht ertheilt, die nichtrrligiöse» Schulfächer freqneutireu die israelitischen Schüler in den örtlichen Volks- oder Realschulen. — Die öffentlichen israelitischen Schulen stehen unter der Oberschnlbehörde und örtlichen Schulkommission, die die herrschende Religion deS OrteS bildet, also entweder unter dem königl. evangelischen Konsistorium, oder unter dem königl. katholischeu Kircheurathe. Die israelilijche Schule ist von der Kirche cmanzipirt und ihre Jnspekloren sind die Geistlichen, nicht weil, sondern obgleich sic Geistliche sind. Der Religionsunterricht wird von den Nabinnen und der königl. israelilischen Oberkirchenbehörde beaufsichtigt. Der Vorsänger und Neligionölehrer haben die Lehrerprüfung bei der Oberschul- und isr. Oberkirchenbehörde zu bestehen. Gewöhnlich ist der Schuldienst mit dem Borsängeramt verbunden. Der Vorsänger ist mei» üenS auch Vorbeter, stets aber Sirllvertreter deS Rabbinen und in dessen Abwesenheit Vorsitzender tcö KirchenvorsteheramteS. Gr hat an Orten, wo kein Rabbiner ist. den Gottesdienst zu leiten und religiöse Vorträge zu halten und ist auch am RaddinatSsitze Gemeindesekretär. — Der Religionsunterricht wird alljährlich von den Navbinen visttirt »nd über den Befund Bericht an die königl. isr. Oberkirchenbehörde erstailel, die alljärtich tüchtige Lehrer durch Prämien auSzeichnet. — So viel auch von gewissen Blättern über Würtemberg und seine Neformbesteebniigen gekiagl wird, sein Schulwesen ist georbuek l»1d der ReligioiiSliuierricht, wozu'auch der Unterricht in» Hebräischen gezählt wird, wird mit Treue gepflegt und fördert die Schüler so weit, daß sie sich beim Austritt auS der Schule ihres IsrariitenihumS vollfländig bewußt sind. In einigen Gemeinden wirb rabbimscheS Wissen noch besonders gepflegt, wozu Veceine die Mutet reichen. Die Lehrerbildung erhalten die SchulamtSbefltffenen am königliche» Sch1lNehrerse1ni11.ar zu Eßlingen, wo die Jseae- Uten die gleichen StatSstipeudien, wie die El,eisten, genießen. Die Kost erhalten die Zsraeliie» gegru eine mäßige Remuneration im israelitischen Waisenhause. Den Unterricht im Hebräiichen ertheilt Herr Liebman«. Hausvater und Oberlehrer am isr. Waisenhause. Die k. Ober» kirchrnbehörde hat die Anordnung getroffen, daß die Gchulamt-kandtbaten nach Vollendung de- Seminarkurfts noch «in halbe- Jahr bei einem Rabbinen und Kantor verbringen müssen, um flch im hebräische» und liturgischen Dortrage zu vervollkommnen. Zu beklagen ist, daß für die Ausbildung von tüchtigen Kantoren zu wenig geschieht. Stuttgart mußte einen Ausländer als zweiten Kantor berufen. Die Gemeinde Buchad, die erst kürzlich Orgel und Ehorgesang einführre, hat in Herrn Gerstl, «inen Jünger SulzerS. eine tüchtige Kraft gewonnen, den wir als musikalischen, mit der Grammatik nnd dem Rhytmus der heilige» Sprache wolvertrauten, mit schönen Stimmmitteln ausgerüsteten Chasaa unser« Bewunderung zollen müssen; aber wie wir hören, sind ihm mehrere Rufe an größere norddeutsche Gemeinden geworden und bei uns in Schwaben ist Mangel an musikalisch gebildeten Borberern. Die k. Oberkirchenbehörde dürfte wol diesem Mißstande ihre Fürsorge zuwenden und Abhilfe schaffen. Für heute scheiden wir und werden regelmäßig Berichte aus Schwaben über Schule und Synagoge, über Land und Leute bringen. Bemerkungen. Herrn A. E. in B—d. Die mir von Ihnen wttgetheilten T h a'tfachen sind in Nr. 3 des ״B. CH." getreulich wiedergegeben. Die Bezeichnung ״Orthodoxe" legen sich dir Betreffenden selbst bei und ״B. CH." gönnt ihnen dieselbe, wie fast aus jeder Nummer d. Bl. zu ersehen ist. Zur ״Entrüstung" ist mithin gar kein Grund vor, Händen. * Herrn E. F. in B. Die Geschichte des Rabbinerthnms wird als ein besonderes Buch erscheinen, da der ״B. Ch." sie nur unter großen Unterbrechungen bringen könnte. Die bezüglichen Aktenstücke werden mir sehr willkommen sein. Wegen Mangel an Raum mußten mehrere Korrespondenzartikel für die nächste Nummer zurückgelegt werden. Inserate. Konkurs. a-3> Ein musikalisch gebildeter Chor-Kantor, der auch Schächter ist. findet hier sofort eine Anstellung. Für diese Stelle ist ein jährliches Fixum von 600 st. ö. W. nebst den mit derselben verbundenen Emolumenten und freier Wohnung festgesetzt. Bewerber haben ihre mit den nöthigen Nachweisen belegten Gesuche bis längstens medio März l. I. an den gefertigten Vorstand portofrei einzusenden. Zur Abhaltung eines Probevortrages wird nur derjenige zuge» lassen, der eigens hierzu aufgefordert wird. Reisespesen werden nur dem Acceptirte» vergütet. LugoS (Banat). 27. Zäner 1663. Der israelitische KultnS-Vorstaud. I. Löwinger. Konkurs. Durch Ableben des zweiten Borbeters ist die Stelle eine- בעל תפלה ׳קורא , בודק ,שוחט versehen mit einer התרת הוראה der hierortigen israelitischen KultuSgemeinde vakant geworden. Mit dieser Stelle ist ein fixer Gehalt von 400 fl. ö. W. nebst Emolumenten verbunden. Hierauf Reflektirende wollen ihre diesbezüg» licheu Kompetenzgesuche, belegt mit Zeugnissen obiger Qualifikationen, anher vorlegen und einen Probevortrag abhalten. Die KonkucSzeit läus mit Ende Februar l. I. ab. Spesenersatz erhält nur der Aceeptirte. St ein a manger, 10 Zäner 1866. (3-3) Der isr. Äultuspriises. Szegedin, Selbstverlag der Aedaklto». Leipzig, Lommifflous-Verlag von Franz kVagaer. Druck von Sigmund Burger in Szegedin. Hierzu ein Bogen Forschungen des wiffenschaftlich-talmudifcheu Vereines.